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Weitere Entscheidung unten: EuGH, 21.01.2021

Rechtsprechung
   EuGH, 17.12.2020 - C-607/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,41352
EuGH, 17.12.2020 - C-607/19 (https://dejure.org/2020,41352)
EuGH, Entscheidung vom 17.12.2020 - C-607/19 (https://dejure.org/2020,41352)
EuGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - C-607/19 (https://dejure.org/2020,41352)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Husqvarna

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsmarken - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 51 Abs. 1 Buchst. a - Art. 55 Abs. 1 - Erklärung des Verfalls einer Unionsmarke - Unionsmarke, die während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht ernsthaft benutzt worden ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Husqvarna

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsmarken - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 51 Abs. 1 Buchst. a - Art. 55 Abs. 1 - Erklärung des Verfalls einer Unionsmarke - Unionsmarke, die während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht ernsthaft benutzt worden ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Husqvarna

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsmarken - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 51 Abs. 1 Buchst. a - Art. 55 Abs. 1 - Erklärung des Verfalls einer Unionsmarke - Unionsmarke, die während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht ernsthaft benutzt worden ...

Sonstiges (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2021, 613
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 22.06.2016 - C-280/15

    Nikolajeva - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. …

    Auszug aus EuGH, 17.12.2020 - C-607/19
    Diese Beurteilung ergebe sich aus Art. 14 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 101 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009 sowie Art. 17 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 129 Abs. 3 der Verordnung 2017/1001, wie aus dem Urteil vom 22. Juni 2016, Nikolajeva (C-280/15, EU:C:2016:467, Rn. 28), hervorgehe.
  • BGH, 14.01.2021 - I ZR 40/20

    STELLA - Markenverfall, Darlegungs- und Beweislast

    Rn. 15 cc) Im Fall einer Klage auf Erklärung des Verfalls einer Marke (§ 55 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 MarkenG nF) ist für die Feststellung, ob der in § 49 Abs. 1 Satz 1 MarkenG genannte ununterbrochene Zeitraum von fünf Jahren abgelaufen ist, auf den Zeitpunkt der Erhebung der Klage abzustellen (…vgl. Thiering in Ströbele/Hacker/Thiering aaO 13. Aufl., § 49 Rn. 12; für den Fall einer Widerklage auf Erklärung des Verfalls einer Unionsmarke vgl. EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - C-607/19, juris Rn. 37 und 50 - Husqvarna).

    Das ergibt sich aus dem Regelungszusammenhang mit § 52 Abs. 1 MarkenG nF (Art. 47 Abs. 1 der Richtlinie [EU] 2015/2436), der bestimmt, dass die Wirkungen einer eingetragenen Marke in dem Umfang, in dem die Marke für verfallen erklärt wird, von dem Zeitpunkt der Stellung des Antrags (§ 53 MarkenG) oder - hier - der Erhebung der Klage (§ 55 MarkenG) auf Erklärung des Verfalls an als nicht eingetreten gelten (Satz 1) und in der Entscheidung auf Antrag einer Partei ein früherer Zeitpunkt, zu dem einer der Verfallsgründe eingetreten ist, festgesetzt werden kann (Satz 2) (…vgl. Thiering in Ströbele/Hacker/Thiering aaO 13. Aufl., § 49 Rn. 11; zu Art. 55 Abs. 1 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 über die Unionsmarke vgl. EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - C-607/19, juris Rn. 38 bis 44 - Husqvarna).

  • BGH, 22.07.2021 - I ZR 212/17

    Markenrechtsschutz: Maßgeblicher Zeitpunkt für den Ablauf des ununterbrochenen …

    Der für die Feststellung maßgebliche Zeitpunkt, ob der in Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 genannte ununterbrochene Nichtbenutzungszeitraum von fünf Jahren abgelaufen ist, ist derjenige der Erhebung der Widerklage auf Erklärung des Verfalls (Anschluss an EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - C-607/19, GRUR 2021, 613 = WRP 2021, 325 - Husqvarna).

