Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 12.08.2009

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 28.10.2010 - Ss 104/2010 (141/10), Ss 104/10 (141/10)   

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https://dejure.org/2010,9696
OLG Saarbrücken, 28.10.2010 - Ss 104/2010 (141/10), Ss 104/10 (141/10) (https://dejure.org/2010,9696)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.10.2010 - Ss 104/2010 (141/10), Ss 104/10 (141/10) (https://dejure.org/2010,9696)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - Ss 104/2010 (141/10), Ss 104/10 (141/10) (https://dejure.org/2010,9696)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Drogenfahrt, Drogenenthemmungsmerkmale, Fahruntüchtigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Über einen positiven Blutwirkstoffbefund hinaus erforderliche Beweisanzeichen zum Beleg der Fahruntüchtigkeit während einer Drogenfahrt

  • blutalkohol PDF, S. 54
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Über einen positiven Blutwirkstoffbefund hinaus erforderliche Beweisanzeichen zum Beleg der Fahruntüchtigkeit während einer Drogenfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Anleitung zur Wertung von Beweisanzeichen gegen eine Drogenfahrt

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Drogenfahrt: Wirkstoffkonzentration begründet für sich keine Fahruntüchtigkeit

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Drogenfahrt: Wirkstoffkonzentration begründet für sich keine Fahruntüchtigkeit

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Drogenfahrt: Wirkstoffkonzentration begründet für sich keine Fahruntüchtigkeit

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Über einen positiven Blutwirkstoffbefund hinaus erforderliche Beweisanzeichen zum Beleg der Fahruntüchtigkeit während einer Drogenfahrt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Für die Strafbarkeit einer Drogenfahrt müssen Drogenenthemmungsmerkmale sicheren Schluss auf konkrete Fahruntüchtigkeit zulassen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Allgemeine Merkmale des Drogenkonsums reichen für Strafbarkeit einer Fahrt unter Cannabis nicht aus

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 444
  • DAR 2011, 95
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 14.02.2003 - Ss 16/03

    Revisibilität einer mangelnden Wiedergabe der Einlassung eines Angeklagten im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.10.2010 - Ss 104/10
    Hierzu bedarf es außer dem - hier festgestellten - positiven Blut-Wirkstoffbefund weiterer, für die fahrerische Leistungsfähigkeit aussagekräftiger Beweisanzeichen (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Düsseldorf, JR 1999, 474 ; Senatsbeschluss vorn 11. März 2003 - Ss 16/03 (23/03) -), d.h. solcher Tatsachen, die über die allgemeine Drogenwirkung hinaus den sicheren Schluss zulassen, dass der Angeklagte in der konkreten Verkehrssituation fahrunsicher gewesen ist (vgl. OLG Zweibrücken, StV 2003, 624).

    So könnte die Schläfrigkeit des Angeklagten auch auf einem Schlafentzug beruhen (vgl. Senatsbeschluss vom 11. März 2003 - Ss 16/03 (23/03) - OLG Düsseldorf VRS 96, 107 ff.).

    Was die Konzentrationsstörungen des Angeklagten, sein verzögertes Reagieren, seine verwaschene Aussprache und seinen schleppenden Gang in der Kontrollsituation anbetrifft, werden diese Auffälligkeiten nicht im Vergleich mit einem "unberauschten" Zustandsbild des Angeklagten bewertet, womit nicht ausgeschlossen ist, dass der Angeklagte auch ansonsten und insbesondere in ihn belastenden Situationen - wie der gegenständlichen - entsprechende Verhaltensweisen zeigt (vgl. Senatsbeschluss vom 11. März 2003 - Ss 16/03 (23/03) - Fischer, a.a.O., § 316 Rn. 40 LK-König, StGB , 12. Auflage, § 316 Rn. 164 a, jeweils m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 24.08.1998 - 5 Ss 267/98

    Absolute und relative Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.10.2010 - Ss 104/10
    Hierzu bedarf es außer dem - hier festgestellten - positiven Blut-Wirkstoffbefund weiterer, für die fahrerische Leistungsfähigkeit aussagekräftiger Beweisanzeichen (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Düsseldorf, JR 1999, 474 ; Senatsbeschluss vorn 11. März 2003 - Ss 16/03 (23/03) -), d.h. solcher Tatsachen, die über die allgemeine Drogenwirkung hinaus den sicheren Schluss zulassen, dass der Angeklagte in der konkreten Verkehrssituation fahrunsicher gewesen ist (vgl. OLG Zweibrücken, StV 2003, 624).

