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Rechtsprechung
   EuGH, 08.05.2025 - C-697/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,10056
EuGH, 08.05.2025 - C-697/23 (https://dejure.org/2025,10056)
EuGH, Entscheidung vom 08.05.2025 - C-697/23 (https://dejure.org/2025,10056)
EuGH, Entscheidung vom 08. Mai 2025 - C-697/23 (https://dejure.org/2025,10056)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Europäischer Gerichtshof

    HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/114/EG - Irreführende und vergleichende Werbung - Art. 4 Buchst. c - Zulässige vergleichende Werbung - Internetseite, die einen Online-Vergleichsdienst für Versicherungsangebote anbietet - Von einem Dritten vorgenommener ...

  • Europäischer Gerichtshof

    HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/114/EG - Irreführende und vergleichende Werbung - Art. 4 Buchst. c - Zulässige vergleichende Werbung - Internetseite, die einen Online-Vergleichsdienst für Versicherungsangebote anbietet - Von einem Dritten vorgenommener ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/114/EG - Irreführende und vergleichende Werbung - Art. 4 Buchst. c - Zulässige vergleichende Werbung - Internetseite, die einen Online-Vergleichsdienst für Versicherungsangebote anbietet - Von einem Dritten vorgenommener ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Vergleichende Werbung und Mitbewerber-Eigenschaft eines Online-Vergleichsdienstes für Versicherungsangebote (HUK-COBURG/CHECK24)

  • kanzlei.biz

    Vergleichsportale sind keine Mitbewerber zu den verglichenen Versicherern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/114/EG - Irreführende und vergleichende Werbung - Art. 4 Buchst. c - Zulässige vergleichende Werbung - Internetseite, die einen Online-Vergleichsdienst für Versicherungsangebote anbietet - Von einem Dritten vorgenommener ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands/Check24 Vergleichsportal u.a.

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Online-Vergleichsportal das selbst keine Versicherungen anbietet und Versicherer sind keine Mitbewerber - Grundsätze der vergleichenden Werbung nicht anwendbar

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Vergleich von Versicherungen auf Check24 mittels Tarifnoten keine vergleichende Werbung

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Kein Mitbewerber, kein Verbot: Check24 darf Versicherer vergleichen

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Vergleich von Versicherungen auf Check24 mittels Tarifnoten keine vergleichende Werbung

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Art. 2 lit. c RiLi 2006/114/EG, Art. 4 lit. c RiLi 2006/114/EG, § 6 UWG, § 6 Abs. 1 UWG, § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG, Art. 267 AEUV
    HUK Coburg, Wettbewerbsverhältnis zwischen VU und VM

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Portal Check24 darf Versicherungen mit Noten bewerten

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2025, 1001
  • EuZW 2026, 368
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 19.04.2007 - C-381/05

    VERGLEICHENDE WERBUNG ZWISCHEN PRODUKTEN OHNE URSPRUNGSBEZEICHNUNG UND PRODUKTEN …

    Auszug aus EuGH, 08.05.2025 - C-697/23
    Rn. 26 Insoweit ist der Begriff der vergleichenden Werbung nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs dadurch gekennzeichnet, dass ein "Mitbewerber" oder die von ihm angebotenen Waren und Dienstleistungen erkennbar gemacht werden (Urteile vom 19. April 2007, De Landtsheer Emmanuel, C-381/05, EU:C:2007:230, Rn. 27, …und vom 18. November 2010, Lidl, C-159/09, EU:C:2010:696, Rn. 30).

    Rn. 30 Zum Begriff "Mitbewerber" ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits klargestellt hat, dass die Eigenschaft von zueinander in Wettbewerb stehenden Unternehmen, auf die der Begriff der vergleichenden Werbung abstellt, definitionsgemäß auf der Substituierbarkeit der Waren oder Dienstleistungen beruht, die sie auf dem Markt anbieten (Urteile vom 19. April 2007, De Landtsheer Emmanuel, C-381/05, EU:C:2007:230, Rn. 28, …und vom 18. November 2010, Lidl, C-159/09, EU:C:2010:696, Rn. 30).

    Rn. 31 Aus diesem Grund macht Art. 4 Buchst. b der Richtlinie 2006/114 die Zulässigkeit vergleichender Werbung von der Bedingung abhängig, dass Waren oder Dienstleistungen für den gleichen Bedarf oder dieselbe Zweckbestimmung verglichen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. April 2007, De Landtsheer Emmanuel, C-381/05, EU:C:2007:230, Rn. 29).

    Rn. 32 Des Weiteren kann, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, bei Waren, die in gewissem Maße gleichen Bedürfnissen dienen können, davon ausgegangen werden, dass sie einander in einem gewissen Grad substituieren können (Urteile vom 19. April 2007, De Landtsheer Emmanuel, C-381/05, EU:C:2007:230, Rn. 30, …und vom 18. November 2010, Lidl, C-159/09, EU:C:2010:696, Rn. 32).

    Rn. 33 Die konkrete Beurteilung dieses Substitutionsgrads, die Sache der nationalen Gerichte ist und die im Licht der Ziele der Richtlinie 2006/114 und der in der Rechtsprechung des Gerichtshofs herausgearbeiteten Grundsätze vorzunehmen ist, verlangt schließlich die Prüfung von Kriterien, die den Schluss zulassen, dass zumindest zwischen einem Teil der von den betreffenden Unternehmen angebotenen Produktpalette ein Wettbewerbsverhältnis besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. April 2007, De Landtsheer Emmanuel, C-381/05, EU:C:2007:230, Rn. 33).

