Rechtsprechung
| EuGH, 29.05.1997 - C-69/94 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Milch - Zusatzabgaberegelung - Durchführungsbestimmungen - Entscheidung 93/673/EG - Befugnis der Kommission.
- Judicialis
- EU-Kommission
Frankreich / Kommission
Verordnung Nr. 729/70 des Rates; Verordnung Nr. 536/93 der Kommission, Artikel 8 vierter Gedankenstrich; Entscheidung der Kommission 93/673
Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Zusätzliche Abgabe für Milch - An die Mitgliedstaaten gerichteter jährlicher Fragebogen über die Anwendung der Zusatzabgaberegelung - Pauschale Kürzung der Vorschüsse auf die Übernahme der ...
- EU-Kommission
Frankreich / Kommission
- Wolters Kluwer
Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse; Europäischer Ausrichtungsfonds und Garantiefonds für die Landwirtschaft ; Übermittlung der jährlichen Fragebögen über die Anwendung der Zusatzabgaberegelung im Milchsektor ; Kürzung der Vorschüsse auf die Übernahme der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Zusätzliche Abgabe für Milch - An die Mitgliedstaaten gerichteter jährlicher Fragebogen über die Anwendung der Zusatzabgaberegelung - Pauschale Kürzung der Vorschüsse auf die Übernahme der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Entscheidung 93/673/EG der Kommission zur pauschalen Kürzung der Vorschüsse auf die Übernahme der Agrarausgaben bei Nichteinhaltung der Vorschriften für die Übermittlung der jährlichen Fragebogen über die Anwendung der Zusatzabgaberegelung im ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1996 - C-69/94
- EuGH, 29.05.1997 - C-69/94
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 17.10.1991 - C-342/89
Deutschland / Kommission
Auszug aus EuGH, 29.05.1997 - C-69/94
20 Schließlich ist auf die Urteile vom 17. Oktober 1991 in den Rechtssachen C-342/89 (Deutschland/Kommission, Slg. 1991, I-5031, Randnr. 16) und C-346/89 (Italien/Kommission, Slg. 1991, I-5057, Randnr. 16) zu verweisen, nach denen die Kommission befugt ist, die monatlichen Vorschüsse zu kürzen, wenn sie feststellt, daß die staatliche Einrichtung unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht für den EAGFL bestimmte Abgaben nicht eingezogen hat.27 Da die Befugnisse, die der Kommission durch die fragliche Gemeinschaftsregelung übertragen werden, nicht ausdrücklich festgelegt sind, stützt sich die französische Regierung für diesen Nichtigkeitsgrund auf die oben angeführten Urteile Deutschland/Kommission und Italien/Kommission.
28 Sie macht geltend, die durch die streitige Entscheidung eingeführten finanziellen Sanktionen gegen die Mitgliedstaaten stellten im Gegensatz zu den Kürzungen, die Gegenstand der Urteile Deutschland/Kommission und Italien/Kommission gewesen seien, endgültige Sanktionen dar.
Wie bereits in Randnummer 20 dieses Urteils ausgeführt, hat der Gerichtshof in den Urteilen Deutschland/Kommission und Italien/Kommission entschieden, daß die Kommission befugt ist, die monatlichen Vorschüsse bis zur endgültigen Entscheidung über den Jahresrechnungsabschluß zu kürzen, wenn die staatliche Einrichtung unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht für den EAGFL bestimmte Abgaben nicht eingezogen hat.
30 Wie der Gerichtshof ferner in Randnummer 18 der Urteile Deutschland/Kommission und Italien/Kommission festgestellt hat, haben die Entscheidungen über die monatlichen Vorschüsse, die im Laufe des Haushaltsjahrs allein anhand der zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Daten getroffen werden, nur einstweiligen, provisorischen Charakter und können die abschließende endgültige Entscheidung über den Jahresrechnungsabschluß nicht vorwegnehmen.