    So könnte die Schläfrigkeit des Angeklagten auch auf einem Schlafentzug beruhen (vgl. Senatsbeschluss vom 11. März 2003 - Ss 16/03 (23/03) - OLG Düsseldorf VRS 96, 107 ff.).

  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.10.2010 - Ss 104/10
    Zutreffend ist das Amtsgericht zunächst davon ausgegangen, dass allein aus der nach der Tat gemessenen Wirkstoffkonzentration des Rauschmittels im Blut des Angeklagten mangels entsprechender wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht auf die Fahruntüchtigkeit geschlossen, also kein Grenzwert für eine so genannte "absolute" Fahruntüchtigkeit festgestellt, sondern der Nachweis der "relative« Fahruntüchtigkeit vielmehr nur aufgrund des konkreten rauschmittelbedingten Leistungsbildes des Angeklagten geführt werden kann (vgl. u.a. Fischer, StGB , 57, Aufl., § 316 Rn. 39; BGHSt 44, 219 ff.: Senatsbeschluss vom 11. März 2003- Ss 16103 (23/03) -, jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 14.02.2003 - 1 Ss 117/02

    Relative Fahruntauglichkeit nach dem Konsum von Betäubungsmitteln

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.10.2010 - Ss 104/10
    Hierzu bedarf es außer dem - hier festgestellten - positiven Blut-Wirkstoffbefund weiterer, für die fahrerische Leistungsfähigkeit aussagekräftiger Beweisanzeichen (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Düsseldorf, JR 1999, 474 ; Senatsbeschluss vorn 11. März 2003 - Ss 16/03 (23/03) -), d.h. solcher Tatsachen, die über die allgemeine Drogenwirkung hinaus den sicheren Schluss zulassen, dass der Angeklagte in der konkreten Verkehrssituation fahrunsicher gewesen ist (vgl. OLG Zweibrücken, StV 2003, 624).
  • OLG Koblenz, 28.04.2005 - 1 Ss 109/05

    Betäubungsmittel im Straßenverkehr: Anforderungen an die tatrichterliche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.10.2010 - Ss 104/10
    Daraus lassen sich aber - ohne Feststellung einer konkreten Beeinträchtigung der Sehfähigkeit - keine hinreichenden Schlüsse auf die Fahrtüchtigkeit ziehen (BGH, a.a.O. für den Fall der Pupillenverengung; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. April 2005 - 1 Ss 109/05 -, zitiert nach [...]; Senatsbeschluss vorn 11. März 2003 Ss 16103 (23/03) -).
  • OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - Ss 7/15

    Verurteilung wegen drogenbedingter Fahruntüchtigkeit: Erforderliche

    Beim Führen eines Kraftfahrzeugs nach dem Genuss eines anderen Rauschmittels als Alkohol kann allein aus der nach der Tat gemessenen Wirkstoffkonzentration des Rauschmittels im Blut des Angeklagten mangels entsprechender wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht auf die Fahruntüchtigkeit geschlossen, also kein Grenzwert für eine so genannte "absolute" Fahruntüchtigkeit festgestellt, sondern der Nachweis der "relativen" Fahruntüchtigkeit vielmehr nur aufgrund des konkreten rauschmittelbedingten Leistungsbildes des Angeklagten geführt werden (vgl. BGHSt 44, 219 ff. - Rn,. 8 ff. nach juris; Senatsbeschlüsse vom 11. März 2003 - Ss 16/03 (23/03) - und vom 28. Oktober 2010 - Ss 104/2010 (141/10) -, DAR 2011, 95, 96; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 316 Rn. 39).

