Rechtsprechung
| EuGH, 28.05.2020 - C-727/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
ECO-WIND Construction
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie (EU) 2015/1535 - Normen und technische Vorschriften - Windkraftanlagen - Richtlinie 2006/123/EG - Begriff "Dienstleistung" - Umwelt - Richtlinie 2009/28/EG - Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen - ...
- Europäischer Gerichtshof
ECO-WIND Construction
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie (EU) 2015/1535 - Normen und technische Vorschriften - Windkraftanlagen - Richtlinie 2006/123/EG - Begriff "Dienstleistung" - Umwelt - Richtlinie 2009/28/EG - Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
ECO-WIND Construction
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Syndyk Masy Upadlosci ECO-WIND Construction
Papierfundstellen
- NVwZ 2020, 1417
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 19.07.2012 - C-213/11
Fortuna u.a. - Binnenmarkt - Richtlinie 98/34/EG - Normen und technische …
Auszug aus EuGH, 28.05.2020 - C-727/17
Rn. 36 Was zweitens eine etwaige Einstufung der betreffenden Anforderung als technische Vorschrift wegen ihrer Zugehörigkeit zur Kategorie der "technischen Spezifikationen" betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass eine technische Spezifikation voraussetzt, dass sich die nationale Maßnahme, in der sie vorgesehen ist, auf das Erzeugnis oder seine Verpackung als solche bezieht und daher eines der für dieses Erzeugnis vorgeschriebenen Merkmale festlegt (…Urteile vom 21. April 2005, Lindberg, C-267/03, EU:C:2005:246, Rn. 57, und vom 19. Juli 2012, Fortuna u. a., C-213/11, C-214/11 und C-217/11, EU:C:2012:495, Rn. 28).Rn. 40 Hierzu ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung, dass in diese Kategorie eine Regelung fällt, die eine Vorschrift festlegt, die die Zusammensetzung, die Art oder die Vermarktung des betreffenden Erzeugnisses wesentlich beeinflussen kann (…Urteile vom 21. April 2005, Lindberg, C-267/03, EU:C:2005:246, Rn. 69 bis 72, und vom 19. Juli 2012, Fortuna u. a., C-213/11, C-214/11 und C-217/11, EU:C:2012:495, Rn. 35), wobei diese "sonstigen Vorschriften" die Anforderungen erfassen, die aus der Berücksichtigung des Lebenszyklus des in Rede stehenden Erzeugnisses nach dessen Inverkehrbringen entstehen und sich insbesondere auf seinen Gebrauch beziehen.
Rn. 42 Der Rechtsstreit des Ausgangsverfahrens unterscheidet sich somit von den Rechtssachen, in denen das Urteil vom 19. Juli 2012, Fortuna u. a. (C-213/11, C-214/11 und C-217/11, EU:C:2012:495), ergangen ist und in denen die in Rede stehende Regelung betreffend das Verbot der Ausstellung, der Verlängerung und der Änderung der Erlaubnisse für die Ausübung einer Tätigkeit im Bereich der Automatenspiele außerhalb von Spielkasinos Bedingungen aufstellte, die geeignet waren, die Vermarktung von Spielautomaten zu beeinträchtigen und daher den Handel mit solchen Automaten unmittelbar zu beeinträchtigen (Urteil vom 19. Juli 2012, Fortuna u. a., C-213/11, C-214/11 und C-217/11, EU:C:2012:495, Rn. 36).
Rn. 45 Diese Kategorie setzt voraus, dass die in Rede stehende Maßnahme in ihrer Tragweite klar über eine Begrenzung bestimmter Verwendungen des in Rede stehenden Erzeugnisses hinausgeht und seine Verwendung nicht bloß beschränkt (…Urteile vom 21. April 2005, Lindberg, C-267/03, EU:C:2005:246, Rn. 76, und vom 19. Juli 2012, Fortuna u. a., C-213/11, C-214/11 und C-217/11, EU:C:2012:495, Rn. 31).
Rn. 46 Diese Kategorie technischer Vorschriften betrifft nämlich speziell solche nationalen Maßnahmen, die bloß eine marginale und keine andere Verwendung, wie man sie für das betreffende Erzeugnis vernünftigerweise erwarten kann, zulassen (…Urteile vom 21. April 2005, Lindberg, C-267/03, EU:C:2005:246, Rn. 77, und vom 19. Juli 2012, Fortuna u. a., C-213/11, C-214/11 und C-217/11, EU:C:2012:495, Rn. 32).
