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Rechtsprechung
   EuGH, 24.03.2022 - C-697/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,5900
EuGH, 24.03.2022 - C-697/20 (https://dejure.org/2022,5900)
EuGH, Entscheidung vom 24.03.2022 - C-697/20 (https://dejure.org/2022,5900)
EuGH, Entscheidung vom 24. März 2022 - C-697/20 (https://dejure.org/2022,5900)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Dyrektor Izby Skarbowej w L. (Perte du statut d'agriculteur forfaitaire)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 9 - Steuerpflichtiger - Art. 295 und 296 - Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger - Ehegatten, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit unter Verwendung von ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Dyrektor Izby Skarbowej w L. (Perte du statut d'agriculteur forfaitaire)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 9 - Steuerpflichtiger - Art. 295 und 296 - Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger - Ehegatten, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit unter Verwendung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 9 - Steuerpflichtiger - Art. 295 und 296 - Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger - Ehegatten, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit unter Verwendung von ...

Kurzfassungen/Presse

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Nutzung von Vermögensgegenständen einer ehelichen Gütergemeinschaft

In Nachschlagewerken

Sonstiges (4)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 112/2006 Art 9, EGRL 112/2006 Art 295, EGRL 112/2006 Art 296, AEUV Art 267
    Vermögensgegenstände, Landwirtschaftliche Tätigkeit, Eheliche Gütergemeinschaft, Getrennte Mehrwertsteuerpflichtige

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 112/2006 Art 9 ; EGRL 112/2006 Art 295 ; EGRL 112/2006 Art 296 ; AEUV Art 267

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Dyrektor Izby Skarbowej w L.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Dyrektor Izby Skarbowej w L.

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 21.04.2005 - C-25/03

    HE - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Errichtung eines Wohnhauses durch zwei …

    Auszug aus EuGH, 24.03.2022 - C-697/20
    Rn. 23 Nach ständiger Rechtsprechung steckt Art. 9 der Mehrwertsteuerrichtlinie den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer sehr weit (Urteile vom 21. April 2005, HE, C-25/03, EU:C:2005:241, Rn. 40, …und vom 13. Juni 2018, Polfarmex, C-421/17, EU:C:2018:432, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Schließlich ist die Eigenschaft als Steuerpflichtiger ausschließlich anhand der Kriterien von Art. 9 der Mehrwertsteuerrichtlinie zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. April 2005, HE, C-25/03, EU:C:2005:241, Rn. 41).

  • EuGH, 12.10.2016 - C-340/15

    Nigl u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …

    Auszug aus EuGH, 24.03.2022 - C-697/20
    Darüber hinaus ist zur Feststellung der Selbständigkeit der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit zu prüfen, ob der Betroffene seine Tätigkeiten im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung ausübt, und ob er das mit der Ausübung dieser Tätigkeiten einhergehende wirtschaftliche Risiko trägt (Urteil vom 12. Oktober 2016, Nigl u. a., C-340/15, EU:C:2016:764, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zu den beiden Zielen dieser Regelung gehört jenes, dem Vereinfachungserfordernis zu entsprechen, das mit dem Ziel eines Ausgleichs der Mehrwertsteuer-Vorbelastung für die Landwirte in Einklang gebracht werden muss (Urteil vom 12. Oktober 2016, Nigl u. a., C-340/15, EU:C:2016:764, Rn. 37 und 38 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.06.2018 - C-421/17

    Polfarmex - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames …

    Auszug aus EuGH, 24.03.2022 - C-697/20
    Rn. 23 Nach ständiger Rechtsprechung steckt Art. 9 der Mehrwertsteuerrichtlinie den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer sehr weit (…Urteile vom 21. April 2005, HE, C-25/03, EU:C:2005:241, Rn. 40, und vom 13. Juni 2018, Polfarmex, C-421/17, EU:C:2018:432, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Eine Tätigkeit wird im Allgemeinen als "wirtschaftlich" im Sinne dieses Art. 9 angesehen, wenn sie nachhaltig ist und gegen ein Entgelt ausgeübt wird, das derjenige erhält, der die Leistung erbringt (Urteil vom 13. Juni 2018, Polfarmex, C-421/17, EU:C:2018:432, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 15.04.2021 - C-868/19