    Hierzu bedarf es außer dem positiven Blut-Wirkstoffbefund weiterer, für die fahrerische Leistungsfähigkeit aussagekräftiger Beweisanzeichen (vgl. BGH, a. a. O., Rn. 13 nach juris; OLG Düsseldorf, JR 1999, 474; vorgenannte Senatsbeschlüsse; LK-König, StGB, 12. Aufl., § 316 Rn. 154), das heißt solcher Tatsachen, die über die allgemeine Drogenwirkung hinaus den sicheren Schluss zulassen, dass der Angeklagte in der konkreten Verkehrssituation fahrunsicher gewesen ist (vgl. OLG Zweibrücken, StV 2003, 624; Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2010, a. a. O.).

    Die Anforderungen an Art und Ausmaß drogenbedingter Ausfallerscheinungen können dabei umso geringer sein, je höher die im Blut festgestellte Wirkstoffkonzentration ist (vgl. BGH, a. a. O., Rn. 14 nach juris; Senatsbeschlüsse vom 5. November 2003 - Ss 71/2003 (86/03) - und vom 28. Oktober 2010, a. a. O.).

    Als Auffälligkeiten, die durch den Drogenkonsum zumindest mitverursacht sein müssen und die sich unmittelbar auf eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit beziehen, kommen insbesondere rauschmittelbedingte Fahrfehler, aber auch Verhaltensauffälligkeiten in der Anhaltesituation wie z.B. schwerwiegende Beeinträchtigungen der Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit, mangelnde Ansprechbarkeit, Unfähigkeit zu koordinierter Bewegung, deutliche motorische Ausfallerscheinungen (Schwanken und Torkeln), sowie entsprechende Verhaltensauffälligkeiten bei der ärztlichen Untersuchung in Betracht (vgl. BGH, a. a. O., Rn. 16 nach juris; BGH DAR 2008, 390 ff. - Rn. 10 nach juris; Senatsbeschlüsse vom 11. März 2003 - Ss 16/03 (23/03) - und vom 28. Oktober 2010, a. a. O.; Fischer, a. a. O., § 316 Rn. 40; LK-König, a. a. O.).

    a) Zutreffend ist die Strafkammer zunächst davon ausgegangen, dass die aufgrund einer Blutprobe im Blut des Angeklagten festgestellte THC-Wirkstoffkonzentration von 0, 024 mg/l (= 24 ng/ml) ganz erheblich über dem Nachweisgrenzwert (analytischer Grenzwert) von 0, 001 mg/l (= 1 ng/ml) liegt (vgl. König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 24a StVG, Rn. 21a) und damit als hoch zu veranschlagen ist (anders verhielt es sich in dem vom Senat mit Beschluss vom 28. Oktober 2010, a. a. O., entschiedenen Fall).

    Gleiches gilt, wenn zu derartigen Auffälligkeiten der Pupillen lediglich geringfügige Ausfallerscheinungen und damit für die fahrerische Leistungsfähigkeit wenig aussagekräftige Beweisanzeichen (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 17, 18; OLG Koblenz, Beschl. v. 28. April 2005 - 1 Ss 109/05, Rn. 9 - 11 nach juris; Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2010, a. a. O., bei festgestelltem THC-Gehalt von 0, 001 mg/l) oder aber nur Verhaltensauffälligkeiten des Angeklagten in der Anhaltesituation, die nicht ohne Weiteres den Schluss auf die Beeinträchtigung seiner Fahrtauglichkeit zulassen, hinzutreten (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 2004, 149 ff. - Rn. 7 nach juris bei festgestelltem THC-Gehalt von 0, 95 ng/ml).

    In einem solchen Fall bedarf es keiner weitergehenden Feststellungen zur konkreten Beeinträchtigung der Sehfähigkeit sowie zu deren konkreten Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit des Angeklagten, zumal es auf der Hand liegt, dass das Ausbleiben einer Pupillenlichtreaktion bei einer - im vorliegenden Fall festgestellten - Nachtfahrt zu einer Beeinträchtigung der Sehfähigkeit und damit zu einer Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit führt (vgl. Senatsbeschluss vom 11. März 2003 - Ss 16/2003 (23/03) - OLG Koblenz NStZ-RR 2004, 247; LK-König, a. a. O., § 316 Rn. 162), weshalb kein Grund dafür ersichtlich ist, die fehlende Pupillenlichtreaktion nicht als zusätzliches Beweisanzeichen heranzuziehen (vgl. König, Anmerkung zum Beschluss des Senats vom 28. Oktober 2010 - Ss 104/2010 (141/10) -, DAR 2011, 96, 97).