- EuGH, 20.02.1979 - 122/78
Buitoni
Auszug aus EuGH, 29.05.1997 - C-69/94
34 Die französische Regierung macht ferner unter Berufung auf die Urteile vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 122/78 (Buitoni, Slg. 1979, 677), vom 24. September 1985 in der Rechtssache 181/84 (Man [Sugar], Slg. 1985, 2889) und vom 18. April 1989 in der Rechtssache 358/87 (Drewes, Slg. 1989, 891) geltend, die Verpflichtung zur Übermittlung des Fragebogens innerhalb der festgesetzten Frist sei eine Nebenpflicht, deren Nichtbeachtung nicht mit einer Sanktion geahndet werden dürfe, die ebenso streng oder gar strenger sei als die Sanktion, die bei Nichtbeachtung einer Hauptpflicht, nämlich bei der Nichteinziehung der von den Erzeugern im Falle der Überschreitung ihrer Referenzmengen geschuldeten Zusatzabgabe, verhängt werden könne. - EuGH, 24.09.1985 - 181/84
Man (Sugar) / IBAP
Auszug aus EuGH, 29.05.1997 - C-69/94
34 Die französische Regierung macht ferner unter Berufung auf die Urteile vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 122/78 (Buitoni, Slg. 1979, 677), vom 24. September 1985 in der Rechtssache 181/84 (Man [Sugar], Slg. 1985, 2889) und vom 18. April 1989 in der Rechtssache 358/87 (Drewes, Slg. 1989, 891) geltend, die Verpflichtung zur Übermittlung des Fragebogens innerhalb der festgesetzten Frist sei eine Nebenpflicht, deren Nichtbeachtung nicht mit einer Sanktion geahndet werden dürfe, die ebenso streng oder gar strenger sei als die Sanktion, die bei Nichtbeachtung einer Hauptpflicht, nämlich bei der Nichteinziehung der von den Erzeugern im Falle der Überschreitung ihrer Referenzmengen geschuldeten Zusatzabgabe, verhängt werden könne.
- EuGH, 18.04.1989 - 358/87
Drewes / Bezirksregierung Lüneburg
Auszug aus EuGH, 29.05.1997 - C-69/94
34 Die französische Regierung macht ferner unter Berufung auf die Urteile vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 122/78 (Buitoni, Slg. 1979, 677), vom 24. September 1985 in der Rechtssache 181/84 (Man [Sugar], Slg. 1985, 2889) und vom 18. April 1989 in der Rechtssache 358/87 (Drewes, Slg. 1989, 891) geltend, die Verpflichtung zur Übermittlung des Fragebogens innerhalb der festgesetzten Frist sei eine Nebenpflicht, deren Nichtbeachtung nicht mit einer Sanktion geahndet werden dürfe, die ebenso streng oder gar strenger sei als die Sanktion, die bei Nichtbeachtung einer Hauptpflicht, nämlich bei der Nichteinziehung der von den Erzeugern im Falle der Überschreitung ihrer Referenzmengen geschuldeten Zusatzabgabe, verhängt werden könne. - EuGH, 21.01.1992 - C-319/90
Pressler Weingut-Weingroßkellerei / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft
Auszug aus EuGH, 29.05.1997 - C-69/94
Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die Maßnahmen, die die fragliche Vorschrift zur Erreichung des verfolgten Zweckes vorsieht, dessen Bedeutung entsprechen und ob sie erforderlich sind, um diesen Zweck zu erreichen (vgl. Urteil vom 21. Januar 1992 in der Rechtssache C-319/90, Preßler, Slg. 1992, I-203, Randnr. 12). - EuGH, 17.10.1991 - C-346/89
Italien / Kommission
Auszug aus EuGH, 29.05.1997 - C-69/94
20 Schließlich ist auf die Urteile vom 17. Oktober 1991 in den Rechtssachen C-342/89 (Deutschland/Kommission, Slg. 1991, I-5031, Randnr. 16) und C-346/89 (Italien/Kommission, Slg. 1991, I-5057, Randnr. 16) zu verweisen, nach denen die Kommission befugt ist, die monatlichen Vorschüsse zu kürzen, wenn sie feststellt, daß die staatliche Einrichtung unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht für den EAGFL bestimmte Abgaben nicht eingezogen hat.
- Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-349/97
Spanien / Kommission
45: - Siehe insbesondere die Urteile vom 22. Januar 1986 in der Rechtssache 266/84 (Denkavit France, Slg. 1986, 149, Randnr. 17), vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-69/94 (Frankreich/Kommission, Slg. 1997, I-2599, Randnr. 38) und vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-356/97 (Molkereigenossenschaft Wiedergeltingen, Slg. 2000, I-5461, Randnrn.151: - Siehe als jüngeres Beispiel einer ständigen Rechtsprechung das Urteil vom 1.Oktober 1998 in der Rechtssache C-232/96 (Frankreich/Kommission, Slg. 1998, I-5699).
- EuGH, 29.01.1998 - C-61/95
Griechenland / Kommission - Rechnungsabschluß des EAGFL - Haushaltsjahr 1991
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 17. Oktober 1991 in den Rechtssachen C-342/89, Deutschland/Kommission, Slg. 1991, I-5031, Randnr. 18, und C-346/89, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-5057, Randnr. 18, sowie vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-69/94, Frankreich/Kommission, Slg. 1997, I-2599, Randnr. 30) ergeht die abschließende, endgültige Entscheidung über den Rechnungsabschluß am Ende eines besonderen kontradiktorischen Verfahrens, in dem die betroffenen Mitgliedstaaten alle für die Darstellung ihres Standpunkts erforderlichen Garantien besitzen. - Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-177/00
Italien / Kommission
26: - Vgl. insbesondere Urteile vom 17. Oktober 1991 in der Rechtssache C-342/89 (Deutschland/Kommission, Slg. 1991, I-5031, Randnr. 18) und in der Rechtssache C-346/89 (Italien/Kommission, Slg. 1991, I-5057, Randnr. 18), vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-69/94 (Frankreich/Kommission, Slg. 1997, I-2599, Randnr. 30) und vom 29. Januar 1998 in der Rechtssache C-61/95 (Griechenland/Kommission, Slg. 1998, I-207, Randnr. 39).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1996 - C-69/94 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Milch - Zusatzabgaberegelung - Durchführungsbestimmungen - Entscheidung 93/673/EG - Befugnis der Kommission
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1996 - C-69/94
- EuGH, 29.05.1997 - C-69/94
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1991 - C-319/90
Otto Pressler Weingut-Weingroßkellerei GmbH & Co. KG gegen Bundesrepublik …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1996 - C-69/94
(20) - Schlussanträge vom 13. Dezember 1991 in der Rechtssache C-319/90 (Slg. 1992, I-203, I-209, Nrn. 3 und 4).(21) - Vgl. etwa Urteil vom 21. Januar 1992 in der Rechtssache C-319/90 (Preßler, Slg. 1992, I-203, Randnr. 12).
- EuGH, 20.02.1979 - 122/78
Buitoni
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1996 - C-69/94
(17) - Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 122/78 (Slg. 1979, 677, Randnr. 16). - EuGH, 24.09.1985 - 181/84
Man (Sugar) / IBAP
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1996 - C-69/94
(18) - Urteile vom 24. September 1985 in der Rechtssache 181/84 (Slg. 1985, 2889) und vom 18. April 1989 in der Rechtssache 358/87 (Slg. 1989, 891).
- EuGH, 18.04.1989 - 358/87
Drewes / Bezirksregierung Lüneburg
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1996 - C-69/94
(18) - Urteile vom 24. September 1985 in der Rechtssache 181/84 (Slg. 1985, 2889) und vom 18. April 1989 in der Rechtssache 358/87 (Slg. 1989, 891). - EuGH, 17.10.1991 - C-342/89
Deutschland / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1996 - C-69/94
(13) - Urteile in den Rechtssachen C-342/89 (Deutschland/Kommission, Slg. 1991, I-5031) und C-346/89 (Italien/Kommission, Slg. 1991, I-5057). - EuGH, 17.10.1991 - C-346/89
Italien / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1996 - C-69/94
(13) - Urteile in den Rechtssachen C-342/89 (Deutschland/Kommission, Slg. 1991, I-5031) und C-346/89 (Italien/Kommission, Slg. 1991, I-5057).
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