Rechtsprechung
| EuGH, 22.04.2021 - C-73/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Oeltrans Befrachtungsgesellschaft
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 - Insolvenzverfahren - Art. 4 - Recht, das für das Insolvenzverfahren gilt - Recht des Mitgliedstaats, in dem das Verfahren eröffnet wird - Art. 13 - Rechtshandlungen, die die Gesamtheit der Gläubiger ...
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 - Insolvenzverfahren - Art. 4 - Recht, das für das Insolvenzverfahren gilt - Recht des Mitgliedstaats, in dem das Verfahren eröffnet wird - Art. 13 - Rechtshandlungen, die die Gesamtheit der Gläubiger ...
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Keine Insolvenzanfechtung nach deutschem Recht bei der Erfüllung eines Vertrags, der ausländischem Recht unterliegt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Oeltrans Befrachtungsgesellschaft
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Oeltrans Befrachtungsgesellschaft mbH
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2021, 1583
- ZIP 2021, 965
- EuZW 2021, 509
- NZI 2021, 502
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 08.06.2017 - C-54/16
Vinyls Italia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …
Auszug aus EuGH, 22.04.2021 - C-73/20
Rn. 25 In Bezug auf das mit Art. 13 der Verordnung Nr. 1346/2000 verfolgte Ziel hat der Gerichtshof entschieden, dass dieser Artikel das berechtigte Vertrauen der Person, die durch eine die Gesamtheit der Gläubiger benachteiligende Handlung begünstigt wurde, schützen soll, indem er vorsieht, dass diese Handlung auch nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens weiterhin dem Recht unterliegt, das für sie zum Zeitpunkt ihrer Vornahme galt (Urteil vom 8. Juni 2017, Vinyls Italia, C-54/16, EU:C:2017:433, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 26 Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass die Art. 4 und 13 der Verordnung Nr. 1346/2000 gegenüber der Verordnung Nr. 593/2008 als lex specialis anzusehen und im Licht der mit der Verordnung Nr. 1346/2000 verfolgten Ziele auszulegen sind (Urteil vom 8. Juni 2017, Vinyls Italia, C-54/16, EU:C:2017:433, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 16.04.2015 - C-557/13
Lutz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 - Art. 4 und …
Auszug aus EuGH, 22.04.2021 - C-73/20
Rn. 22 Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass Art. 13 der Verordnung Nr. 1346/2000 eine Ausnahme zu der in Art. 4 Abs. 1 der Verordnung festgelegten allgemeinen Regel vorsieht, wonach für das Insolvenzverfahren und seine Wirkungen das Recht des Mitgliedstaats gilt, in dem das Verfahren eröffnet wird (Urteil vom 16. April 2015, Lutz, C-557/13, EU:C:2015:227, Rn. 34). - EuGH, 15.10.2015 - C-310/14
Nike European Operations Netherlands - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung …
Auszug aus EuGH, 22.04.2021 - C-73/20
Rn. 24 Wie im 24. Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 1346/2000 ausgeführt, ist diese Ausnahme, die zum Ziel hat, in den anderen Mitgliedstaaten als dem Staat der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Vertrauensschutz und Rechtssicherheit zu gewährleisten, eng auszulegen, und ihre Tragweite darf nicht über das hinausgehen, was erforderlich ist, um dieses Ziel zu erreichen (Urteil vom 15. Oktober 2015, Nike European Operations Netherlands, C-310/14, EU:C:2015:690, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BGH, 28.09.2022 - XII ZR 7/22
Ungarische Straßenmaut kann grundsätzlich vor deutschen Zivilgerichten geltend …