  • LG Waldshut-Tiengen, 04.06.2012 - 4 Qs 12/12

    Strafverfahren: Feststellung der Fahruntüchtigkeit nach dem Konsum von Drogen

    Beides stellt jedoch keinen ausreichenden Beleg für eine drogenbedingte Fahruntüchtigkeit dar (vgl. BGHSt 44, 219; OLG Saarbrücken, B. v. 28.10.2010 - Ss 104/2010 -).
  • VG Saarlouis, 18.01.2017 - 5 L 38/17

    Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen

    Soweit das Vorbringen des Antragstellers dahingehend zu verstehen sein sollte, dass die Einstellung des Strafverfahrens wegen Verstoßes gegen § 316 StGB eine "Besonderheit" seines Falles sei, ist darauf hinzuweisen, dass in nahezu allen Fällen, die die Kammer in den vergangenen Jahren entschieden hat, die Strafverfahren meist noch von der Staatsanwaltschaft nach § 170 Abs. 2 StPO, teilweise auch nach § 154a StPO eingestellt wurden, obwohl nach Einschätzung des Instituts für Rechtsmedizin von Fahruntüchtigkeit auszugehen war.(vgl. Urteil vom 07.12.2016 - 5 K 2038/15 - Beschlüsse vom 02.11.2016 - 5 L 2110/16 -, vom 19.10.2016 - 5 L 1759/16 -, vom 02.05.2016 - 5 L 371/16 - unter Hinweis auf den Beschluss des OLG Saarbrücken vom 28.10.2010 - Ss 104/2010 -, vom 22.12.2015 - 5 L 2018/15 -, vom 13.08.2015 - 5 L 942/15 -).
  • VG Minden, 11.07.2022 - 2 K 6630/21

    Fahrerlaubnisentziehung - typische Drogenausfallerscheinungen bei

    vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 1998 - 4 StR 395/98 -, juris, Rn. 10; OLG Hamburg, Beschluss vom 19. Februar 2018 - 2 Rev 8/18 -, juris, Rn. 12; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - Ss 104/2010 (141/10) -, juris, Rn. 7; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27. Januar 2004 - 1 Ss 242/03 -, juris, Rn. 6; a.A. AG Tiergarten, Urteil vom 6. April 2011 - (310 Ds) 3012 PLs 11869/10 (32/10) -, juris, Rn. 13.
  • AG Saarlouis, 04.12.2018 - 12 Cs 132/18

    Keine Fahrerlaubnisentziehung wegen Fahrten unter Drogeneinfluss bei

    Hierbei war von relativer Fahruntüchtigkeit auszugehen, da absolute Fahruntüchtigkeit zwar im Zusammenhang mit Alkoholkonsum bei Überschreiten des diesbezüglich definierten Grenzwertes angenommen werden kann, ein Grenzwert für eine absolute Fahruntüchtigkeit bei Drogenkonsum jedoch nicht besteht und der Nachweis der relativen Fahruntüchtigkeit nur aufgrund des konkreten rauschmittelbedingten Leistungsbildes des Angeklagten geführt werden kann (vergleiche: Fischer, StGB, 65. Auflage 2018, Rn. 39 f. zu § 316 StGB; Dölling/Duttge/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 4. Auflage 2017, Rdnr. 6 zu § 316 StGB; BGHSt 44, 219 ff.; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 11. März 2003- Ss 16/03 (23/03); Beschluss vom 28.10.2010 - Ss 104/2010 (141/10), jeweils mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.08.2009 - 83 Ss OWi 63/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2574
OLG Köln, 12.08.2009 - 83 Ss OWi 63/09 (https://dejure.org/2009,2574)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.08.2009 - 83 Ss OWi 63/09 (https://dejure.org/2009,2574)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. August 2009 - 83 Ss OWi 63/09 (https://dejure.org/2009,2574)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons i.S. von § 23 Abs. 1a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mobilfunktelefonbenutzung zum Abhören von Musikdateien

