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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019

Rechtsprechung
   EuGH, 07.11.2019 - C-555/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,37125
EuGH, 07.11.2019 - C-555/18 (https://dejure.org/2019,37125)
EuGH, Entscheidung vom 07.11.2019 - C-555/18 (https://dejure.org/2019,37125)
EuGH, Entscheidung vom 07. November 2019 - C-555/18 (https://dejure.org/2019,37125)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    K.H.K. (Vorläufige Kontenpfändung)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 655/2014 - Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung - Art. 5 Buchst. a - Verfahren zur Erwirkung - Art. 4 Nrn. 8 bis 10 - Begriffe "gerichtliche Entscheidung", ...

  • Europäischer Gerichtshof

    K.H.K. (Vorläufige Kontenpfändung)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 655/2014 - Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung - Art. 5 Buchst. a - Verfahren zur Erwirkung - Art. 4 Nrn. 8 bis 10 - Begriffe "gerichtliche Entscheidung", ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 26.09.2019 - C-600/18

    UTEP 2006. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Straßenverkehr - Art. 91 und 92 AEUV …

    Auszug aus EuGH, 07.11.2019 - C-555/18
    Hierzu hat er die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (Urteil vom 26. September 2019, UTEP 2006., C-600/18, EU:C:2019:784, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom nationalen Gericht vorgelegten Material, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Ausgangsrechtsstreits einer Auslegung bedürfen (…vgl. entsprechend Urteile vom 4. September 2014, eco cosmetics und Raiffeisenbank St. Georgen, C-119/13 und C-120/13, EU:C:2014:2144, Rn. 33, sowie vom 26. September 2019, UTEP 2006., C-600/18, EU:C:2019:784, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 23.05.2019 - C-658/17

    Die Notare in Polen, die auf gemeinsamen Antrag aller Beteiligten des notariellen …

    Auszug aus EuGH, 07.11.2019 - C-555/18
    Rn. 38 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verlangen die einheitliche Anwendung des Unionsrechts und der Gleichheitssatz, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Vorschrift, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union autonom und einheitlich auszulegen sind, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung nicht nur des Wortlauts der Bestimmung, sondern auch ihres Regelungszusammenhangs und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Zwecks zu erfolgen hat (Urteil vom 23. Mai 2019, WB, C-658/17, EU:C:2019:444, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.09.2014 - C-119/13

    eco cosmetics und Raiffeisenbank St. Georgen - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus EuGH, 07.11.2019 - C-555/18
    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom nationalen Gericht vorgelegten Material, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Ausgangsrechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. entsprechend Urteile vom 4. September 2014, eco cosmetics und Raiffeisenbank St. Georgen, C-119/13 und C-120/13, EU:C:2014:2144, Rn. 33, …sowie vom 26. September 2019, UTEP 2006., C-600/18, EU:C:2019:784, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.05.2026 - C-198/24

    Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung: Handlungen des Schuldners, …

    Rn. 37 Wie der Gerichtshof entschieden hat, sieht Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 655/2014 vor, dass der Gläubiger, um den Erlass eines Beschlusses zur vorläufigen Pfändung nach dieser Bestimmung zu erwirken, nur die Dringlichkeit dieser Maßnahme wegen einer akuten Gefahr in Bezug auf die spätere Vollstreckung seiner Forderung nachweisen muss (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. November 2019, K.H.K. [Vorläufige Kontenpfändung], C-555/18, EU:C:2019:937, Rn. 40, …und vom 20. April 2023, Starkinvest, C-291/21, EU:C:2023:299, Rn. 50).

    Rn. 47 Die oben in Rn. 45 vorgenommene Auslegung von Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 655/2014 wird auch durch die Ziele dieser Verordnung bestätigt, mit der nicht nur ein Unionsverfahren eingeführt werden soll, das dem Gläubiger als Alternative zu den Maßnahmen zur vorläufigen Pfändung nach dem nationalen Recht zur Verfügung steht und das mit Hilfe verbindlicher, unmittelbar geltender Vorschriften die vorläufige Pfändung von Geldern auf den betreffenden Bankkonten in einer effizienten und zügigen Weise ermöglicht, sondern mit dem auch ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen des Gläubigers und denen des Schuldners hergestellt werden soll (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. November 2019, K.H.K. [Vorläufige Kontenpfändung], C-555/18, EU:C:2019:937, Rn. 31 und 32, …sowie vom 20. April 2023, Starkinvest, C-291/21, EU:C:2023:299, Rn. 49 und 50).

