Rechtsprechung
| EuGH, 21.06.2018 - C-543/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission/ Deutschland
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/676/EWG - Art. 5 Abs. 5 und 7 - Anhang II Teil A Nrn. 1 bis 3 und 5 - Anhang III Nr. 1 Ziff. 1 bis 3 und Nr. 2 - Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen - ...
- Europäischer Gerichtshof
Kommission/ Deutschland
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/676/EWG - Art. 5 Abs. 5 und 7 - Anhang II Teil A Nrn. 1 bis 3 und 5 - Anhang III Nr. 1 Ziff. 1 bis 3 und Nr. 2 - Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen - ...
- Europäischer Gerichtshof
Kommission/ Deutschland
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/676/EWG - Art. 5 Abs. 5 und 7 - Anhang II Teil A Nrn. 1 bis 3 und 5 - Anhang III Nr. 1 Ziff. 1 bis 3 und Nr. 2 - Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen - ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/676/EWG - Art. 5 Abs. 5 und 7 - Anhang II Teil A Nrn. 1 bis 3 und 5 - Anhang III Nr. 1 Ziff. 1 bis 3 und Nr. 2 - Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Kommission/ Deutschland
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/676/EWG - Art. 5 Abs. 5 und 7 - Anhang II Teil A Nrn. 1 bis 3 und 5 - Anhang III Nr. 1 Ziff. 1 bis 3 und Nr. 2 - Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen - ...
- lto.de (Kurzinformation)
Deutschland wegen Gewässerverunreinigung verurteilt
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Zu viel Nitrat im Grundwasser - EuGH verurteilt Deutschland
- haufe.de (Kurzinformation)
Deutschland wegen zu hoher Nitrat-Werte im Grundwasser verurteilt
- dombert.de (Kurzinformation)
EuGH verurteilt Deutschland wegen zu hoher Nitratwerte
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Kommission / Deutschland
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/676/EWG - Art. 5 Abs. 5 und 7 - Anhang II Teil A Nrn. 1 bis 3 und 5 - Anhang III Nr. 1 Ziff. 1 bis 3 und Nr. 2 - Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen - ...
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 04.09.2014 - C-237/12
Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 21.06.2018 - C-543/16
Außerdem ist diese Bestimmung genau umzusetzen, um es den Landwirten und den Überwachungsbehörden zu ermöglichen, die Stickstoffmenge zutreffend zu berechnen, die ausgebracht werden kann, um das Düngegleichgewicht zu gewährleisten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. März 2001, Kommission/Luxemburg, C-266/00, EU:C:2001:152, Rn. 30, und vom 4. September 2014, Kommission/Frankreich, C-237/12, EU:C:2014:2152, Rn. 108 und 109).Dieses Vorbringen lässt indes nicht den Schluss zu, dass dieser Mitgliedstaat die vollständige Anwendung von Anhang III Nr. 1 Ziff. 3 der Richtlinie 91/676 hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. September 2014, Kommission/Frankreich, C-237/12, EU:C:2014:2152, Rn. 108).
Rn. 105 Im Übrigen ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs das Verbot der Ausbringung in bestimmten Zeiträumen des Jahres eine wesentliche Bestimmung der Richtlinie 91/676, die keine Ausnahmen vorsieht (…Urteile vom 29. Juni 2010, Kommission/Luxemburg, C-526/08, EU:C:2010:379, Rn. 54, 55 und 57, sowie vom 4. September 2014, Kommission/Frankreich, C-237/12, EU:C:2014:2152, Rn. 58).