  • Judicialis

    StVO § 23 Abs. 1 a; ; StVO § ... 49; ; StVO § 23 Abs. 1 a); ; StVG § 24; ; OWiG § 46; ; OWiG § 79 Abs. 1 S. 1; ; OWiG § 79 Abs. 1 S. 2; ; OWiG § 80 Abs. 1; ; OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 1; ; OWiG § 80 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 S. 2; ; StPO § 473 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StVO § 23 Abs. 1a
    Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons i.S. von § 23 Abs. 1a StVO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Musikhören mit dem Handy ist ordnungswidrig

  • IWW (Kurzinformation)

    Mobiltelefon - Halten eines Handys ans Ohr zum Musikabhören

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Handy als MP3-Player am Ohr - Bußgeld

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Hand am Ohr oder doch Handy am Steuer?

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Musik besser aus dem Radio

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Handyverbot beim Autofahren: Ans-Ohr-Halten eines Mobiltelefons zum Musikhören ist nicht erlaubt - Verstoß gegen § 23 Abs. 1 a) StVO

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    MP3 hören mit Handy am Steuer

Verfahrensgang

  • AG Köln - 811 OWi 75/09
  • OLG Köln, 12.08.2009 - 83 Ss OWi 63/09

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 88
  • NZV 2010, 270
  • MMR 2009, 799 (Ls.)
  • DAR 2011, 95
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Köln, 08.01.2001 - Ss 545/00

    Berücksichtigung von Vorbelastungen bei der Bußgeldbemessung

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2009 - 83 Ss OWi 63/09
    Sinn der Regelung ist mithin nicht die Herstellung der rechtlich richtigen Entscheidung im Einzelfall (vgl. SenE v. 24.01.2000 - Ss 191/99 Z - SenE v. 10.11.2000 - Ss 462/00 Z - = VRS 100, 33 = NZV 2001, 137 [138]; SenE v. 08.01.2001 - Ss 545/00 Z - = DAR 2001, 179 = VRS 100, 189 [190]; Göhler, OWiG, 14. Aufl., § 80 Rdnr. 16 f.; Steindorf, in: Karlsruher Kommentar, OWiG, 2. Aufl., § 80 Rdnr. 1 m. w. Nachw.).

    Eine Versagung des rechtlichen Gehörs, die mit einer den Anforderungen des § 344 Abs. 2 S. 2 StPO genügenden Verfahrensrüge geltend zu machen wäre (st. Senatsrechtsprechung; vgl. SenE 04.02.1999 - Ss 45/99 Z - = NZV 1999, 264 = VRS 96, 451; SenE v. 15.04.1999 - Ss 144/99 Z - = VRS 97, 187 = NZV 1999, 436; SenE v. 08.01.2001 - Ss 545/00 Z - = DAR 2001, 179 = VRS 100, 189 [190]; SenE v. 11.01.2001 - Ss 532/00 Z - = VRS 100, 204; OLG Düsseldorf VRS 97, 55 = NZV 1999, 437 L.; OLG Hamm VRS 98, 117 f.), ist weder dargetan noch sonst erkennbar.

  • OLG Hamm, 29.10.2008 - 4 Ss OWi 629/08

    Elefantenrennen; Überholen; Geschwindigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2009 - 83 Ss OWi 63/09
    Welche Handlungen im Einzelnen der Vorschrift unterfallen, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung durch zahlreiche Entscheidungen (vgl. die umfangreichen Nachweise in der SenE v. 26. Juni 2008 - 81 Ss-OWi 49/08 - = NJW 2008, 3368 f.; vgl. auch SenE v. 14.04.2009 - 83 Ss-OWi 32/09 - = NZV 2009, 302) hinreichend geklärt.
  • OLG Hamm, 06.07.2005 - 2 Ss OWi 177/05

