Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 29.06.1999

Rechtsprechung
   LG Berlin, 17.04.2000 - 58 S 428/99   

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https://dejure.org/2000,6848
LG Berlin, 17.04.2000 - 58 S 428/99 (https://dejure.org/2000,6848)
LG Berlin, Entscheidung vom 17.04.2000 - 58 S 428/99 (https://dejure.org/2000,6848)
LG Berlin, Entscheidung vom 17. April 2000 - 58 S 428/99 (https://dejure.org/2000,6848)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Schadensnachweis durch einen Kostenanschlag und zur Freistellung von Rechtsanwaltsgebühren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungsanforderungen im Falle eines Anspruchs auf Schadensersatz auf Grund der Beschädigung eines Autos bei einem Verkehrsunfall; Wahlmöglichkeiten des Geschädigten bei der Wiedergutmachung des Schadens; Begriff des "zur Herstellung erforderlichen Betrages"

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; ZPO § 144; ZPO § 287 Abs. 1; BRAGO § 18; BRAGO § 118
    Substanziiertes Darlegen der Schadenshöhe mittels Kostenvoranschlags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Kostennachweis durch Kostenvoranschlag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Die Anwaltsgebühr, die für den Verkehr des Geschädigten mit seiner Rechtsschutzversicherung entsteht, hört nicht zum Schaden, der vom Schädiger ersetzt werden muss

Besprechungen u.ä.

  • bld.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kosten für die Einholung einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung bei der Schadensregulierung (RA Christian Tomson; VersR 2010, 1428)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 333
  • DAR 2000, 361
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.11.1985 - III ZR 142/84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Befreiung von einer Verbindlichkeit; Kündigung

    Auszug aus LG Berlin, 17.04.2000 - 58 S 428/99
    Denn ein Freistellungsanspruch setzt voraus, dass die Schuld, von der Befreiung verlangt wird, bereits fällig ist (vgl. etwa BGH, NJW 1986 S. 978/979).
  • OLG Celle, 12.01.2011 - 14 U 78/10

    Ersatzfähigkeit der Kosten für die Einholung einer Deckungszusage der

    bb) Dagegen wird von einem Teil der Rechtsprechung ein entsprechender Anspruch abgelehnt, insbesondere weil die Rechtsanwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage nicht vom Schutzzweck der Haftungsnormen erfasst seien (LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 30.09.2010 - 2 S 11198/09, MDR 2010, 1451; LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 09.09.2010 - 8 O 1617/10, juris; LG Erfurt, Urt. v. 27.11.2009 - 9 O 1029/09, NZV 2010, 259; AG Rastatt, Urt. v. 09.10.2009 - 20 C 146/09, Schaden-Praxis 2010, 90; LG Berlin, Urt. v. 17.04.2000 - 58 S 428/99, VersR 2002, 333; vgl. auch OLG München, Urt. vom 04.12.1990 - 13 U 3085/90, JurBüro 1993, 163; LG München I, Urt. vom 01.03.1990 - 26 O 24064/88, ZfS 1993, 208; dieser Ansicht zustimmend Schöller, juris-PR VerkR 21/2010, Anmerkung 3; Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Auf., § 249, Rdnr. 37).
  • KG, 19.04.2004 - 12 U 325/02

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines linksabbiegenden Sattelzugs durch

    Im übrigen stehen dem Kläger die Rechtsanwaltskosten für die Einholung der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung in Höhe von 164, 28 EUR unabhängig von der Frage der Haftung der Beklagten schon deshalb nicht zu, weil diese Schadensposition nicht unter den Schutzbereich von § 823 BGB bzw. § 7 StVG fällt (LG Berlin, DAR 2000, 361; AG Ahaus, AnwBl 1976, 171).
  • LG Nürnberg-Fürth, 09.09.2010 - 8 O 1617/10

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit der Anwaltskosten für die

    Dagegen wird von einem Teil der Rechtsprechung ein entsprechender Anspruch abgelehnt, da die Rechtsanwaltskosten für die Erholung einer Deckungszusage nicht vom Schutzzweck der Haftungsnormen erfasst sei (LG Erfurt, 27.11.2009 - 9 O 1029/09, juris; AG Rastatt, Schaden-Praxis 2010, 90; LG Berlin, VersR 2002, 333).
  • LG Bayreuth, 13.10.2020 - 3 Qs 84/20

    Voraussetzungen einer zusätzlichen Verfahrensgebühr des Verteidigers bei

    Hierbei kommt bei der Verfahrenseinstellung wegen eingetretener Verfolgungsverjährung etwa in Betracht, dass der Verteidiger gerade hierauf hingewiesen hat (LG Baden-Baden, ZfS 2001, 85) oder zuvor auf eine Verfahrenseinstellung hingewirkt hat (LG Schwerin, DAR 2000, 333).
  • LG Konstanz, 24.06.2005 - 11 S 28/05

    Vergütung des Rechtsanwalts: Geschäftsgebühr für die Regulierung eines

    Richtigerweise begehrt die Klägerin, die selbst die Gebührennote nicht bezahlt hat, mangels Vermögensschaden auch nicht Zahlung an sich, sondern Freistellung (s.hierzu z. B. OLG Hamm, VersR 2001, 249; LG Berlin DAR 2000, 361).
  • LG Itzehoe, 12.04.2011 - 7 O 318/10

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall;