Rn. 111 Nach ständiger Rechtsprechung werden in den Aktionsprogrammen die besten verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse sowie die physischen, geologischen und klimatischen Merkmale der einzelnen Regionen berücksichtigt (Urteil vom 4. September 2014, Kommission/Frankreich, C-237/12, EU:C:2014:2152, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 145 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind die Mitgliedstaaten nämlich im Bereich einer Richtlinie wie der Richtlinie 91/676, die technische Regelungen im Bereich der Umwelt enthält, in besonderer Weise gehalten, dafür Sorge zu tragen, dass ihre der Umsetzung dieser Richtlinie dienenden Rechtsvorschriften klar und bestimmt sind, um dem Erfordernis der Rechtssicherheit voll zu genügen (Urteil vom 4. September 2014, Kommission/Frankreich, C-237/12, EU:C:2014:2152, Rn. 31).
- EuGH, 02.10.2003 - C-322/00
Kommission / Niederlande - "Vertragsverletzung - Richtlinie 91/676/EWG - Schutz …
Auszug aus EuGH, 21.06.2018 - C-543/16
Rn. 29 Als Erstes ergebe sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass Maßnahmen nach Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie 91/676 von den Mitgliedstaaten zu treffen seien, sobald festgestellt werde, dass sie erforderlich seien (Urteil vom 2. Oktober 2003, Kommission/Niederlande, C-322/00, EU:C:2003:532, Rn. 166).Rn. 53 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs müssen die Mitgliedstaaten die zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkten Aktionen nach Art. 5 Abs. 5 ab dem Beginn des ersten Aktionsprogramms oder anhand der Erfahrungen bei der Durchführung der Aktionsprogramme durchführen, d. h., sobald festgestellt wird, dass sie erforderlich sind (Urteil vom 2. Oktober 2003, Kommission/Niederlande, C-322/00, EU:C:2003:532, Rn. 166).
Rn. 88 Nach der Rechtsprechung ist diese Bestimmung im Licht des Ziels der Richtlinie 91/676 auszulegen, nämlich die notwendigen Mittel bereitzustellen, um den Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen sicherzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Oktober 2003, Kommission/Niederlande, C-322/00, EU:C:2003:532, Rn. 73).
Der Gerichtshof hat auch entschieden, dass Anhang II Teil A dieser Richtlinie sämtliche Düngemittel betrifft (Urteil vom 2. Oktober 2003, Kommission/Niederlande, C-322/00, EU:C:2003:532, Rn. 134).
Rn. 131 Der Gerichtshof hat nämlich entschieden, dass die Richtlinie 91/676 die Mitgliedstaaten verpflichtet, verbindliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Lagerkapazität für Dung zu erlassen, da unvollständige Regelungen die Verpflichtung zur Aufstellung eines Aktionsprogramms mit verbindlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Erreichung der in der Richtlinie aufgestellten Ziele nicht erfüllen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Oktober 2003, Kommission/Niederlande, C-322/00, EU:C:2003:532, Rn. 47 und 48).
- EuGH, 13.04.2000 - C-274/98
Kommission / Spanien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 21.06.2018 - C-543/16
Rn. 114 Nach ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat jedoch nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (Urteil vom 13. April 2000, Kommission/Spanien, C-274/98, EU:C:2000:206, Rn. 19).
