Rechtsprechung
| EuGH, 26.03.2026 - C-618/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 650/2012 - Art. 1, 3 und 4 - Anwendungsbereich - Begriff 'Erbsache' bzw. 'Rechtsnachfolge von Todes wegen' - Gesetzliches Vermächtnis zugunsten der Person, die den ...
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 650/2012 - Art. 1, 3 und 4 - Anwendungsbereich - Begriff ,Erbsache' bzw. ,Rechtsnachfolge von Todes wegen' - Gesetzliches Vermächtnis zugunsten der Person, die den Erblasser ...
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 650/2012 - Art. 1, 3 und 4 - Anwendungsbereich - Begriff ,Erbsache' bzw. ,Rechtsnachfolge von Todes wegen' - Gesetzliches Vermächtnis zugunsten der Person, die den Erblasser ...
Kurzfassungen/Presse
- famrz.de (Kurzinformation)
Anspruch auf österreichisches Pflegevermächtnis als Erbsache
Sonstiges (4)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Isergartler
- EUR-Lex (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs (Österreich) eingereicht am 24. September 2024 - XK u.a. gegen SM
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Isergartler
Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs (Österreich) eingereicht am 24. September 2024 - XK u.a. gegen SM
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Isergartler
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (12)
- EuGH, 21.06.2018 - C-20/17
Oberle - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Auszug aus EuGH, 26.03.2026 - C-618/24
Rn. 42 Als Drittes ist zu den mit der Verordnung Nr. 650/2012 verfolgten Zielen einerseits festzustellen, dass aus deren Erwägungsgründen 7 und 8 hervorgeht, dass sie insbesondere darauf gerichtet ist, den Erben und Vermächtnisnehmern, den anderen Personen, die dem Erblasser nahestehen, und den Nachlassgläubigern die Durchsetzung ihrer Rechte im Zusammenhang mit einem Erbfall mit grenzüberschreitendem Bezug zu erleichtern (Urteil vom 21. Juni 2018, Oberle, C-20/17, EU:C:2018:485, Rn. 49).Dieser Grundsatz der Einheitlichkeit der Erbfolge liegt auch der Regelung des Art. 4 der Verordnung zugrunde, da auch dort vorgesehen ist, dass sich die Zuständigkeit der mitgliedstaatlichen Gerichte für Entscheidungen in Erbsachen "für den gesamten Nachlass" nach dieser Regel richtet (Urteil vom 21. Juni 2018, Oberle, C-20/17, EU:C:2018:485, Rn. 53 bis 55).
- EuGH, 09.09.2021 - C-277/20
UM (Contrat translatif de propriété mortis causa) - Vorlage zur Vorabentscheidung …
Auszug aus EuGH, 26.03.2026 - C-618/24
Rn. 37 Diese Ausnahmen sind jedoch eng auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2021, UM [Vertrag zur Eigentumsübertragung von Todes wegen], C-277/20, EU:C:2021:708, Rn. 34).Rn. 38 Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass eine in einer Vereinbarung über den Nachlass enthaltene Bestimmung, die ebenso wie eine "unentgeltliche Zuwendung" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Buchst. g der Verordnung Nr. 650/2012 in einer Schenkung besteht, aber erst mit dem Tod des Erblassers wirksam wird, nicht unter diese Ausnahme, sondern in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2021, UM [Vertrag zur Eigentumsübertragung von Todes wegen], C-277/20, EU:C:2021:708, Rn. 35).
- EuGH, 07.04.2022 - C-645/20
V A und Z A (Compétences subsidiaires en matière de successions) - Vorlage zur …
Auszug aus EuGH, 26.03.2026 - C-618/24
So hat der Gerichtshof bereits mehrfach entschieden, dass eine Auslegung der Normen dieser Verordnung, die eine Nachlassspaltung nach sich zöge, mit den Zielen der Verordnung unvereinbar wäre (Urteil vom 7. April 2022, V A und Z A [Subsidiäre Zuständigkeit in Erbsachen], C-645/20, EU:C:2022:267, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 01.03.2018 - C-558/16
Mahnkopf - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …
Auszug aus EuGH, 26.03.2026 - C-618/24
Rn. 39 Was den Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 650/2012 angeht, hat der Gerichtshof seine Feststellung, dass sich eine Bestimmung des nationalen Rechts auf Erbsachen im Sinne der Verordnung bezieht, damit begründet, dass deren Hauptzweck die Rechtsnachfolge nach dem Erblasser und nicht Fragen im Zusammenhang mit einer der in Art. 1 Abs. 2 der Verordnung genannten Ausnahmen wie des ehelichen Güterrechts betraf (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. März 2018, Mahnkopf, C-558/16, EU:C:2018:138, Rn. 40). - EuGH, 05.12.2019 - C-671/18
Centraal Justitieel Incassobureau (Anerkennung und Vollstreckung von Geldstrafen …
Auszug aus EuGH, 26.03.2026 - C-618/24
Außerdem kann der Gerichtshof veranlasst sein, unionsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen, die das nationale Gericht in seiner Frage nicht angeführt hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. März 1986, Tissier, 35/85, EU:C:1986:143, Rn. 9, und vom 5. Dezember 2019, Centraal Justitieel Incassobureau [Anerkennung und Vollstreckung von Geldstrafen oder Geldbußen], C-671/18, EU:C:2019:1054, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 17.11.1983 - 292/82