- EuGH, 21.04.2005 - C-267/03
Lindberg - Richtlinie 83/189/EWG - Informationsverfahren auf dem Gebiet der …
Auszug aus EuGH, 28.05.2020 - C-727/17
Rn. 36 Was zweitens eine etwaige Einstufung der betreffenden Anforderung als technische Vorschrift wegen ihrer Zugehörigkeit zur Kategorie der "technischen Spezifikationen" betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass eine technische Spezifikation voraussetzt, dass sich die nationale Maßnahme, in der sie vorgesehen ist, auf das Erzeugnis oder seine Verpackung als solche bezieht und daher eines der für dieses Erzeugnis vorgeschriebenen Merkmale festlegt (Urteile vom 21. April 2005, Lindberg, C-267/03, EU:C:2005:246, Rn. 57, …und vom 19. Juli 2012, Fortuna u. a., C-213/11, C-214/11 und C-217/11, EU:C:2012:495, Rn. 28).Rn. 40 Hierzu ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung, dass in diese Kategorie eine Regelung fällt, die eine Vorschrift festlegt, die die Zusammensetzung, die Art oder die Vermarktung des betreffenden Erzeugnisses wesentlich beeinflussen kann (Urteile vom 21. April 2005, Lindberg, C-267/03, EU:C:2005:246, Rn. 69 bis 72, …und vom 19. Juli 2012, Fortuna u. a., C-213/11, C-214/11 und C-217/11, EU:C:2012:495, Rn. 35), wobei diese "sonstigen Vorschriften" die Anforderungen erfassen, die aus der Berücksichtigung des Lebenszyklus des in Rede stehenden Erzeugnisses nach dessen Inverkehrbringen entstehen und sich insbesondere auf seinen Gebrauch beziehen.
Rn. 45 Diese Kategorie setzt voraus, dass die in Rede stehende Maßnahme in ihrer Tragweite klar über eine Begrenzung bestimmter Verwendungen des in Rede stehenden Erzeugnisses hinausgeht und seine Verwendung nicht bloß beschränkt (Urteile vom 21. April 2005, Lindberg, C-267/03, EU:C:2005:246, Rn. 76, …und vom 19. Juli 2012, Fortuna u. a., C-213/11, C-214/11 und C-217/11, EU:C:2012:495, Rn. 31).
Rn. 46 Diese Kategorie technischer Vorschriften betrifft nämlich speziell solche nationalen Maßnahmen, die bloß eine marginale und keine andere Verwendung, wie man sie für das betreffende Erzeugnis vernünftigerweise erwarten kann, zulassen (Urteile vom 21. April 2005, Lindberg, C-267/03, EU:C:2005:246, Rn. 77, …und vom 19. Juli 2012, Fortuna u. a., C-213/11, C-214/11 und C-217/11, EU:C:2012:495, Rn. 32).
- EuGH, 21.07.2011 - C-2/10
Azienda Agro-Zootecnica Franchini und Eolica di Altamura - Umwelt - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 28.05.2020 - C-727/17
Rn. 76 Diese Auslegung wird durch das Urteil vom 21. Juli 2011, Azienda Agro-Zootecnica Franchini und Eolica di Altamura (C-2/10, EU:C:2011:502, Rn. 72 und 73), bestätigt, in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass die nationale Regelung, um die es in der Rechtssache ging, in der dieses Urteil ergangen ist, die im Wesentlichen ein vollständiges und automatisches Verbot der Errichtung von Windkraftanlagen in zum Netz Natura 2000 gehörenden Gebieten enthielt, im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beurteilen ist, wie er in Art. 13 der Richtlinie 2009/28 aufgestellt wurde, da diese Regelung eine einzelstaatliche Vorschrift für die Verwaltungsverfahren zur Genehmigung von Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen darstellte.Dabei ist, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen; ferner müssen die verursachten Nachteile in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juli 2011, Azienda Agro-Zootecnica Franchini und Eolica di Altamura, C-2/10, EU:C:2011:502, Rn. 73).