    9 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat diese Fragen wie folgt beantwortet (EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - C-607/19, GRUR 2021, 613 = WRP 2021, 325 - Husqvarna):.

    14 a) Der für die Feststellung, ob der in dieser Bestimmung genannte ununterbrochene Zeitraum von fünf Jahren abgelaufen ist, maßgebliche Zeitpunkt ist - wie der Europäische Gerichtshof auf die im Streitfall erfolgte Vorlage entschieden hat - derjenige der Erhebung der Widerklage auf Erklärung des Verfalls (vgl. EuGH, GRUR 2021, 613 Rn. 37 und 50 - Husqvarna; zu § 49 Abs. 1 MarkenG BGH…, Urteil vom 14. Januar 2021 - I ZR 40/20, GRUR 2021, 736 Rn. 15 = WRP 2021, 623 - STELLA).

  • BGH, 20.11.2025 - I ZB 30/25

    H 15/Hecht H 15

    Rn. 30 (1) Der Bundesgerichtshof hat im Anschluss an die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union "Husqvarna" (EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - C-607/19, GRUR 2021, 613 = WRP 2021, 325) seine ständige Rechtsprechung aufgegeben, dass bei einer Verfallsklage gemäß § 55 MarkenG und bei einer im Rahmen einer Verletzungsklage erhobenen, auf Löschung der Klagemarke wegen Verfalls gerichteten Widerklage bei der Prüfung des Verfalls einer Marke gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 MarkenG beziehungsweise gemäß Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 über die Gemeinschaftsmarke auch der Zeitraum nach Klage- beziehungsweise Widerklageerhebung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz einzubeziehen ist (BGH…, Urteil vom 14. Januar 2021 - I ZR 40/20, BGHZ 228, 226 [juris Rn. 14 f.] - STELLA;… Urteil vom 22. Juli 2021 - I ZR 212/17, GRUR 2021, 378 [juris Rn. 14] = WRP 2021, 149 - Bewässerungsspritze II).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat diese frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unter anderem auch deshalb nicht gebilligt, weil die Begründetheit einer Widerklage auf Erklärung des Verfalls wegen Nichtbenutzung einer Unionsmarke über einen Zeitraum von fünf Jahren nicht von der Dauer eines nationalen Verfahrens abhängen darf (EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - C-607/19, GRUR 2021, 613 [juris Rn. 48] = WRP 2021, 325 - Husqvarna).

  • LG Düsseldorf, 21.06.2023 - 2a O 258/19
    Rn. 149 Im Fall einer Widerklage auf Erklärung des Verfalls einer Unionsmarke ist für die Feststellung, ob der in Art. 58 Abs. 1 lit. a) UMV genannte ununterbrochene Zeitraum von fünf Jahren abgelaufen ist, auf den Zeitpunkt der Erhebung der Widerklage abzustellen (EuG, GRUR 2021, 613 - Husqvarna/Lidl) und damit nicht nach Art. 32 Abs. 1 Satz 1 lit. a Brüssel-Ia-VO auf den Zeitpunkt der Zustellung der Verfallsklage an den Markeninhaber, sondern auf den Zeitpunkt des Eingangs der Verfallswiderklage bei Gericht (vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2017, 114519 - Evolution), was hier am 06.10.2020 der Fall war.

    Bei einer Verfallswiderklage ist jedoch als Zeitpunkt, auf den für die Feststellung, ob der ununterbrochene Zeitraum von fünf Jahren nach Art. 58 Abs. 1 lit. a UMV abgelaufen ist, der Zeitpunkt der Erhebung der Verfallswiderklage heranzuziehen (vgl. EuGH, GRUR 2021, 613 - Husqvarna/Lidl) und damit nach Art. 32 Abs. 1 Satz 1 lit. a Brüssel-Ia-VO nicht der Zeitpunkt der Zustellung der Verfallsklage an den Markeninhaber, sondern der Zeitpunkt des Eingangs der Verfallswiderklage bei Gericht (vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2017, 114519 - Evolution), was hier am 30.09.2021 der Fall war.