  • EuGH, 08.05.2025 - C-697/23

    HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Es ist nämlich Aufgabe des Gerichtshofs, alle Bestimmungen des Unionsrechts auszulegen, die die nationalen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, auch wenn diese Bestimmungen in den ihm von diesen Gerichten vorgelegten Fragen nicht ausdrücklich genannt sind (Urteil vom 7. November 2019, K.H.K. [Vorläufige Kontenpfändung], C-555/18, EU:C:2019:937, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom nationalen Gericht vorgelegten Material, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Ausgangsrechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. entsprechend Urteil vom 7. November 2019, K.H.K. [Vorläufige Kontenpfändung], C-555/18, EU:C:2019:937, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 06.05.2021 - C-142/20

    Analisi G. Caracciolo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …

    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom nationalen Gericht vorgelegten Material, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. November 2019, K. H. K. [Vorläufige Kontenpfändung], C-555/18, EU:C:2019:937, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.04.2023 - C-291/21

    Starkinvest - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Rn. 42 Der Begriff "gerichtliche Entscheidung", der in Art. 4 Nr. 8 der Verordnung Nr. 655/2014 als "jede von einem Gericht eines Mitgliedstaats erlassene Entscheidung ohne Rücksicht auf ihre Bezeichnung" definiert ist, ist dahin auszulegen, dass diese Entscheidung vollstreckbar sein muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. November 2019, K. H. K. [Vorläufige Kontenpfändung], C-555/18, EU:C:2019:937, Rn. 44).

    Rn. 49 Diese Auslegung wird durch die Ziele der Verordnung Nr. 655/2014 gestützt, mit der als Alternative zu den Maßnahmen zur vorläufigen Pfändung nach nationalem Recht ein Verfahren auf der Ebene der Europäischen Union eingeführt werden soll, das mit Hilfe verbindlicher, unmittelbar geltender Vorschriften die vorläufige Pfändung von Geldern auf Bankkonten in einer effizienten und zügigen Weise ermöglicht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. November 2019, K. H. K. [Vorläufige Kontenpfändung], C-555/18, EU:C:2019:937, Rn. 31 und 32).

    Insbesondere muss der Gläubiger in ersterem Fall nicht die Dringlichkeit der Maßnahme wegen einer akuten Gefahr nachweisen, wohingegen er in letzterem Fall das Gericht vom fumus boni iuris überzeugen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. November 2019, K. H. K. [Vorläufige Kontenpfändung], C-555/18, EU:C:2019:937, Rn. 40).

  • EuGH, 25.06.2020 - C-36/20

    Gerichtliche Behörden, die über die Inhaftnahme eines illegal aufhältigen …

    Rn. 53 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verlangen sowohl die einheitliche Anwendung des Unionsrechts als auch der Gleichheitssatz, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union autonom und einheitlich auszulegen sind, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung nicht nur des Wortlauts der Bestimmung, sondern auch ihres Regelungszusammenhangs und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Zwecks zu erfolgen hat (…Urteile vom 18. Januar 1984, Ekro, 327/82, EU:C:1984:11, Rn. 11, und vom 7. November 2019, K.H.K. [Vorläufige Kontenpfändung], C-555/18, EU:C:2019:937, Rn. 38).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2022 - C-291/21

    Starkinvest - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    {FN:3} Urteil vom 7. November 2019, K.H.K. (Vorläufige Kontenpfändung) (C-555/18, EU:C:2019:937, Rn. 40).

    {FN:11} Urteil vom 7. November 2019, K.H.K. (Vorläufige Kontenpfändung) (C-555/18, EU:C:2019:937).