- EuGH, 11.07.1985 - 60/84
Cinéthèque / Fédération nationale des cinémas français
Auszug aus EuGH, 28.05.2020 - C-727/17
Rn. 57 Nach gefestigter Rechtsprechung kann die Tätigkeit der Herstellung eines Erzeugnisses als solche jedoch nicht als Dienstleistung angesehen werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Mai 1985, Kommission/Frankreich, 18/84, EU:C:1985:175, Rn. 12, und vom 11. Juli 1985, Cinéthèque u. a., 60/84 und 61/84, EU:C:1985:329, Rn. 10). - EuGH, 20.09.2017 - C-215/16
Elecdey Carcelen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Elektrischer Strom …
Auszug aus EuGH, 28.05.2020 - C-727/17
Rn. 66 Der Gerichtshof hat entschieden, dass die Mitgliedstaaten hinsichtlich der Maßnahmen, die sie für geeignet halten, die sich aus Art. 3 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit Anhang I der Richtlinie 2009/28 ergebenden verbindlichen nationalen Gesamtziele zu erfüllen, über einen Wertungsspielraum verfügen (Urteil vom 20. September 2017, Elecdey Carcelen u. a., C-215/16, C-216/16, C-220/16 und C-221/16, EU:C:2017:705, Rn. 32). - EuGH, 07.05.1985 - 18/84
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 28.05.2020 - C-727/17
Rn. 57 Nach gefestigter Rechtsprechung kann die Tätigkeit der Herstellung eines Erzeugnisses als solche jedoch nicht als Dienstleistung angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Mai 1985, Kommission/Frankreich, 18/84, EU:C:1985:175, Rn. 12, …und vom 11. Juli 1985, Cinéthèque u. a., 60/84 und 61/84, EU:C:1985:329, Rn. 10).
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2025 - C-653/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Dienstleistungen im Binnenmarkt - …
Rn. 27 Der Gerichtshof hat Elektrizität als Produkt eingestuft{FN-VERWEIS:26} und im Urteil ECO-WIND Construction ausgeführt, dass die mögliche Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Stromerzeugung diese Einstufung nicht in Frage stellt, sofern diese Dienstleistungen der Haupttätigkeit der Stromerzeugung untergeordnet sind{FN-VERWEIS:27}.Nach dem Urteil ECO-WIND Construction haben diese Dienstleistungen jedoch keinen Einfluss auf die Einstufung der Haupttätigkeit (Energieerzeugung), wenn sie dieser untergeordnet sind.
Rn. 60 Wenn ich die Argumentation der italienischen Regierung richtig verstehe, würde der Umstand, dass ein Auftraggeber einem Marktteilnehmer im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens ein ausschließliches Recht zur Nutzung eines im öffentlichen Eigentum stehenden Gutes gewährt{FN-VERWEIS:47}, es rechtfertigen, die Lösung im Urteil ECO-WIND Construction außer Acht zu lassen und die Lösung im Urteil Promoimpresa zu berücksichtigen.
{FN:4} Urteile vom 14. Juli 2016, Promoimpresa u. a. (C-458/14 und C-67/15, EU:C:2016:558, im Folgenden: Urteil Promoimpresa); und vom 28. Mai 2020, ECO-WIND Construction (C-727/17, EU:C:2020:393, im Folgenden: Urteil ECO-WIND Construction).
{FN:26} Urteil vom 27. April 1994, Almelo (…C-393/92, EU:C:1994:171, Rn. 28): "Weder im [Unions]recht noch auch in den nationalen Rechtssystemen wird bestritten, dass Elektrizität eine Ware … darstellt." Urteil ECO-WIND Construction (…Rn. 57): "[D]ie Tätigkeit der Herstellung eines Erzeugnisses als solche [kann] jedoch nicht als Dienstleistung angesehen werden". Hervorhebung nur hier.
{FN:27} Urteil ECO-WIND Construction (…Rn. 59) unter Bezugnahme auf Netzregulierungsdienste sowie Dienstleistungen der Preissicherung.
- EuGH, 03.09.2026 - C-653/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Dienstleistungen im Binnenmarkt - Richtlinie …
Daraus folgt, dass die Stromerzeugung als Tätigkeit der Herstellung eines Guts keine Erbringung einer Dienstleistung darstellt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. April 1994, Almelo, C-393/92, EU:C:1994:171, Rn. 28, sowie vom 28. Mai 2020, ECO-WIND Construction, C-727/17, EU:C:2020:393, Rn. 56 und 57).Rn. 23 Darüber hinaus hat der Gerichtshof auch entschieden, dass der Umstand, dass die Tätigkeit der Stromerzeugung mit der Erbringung einer Dienstleistung einhergeht, nicht zu einer anderen Beurteilung führt, wenn die betreffenden Dienstleistungen der Haupttätigkeit der Stromerzeugung untergeordnet sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Mai 2020, ECO-WIND Construction, C-727/17, EU:C:2020:393, Rn. 59).