Merck Hauptzollamt Hamburg-Jonas
Auszug aus EuGH, 26.03.2026 - C-618/24
Rn. 29 Bei der Auslegung einer Unionsrechtsvorschrift ist nicht nur deren Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch der Zusammenhang, in dem sie steht, und die Ziele, die mit der Regelung verfolgt werden, zu der sie gehört (Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12, …und vom 8. Mai 2025, Pielatak, C-410/23, EU:C:2025:325, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 29.11.1978 - 83/78
Redmond
Auszug aus EuGH, 26.03.2026 - C-618/24
Rn. 25 Der Umstand, dass das vorlegende Gericht in seinen Fragen formal bestimmte Vorschriften des Unionsrechts angeführt hat, hindert den Gerichtshof nämlich nicht daran, diesem Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die ihm bei der Entscheidung des Ausgangsverfahrens von Nutzen sein können, indem er aus dem gesamten von dem einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herausarbeitet, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. November 1978, Redmond, 83/78, EU:C:1978:214, Rn. 26, …und vom 22. Januar 2026, Secab, C-423/23, EU:C:2026:32, Rn. 29). - EuGH, 04.09.2025 - C-203/24
Hakamp - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Wanderarbeitnehmer …
Auszug aus EuGH, 26.03.2026 - C-618/24
Weichen die verschiedenen Sprachfassungen voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (…vgl. Urteile vom 27. März 1990, Cricket St Thomas, C-372/88, EU:C:1990:140, Rn. 18 und 19, und vom 4. September 2025, Hakamp, C-203/24, EU:C:2025:662, Rn. 34). - EuGH, 20.03.1986 - 35/85
Procureur de la République / Tissier
Auszug aus EuGH, 26.03.2026 - C-618/24
Außerdem kann der Gerichtshof veranlasst sein, unionsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen, die das nationale Gericht in seiner Frage nicht angeführt hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. März 1986, Tissier, 35/85, EU:C:1986:143, Rn. 9, …und vom 5. Dezember 2019, Centraal Justitieel Incassobureau [Anerkennung und Vollstreckung von Geldstrafen oder Geldbußen], C-671/18, EU:C:2019:1054, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 27.03.1990 - 372/88
Milk Marketing Board / Cricket St Thomas
Auszug aus EuGH, 26.03.2026 - C-618/24
Weichen die verschiedenen Sprachfassungen voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. Urteile vom 27. März 1990, Cricket St Thomas, C-372/88, EU:C:1990:140, Rn. 18 und 19, …und vom 4. September 2025, Hakamp, C-203/24, EU:C:2025:662, Rn. 34). - EuGH, 22.01.2026 - C-423/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektrizitätsbinnenmarkt - Richtlinie (EU) …
- EuGH, 08.05.2025 - C-410/23
Pielatak - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2026 - C-33/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 98/56/EG - Anwendungsbereich - …
{FN:7} Urteile vom 20. März 1986, Tissier (…35/85, EU:C:1986:143, Rn. 9), und vom 26. März 2026, 1sergartler (C-618/24, EU:C:2026:251, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:8} Urteile vom 29. November 1978, Redmond (…83/78, EU:C:1978:214, Rn. 26), und vom 26. März 2026, 1sergartler (C-618/24, EU:C:2026:251, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 18.06.2026 - C-376/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/6/EG - Art. 3 - Verordnung (EU) …
Außerdem kann der Gerichtshof veranlasst sein, unionsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen, die das nationale Gericht in seiner Frage nicht angeführt hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. März 1986, Tissier, 35/85, EU:C:1986:143, Rn. 9, und vom 26. März 2026, 1sergartler, C-618/24, EU:C:2026:251, Rn. 24). - EuGH, 10.09.2026 - C-809/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 - …
Rn. 28 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist bei der Auslegung einer Unionsrechtsvorschrift nicht nur deren Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch der Zusammenhang, in dem sie steht, und die Ziele, die mit der Regelung verfolgt werden, zu der sie gehört (Urteil vom 26. März 2026, 1sergartler, C-618/24, EU:C:2026:251, Rn. 29). - Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2026 - C-300/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …
{FN:85} Vgl. Urteil vom 26. März 2026, 1sergartler (C-618/24, EU:C:2026:251, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 04.06.2026 - C-326/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …
Rn. 47 Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Auslegung einer Unionsrechtsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (…Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12, sowie vom 26. März 2026, 1sergartler, C-618/24, EU:C:2026:251, Rn. 29).
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