Rechtsprechung
| EuGH, 03.12.1992 - C-86/90 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Judicialis
EWGV Art. 177; ; VO Nr. 857/84/EWG Art. 3; ; VO Nr. 857/84/EWG Art. 3a; ; VO Nr. 764/89/EWG Art. 1
- EU-Kommission
O'Brien / Irland u.a.
Verordnung Nr. 857/84 des Rates, Artikel 3a Absatz 3 und Verordnung Nr. 764/89
Landwirtschaft; Gemeinsame Marktorganisation; Milch und Milcherzeugnisse; Zusätzliche Abgabe für Milch; Zuteilung von nicht der Abgabe unterliegenden Referenzmengen; Erzeuger, die ihre Lieferungen gemäß der Regelung über Nichtvermarktungs- oder Umstellungsprämien ...
- EU-Kommission
O'Brien / Irland u.a.
- Wolters Kluwer
Einführung einer Prämienregelung für die Nichtvermarktung von Milch und Milcherzeugnissen und die Umstellung der Milchkuhbestände; Verpflichtung zur Nichtvermarktung von Milchprodukten; Zuteilung einer spezifischen Referenzmenge für Milch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Zusätzliche Abgabe für Milch - Zuteilung von nicht der Abgabe unterliegenden Referenzmengen - Erzeuger, die ihre Lieferungen gemäß der Regelung über Nichtvermarktungs- oder Umstellungsprämien ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-86/90
- EuGH, 03.12.1992 - C-86/90
Wird zitiert von ... (6)
- EuG, 09.12.1997 - T-195/94
LANDWIRTSCHAFT
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes reiche es für die Wiederzuteilung oder die endgültige Zuteilung einer Referenzmenge aus, wenn der Kläger diese Menge in seinem Betrieb erzeuge und wenn er innerhalb dieses Betriebes den mit einer Nichtvermarktungsverpflichtung belasteten Betrieb zumindest noch teilweise weiter bewirtschafte (Urteil vom 3. Dezember 1992 in der Rechtssache C-86/90, O'Brien, Slg. 1992, I-6251).Die Verweisung der Kläger auf das Urteil O'Brien gehe fehl.
- Generalanwalt beim EuGH, 09.12.1992 - C-98/91
A. A. Herbrink gegen Minister van Landbouw, Natuurbeheer en Visserij. - …
(8) - Urteil vom 3. Dezember 1992 in der Rechtssache C-86/90 (O' Brien, Slg. 1992, I-6251).(41) - Siehe Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-86/90 (O' Brien, Urteil vom 3.12.1992, Slg. 1992, I-6251, Nr. 22).
- BFH, 06.03.2001 - VII R 5/00
SLOM-Referenzmenge - Milchproduktion - Referenzmenge - Futterfläche - …
Weitere Anforderungen stellt die VO in diesem Zusammenhang an die Milcherzeugung des Bewerbers um eine Referenzmenge nicht; sie verlangt insbesondere nicht, dass der ehemalige Nichtvermarkter die von ihm beabsichtigte Milcherzeugung mit Hilfe von Produktionsmitteln aufnimmt, die ihm zu Eigentum gehören (vgl. schon EuGH-Urteil vom 15. Januar 1991 Rs. C-341/89, EuGHE 1991, I-25), oder dass er die Milchproduktion auf den Flächen wieder aufnimmt, die er schon vor der Zuteilung der beantragten Referenzmenge besessen und bewirtschaftet hat, oder dass er die Milcherzeugung sogar mit denselben Produktionsmitteln wieder aufnehmen will, die er vor Eingehung seiner Nichtvermarktungsverpflichtung zum Zwecke der Milcherzeugung bewirtschaftet hatte (s. schon EuGH-Urteil vom 3. Dezember 1992 Rs. C-86/90, EuGHE 1992, I-6251, 6283 für Produktionseinheiten, die dem fraglichen Betrieb zwischen dem Ende des Nichtvermarktungszeitraums und dem Zeitpunkt der vorläufigen Zuteilung der Referenzmenge eingegliedert wurden;… vgl. auch Gehrke: Die Milchquotenregelung, 1996, S. 152;… Lukanow/ Nies, Die Milchgarantiemengen-Regelung, 3. Aufl., Sankt Augustin 1990, S. 45).