    {FN:27} Urteil vom 7. November 2019, K.H.K. (Vorläufige Kontenpfändung) (C-555/18, EU:C:2019:937, Rn. 47).

  • OLG Schleswig, 15.02.2022 - 2 AR 37/21

    Zuständigkeit für den Erlass eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen …

    Dieser hat entschieden, dass Art. 5 Buchst. a der Verordnung Nr. 655/2014 dahin auszulegen ist, dass ein Mahnverfahren (in Bulgarien) als "Verfahren in der Hauptsache" im Sinne dieser Vorschrift zu qualifizieren ist (EuGH, Urteil vom 07. November 2019 - C-555/18 -, Rn. 46-52, juris).

    Es umfasst alle Verfahren, die darauf gerichtet sind, einen vollstreckbaren Titel über die zugrunde liegende Forderung zu erwirken, einschließlich beispielsweise summarischer Mahnverfahren (EuGH, Urteil vom 07. November 2019 - C-555/18 -, Rn. 47, juris).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.10.2025 - C-198/24

    " Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und …

    Im Urteil vom 7. November 2019, K.H.K. (Vorläufige Kontenpfändung) (C-555/18, EU:C:2019:937), wurde der Schuldner als "Partei [des Ausgangsrechtsstreits]" angesehen.

    {FN:23} Vgl. Urteil vom 7. November 2019, K.H.K. (Vorläufige Kontenpfändung) (C-555/18, EU:C:2019:937, Rn. 40), und Silverstri, E., "Article 7: Conditions for issuing a Preservation Order", in Gascón Inchausti, F., und D'Alessandro, E. (Hrsg.), The European Account Preservation Order: a Commentary on Regulation (EU) No 655/2014, Edward Elgar Publishing, 2022, S. 81 und 82, §§ 7.05 und 7.06. Vgl. entsprechend Urteil Zuckerfabrik (…Rn. 28).

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2022 - C-18/21

    Uniqa Versicherungen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …

    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 7. November 2019, K.H.K. (Kontenpfändung) (C-555/18, EU:C:2019:937, Rn. 55), entschieden, dass Gerichtsferien keine "außergewöhnlichen Umstände" im Sinne von Art. 45 der Verordnung Nr. 655/2014 darstellen.
  • EuGH, 01.08.2025 - C-512/24

    BÁV - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 …

    Es ist nämlich Aufgabe des Gerichtshofs, alle Bestimmungen des Unionsrechts auszulegen, die die nationalen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, auch wenn diese Bestimmungen in den ihm von diesen Gerichten vorgelegten Fragen nicht ausdrücklich genannt sind (Urteil vom 7. November 2019, K.H.K. [Vorläufige Kontenpfändung], C-555/18, EU:C:2019:937, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 15 Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom nationalen Gericht vorgelegten Material, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Ausgangsrechtsstreits einer Auslegung bedürfen (Urteil vom 7. November 2019, K.H.K. [Vorläufige Kontenpfändung], C-555/18, EU:C:2019:937, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • OLG Köln, 18.01.2022 - 8 AR 54/21

    Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung; Negativer Kompetenzstreit; …

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2026 - C-716/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-126/20

    ExxonMobil Production Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - System für …

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2022 - C-393/21

    Lufthansa Technik AERO Alzey - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-555/18   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29.07.2019 - C-555/18 (https://dejure.org/2019,21938)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29. Juli 2019 - C-555/18 (https://dejure.org/2019,21938)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    K.H.K. (Vorläufige Kontenpfändung)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 655/2014 - Verfahren für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung - Begriff "öffentliche Urkunde" - Mahnbescheid über eine Geldforderung

  • Europäischer Gerichtshof

    K.H.K. (Vorläufige Kontenpfändung)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 655/2014 - Verfahren für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung - Begriff "öffentliche Urkunde" - Mahnbescheid über eine Geldforderung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 21.05.1980 - 125/79

    Denilauler / Couchet

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-555/18
    {FN:2} Urteil vom 21. Mai 1980 (125/79, EU:C:1980:130).

    {FN:6} Urteil vom 21. Mai 1980 (125/79, EU:C:1980:130).

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