Rechtsprechung
| EuGH, 30.04.2020 - C-772/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
A (Markenrechtsverletzung durch Einfuhr von Kugellagern)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 5 Abs. 1 - Art. 5 Abs. 3 Buchst. b und c - Markenrechtsverletzung - Begriff "im geschäftlichen Verkehr" - In den freien Verkehr überführte Waren - Einfuhr - Lagerung - Besitz von Waren, um sie in ...
- Europäischer Gerichtshof
A (Markenrechtsverletzung durch Einfuhr von Kugellagern)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 5 Abs. 1 - Art. 5 Abs. 3 Buchst. b und c - Markenrechtsverletzung - Begriff "im geschäftlichen Verkehr" - In den freien Verkehr überführte Waren - Einfuhr - Lagerung - Besitz von Waren, um sie in ...
- Europäischer Gerichtshof
A (Markenrechtsverletzung durch Einfuhr von Kugellagern)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 5 Abs. 1 - Art. 5 Abs. 3 Buchst. b und c - Markenrechtsverletzung - Begriff ,im geschäftlichen Verkehr" - In den freien Verkehr überführte Waren - Einfuhr - Lagerung - Besitz von Waren, um sie in ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Markenrecht: A/B
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Yhtiö A
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Yhtiö A
Papierfundstellen
- GRUR 2020, 744
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 12.07.2011 - C-324/09
Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für …
Auszug aus EuGH, 30.04.2020 - C-772/18
Rn. 23 Der in dieser Bestimmung verwendete Ausdruck "im geschäftlichen Verkehr … benutzen" bedeutet, dass die durch eine Marke verliehenen ausschließlichen Rechte grundsätzlich nur vom Inhaber dieser Marke gegenüber Wirtschaftsteilnehmern und folglich nur im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit geltend gemacht werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juli 2011, L'Oréal u. a., C-324/09, EU:C:2011:474, Rn. 54).Weisen die Tätigkeiten aufgrund ihres Umfangs, ihrer Häufigkeit oder anderer Merkmale über die Sphäre einer privaten Tätigkeit hinaus, bewegt sich der Verkäufer zudem im Rahmen des geschäftlichen Verkehrs (Urteil vom 12. Juli 2011, L'Oréal u. a., C-324/09, EU:C:2011:474, Rn. 55).
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs verhindert der Umstand, dass ein Wirtschaftsteilnehmer ein einer Marke entsprechendes Zeichen für Waren benutzt, die in dem Sinne, dass er keine Rechte an ihnen hat, nicht seine eigenen sind, für sich genommen nicht, dass diese Benutzung unter Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2008/95 fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juli 2011, L'Oréal u. a., C-324/09, EU:C:2011:474, Rn. 91).
- EuGH, 16.07.2015 - C-379/14
TOP Logistics u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 30.04.2020 - C-772/18
Rn. 12 Das Rechtsmittelgericht verwies auf das Urteil vom 16. Juli 2015, TOP Logistics u. a. (C-379/14, EU:C:2015:497), und vertrat die Auffassung, dass zum einen das Verhalten von B gewissermaßen einer Lager- und Speditionstätigkeit entspreche und er nicht die Absicht gehabt habe, daraus einen wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen, und dass zum anderen das Entgelt, das B hierfür erhalten habe, nicht auf der wirtschaftlichen Nutzung von Waren im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit beruhe, sondern nur die Gegenleistung für die Zwischenlagerung der Waren für Rechnung eines Dritten darstelle.Rn. 17 Der Korkein oikeus (Oberster Gerichtshof) weist darauf hin, dass der Gerichtshof im Urteil vom 16. Juli 2015, TOP Logistics u. a. (C-379/14, EU:C:2015:497), entschieden habe, dass der Eigentümer eines Steuer- und Zolllagers, der lediglich für einen Dritten Waren einlagere, auf denen ein mit einer Marke identisches oder dieser ähnliches Zeichen angebracht sei, dieses Zeichen nicht benutze.
- EuGH, 18.10.2005 - C-405/03
Class International - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Verordnung (EG) Nr. 40/94 …
Auszug aus EuGH, 30.04.2020 - C-772/18
Rn. 19 Der vorlegende Korkein oikeus (Oberster Gerichtshof) betont dabei, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 18. Oktober 2005, Class International (C-405/03, EU:C:2005:616), entschieden habe, dass das Inverkehrbringen von Waren ihre Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr im Sinne von Art. 29 AEUV voraussetzt, wozu die vorgeschriebenen Zölle und Abgaben gleicher Wirkung in diesem Mitgliedstaat erhoben worden sein müssen.
- EuGH, 08.09.2026 - C-298/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Verordnung (EU) 2017/1001 - Art. 9 Abs. …
Sie kann sich gegebenenfalls auch auf die Waren oder Dienstleistungen einer anderen Person beziehen, für deren Rechnung der Dritte handelt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. April 2019, ÖKO-Test Verlag, C-690/17, EU:C:2019:317, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 30. April 2020, A [Markenrechtsverletzung durch Einfuhr von Kugellagern], C-772/18, EU:C:2020:341, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 13.11.2025 - C-298/23
Inter IKEA Systems - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Wirkungen der Marke …
{FN:31} Urteil vom 30. April 2020, A (Markenrechtsverletzung durch Einfuhr von Kugellagern) (C-772/18, EU:C:2020:341, Rn. 23).{FN:32} Urteile vom 12. Juli 2011, L'Oréal u. a. (…C-324/09, EU:C:2011:474, Rn. 54), und vom 30. April 2020, A (Markenrechtsverletzung durch Einfuhr von Kugellagern) (C-772/18, EU:C:2020:341, Rn. 23).
{FN:42} Vgl. Urteil vom 30. April 2020, A (Markenrechtsverletzung durch Einfuhr von Kugellagern) (C-772/18, EU:C:2020:341, Rn. 27).
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