    Überwiegend sind diese Kosten als nicht ersatzfähig angesehen worden (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 30.09.2010 - 2 S 11198/09, MDR 2010, 1451; LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 09.09.2010 - 8 O 1617/10, juris; LG Erfurt, Urt. v. 27.11.2009 - 9 O 1029/09, NZV 2010, 259; LG Berlin, Urt. v. 17.04.2000 - 58 S 428/99, VersR 2002, 333; LG Schweinfurt, Urt. v. 20.03.2009 - 23 O 313/08, NJW-RR 2009, 1254).
  • LG Saarbrücken, 17.12.2010 - 13 S 129/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten zur

    Mithin sind die Leistungen der Rechtsschutzversicherung auf solche Kosten gerichtet, die gerade nicht der Ersatzleistung des Schädigers entsprechen (so auch LG Erfurt ZfS 2010, 345 mit zust. Anmerkung Hansens; LG Berlin ZfS 2001, 85; LG Nürnberg-Fürth aaO; Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Aufl., § 249 Rdn. 57, je m.w.N. zum Streitstand).
  • AG Singen, 27.01.2005 - 1 C 281/04

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähige Geschäftsgebühr des

  • LG Erfurt, 27.11.2009 - 9 O 1029/09

    Rechtsanwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage bei

  • LG Nürnberg-Fürth, 30.09.2010 - 2 S 11198/09

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten für die

  • AG Rostock, 23.02.2011 - 53 C 51/10

    Erstattung verauslagter Kosten bzw. des verrechneten Guthabens im Anschluss an

  • AG Kerpen, 09.11.2010 - 104 C 167/10

    Die durch das Schadensereignis erforderlich gewordenen Rechtsverfolgungskosten

  • AG St. Wendel, 18.11.2010 - 13 C 304/10
  • AG Berlin-Mitte, 22.10.2020 - 21 C 46/20
  • AG Kandel, 09.10.2009 - 2 C 20/09

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall bzgl. eines Unfallersatztarifs als

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 29.06.1999 - 4 U 643/98 - 12   

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https://dejure.org/1999,9040
OLG Saarbrücken, 29.06.1999 - 4 U 643/98 - 12 (https://dejure.org/1999,9040)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.06.1999 - 4 U 643/98 - 12 (https://dejure.org/1999,9040)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. Juni 1999 - 4 U 643/98 - 12 (https://dejure.org/1999,9040)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des gewährleistungspflichtigen Mangels eines Fahrzeuges nach dem allgemeinen Standard vergleichbarer Fahrzeuge; Verpflichtung zum Ausgleich der überlassenen Kapitalnutzung; Rechtsfolgen der Geltendmachung eines Wandelungsanspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Fehlzündungen bei Neuwagen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB §§ 459 ff.
    Mangel-Eigenschaft und wiederholte Mängelrüge im Falle von Fehlzündungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 261
  • DAR 2000, 361
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Saarbrücken, 03.07.2015 - 13 S 26/15

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden:

    Der Bundesgerichtshof hat dies verneint (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2010 - VI ZR 35/10, VersR 2011, 280-282; Urteil vom 6. April 1993 - VI ZR 18/1/92, VersR 1993, 769-770; ähnlich OLG Koblenz Schaden-Praxis 2012, 220; OLG Düsseldorf, VersR 2006, 1657; OLG München DAR 1999, 407; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. Oktober 1998 - 3 U 56/98, juris; OLG Hamm NZV 1993, 432; LG Köln Schaden-Praxis 2015, 11 f.; LG Dresden, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 8 O 406/11, juris; LG Konstanz zfs 2005, 491; LG Köln DAR 2003, 226 f.; LG Wuppertal zfs 1999, 518; AG Betzdorf zfs 1999, 380; AG Weinheim zfs 1998, 332 f.; Bergmann DAR 2013, 33; van Bühren, Unfallregulierung, 7. Aufl. 2014, § 7 Rd. 75; Richter in: Himmelreich, Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht, 5. Aufl. 2014, Teil 1 Kap. 4 Rdn. 583; Lemcke in: van Bühren/Lemcke/Jahnke, Anwaltshandbuch Verkehrsrecht, 2. Aufl. 2011, Teil 3 Rdn. 80; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 12 StVG Rdn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.1999 - 12 M 4172/99

    Nachweis eines Betäubungsmittelmißbrauchs bei der Fahrerlaubnisentziehung; ;

    Kann das nunmehr durchgeführte Drogenscreening aus den bereits dargestellten Gründen für die hier zu treffende Entscheidung keine Bedeutung gewinnen, so kann der Senat in diesem Verfahren offen lassen, ob dieses Drogenscreening, nachdem der Antragsteller die ihm für die Beibringung eines Drogenscreenings von dem Antragsgegner gesetzte Frist hatte verstreichen lassen, im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides noch Berücksichtigung finden kann oder ob es sich bei der durch die Verwaltungsbehörde zur Beibringung gesetzten Frist um eine Ausschlussfrist handelt (so wohl OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 10.8.1999 - 7 B 11398/99 -, zfs 1999, 518 (519)); gegen die Annahme, es handele sich um eine Ausschlussfrist, könnte anzuführen sein, dass mit der Regelung des § 11 Abs. 8 FeV die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hierzu aufgenommen werden sollte (s. VkBl. 1999, 1069), was gegen eine Ausschlussfrist sprechen könnte, allerdings könnte die Annahme einer Ausschlussfrist für den Fall einer Beweis-Vereitelung erwogen werden, so dass eine Differenzierung danach geboten sein könnte, ob eine Beweiserhebung noch nachgeholt werden kann).
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