- EuGH, 19.12.2013 - C-84/12
Die Erteilung eines "Schengen-Visums" darf nur aus den ausdrücklich im Visakodex …
Auszug aus EuGH, 21.06.2018 - C-543/16
Rn. 46 In diesem Zusammenhang verweist die Bundesrepublik Deutschland auf das Urteil vom 19. Dezember 2013, Koushkaki (C-84/12, EU:C:2013:862, Rn. 57, 58 und 60), aus dem sich ergebe, dass die Mitgliedstaaten über einen weiten Beurteilungsspielraum verfügten, wenn eine Entscheidung Prognosen erfordere und besonders komplex sei. - EuGH, 29.06.2010 - C-526/08
Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit - …
Auszug aus EuGH, 21.06.2018 - C-543/16
Rn. 105 Im Übrigen ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs das Verbot der Ausbringung in bestimmten Zeiträumen des Jahres eine wesentliche Bestimmung der Richtlinie 91/676, die keine Ausnahmen vorsieht (Urteile vom 29. Juni 2010, Kommission/Luxemburg, C-526/08, EU:C:2010:379, Rn. 54, 55 und 57, …sowie vom 4. September 2014, Kommission/Frankreich, C-237/12, EU:C:2014:2152, Rn. 58). - EuGH, 08.03.2001 - C-266/00
Kommission / Luxemburg - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 21.06.2018 - C-543/16
Außerdem ist diese Bestimmung genau umzusetzen, um es den Landwirten und den Überwachungsbehörden zu ermöglichen, die Stickstoffmenge zutreffend zu berechnen, die ausgebracht werden kann, um das Düngegleichgewicht zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. März 2001, Kommission/Luxemburg, C-266/00, EU:C:2001:152, Rn. 30, …und vom 4. September 2014, Kommission/Frankreich, C-237/12, EU:C:2014:2152, Rn. 108 und 109). - EuGH, 14.09.2017 - C-320/15
Kommission/ Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 21.06.2018 - C-543/16
Rn. 70 Was als Drittes die Zustimmung des Bundesrats im Jahr 2017 zur Änderung des Düngegesetzes vom 9. Januar 2009 und der Düngeverordnung betrifft, genügt der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass später eingetretene Veränderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (vgl. u. a. Urteil vom 14. September 2017, Kommission/Griechenland, C-320/15, EU:C:2017:678, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 03.10.2019 - C-197/18
Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung …
Rn. 52 Wenn nach dieser Bestimmung in Verbindung mit Anhang I Punkt A der Richtlinie 91/676 davon ausgegangen werden muss, dass die Gewässer von Verunreinigung betroffen sind oder betroffen werden könnten, müssen die Mitgliedstaaten die in Art. 5 dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen ergreifen, d. h. die Aktionsprogramme und, falls erforderlich, die zusätzlichen Maßnahmen und verstärkten Aktionen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juni 2018, Kommission/Deutschland, C-543/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:481, Rn. 60).Rn. 56 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs folgt daraus, dass die Mitgliedstaaten solche zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkten Aktionen treffen müssen, sobald festgestellt wird, dass sie erforderlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juni 2018, Kommission/Deutschland, C-543/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:481, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 61 Außerdem braucht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs für die Feststellung, dass es des Erlasses zusätzlicher Maßnahmen oder der Durchführung verstärkter Aktionen gemäß Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie 91/676 bedarf, nicht nachgewiesen zu sein, dass die bereits erlassenen Maßnahmen unwirksam sind (Urteil vom 21. Juni 2018, Kommission/Deutschland, C-543/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:481, Rn. 63 und 64).
Folglich müssen die Mitgliedstaaten die Stickstoffmengen, die von den Landwirten ausgebracht werden können, genau bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juni 2018, Kommission/Deutschland, C-543/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:481, Rn. 87, 88 und 92).
- OVG Niedersachsen, 28.01.2025 - 10 KN 66/22
Immissionsbasierte Abgrenzung; Aktionsprogramme; Außenwirkung; …
Schließlich ist auch nicht davon auszugehen, dass die frühere Fassung der NDüGV aus dem Jahr 2019 wieder aufleben würde, da der Antragsgegner mit der hier angegriffenen Neufassung der NDüGV die nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Juni 2018 (- C-543/16 -) im Jahr 2020 geänderten Regelungen in § 13a DüV und der AVV GeA umsetzen wollte und musste, denen die NDüGV in der 2019 beschlossenen Fassung nicht entsprochen hatte (vgl. Senatsbeschluss vom 30.7.2020 - 10 KN 172/20 -, n. v., und OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 21.10.2021 - 2 K 224/20 -, NordÖR 2022, 90, 91 sowie BR-Drs. 455/20, S. 1).Nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind in den Aktionsprogrammen die besten verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse sowie die physischen, geologischen und klimatischen Merkmale der einzelnen Regionen zu berücksichtigen (…EuGH, Urteile vom 3.10.2019 - C-197/18 -, juris Rn. 58 unter Bezugnahme auf Art. 5 Abs. 3 Buchst. a) und b) RL 91/676/EWG, vom 21.6.2018 - C-543/16 -, juris Rn. 111, 160, vom 4.9.2014 - C-237/12 -, juris Rn. 157 und vom 29.4.1999 - C-293/97 -, juris Rn. 46 auch im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz).