  • OLG Frankfurt, 30.11.2023 - 6 U 124/22

    Verletzung und rechtserhaltende Benutzung der Bekleidungsmarke "MO"

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat (u.a.) bereits entschieden, dass für die Erklärung des Verfalls einer Unionsmarke (trotz fehlender ausdrücklicher Regelung) der Zeitpunkt der (Wider-)Klageerhebung maßgeblich sei (EuGH, Urteil vom 17.12.2020 - C-607/19, juris Rn. 50).

    Für die Frage der rechtserhaltenden Benutzung der Klagemarke ist insoweit auf die fünf Jahre vor Zustellung der Widerklage bei den Prozessbevollmächtigten der Klägerin am 11.06.2020 abzustellen (GA 178, vgl. insofern u.a. EuGH, Urteil vom 17.12.2020 - C-607/19, GRUR 2021, 613 Rn. 50; BGH, Urteil vom 22.07.2021 - I ZR 212/17, GRUR 2021, 1389 Rn 14 - Bewässerungsspritze II, zur UMV und GMV).

  • EuGH, 21.01.2021 - C-607/19

    Husqvarna - Urteilsberichtigung

    Rn. 1 Am 17. Dezember 2020 hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) das Urteil Husqvarna (C-607/19, EU:C:2020:1044) erlassen.

    Im Rubrum des Urteils vom 17. Dezember 2020, Husqvarna (C-607/19, EU:C:2020:1044), ist in seiner Sprachfassung der Verfahrenssprache der Eintrag zu den Erklärungen der Husqvarna AB wie folgt zu berichtigen:.

  • BGH, 28.04.2021 - I ZR 40/20

    STELLA

    Rn. 15 Satz 1 Fall 1 MarkenG nF) ist für die Feststellung, ob der in § 49 Abs. 1 Satz 1 MarkenG genannte ununterbrochene Zeitraum von fünf Jahren abgelaufen ist, auf den Zeitpunkt der Erhebung der Klage abzustellen (…vgl. Thiering in Ströbele/ Hacker/Thiering aaO 13. Aufl., § 49 Rn. 12; für den Fall einer Widerklage auf Erklärung des Verfalls einer Unionsmarke vgl. EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - C-607/19, juris Rn. 37 und 50 - Husqvarna).

    Das ergibt sich aus dem Regelungszusammenhang mit § 52 Abs. 1 MarkenG nF (Art. 47 Abs. 1 der Richtlinie [EU] 2015/2436), der bestimmt, dass die Wirkungen einer eingetragenen Marke in dem Umfang, in dem die Marke für verfallen erklärt wird, von dem Zeitpunkt der Stellung des Antrags (§ 53 MarkenG) oder - hier - der Erhebung der Klage (§ 55 MarkenG) auf Erklärung des Verfalls an als nicht eingetreten gelten (Satz 1) und in der Entscheidung auf Antrag einer Partei ein früherer Zeitpunkt, zu dem einer der Verfallsgründe eingetreten ist, festgesetzt werden kann (Satz 2) (…vgl. Thiering in Ströbele/Hacker/Thiering aaO 13. Aufl., § 49 Rn. 11; zu Art. 55 Abs. 1 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 über die Unionsmarke vgl. EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - C-607/19, juris Rn. 38 bis 44 - Husqvarna).

