Rechtsprechung
| EuGH, 18.06.2007 - C-91/07 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Italien
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 19. Februar 2007 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Italienische Republik
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Kommission / Italien
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -Kein fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (ABl. L 251, S. 12) nachzukommen
Verfahrensgang
- EuGH, 18.06.2007 - C-91/07
- Generalanwalt beim EuGH - C-91/07
Wird zitiert von ...
- OLG Naumburg, 01.11.2023 - 1 AR 119/22
Auslieferungsverfahren: Zulässigkeit der Auslieferung an einen Drittstaat bei …
Die Beurteilung, ob der Betroffene wegen der ihm vorgeworfenen Tat als "rechtskräftig abgeurteilt" im Sinne von Art. 50 GRCh und Art. 54 SDÜ gilt und damit Strafklageverbrauch eintritt, ist deshalb auf der Grundlage des Rechts des Mitgliedstaats vorzunehmen, der die betreffende strafrechtliche Entscheidung erlassen hat (vgl. EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2008, Turanský, C-91/07, EU:C:2008:768, Rn. 35 f.;… Urteil vom 5. Juni 2014, M, C-398/12, EU:C:2014:1057, Rn. 32 und 36;… Urteil vom 29. Juni 2016, Kossowski, C-486/14, EU:C:2016:483, Rn. 35)..
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH - C-91/07 |
Verfahrensgang
- EuGH, 18.06.2007 - C-91/07
- Generalanwalt beim EuGH - C-91/07 (anhängig)
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