Rechtsprechung
| EuGH, 30.04.2020 - C-939/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Flightright
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Ausgleichszahlung für Fluggäste bei Annullierung eines Fluges - Große Verspätung - Ausgleichsanspruch - Maßgebliche Entfernung - Flug mit ...
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Ausgleichszahlung für Fluggäste bei Annullierung eines Fluges - Große Verspätung - Ausgleichsanspruch - Maßgebliche Entfernung - Flug mit ...
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Ausgleichszahlung für Fluggäste bei Annullierung eines Fluges - Große Verspätung - Ausgleichsanspruch - Maßgebliche Entfernung - Flug mit ...
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Ausgleichszahlung für Fluggäste bei Annullierung eines Fluges - Große Verspätung - Ausgleichsanspruch - Maßgebliche Entfernung - Flug mit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
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(fremdsprachig)
Sonstiges (2)
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- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
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Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 12.12.2019 - 58 C 335/19
- EuGH, 30.04.2020 - C-939/19
Papierfundstellen
- NJW-RR 2020, 999
- NZV 2020, 516
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 07.09.2017 - C-559/16
Der Ausgleich, der Fluggästen im Fall der Annullierung oder einer großen …
Auszug aus EuGH, 30.04.2020 - C-939/19
Rn. 15 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 261/2004 einen Anspruch der Fluggäste auf Ausgleichszahlungen vorsieht, die je nach der von den betreffenden Flügen erfassten Entfernung von 250 Euro bis 600 Euro betragen können, unter Zugrundelegung des letzten Zielorts des betreffenden Fluggasts und mit der Maßgabe, dass diese Entfernung gemäß Art. 7 Abs. 4 dieser Verordnung nach der Methode der Großkreisentfernung zu berechnen ist (Urteil vom 7. September 2017, Bossen u. a., C-559/16, EU:C:2017:644, Rn. 17).Rn. 21 Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass bei der Bestimmung der Höhe der Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Verordnung Nr. 261/2004 lediglich die Entfernung zwischen dem Ort des ersten Abflugs und dem Endziel zu berücksichtigen ist, ungeachtet eventueller Anschlussflüge (vgl. Urteil vom 7. September 2017, Bossen u. a., C-559/16, EU:C:2017:644, Rn. 29).
- EuGH, 26.02.2013 - C-11/11
Die Fluggäste eines Flugs mit Anschlussflügen müssen entschädigt werden, wenn ihr …
Auszug aus EuGH, 30.04.2020 - C-939/19
Rn. 20 Insoweit hat der Gerichtshof u. a. entschieden, dass es im Fall eines Fluges mit Anschlussflügen für die Zwecke der in Art. 7 der Verordnung Nr. 261/2004 vorgesehenen pauschalen Ausgleichszahlung allein auf die Verspätung ankommt, die gegenüber der planmäßigen Ankunftszeit am Endziel, d. h. dem Zielort des letzten Fluges des betreffenden Fluggasts, festgestellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Februar 2013, Folkerts, C-11/11, EU:C:2013:106, Rn. 35). - EuGH, 31.05.2018 - C-537/17
Ein Ausgleichsanspruch wegen großer Verspätung eines Fluges besteht auch bei …
Auszug aus EuGH, 30.04.2020 - C-939/19
Rn. 18 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich, dass zwei oder mehr Flüge, die Gegenstand einer einzigen Buchung waren, als "direkte Anschlussflüge" eingestuft werden können und somit für die Zwecke des in der Verordnung Nr. 261/2004 vorgesehenen Ausgleichsanspruchs von Fluggästen eine Gesamtheit darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 31. Mai 2018, Wegener, C-537/17, EU:C:2018:361, Rn. 18 und 19).