  • OLG Hamburg, 23.12.2021 - 5 U 164/16

    Markenrechtliche Zulässigkeit der Wort-Bildmarke "Elbphi"

    Denn nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist im Rahmen der Verfallsklage der Zeitpunkt, auf den für die Feststellung abzustellen ist, ob der in dieser Bestimmung genannte ununterbrochene Zeitraum von fünf Jahren abgelaufen ist, der Zeitpunkt der Erhebung dieser Klage (vgl. EuGH, Urteil vom 17.12.2020 - C-607/19, GRUR 2021, 613 Rn. 38 ff. - Husqvarna ./. Lidl;… BeckOK UMV/Müller, 23. Ed. 15.8.2021, UMV Art. 127 Rn. 19; vgl. auch zu § 49 MarkenG nunmehr BGH…, Urteil vom 14.01.2021 - I ZR 40/20, GRUR 2021, 736 Rn. 14 - Stella).
  • BPatG, 09.04.2024 - 26 W (pat) 535/19
    Für das Ende des Benutzungszeitraumes sei zudem seit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Marke "STELLA" (BGHZ 228, 226) und zur "Bewässerungsspritze II" (GRUR 2021, 1389) auf der Grundlage des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) im Verfahren "Husqvarna/Lidl" (GRUR 2021, 613) nicht mehr der Schluss der mündlichen Verhandlung, sondern der Tag der Erhebung der Nichtbenutzungseinrede maßgeblich.

    Rn. 37 bb) Die vom Widersprechenden angeführte Rechtsprechung des BGH zur Marke "STELLA" (BGHZ 228, 226) und zur "Bewässerungsspritze II" (GRUR 2021, 1389) auf der Grundlage des Urteils des EuGH im Verfahren "Husqvarna/Lidl" (GRUR 2021, 613), bei der es auf das Datum der Klagezustellung ankommt, bezieht sich ausschließlich auf Verfallsklagen oder entsprechende Widerklagen.

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2025 - 20 U 26/19
    Rn. 85 bb) Im Fall einer Klage auf Erklärung des Verfalls einer Marke ist für die Feststellung, ob der in § 49 Abs. 1 S. 1 MarkenG genannte ununterbrochene Zeitraum von fünf Jahren abgelaufen ist, auf den Zeitpunkt der Erhebung der Klage abzustellen (…BGH, GRUR 2021, 736 Rn. 15 - Stella; für den Fall einer Widerklage auf Erklärung des Verfalls einer Unionsmarke vgl. EuGH GRUR 2021, 613 Rn. 37 u. 50 - Husqvarna).
  • EuG, 08.06.2022 - T-293/21

    Muschaweck/ EUIPO - Conze (UM) - Unionsmarke - Verfallsverfahren - …

  • LG München I, 16.11.2021 - 33 O 2405/20

    Widerruf einer erteilten Zustimmung zur Anmeldung einer Agentenmarke

  • BPatG, 08.07.2024 - 29 W (pat) 15/21

    Markenbeschwerdesache - "adler" (Wort-/Bildmarke)/"ADLER" (Wort-/Bildmarke, …

  • LG Hamburg, 12.03.2026 - 312 O 43/25

    Marken- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche wegen Benutzung des …

  • EuG, 25.03.2026 - T-545/24

    " Marque de l'Union européenne - Procédure de déchéance - Marque de l'Union …

  • EuG, 25.03.2026 - T-544/24

    " Marque de l'Union européenne - Procédure de déchéance - Marque de l'Union …

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Rechtsprechung
   EuGH, 21.01.2021 - C-607/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,782
EuGH, 21.01.2021 - C-607/19 (https://dejure.org/2021,782)
EuGH, Entscheidung vom 21.01.2021 - C-607/19 (https://dejure.org/2021,782)
EuGH, Entscheidung vom 21. Januar 2021 - C-607/19 (https://dejure.org/2021,782)
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  • EuGH, 17.12.2020 - C-607/19

    Husqvarna - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsmarken - Verordnung (EG) Nr. …

    Auszug aus EuGH, 21.01.2021 - C-607/19
    Rn. 1 Am 17. Dezember 2020 hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) das Urteil Husqvarna (C-607/19, EU:C:2020:1044) erlassen.

    Im Rubrum des Urteils vom 17. Dezember 2020, Husqvarna (C-607/19, EU:C:2020:1044), ist in seiner Sprachfassung der Verfahrenssprache der Eintrag zu den Erklärungen der Husqvarna AB wie folgt zu berichtigen:.

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