Rechtsprechung
| EuGH, 15.03.2024 - C-617/21 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Nissan Leasing und Volkswagen Leasing
Streichung
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Nissan Leasing und Volkswagen Leasing
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nissan Leasing und Volkswagen Leasing
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 28.09.2021 - 2 O 378/20
- EuGH, 15.03.2024 - C-617/21
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 21.12.2023 - C-38/21
Ein Verbraucher, der einen Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug ohne …
Auszug aus EuGH, 15.03.2024 - C-617/21
Rn. 1 Mit Schreiben vom 21. Dezember 2023 hat die Kanzlei des Gerichtshofs dem vorlegenden Gericht das Urteil vom 21. Dezember 2023, BMW Bank u. a. (verbundene Rechtssachen C-38/21, C-47/21 und C-232/21, EU:C:2023:1014), übermittelt und um Mitteilung gebeten, ob es im Licht dieses Urteils sein Vorabentscheidungsersuchen aufrechterhalten möchte.
- BGH, 10.05.2022 - VIII ZR 149/21
Zahlungsrechtsstreit nach Widerruf eines Kfz-Leasingvertrags: …
Das Verfahren wird entsprechend § 148 ZPO bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in den dort anhängigen Verfahren C-617/21 und C-117/22 ausgesetzt.Rn. 15 Nach alledem hält es der Senat für angemessen, das vorliegende Verfahren in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO wegen Vorgreiflichkeit des beim Gerichtshof anhängigen Rechtstreits C-617/21 auszusetzen.
- BGH, 08.03.2022 - VIII ZR 149/21
Bestehen eines Widerrufsrechts infolge der Erbringung einer Finanzdienstleistung …
Der Senat beabsichtigt, über die Zulassung der Revision erst nach den Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union in den Verfahren C-617/21 (vgl. Vorlagebeschluss des Landgerichts Ravensburg vom 24. August 2021 - 2 O 238/20, juris) und C-117/22 (vgl. Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 31. Januar 2022 - XI ZR 113/21 u.a., WM 2022, 420) zu entscheiden und bis dahin das vorliegende Verfahren gemäß § 148 ZPO analog auszusetzen.Rn. 3 2. Hiernach dürfte es angezeigt sein, das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wegen Vorgreiflichkeit des beim Gerichtshof anhängigen Rechtsstreits C-617/21 deshalb auszusetzen, weil die vorliegend entscheidungserheblichen Fragen, ob ein Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung einen Vertrag über Finanzdienstleistungen nach Art. 2 Buchst. b der Finanzdienstleistungsfernabsatzrichtlinie darstellt beziehungsweise ob es sich bei diesem in Fällen wie dem vorliegenden, in welchem ein persönlicher Kontakt zwar nicht zum Leasinggeber, jedoch zu einem Verhandlungsgehilfen bestand, um einen Fernabsatzvertrag im Sinne von Art. 2 Buchst. a der vorgenannten Richtlinie handelt, dem Gerichtshof bereits zur Vorabentscheidung vorliegen.
- BGH, 30.08.2022 - VIII ZR 305/21
Aussetzen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens wegen Vorgreiflichkeit des beim …
Der Senat beabsichtigt, über die Zulassung der Revision erst nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem Verfahren C-617/21 (vgl. Vorlagebeschluss des Landgerichts Ravensburg vom 24. August 2021 - 2 O 238/20, juris) zu entscheiden und bis dahin das vorliegende Verfahren gemäß § 148 ZPO analog auszusetzen.Rn. 3 b) Ausgehend hiervon dürfte es angezeigt sein, das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wegen Vorgreiflichkeit des beim Gerichtshof anhängigen Rechtsstreits C-617/21 auszusetzen, weil die hier namentlich für die Auslegung des § 356 Abs. 3 Satz 3 BGB entscheidungserhebliche Frage, ob ein Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung einen Vertrag über eine Finanzdienstleistung nach Art. 2 Buchst. b der Finanzdienstleistungsfernabsatzrichtlinie darstellt, dem Gerichtshof bereits zur Entscheidung vorliegt.