    Finanzamt für Körperschaften Berlin - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus EuGH, 24.03.2022 - C-697/20
    Die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Praxis kommt jedoch, da sie bei Registrierung eines der Ehegatten für die normale Mehrwertsteuerregelung in jedem Fall zur Folge hat, dass der andere Ehegatte den Status eines Pauschallandwirts verliert, letztlich einer allgemeinen Vermutung der Steuerhinterziehung gleich, die für die Erreichung des Ziels der Verhinderung von Steuerbetrug als unverhältnismäßig anzusehen ist (…vgl. entsprechend Urteile vom 11. Juni 2020, SCT, C-146/19, EU:C:2020:464, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 15. April 2021, Finanzamt für Körperschaften Berlin, C-868/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:285, Rn. 63).
  • EuGH, 04.06.2020 - C-430/19

    C.F. (Steuerprüfung) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze des …

    Auszug aus EuGH, 24.03.2022 - C-697/20
    Rn. 32 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Bekämpfung von Betrug, Steuerhinterziehung sowie etwaigen Missbräuchen ein Ziel ist, das mit der Mehrwertsteuerrichtlinie anerkannt und gefördert wird (Urteil vom 4. Juni 2020, C. F. [Steuerprüfung], C-430/19, EU:C:2020:429, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.06.2020 - C-146/19

    SCT - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 24.03.2022 - C-697/20
    Die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Praxis kommt jedoch, da sie bei Registrierung eines der Ehegatten für die normale Mehrwertsteuerregelung in jedem Fall zur Folge hat, dass der andere Ehegatte den Status eines Pauschallandwirts verliert, letztlich einer allgemeinen Vermutung der Steuerhinterziehung gleich, die für die Erreichung des Ziels der Verhinderung von Steuerbetrug als unverhältnismäßig anzusehen ist (vgl. entsprechend Urteile vom 11. Juni 2020, SCT, C-146/19, EU:C:2020:464, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 15. April 2021, Finanzamt für Körperschaften Berlin, C-868/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:285, Rn. 63).
  • BFH, 23.08.2023 - XI R 27/21

    Keine Durchschnittssatzbesteuerung bei entgeltlichem Verzicht auf ein …

    Das Vereinfachungserfordernis muss mit dem Ziel eines Ausgleichs der Mehrwertsteuer-Vorbelastung für die Landwirte in Einklang gebracht werden (EuGH-Urteil Dyrektor Izby Skarbowej w L. (Verlust des Status eines Pauschallandwirts) vom 24.03.2022 - C-697/20, EU:C:2022:210, Rz 35).
  • EuGH, 03.04.2025 - C-213/24

    Grzera - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …

    Rn. 34 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Umstand allein, dass der in Rede stehende Gegenstand zur gesetzlichen Gemeinschaft gehört und im gemeinschaftlichen Eigentum der Ehegatten steht, der getrennten Steuerpflicht der Ehegatten nicht entgegensteht, wenn einer von ihnen die betreffende wirtschaftliche Tätigkeit gesondert ausübt (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. April 2005, HE, C-25/03, EU:C:2005:241, Rn. 74) oder wenn jeder von ihnen eine wirtschaftliche Tätigkeit selbständig ausübt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. März 2022, Dyrektor Izby Skarbowej w L. [Verlust des Status eines Pauschallandwirts], C-697/20, EU:C:2022:210, Rn. 24 und 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2025 - C-232/24

    Kosmiro - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG …

    {FN:17} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. März 2022, Dyrektor Izby Skarbowej w L. (Verlust des Status eines Pauschallandwirts) (C-697/20, EU:C:2022:210, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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