- EuG, 12.12.2006 - T-373/94
Werners / Rat und Kommission - Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung - …
Rn. 81 Schließlich ergibt sich nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes bei einer Gesamtschau der die Voraussetzungen für die Zuteilung einer spezifischen Referenzmenge betreffenden Artikel 3a Absatz 1 der Verordnung Nr. 857/84 in der durch die Verordnung Nr. 764/89 geänderten Fassung und 3a Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1546/88 der Kommission vom 3. Juni 1988 mit den Durchführungsbestimmungen für die Zusatzabgabe nach Artikel 5c der Verordnung Nr. 804/68 (…ABl. L 139, S. 12) in der durch die Verordnung Nr. 1033/89 geänderten Fassung, dass die Milcherzeugung von dem ursprünglichen SLOM-Betrieb aus erfolgen muss (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 3. Dezember 1992 in der Rechtssache C-86/90, O'Brien, Slg. 1992, I-6251, Randnrn. - BFH, 14.05.1998 - VII R 150/97
Verleasen von voräufigen Refernenzmengen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse im …
Bezugspunkt der Zuteilung von Referenzmengen ist der Betrieb eines bestimmten Erzeugers (vgl. Urteil des EuGH vom 3. Dezember 1992 Rs. C-86/90, EuGHE 1992, I- 6251). - EuG, 26.06.2008 - T-94/98
Alferink u.a. / Kommission - Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung - …
Die Kommission verwies hierfür auf das Urteil des Gerichtshofs vom 3. Dezember 1992, 0'Brien (C-86/90, Slg. 1992, I-6251), insbesondere dessen Randnrn.
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-86/90 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Thomas Anthony O'Brien gegen Irland, Attorney General und Minister for Agriculture and Food.
Zusätzliche Abgabe für Milch
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-86/90
- EuGH, 03.12.1992 - C-86/90
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 28.04.1988 - 120/86
Mulder / Minister van Landbouw en Visserij
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-86/90
Der Gerichtshof hat jedoch in seinen Urteilen in den Rechtssachen 120/86 (Mulder, Slg. 1988, 2321) und 170/86 (Von Deetzen, Slg. 1988, 2355) entschieden, daß diese Erzeuger darauf vertrauen durften, die Milcherzeugung nach Ablauf ihrer Verpflichtung zur Nichtvermarktung oder Umstellung wiederaufnehmen zu können.Von solchen Erzeugern zu fordern, daß sie auf dem verbleibenden Teil ihres ursprünglichen Betriebes den verlangten Produktionsumfang erreichen, könnte daher zur Enttäuschung ihres ° vom Gerichtshof in den oben in Nr. 1 angeführten Urteilen in den Rechtssachen 120/86 (Mulder) und 170/86 (Von Deetzen) anerkannten und in den ebenfalls oben genannten Rechtssachen C-189/89 (Spagl) und C-217/89 (Pastätter) erneut betonten ° berechtigten Vertrauens auf die Möglichkeit der Wiederaufnahme der Erzeugung führen.
- EuGH, 28.04.1988 - 170/86
Von Deetzen / Hauptzollamt Hamburg-Jonas
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-86/90
Der Gerichtshof hat jedoch in seinen Urteilen in den Rechtssachen 120/86 (Mulder, Slg. 1988, 2321) und 170/86 (Von Deetzen, Slg. 1988, 2355) entschieden, daß diese Erzeuger darauf vertrauen durften, die Milcherzeugung nach Ablauf ihrer Verpflichtung zur Nichtvermarktung oder Umstellung wiederaufnehmen zu können.Überdies soll die Regelung es dem ursprünglichen Erzeuger oder dessen Erben ermöglichen, die milchwirtschaftliche Tätigkeit wiederaufzunehmen, sie soll es aber nicht einem völlig anderen Erzeuger gestatten, die Erzeugung auf dem Betrieb aufzunehmen (vgl. das Urteil vom 22. Oktober 1991 in der Rechtssache C-44/89, Von Deetzen, Slg. 1991, I-5119, Randnr. 29).