Die der Umsetzung der RL 91/676/EWG dienenden nationalen Vorschriften müssen klar und bestimmt sein, um dem Erfordernis der Rechtssicherheit voll zu genügen (EuGH, Urteile vom 21.6.2018 - C-543/16 -, juris Rn. 145, …und vom 4.9.2014 - C-237/12 -, juris Rn. 31, 149).
Die darüber hinausgehenden zusätzlichen Beschränkungen für nitratbelastete und eutrophierte Gebiete gemäß § 13a DüV (vormals § 13 DüV) sollen dazu beitragen, die Ziele der RL 91/676/EWG schnellstmöglich zu erreichen (…BR-Drs. 148/17, S. 119 f.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 25.1.2024 - 20 D 8/19.AK -, juris Rn. 4) und den in ihr enthaltenen Verpflichtungen entsprechend des Urteils des EuGH vom 21. Juni 2018 (- C-543/16 -) ausreichend nachzukommen (…BR-Drs. 98/20, S. 1, 58).
Wie oben bereits dargestellt, sollten die zusätzlichen Beschränkungen für nitratbelastete und eutrophierte Gebiete gemäß § 13a DüV dazu beitragen, die Ziele der RL 91/676/EWG schnellstmöglich zu erreichen und den in ihr enthaltenen Verpflichtungen entsprechend des Urteils des EuGH vom 21. Juni 2018 (- C-543/16 -) ausreichend nachzukommen.
Zunächst ist noch einmal hervorzuheben, dass die Ausweisung der nitratbelasteten Gebiete durch § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 DüV wesentlicher Bestandteil des nationalen Aktionsprogramms zur Umsetzung der RL 91/676/EWG ist und dazu beitragen soll, deren Ziele schnellstmöglich zu erreichen sowie den in der Richtlinie enthaltenen Verpflichtungen entsprechend des Urteils des EuGH vom 21. Juni 2018 (- C-543/16 -) ausreichend nachzukommen (…BR-Drs. 360/23, S. 2;… BR-Drs. 98/20, S. 1, 58;… BR-Drs. 148/17, S. 120).
Das Verbot der Ausbringung von Düngemitteln in bestimmten Zeiträumen des Jahres ist eine wesentliche Bestimmung der RL 91/676/EWG (EuGH, Urteile vom 21.6.2018 - C-543/16 -, juris Rn. 105, …und vom 4.9.2014 - C-237/12 -, juris Rn. 58).
Demgegenüber ist die mit den Beschränkungen beim Düngen einhergehende Belastung der Betroffenen in Form einer Reduzierung des Ertragspotenzials der betroffenen Flächen im Hinblick auf die mit der RL 91/676/EWG verfolgten Ziele, deren Umsetzung das DüngG, die DüV und die NDüGV dienen, lediglich ein wirtschaftliches Argument, das der mit der RL 91/676/EWG angestrebten Verringerung der Gewässerverunreinigung durch Nitrate nicht erfolgreich entgegengehalten werden kann (vgl. EuGH, Urteil vom 21.6.2018 - C-543/16 -, juris Rn. 117, 102).