  • EuGH, 18.11.2010 - C-159/09

    Lidl - Richtlinien 84/450/EWG und 97/55/EG - Zulässigkeitsvoraussetzungen für …

    Auszug aus EuGH, 08.05.2025 - C-697/23
    Rn. 26 Insoweit ist der Begriff der vergleichenden Werbung nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs dadurch gekennzeichnet, dass ein "Mitbewerber" oder die von ihm angebotenen Waren und Dienstleistungen erkennbar gemacht werden (…Urteile vom 19. April 2007, De Landtsheer Emmanuel, C-381/05, EU:C:2007:230, Rn. 27, und vom 18. November 2010, Lidl, C-159/09, EU:C:2010:696, Rn. 30).

    Rn. 30 Zum Begriff "Mitbewerber" ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits klargestellt hat, dass die Eigenschaft von zueinander in Wettbewerb stehenden Unternehmen, auf die der Begriff der vergleichenden Werbung abstellt, definitionsgemäß auf der Substituierbarkeit der Waren oder Dienstleistungen beruht, die sie auf dem Markt anbieten (…Urteile vom 19. April 2007, De Landtsheer Emmanuel, C-381/05, EU:C:2007:230, Rn. 28, und vom 18. November 2010, Lidl, C-159/09, EU:C:2010:696, Rn. 30).

    Rn. 32 Des Weiteren kann, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, bei Waren, die in gewissem Maße gleichen Bedürfnissen dienen können, davon ausgegangen werden, dass sie einander in einem gewissen Grad substituieren können (…Urteile vom 19. April 2007, De Landtsheer Emmanuel, C-381/05, EU:C:2007:230, Rn. 30, und vom 18. November 2010, Lidl, C-159/09, EU:C:2010:696, Rn. 32).

  • EuGH, 07.11.2019 - C-555/18

    K.H.K. (Vorläufige Kontenpfändung) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

    Auszug aus EuGH, 08.05.2025 - C-697/23
    Es ist nämlich Aufgabe des Gerichtshofs, alle Bestimmungen des Unionsrechts auszulegen, die die nationalen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, auch wenn diese Bestimmungen in den ihm von diesen Gerichten vorgelegten Fragen nicht ausdrücklich genannt sind (Urteil vom 7. November 2019, K.H.K. [Vorläufige Kontenpfändung], C-555/18, EU:C:2019:937, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom nationalen Gericht vorgelegten Material, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Ausgangsrechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. entsprechend Urteil vom 7. November 2019, K.H.K. [Vorläufige Kontenpfändung], C-555/18, EU:C:2019:937, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 01.08.2025 - C-665/23

    Zahlungsdienste: Der Nutzer einer Zahlungskarte verliert den Anspruch auf …

    Es ist nämlich Aufgabe des Gerichtshofs, alle Bestimmungen des Unionsrechts auszulegen, die die nationalen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, auch wenn diese Bestimmungen in den ihm von diesen Gerichten vorgelegten Fragen nicht ausdrücklich genannt sind (…vgl. Urteile vom 18. März 1993, Viessmann, C-280/91, EU:C:1993:103, Rn. 17…, vom 28. November 2000, Roquette Frères, C-88/99, EU:C:2000:652, Rn. 18, und vom 8. Mai 2025, HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse, C-697/23, EU:C:2025:338, Rn. 22).
  • OLG Hamburg, 04.12.2025 - 15 U 132/22

    Fluggastrechteportal II

    Die Entscheidung des BGH sei unvereinbar mit dem unmittelbar im Nachgang ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 08.05.2025 im Verfahren C-697/23 (GRUR 2025, 1001 - HUK-Coburg ./. Check24).

    Das nach Verkündung des Revisionsurteils verkündete Urteil des EuGH in der Sache HUK-Coburg gegen Check24 (Urt. vom 08.05.2025 - C-697/23) hebt die Bindungswirkung des § 563 Abs. 2 ZPO nicht auf.

  • OLG Karlsruhe, 12.12.2025 - 6 W 50/25

    Herzliche Bilderecke - Wettbewerbsverhältnis zwischen einem auf einem sozialen …

    Rn. 72 dd) Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Betreiber einer Online-Plattform und dem Anbieter von Waren oder Dienstleistungen auf dieser Plattform ist jedenfalls für denjenigen Fall grundsätzlich zu verneinen, dass der Plattformbetreiber nicht selbst als Anbieter von Leistungen tätig wird, die gegen die vom Anspruchsteller angebotenen Leistungen austauschbar sind (…vgl. Köhler in Köhler/Feddersen, UWG, 43. Aufl., § 2 Rn. 4.17c; Bongers-Gehlert, WRP 2025, 407, 409, siehe auch EuGH, GRUR 2025, 1001 Rn. 27 - HUK-COBURG/Check24).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2025 - 20 U 152/24
    Rn. 43 Da im Hinblick auf die beiden angebotenen Betten danach eine jedenfalls teilweise Identität besteht, kommt es nicht darauf an, ob mit der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2025, 589 - Fluggastrechteportal) allein auf die Austauschbarkeit aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise abzustellen ist, oder ob dem EuGH folgend (EuGH, GRUR 2025, 1001 - HUK-COBURG/Check24) darauf abzustellen ist, ob die Parteien auch tatsächlich gleichartige Waren oder Dienstleistungen anbieten, denn auch nach der engen Auffassung des EuGH reicht eine teilweise Substituierbarkeit aus (vgl. zu den unterschiedlichen Ansichten Böckenholt, GRUR-Prax 2025, 652).
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