Die Reichweite des Vertragsstatuts erstreckt sich nach dem autonom auszulegenden Art. 12 Abs. 1 Buchst. b Rom I-VO auf die Erfüllung der durch den Vertrag begründeten Verpflichtungen und damit auch darauf, ob Dritte in den Vertrag einbezogen sind (Staudinger DAR 2020, 276, 278; Staudinger/Scharnetzki DAR 2021, 191, 192;… BeckOK BGB/Spickhoff [Stand: 1. Mai 2022] VO (EG) 593/2008 Art. 12 Rn. 5;… Hüßtege/Mansel BGB Rom-Verordnungen - EuErbVO - HUP, Rom I-VO Art. 12 Rn. 15;… Schulze/Staudinger BGB 11. Aufl. Rom I-VO Art. 12 Rn. 4; vgl. auch EuGH NJW 2021, 1583 Rn. 35). - BGH, 16.01.2025 - IX ZR 229/23
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung des …
Da für die Bestimmung der lex causae an die zu erfüllende Verbindlichkeit und nicht an die Erfüllungshandlung anzuknüpfen ist (EuGH, Urteil vom 22. April 2021 - C-73/20, ZM als Insolvenzverwalter der Oeltrans Befrachtungsgesellschaft, ECLI:EU:C:2021:315 Rn. 31 = NZI 2021, 502 Rn. 31), wäre das gemäß Art. 13 EuInsVO aF für die Handlung maßgebliche Recht nach dem Vertragsstatut zu bestimmen.Art. 13 EuInsVO aF dient dem Schutz von Personen, die berechtigterweise darauf vertrauen, dass die Handlung zur Zeit ihrer Vornahme dem Recht eines anderen Mitgliedstaates als des Staates der Verfahrenseröffnung unterliegt (vgl. EuGH…, Urteil vom 15. Oktober 2015 - C-310/14, Nike European Operations Netherlands, ECLI:EU:C:2015:690 Rn. 19 = NZI 2015, 954 Rn. 19;… vom 8. Juni 2017 - C-54/16, Vinyls Italia, ECLI:EU:C:2017:433 Rn. 30 = NZI 2017, 633 Rn. 30; vom 22. April 2021 - C-73/20, ZM als Insolvenzverwalter der Oeltrans Befrachtungsgesellschaft, ECLI:EU:C:2021:315 Rn. 25 = NZI 2021, 502 Rn. 25).
- EuGH, 19.03.2026 - C-43/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …
Rn. 33 Im Übrigen ist nach ständiger Rechtsprechung die in Art. 13 der Verordnung Nr. 1346/2000 vorgesehene Ausnahme eng auszulegen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. April 2015, Lutz, C-557/13, EU:C:2015:227, Rn. 34…, vom 15. Oktober 2015, Nike European Operations Netherlands, C-310/14, EU:C:2015:690, Rn. 18, und vom 22. April 2021, 0eltrans Befrachtungsgesellschaft, C-73/20, EU:C:2021:315, Rn. 24).
- BGH, 29.07.2021 - IX ZR 94/19
Verjährung des Rückgewähranspruchs bei Insolvenzanfechtung: Anzuwendendes Recht …
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat durch Urteil vom 22. April 2021 (C-73/20, ZIP 2021, 965) die Vorlagefrage bejaht. - LG Berlin II, 18.02.2025 - 9 O 3/23
Haftung im Insolvenzfall für Darlehensrückzahlungen bei Vereinbarung englischen …
Art. 16 soll das berechtigte Vertrauen der Person schützen, die durch eine die Gesamtheit der Gläubiger benachteiligende Handlung begünstigt wurde, indem der Artikel vorsieht, dass diese Handlung auch nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens weiterhin dem Recht unterliegt, das für sie zum Zeitpunkt ihrer Vornahme galt (EuGH, Urteil vom 22.04.2021, C-73/20, NJW 2021, 1583); die Insolvenzeröffnung ändert insofern grundsätzlich erstmal nichts am auf die Rechtshandlung anwendbaren Recht (vgl. Kolmann, IILR 2011, 193, 196).Eine Zahlung in Erfüllung eines Vertrages richtet sich nach dem Recht des Vertrages (vgl. EuGH, Urteil vom 22.04.2021 - C-73/20 NJW 2021, 1583 f.).
- EuGH, 18.04.2024 - C-765/22
Luis Carlos u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Rn. 74 Wie in den Erwägungsgründen 67 und 68 der Verordnung ausgeführt ist, sind diese Ausnahmen, die zum Ziel haben, in den anderen Mitgliedstaaten als dem Staat der Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens Vertrauensschutz und Rechtssicherheit zu gewährleisten, eng auszulegen, und ihre Tragweite darf nicht über das hinausgehen, was erforderlich ist, um dieses Ziel zu erreichen (…vgl. entsprechend Urteile vom 16. April 2015, Lutz, C-557/13, EU:C:2015:227, Rn. 34, und vom 22. April 2021, 0eltrans Befrachtungsgesellschaft, C-73/20, EU:C:2021:315, Rn. 24).
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