Selbst ein Totalverbot der Düngung auf bestimmten Flächen kann insoweit verhältnismäßig sein (vgl. EuGH, Urteil vom 21.6.2018 - C-543/16 -, juris Rn. 161, 162 zu um mehr als 15 % geneigten Weinanbauflächen im Hinblick auf die Gefahr der Abschwemmung von Stickstoff).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2024 - 20 D 8/19
Klage der Deutschen Umwelthilfe zur Fortschreibung des Nationalen …
Rn. 14 Mit Urteil vom 21. Juni 2018 - C-543/16 - verurteilte der Europäische Gerichtshof in dem vorgenannten Vertragsverletzungsverfahren die Beklagte - noch unter Berücksichtigung der Regelungen der Düngeverordnung vom 10. Januar 2006 (BGBl. I S. 221), zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 36 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) - wegen eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 5 und 7 der Nitratrichtlinie.Rn. 155 Dem steht insbesondere nicht das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Juni 2018 - C-543/16 - entgegen.
- Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-197/18
Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - …
{FN:30} Urteile vom 2. Oktober 2003, Kommission/Niederlande (…C-322/00, EU:C:2003:532, Rn. 166), und vom 21. Juni 2018, Kommission/Deutschland (C-543/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:481, Rn. 53).{FN:32} Urteil vom 21. Juni 2018, Kommission/Deutschland (C-543/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:481, Rn. 61).
{FN:33} Urteil vom 21. Juni 2018, Kommission/Deutschland (C-543/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:481, Rn. 63 und 64).
{FN:43} Siehe in diesem Sinne Urteil vom 21. Juni 2018, Kommission/Deutschland (C-543/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:481, Rn. 67 und 68).
- EuGH, 14.03.2024 - C-576/22
Kommission/ Spanien (Directive 91/676) - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats …
Rn. 96 Es stand dem Königreich Spanien nämlich frei, weitere wissenschaftliche Studien und Dokumente vorzulegen, um dem Vorbringen der Kommission entgegenzutreten (vgl. entsprechend Urteil vom 21. Juni 2018, Kommission/Deutschland, C-543/16, EU:C:2018:481, Rn. 77).Rn. 153 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich, dass es für die Feststellung, dass die in Art. 5 Abs. 4 der Richtlinie 91/676 genannten verbindlich vorgeschriebenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die in Art. 1 dieser Richtlinie festgelegten Ziele zu erreichen, genügt, wenn die Kommission nachweist, dass sich die Wasserqualität im Vergleich zum vorangegangenen Zeitraum nicht verbessert hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juni 2018, Kommission/Deutschland, C-543/16, EU:C:2018:481, Rn. 55, 56, 59 und 71).
Rn. 154 Die Mitgliedstaaten müssen die zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkten Aktionen nach Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie 91/676 ab dem Beginn des ersten Aktionsprogramms oder anhand der Erfahrungen bei der Durchführung der Aktionsprogramme durchführen, d. h., sobald festgestellt wird, dass sie erforderlich sind (Urteil vom 21. Juni 2018, Kommission/Deutschland, C-543/16, EU:C:2018:481, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 181 Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass sich aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang I Punkt A Nrn. 2 und 3 der Richtlinie 91/676 ergibt, dass Gewässer nicht nur dann als von Verunreinigung betroffen anzusehen sind, wenn Grundwasser mehr als 50 mg/l Nitrat enthält, sondern insbesondere auch dann, wenn in Binnengewässern, Mündungsgewässern, Küstengewässern und Meeren eine Eutrophierung festgestellt wurde (Urteil vom 21. Juni 2018, Kommission/Deutschland, C-543/16, EU:C:2018:481, Rn. 60).