- EuGH, 11.12.1990 - C-189/89
Spagl / Hauptzollamt Rosenheim
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-86/90
Im Anschluß an die Urteile des Gerichtshofes vom 11. Dezember 1990 in den Rechtssachen C-189/89 (Spagl, Slg. 1990, I-4539) und C-217/89 (Pastätter, Slg. 1990, I-4585) wurde Artikel 3a durch die Verordnung (EWG) Nr. 1639/91 des Rates vom 13. Juni 1991 (…ABl. L 150, S. 35) mit dem Ziel abgeändert, diesen Erwartungen besser Rechnung zu tragen; allerdings ist diese letztgenannte Änderung für die im vorliegenden Rechtsstreit aufgeworfenen Fragen nicht erheblich.Von solchen Erzeugern zu fordern, daß sie auf dem verbleibenden Teil ihres ursprünglichen Betriebes den verlangten Produktionsumfang erreichen, könnte daher zur Enttäuschung ihres ° vom Gerichtshof in den oben in Nr. 1 angeführten Urteilen in den Rechtssachen 120/86 (Mulder) und 170/86 (Von Deetzen) anerkannten und in den ebenfalls oben genannten Rechtssachen C-189/89 (Spagl) und C-217/89 (Pastätter) erneut betonten ° berechtigten Vertrauens auf die Möglichkeit der Wiederaufnahme der Erzeugung führen.
- EuGH, 11.12.1990 - C-217/89
Pastätter / Hauptzollamt Bad Reichenhall
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-86/90
Im Anschluß an die Urteile des Gerichtshofes vom 11. Dezember 1990 in den Rechtssachen C-189/89 (Spagl, Slg. 1990, I-4539) und C-217/89 (Pastätter, Slg. 1990, I-4585) wurde Artikel 3a durch die Verordnung (EWG) Nr. 1639/91 des Rates vom 13. Juni 1991 (…ABl. L 150, S. 35) mit dem Ziel abgeändert, diesen Erwartungen besser Rechnung zu tragen; allerdings ist diese letztgenannte Änderung für die im vorliegenden Rechtsstreit aufgeworfenen Fragen nicht erheblich.Von solchen Erzeugern zu fordern, daß sie auf dem verbleibenden Teil ihres ursprünglichen Betriebes den verlangten Produktionsumfang erreichen, könnte daher zur Enttäuschung ihres ° vom Gerichtshof in den oben in Nr. 1 angeführten Urteilen in den Rechtssachen 120/86 (Mulder) und 170/86 (Von Deetzen) anerkannten und in den ebenfalls oben genannten Rechtssachen C-189/89 (Spagl) und C-217/89 (Pastätter) erneut betonten ° berechtigten Vertrauens auf die Möglichkeit der Wiederaufnahme der Erzeugung führen.
- EuGH, 22.10.1991 - C-44/89
Von Deetzen / Hauptzollamt Oldenburg
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-86/90
Überdies soll die Regelung es dem ursprünglichen Erzeuger oder dessen Erben ermöglichen, die milchwirtschaftliche Tätigkeit wiederaufzunehmen, sie soll es aber nicht einem völlig anderen Erzeuger gestatten, die Erzeugung auf dem Betrieb aufzunehmen (vgl. das Urteil vom 22. Oktober 1991 in der Rechtssache C-44/89, Von Deetzen, Slg. 1991, I-5119, Randnr. 29). - EuGH, 19.03.1992 - C-84/90
The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Dent
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-86/90
Ebenso wird eine zugeteilte Quote demjenigen Erzeuger zugewiesen, der den Betrieb zum Zeitpunkt der Zuteilung bewirtschaftete (vgl. das Urteil des Gerichtshofes vom 9. März 1992 in der Rechtssache C-84/90, Dent, Slg. 1992, I-2009, Randnr. 17). - Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1992 - C-236/90
Reinhard Maier gegen Freistaat Bayern. - Zusätzliche Abgabe für Milch.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-86/90
Wird eine Quote nach der Verordnung Nr. 857/84 zugeteilt, so wird sie einem Erzeuger, nicht aber einem Betrieb zugewiesen, so daß der Erzeuger identifiziert werden muß, der den Betrieb zum Zeitpunkt der Zuteilung bewirtschaftete (siehe die Nummern 10 und 11 der kürzlich, am 27. Februar 1992, vorgetragenen Schlussanträge von Generalanwalt Lenz in der Rechtssache C-236/90, Maier, Slg. 1992, I-4483, I-4492).
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