- OVG Niedersachsen, 05.09.2024 - 4 ME 122/24
Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zur letalen Entnahme einer Wolfsfähe; …
Nach diesem Prinzip, das zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts gehört, dürfen die erlassenen Maßnahmen nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung verfolgten legitimen Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und ferner die verursachten Nachteile nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen dürfen (vgl. EuGH, Urt. v. 28.5.2020 - C-727/17 -, juris Rn. 81 …und Urt. v. 29.4.2015 - C-528/13 -, juris Rn. 58;… ferner Schlussanträge der Generalanwältin Kokott v. 30.11.2006 - C-342/05 -, juris Rn. 24).
- VGH Bayern, 05.12.2024 - 8 BV 22.1880
Konkurrentenverdrängungsklage gegen wasserrechtlichen Bewilligung zum Betrieb …
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann die Herstellung eines Erzeugnisses als solche jedoch nicht als Dienstleistung angesehen werden (vgl. EuGH, U.v. 28.5.2020 - C-727/17 - NVwZ 2020, 1417 = juris Rn. 57; U.v. 7.5.1985 - … - Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-723/21
Trinkwasserpolitik: Nach Auffassung von Generalanwältin Medina sind die …
{FN:29} Urteil vom 28. Mai 2020, ECO-Wind Construction (C-727/17, EU:C:2020:393, Rn. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung). - OVG Schleswig-Holstein, 09.12.2025 - 5 MR 2/25
Immissionsschutz; Verbot des Silvesterfeuerwerks auf landesrechtlicher Grundlage
Sie betrifft speziell solche nationalen Maßnahmen, die bloß eine marginale und keine andere Verwendung zulassen, wie man sie für das betreffende Erzeugnis vernünftigerweise erwarten kann (EuGH, Urteil vom 28. Mai 2020 - C-727/17 -, juris Rn. 45 f.). - Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2025 - C-144/24
Kommission/ Ungarn (Redevance minière supplémentaire) - Vertragsverletzung eines …
Vgl. Urteile vom 28. Mai 2020, ECO-WIND Construction (C-727/17, EU:C:2020:393, Rn. 32), und vom 13. März 2025, Unigames (…C-120/24, EU:C:2025:174, Rn. 31). - EuGH, 09.03.2023 - C-604/21
Vapo Atlantic - Vorlage zur Vorabentscheidung - Informationsverfahren auf dem …
Rn. 39 Nach ständiger Rechtsprechung fällt in diese Kategorie eine Regelung, die eine Vorschrift festlegt, die die Zusammensetzung, die Art oder die Vermarktung des betreffenden Erzeugnisses wesentlich beeinflussen kann, wobei diese "sonstigen Vorschriften" die Anforderungen erfassen, die aus der Berücksichtigung des Lebenszyklus des in Rede stehenden Erzeugnisses nach dessen Inverkehrbringen entstehen und sich insbesondere auf seinen Gebrauch beziehen (Urteil vom 28. Mai 2020, ECO-WIND Construction, C-727/17, EU:C:2020:393, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung). - OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2025 - 5 MR 2/25
Amt; amtsausschuss; amtsdirektor; Antragsbefugnis; Ausdrücklich; ausschließlich; …
Sie betrifft speziell solche nationalen Maßnahmen, die bloß eine marginale und keine andere Verwendung zulassen, wie man sie für das betreffende Erzeugnis vernünftigerweise erwarten kann (EuGH, Urteil vom 28. Mai 2020 - C-727/17 -, juris Rn. 45 f.). - EuGH, 24.11.2022 - C-658/21
Belplant - Vorlage zur Vorabentscheidung - Informationsverfahren auf dem Gebiet …
Rn. 32 Diese Kategorie technischer Vorschriften betrifft nämlich speziell solche nationalen Maßnahmen, die bloß eine marginale und keine andere Verwendung, wie man sie für das betreffende Erzeugnis vernünftigerweise erwarten kann, zulassen (Urteil vom 28. Mai 2020, ECO-WIND Construction, C-727/17, EU:C:2020:393, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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