- BGH, 09.01.2024 - VIII ZR 101/22
Widerruf eines Leasingvertrags mit Kilometerabrechnung
Rn. 18 a) Insbesondere ist der vorliegende Rechtsstreit nicht in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO im Hinblick auf das bei dem Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden: Gerichtshof) anhängige Verfahren C-617/21 auszusetzen (…vgl. zur Grundsatzbedeutung im Falle einer Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV BVerfG, NVwZ 2016, 378 Rn. 13 mwN;… BVerfG, Beschlüsse vom 17. September 2014 - 2 BvR 64/12, juris Rn. 28;… vom 1. April 2008 - 2 BvR 2680/07, juris Rn. 27;… siehe auch Senatsbeschluss vom 10. Mai 2022 - VIII ZR 149/21, juris Rn. 14 mwN). - BGH, 17.01.2023 - VIII ZR 212/21
Zustandekommen eines Fernabsatzvertrags bei persönlichem Kontakt nur mit einer …
Das Verfahren wird entsprechend § 148 ZPO bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem Verfahren C-617/21 ausgesetzt. - BGH, 14.06.2022 - VIII ZR 409/21
Einordnung von Leasingverträgen über Kraftfahrzeuge mit Kilometerabrechnung in …
Dabei verpflichtet auch der Umstand, dass ein "niedrigeres einzelstaatliches Gericht" (hier LG Ravensburg, Beschlüsse vom 24. August 2021 - 2 O 238/20, juris Rn. 49 [beim Gerichtshof anhängig unter dem Aktenzeichen C-617/21];… vom 28. September 2021 - 2 O 378/20 und 2 O 390/20, juris Rn. 108 ff.) die vorstehend genannten Fragen dem Gerichtshof zur Vorabentscheidung nach Art. 267 Abs. 1 bis 3 AEUV vorgelegt hat, den Senat nicht zur Anrufung des Gerichtshofs (…vgl. EuGH, C-72/14 und C-197/14, juris Rn. 59 f., 63 - van Dijk;… Senatsurteil vom 29. Januar 2020 - VIII ZR 80/18, BGHZ 224, 302 Rn. 51; vgl. auch BGH…, Urteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 5/20, NJW 2020, 2798 Rn. 16). - BGH, 25.04.2023 - VIII ZR 93/22
Beschränken der Zulassung der Revision wirksam auf etwaige Feststellungsansprüche …
Das Revisionsverfahren wird entsprechend § 148 ZPO aus den in den Senatsbeschlüssen vom 10. Mai 2022 (…VIII ZR 149/21, juris Rn. 7 ff.) und vom 30. August 2022 (…VIII ZR 305/21, juris Rn. 3 ff.) genannten Gründen bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in den dort anhängigen Verfahren C-617/21 und C-117/22 ausgesetzt. - BGH, 22.11.2022 - VIII ZR 212/21
Aussetzung des Verfahrens bei Entscheidungserheblichkeit der Gehörsverletzung …
Der Senat beabsichtigt, über die Zulassung der Revision erst nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem Verfahren C-617/21 zu entscheiden und bis dahin das vorliegende Verfahren gemäß § 148 ZPO analog aus den in den Senatsbeschlüssen vom 10. Mai 2022 (…VIII ZR 149/21, juris Rn. 7 ff.) und vom 30. August 2022 (…VIII ZR 305/21, noch nicht veröffentlicht, Rn. 3 ff.) genannten Gründen auszusetzen. - KG, 18.04.2024 - 27 U 71/22
Widerrufsrecht bezüglich eines Leasingvertrags über ein Kraftfahrzeug ohne …
Der Beschluss des Senats vom 18.04.2023 - 27 U 71/22 - über die Aussetzung des Verfahrens entsprechend § 148 ZPO bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in den dort anhängigen Verfahren C-617/21 und C-117/22 und einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in dem dort anhängigen Verfahren VIII ZR 149/21 wird aufgehoben.Rn. 1 1. Gemäß § 150 ZPO war der Beschluss des Senats vom 18.04.2023 - 27 U 71/22 - über die Aussetzung des Verfahrens entsprechend § 148 ZPO bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in den dort anhängigen Verfahren C-617/21 und C-117/22 und einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in dem dort anhängigen Verfahren VIII ZR 149/21 aufzuheben, weil im hiesigen Fall sämtliche entscheidungserheblichen Fragen, die Gegenstand des Aussetzungsbeschlusses des Senats vom 18.04.2023 - 27 U 71/22 - sind, durch die Entscheidungen des EuGH vom 21.12.2023 - C-38/21, C-47/21 und C-232/21 (NJW 2024, 809-824 nach juris) geklärt sind.
- BGH, 07.11.2023 - VIII ZR 168/22
Widerruf eines Leasingvertrags; Verwerfung der Revision als unzulässig
Der Senat beabsichtigt darüber hinaus, das Revisionsverfahren entsprechend § 148 ZPO aus den in dem Senatsbeschluss vom 10. Mai 2022 (…VIII ZR 149/21, juris Rn. 11 ff.) genannten Gründen bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem dort anhängigen Verfahren C-617/21 auszusetzen. - BGH, 22.11.2022 - VIII ZR 259/21
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (hier: …
- BGH, 22.11.2022 - VIII ZR 227/21
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Analoge …
- BGH, 05.07.2022 - VIII ZR 229/21
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
- OLG Oldenburg, 02.05.2024 - 8 U 46/23
Widerruf der auf den Abschluss des Restwertleasingvertrags gerichteten …
- OLG Celle, 31.07.2024 - 3 U 18/22
- LG Hamburg, 21.04.2023 - 302 O 211/22
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