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Rechtsprechung
   EuGH, 19.12.2019 - C-707/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,44259
EuGH, 19.12.2019 - C-707/18 (https://dejure.org/2019,44259)
EuGH, Entscheidung vom 19.12.2019 - C-707/18 (https://dejure.org/2019,44259)
EuGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2019 - C-707/18 (https://dejure.org/2019,44259)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Amărăşti Land Investment

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Steuerbare Umsätze - Vorsteuerabzug - Erwerb von nicht im nationalen Immobilienregister eingetragenen Immobilien - Mit der erstmaligen Eintragung in dieses Register ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Amărăşti Land Investment

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Steuerbare Umsätze - Vorsteuerabzug - Erwerb von nicht im nationalen Immobilienregister eingetragenen Immobilien - Mit der erstmaligen Eintragung in dieses Register ...

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    MwStSystRL Art. 24 Abs. 1; MwStSystRL Art. 28; MwStSystRL Art. 167; MwStSystRL Art. 168 Buchst. a
    Handeln im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 112/2006 Art 24, EGRL 112/2006 Art 28, EGRL 112/2006 Art 167, EGRL 112/2006 Art 168 Buchst a
    Rumänien, Immobilien, Dienstleistung, Vorsteuerabzug

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Amarasti Land Investment

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Amarasti Land Investment

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 04.05.2017 - C-274/15

    Luxemburg hat die Regeln der Mehrwertsteuerrichtlinie in Bezug auf selbständige …

    Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-707/18
    Rn. 37 Somit begründet diese Vorschrift die juristische Fiktion zweier gleichartiger Dienstleistungen, die nacheinander erbracht werden, wobei der Wirtschaftsteilnehmer, der bei der Erbringung einer Dienstleistung hinzutritt und Kommissionär ist, so behandelt wird, als ob er zunächst die fraglichen Dienstleistungen von dem spezialisierten Dienstleistungserbringer erhalten hätte und anschließend diese Dienstleistungen dem Wirtschaftsteilnehmer gegenüber, für dessen Rechnung er tätig geworden ist, erbringt (Urteil vom 4. Mai 2017, Kommission/Luxemburg, C-274/15, EU:C:2017:333, Rn. 86).

    Rn. 38 Nach alledem und in Anbetracht dessen, dass Art. 28 der Richtlinie 2006/112 zu deren Titel IV ("Steuerbarer Umsatz") gehört, ist davon auszugehen, dass dann, wenn die Erbringung von Dienstleistungen, bei der ein Wirtschaftsteilnehmer hinzutritt, der Mehrwertsteuer unterliegt, die rechtliche Beziehung zwischen diesem Wirtschaftsteilnehmer und dem Wirtschaftsteilnehmer, für dessen Rechnung er handelt, ebenfalls unter die Mehrwertsteuer fallen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2017, Kommission/Luxemburg, C-274/15, EU:C:2017:333, Rn. 87).

  • BFH, 23.09.2020 - XI R 22/18

    EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding

    Rn. 63 2. Der Senat hat erwogen, ob nach den Grundsätzen des EuGH-Urteils Amărăşti Land Investment vom 19.12.2019 - C-707/18 (EU:C:2019:1136, Tenor Ziffer 2 und Rz 36 ff., m.w.N.) eine entgeltliche Leistungserbringung der Klägerin an ihre Tochtergesellschaften i.S. von § 3 Abs. 11 UStG, Art. 28 der Richtlinie 2006/112/EG anzunehmen sein könnte.
  • BFH, 16.12.2020 - XI R 13/19

    Eingangsleistungen einer Kapitalanlagegesellschaft i.S. des InvG; kein …

    Rn. 46 bb) Dabei hat das FG zwar zutreffend dahin erkannt, dass § 3 Abs. 11 UStG, Art. 6 Abs. 4 der Richtlinie 77/388/EWG, Art. 14 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem die juristische Fiktion zweier gleichartiger Dienstleistungen begründen, die nacheinander erbracht werden, wobei der Kommissionär so behandelt wird, als habe er zunächst die fraglichen Dienstleistungen von dem Dienstleistungserbringer erhalten und anschließend diese Dienstleistungen dem Wirtschaftsteilnehmer gegenüber, für dessen Rechnung er tätig geworden ist, erbracht (vgl. EuGH-Urteile Kommission/Luxemburg vom 04.05.2017 - C-274/15, EU:C:2017:333, Rz 88; Amărăşti Land Investment vom 19.12.2019 - C-707/18, EU:C:2019:1136, Rz 37).
  • EuGH, 21.01.2021 - C-501/19

    UCMR - ADA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …

    Wenn die Erbringung von Dienstleistungen, bei der ein Wirtschaftsteilnehmer als Mittler auftritt, der Mehrwertsteuer unterliegt, unterliegt folglich die rechtliche Beziehung zwischen diesem Wirtschaftsteilnehmer und dem Wirtschaftsteilnehmer, für dessen Rechnung er handelt, ebenfalls der Mehrwertsteuer (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2019, Amărăşti Land Investment, C-707/18, EU:C:2019:1136, Rn. 38).
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