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   OLG Hamm, 12.05.2000 - 9 U 224/99   

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https://dejure.org/2000,6902
OLG Hamm, 12.05.2000 - 9 U 224/99 (https://dejure.org/2000,6902)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.05.2000 - 9 U 224/99 (https://dejure.org/2000,6902)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Mai 2000 - 9 U 224/99 (https://dejure.org/2000,6902)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der haftungsrechtlichen Regulierung der Schäden aus einem Straßenverkehrsunfall zwischen einem Autofahrer und einem Motorradfahrer; Ausgestaltung der Beurteilung der Eigenverantwortung von Straßenverkehrsteilnehmern i.R.d. vorzunehmenden Abwägung der ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 286; ZPO § 287; StVG § 17 Abs. 1
    Keine Beweiskraft einer nachträglich erstellten Verkehrsunfallanzeige bei fehlender Erinnerung des Polizisten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verkehrsunfallanzeige als Beweismittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei Kollision eines erheblich alkoholisierten Motorradfahrers mit einem rückwärts vom Seitenstreifen auf die Fahrbahn einfahrenden Fahrzeug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 76
  • DAR 2000, 568
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Saarbrücken, 29.06.2017 - 4 U 62/16

    Keine Mithaftung des Spurwechslers bei alkoholisiertem und 50 km/h zu schnellem

    (1) Dafür, dass eine zum Unfallzeitpunkt vorliegende absolute Fahruntüchtigkeit unfallursächlich ist, spricht ein Anscheinsbeweis, wenn sich der Unfall unter Umständen und in einer Verkehrslage ereignet hat, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können (BGH, Urteil vom 10. Januar 1995 - VI ZR 247/94, NJW 1995, 1029, 1030; Saarl. OLG, Urteil vom 17. Juni 1994 - 3 U 951/93 - 183, NZV 1995, 23; OLG Hamm VersR 2002, 76; vgl. auch Senat, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 4 U 165/13, NJW-RR 2015, 411).

    Da dem Kläger mithin der Beweis für seine Unfallversion nicht gelungen ist, verbleibt es bei der Alkoholisierung des Klägers als Ursache für den Unfall (vgl. OLG Hamm, VersR 2002, 76).

  • KG, 06.03.2003 - 12 U 229/01

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines angetrunkenen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sowie des Senats ist eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit bei der Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVG nur dann zu berücksichtigen, wenn sie sich nachweislich unfallursächlich ausgewirkt hat, wenn also feststeht, dass ein nüchterner Kraftfahrer in derselben Situation unfallverhütend reagiert hätte (BGH NJW 1995, 1029; OLG Hamm, DAR 2000, 568; Senat, Urteil vom 4. September 2000 - 12 U 4373/99; Urteil vom 22. Februar 2001 - 12 U 7599/99 -).
  • OLG Hamm, 28.01.2010 - 6 U 159/09

    Berücksichtigung der absoluten Fahruntüchtigkeit eines Unfallbeteiligten im

    Dafür, dass eine zum Unfallzeitpunkt vorliegende absolute Fahruntüchtigkeit unfallursächlich ist, spricht ein Anscheinsbeweis, wenn sich der Unfall unter Umständen und in einer Verkehrslage ereignet hat, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können (BGH NJW 1995, 1029, 1030; OLG Hamm VersR 2002, 76).
  • OLG Hamm, 09.06.2020 - 7 U 19/19

    Verkehrsunfall, halbe Vorfahrt, Vertrauensgrundsatz

    Insoweit ist bereits fraglich, ob die festgestellte relativ geringfügige Alkoholisierung von 0, 59 Promille geeignet ist, eine die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigende Enthemmung des Klägers zu begründen und ob hinsichtlich der Unfallursächlichkeit insoweit ein Anscheinsbeweis eingreift (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 12.05.2000, 9 U 224/99 - juris Rn. 14).
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