- BVerwG, 24.10.2025 - 10 CN 1.25
Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung ist unwirksam
Rn. 49 Für die Zumutbarkeit streitet schließlich, dass die nationalen düngerechtlichen Maßnahmen festgestellten unionsrechtlichen Verpflichtungen aus der Nitratrichtlinie folgen (vgl. insbesondere EuGH, Urteil vom 21. Juni 2018 - C-543/16 [ECLI:EU:C:2018:481], Kommission ./. Deutschland -) und eine Rechtfertigung für die weitere Gewährung von Ausnahmen seitens der Kommission der Europäischen Union nicht gesehen wird. - BVerwG, 08.10.2025 - 10 C 1.25
Nationales Aktionsprogramm Nitrat muss erstellt werden
- VGH Bayern, 31.01.2022 - 13a NE 21.2474
Vorläufig Beschränkungen des Düngemitteleinsatzes in sog. roten und gelben …
Mit Urteil vom 21. Juni 2018 hat der Europäische Gerichtshof entschieden (Rechtssache C-543/16), dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus der EU-Nitratrichtlinie verstoßen hat. - VGH Baden-Württemberg, 09.02.2023 - 13 S 3646/21
Bekanntmachung einer Landesverordnung zur Ausweisung von Nitratgebieten und …
Ob die Vorschriften, die die überfällige Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben (vgl. EuGH, Urteil vom 21.06.2018 - Rs. C-543/16 - juris Rn. 51 ff., 178) im Fall der nicht rechtzeitigen Gebietsausweisung durch die Länder bezwecken (…vgl. BR-Drs. 98/20, S. 59), auch eingreifen, wenn sich die fristgerechte Gebietsausweisung später als unwirksam erweist, kann an dieser Stelle dahinstehen. - VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19
Eilantrag eines Umweltverbands gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für …
Die hier genehmigte Errichtung einer Tierhaltungsanlage darf nicht dazu führen, dass im Betrieb der Anlage der Schwellenwert für Nitrat von 50 mg/l aus Anlage 2 zu § 3 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz des Grundwassers - Grundwasserverordnung - vom 09.11.2010 (BGBl. I S. 1513) im hier betroffenen Grundwasserkörper überschritten wird (…vgl. dazu auch Anhang I Punkt A Nr. 2 der Richtlinie 91/676/EWG des Europäischen Rates vom 12.12.1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen, ABl. EG 1991, L 375, S. 1, und dazu EuGH, Urteil vom 21.06.2018 - C-543/16 -, ZUR 2018, 181, sowie zuletzt deutlich Urteil vom 03.10.2019 - C-197/18 -, NuR 2019, 751). - VGH Bayern, 22.02.2024 - 13a N 23.936
Nitratrichtlinie - Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten …
- BVerwG, 24.10.2025 - 10 CN 3.25
Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung ist unwirksam
- OVG Niedersachsen, 21.04.2022 - 10 LC 247/20
Aufbringungsflächen; Biogasanlage; Lagerkapazitäten; Mindestlagerkapazität; …
- VGH Hessen, 19.03.2025 - 4 C 2527/21
Normenkontrollantrag gegen die (Hessische) Ausführungsverordnung zur …
- BVerwG, 24.10.2025 - 10 CN 2.25
Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung ist unwirksam
- VGH Bayern, 22.02.2024 - 13a N 21.183
Normenkontrollantrag gegen Ausführungsverordnung Düngeverordnung
- BVerwG, 24.10.2025 - 10 CN 4.25
Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung ist unwirksam
- VGH Hessen, 27.08.2024 - 4 C 1492/20
Normenkontrollantrag gegen die (Hessische) Ausführungsverordnung zur …
- VGH Hessen, 27.08.2024 - 4 C 2499/21
Normenkontrollantrag gegen die (Hessische) Ausführungsverordnung zur …
- VGH Hessen, 27.08.2024 - 4 C 1035/20
Normenkontrollantrag gegen die (Hessische) Ausführungsverordnung zur …
- VGH Bayern, 22.02.2024 - 13a N 21.3158
Ausführungsverordnung Düngeverordnung
- VGH Hessen, 27.08.2024 - 4 C 1436/20
Normenkontrollantrag gegen die (Hessische) Ausführungsverordnung zur …
- VGH Bayern, 22.02.2024 - 13a N 21.3145
Normenkontrollantrag gegen Ausführungsverordnung Düngeverordnung
- VG Gera, 07.05.2024 - 5 K 493/23
Aufbringung von Klärschlammkompost auf landwirtschaftlicher Fläche; Abgrenzung …
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