- BGH, 22.06.2021 - X ZR 15/20
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Fluggastrechteverordnung …
Hierbei ist unerheblich, ob die einzelnen Flüge mit demselben oder mit unterschiedlichen Fluggeräten durchgeführt werden (EuGH…, Urteil vom 11. Juli 2019 - C-502/18, NJW 2019, 2595 = RRa 2019, 222 Rn. 16 und 27 - České aerolinie; Beschluss vom 30. April 2020 - C-939/19, NJW-RR 2020, 999 Rn. 18;… Beschluss vom 12. November 2020 - C-367/20, RRa 2021, 125 Rn. 19 und 29 - KLM). - EuGH, 22.04.2021 - C-592/20
British Airways - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung …
Rn. 30 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 261/2004 einen Anspruch der Fluggäste auf Ausgleichszahlungen vorsieht, die je nach der von den betreffenden Flügen erfassten Entfernung von 250 Euro bis 600 Euro betragen können, unter Zugrundelegung des letzten Zielorts des betreffenden Fluggasts und mit der Maßgabe, dass diese Entfernung gemäß Art. 7 Abs. 4 dieser Verordnung nach der Methode der Großkreisentfernung zu berechnen ist (…Urteil vom 7. September 2017, Bossen u. a., C-559/16, EU:C:2017:644, Rn. 17, und Beschluss vom 30. April 2020, Flightright, C-939/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:316, Rn. 15).Rn. 32 Insoweit hat der Gerichtshof u. a. entschieden, dass es im Fall eines Fluges mit Anschlussflügen für die Zwecke der in Art. 7 der Verordnung Nr. 261/2004 vorgesehenen pauschalen Ausgleichszahlung allein auf die Verspätung ankommt, die gegenüber der planmäßigen Ankunftszeit am Endziel, d. h. dem Zielort des letzten Fluges des betreffenden Fluggasts, festgestellt wird (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Februar 2013, Folkerts, C-11/11, EU:C:2013:106, Rn. 35, und Beschluss vom 30. April 2020, Flightright, C-939/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:316, Rn. 20).
Rn. 33 Im Übrigen hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass bei der Bestimmung der Höhe der Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Verordnung Nr. 261/2004 nur die Entfernung zwischen dem Ort des ersten Abflugs und dem Endziel zu berücksichtigen ist, ungeachtet etwaiger Anschlussflüge (…Urteil vom 7. September 2017, Bossen u. a., C-559/16, EU:C:2017:644, Rn. 29, und Beschluss vom 30. April 2020, Flightright, C-939/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:316, Rn. 21).
- BGH, 22.06.2021 - X ZR 2/20
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV folgende Frage …
Hierbei ist unerheblich, ob die einzelnen Flüge mit demselben oder mit unterschiedlichen Fluggeräten durchgeführt werden (EuGH…, Urteil vom 11. Juli 2019 - C-502/18, NJW 2019, 2595 = RRa 2019, 222 Rn. 16 und 27 - České aerolinie; Beschluss vom 30. April 2020 - C-939/19, NJW-RR 2020, 999 Rn. 18;… Beschluss vom 12. November 2020 - C-367/20, RRa 2021, 125 Rn. 19 und 29 - KLM). - LG Düsseldorf, 01.06.2023 - 22 S 105/23 Bei der Bestimmung der Höhe der Ausgleichszahlung nach Art. 7 Abs. 1 Fluggastrechte-VO ist bei Flügen mit direkten Anschlussflügen, welche von unterschiedlichen Fluggesellschaften ausgeführt werden und Gegenstand einer einheitlichen Buchung waren, wie im vorliegenden Fall die Entfernung zwischen dem Ort des ersten Abflugs und dem Endziel zu berücksichtigen (vgl. EuGH, Beschluss vom 30.04.2020 - C-939/19, Flightright ./. Eurowings, NJW-RR 2020, S. 999, 1000 Rz. 20 f.;… Beschluss vom 22.04.2021 - C-592/20 NT u.a ./. British Airways NJW-RR 2021, S. 990, 992 Rz. 30 ff.).
- LG Düsseldorf, 20.07.2020 - 22 S 405/19 16 Hierfür spricht auch die jüngst ergangene EuGH-Entscheidung vom 30.04 .2020 - Rs, C-939/19 Flightright .1.
Eurowings, BeckRS 2020, 7557.
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