    Zulassung; Benutzung eines Handys; Begriff der Benutzung

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2009 - 83 Ss OWi 63/09
    Danach schließt der Begriff der Benutzung die Inanspruchnahme sämtlicher Bedienfunktionen der nach üblichem Verständnis als Mobiltelefon bezeichneten Geräte ein (OLG Hamm NJW 2005, 2469; OLG Jena DAR 2006, 636 = NJW 2006, 3734 = VRS 111, 215; OLG Bamberg DAR 2008, 217 = NJW 2008, 599).
  • OLG Jena, 31.05.2006 - 1 Ss 82/06

    Handyverbot im Straßenverkehr - Begriff der Benutzung (hier: als Diktiergerät)

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2009 - 83 Ss OWi 63/09
    Danach schließt der Begriff der Benutzung die Inanspruchnahme sämtlicher Bedienfunktionen der nach üblichem Verständnis als Mobiltelefon bezeichneten Geräte ein (OLG Hamm NJW 2005, 2469; OLG Jena DAR 2006, 636 = NJW 2006, 3734 = VRS 111, 215; OLG Bamberg DAR 2008, 217 = NJW 2008, 599).
  • OLG Köln, 26.06.2008 - 81 Ss OWi 49/08

    Auch die Nutzung der Navigationsfunktion eines Mobilfunktelefons während der

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2009 - 83 Ss OWi 63/09
    Welche Handlungen im Einzelnen der Vorschrift unterfallen, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung durch zahlreiche Entscheidungen (vgl. die umfangreichen Nachweise in der SenE v. 26. Juni 2008 - 81 Ss-OWi 49/08 - = NJW 2008, 3368 f.; vgl. auch SenE v. 14.04.2009 - 83 Ss-OWi 32/09 - = NZV 2009, 302) hinreichend geklärt.
  • OLG Stuttgart, 16.06.2008 - 1 Ss 187/08

    Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr: Verwendung eines Mobiltelefons unter

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2009 - 83 Ss OWi 63/09
    Die Vorschrift soll gewährleisten, dass der Fahrzeugführer während der Benutzung des Mobiltelefons beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei hat (vgl. OLG Stuttgart NJW 2008, 3369 f.).
  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2009 - 83 Ss OWi 63/09
    Der vorliegende Fall gibt darüber hinaus auch keine Veranlassung, allgemeine Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (vgl. BGH VRS 40, 134 [137]).
  • OLG Bamberg, 05.11.2007 - 3 Ss OWi 744/07

    Keine unerlaubte Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons durch die Aufnahme

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2009 - 83 Ss OWi 63/09
    Danach schließt der Begriff der Benutzung die Inanspruchnahme sämtlicher Bedienfunktionen der nach üblichem Verständnis als Mobiltelefon bezeichneten Geräte ein (OLG Hamm NJW 2005, 2469; OLG Jena DAR 2006, 636 = NJW 2006, 3734 = VRS 111, 215; OLG Bamberg DAR 2008, 217 = NJW 2008, 599).
  • OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2009 - 83 Ss OWi 63/09
    Eine Versagung des rechtlichen Gehörs, die mit einer den Anforderungen des § 344 Abs. 2 S. 2 StPO genügenden Verfahrensrüge geltend zu machen wäre (st. Senatsrechtsprechung; vgl. SenE 04.02.1999 - Ss 45/99 Z - = NZV 1999, 264 = VRS 96, 451; SenE v. 15.04.1999 - Ss 144/99 Z - = VRS 97, 187 = NZV 1999, 436; SenE v. 08.01.2001 - Ss 545/00 Z - = DAR 2001, 179 = VRS 100, 189 [190]; SenE v. 11.01.2001 - Ss 532/00 Z - = VRS 100, 204; OLG Düsseldorf VRS 97, 55 = NZV 1999, 437 L.; OLG Hamm VRS 98, 117 f.), ist weder dargetan noch sonst erkennbar.
  • OLG Hamm, 20.04.2007 - 2 Ss OWi 227/07

    Mobiltelefon; Nutzung; Begriff; Straßenverkehr; Feststellungen; Anforderungen

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2009 - 83 Ss OWi 63/09
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt nicht von demjenigen, bei dem ein Telefongespräch, etwa durch Anwahl der Rufnummer (vgl. dazu OLG Hamm NZV 2007, 483), vorbereitet wird.
  • OLG Köln, 10.11.2000 - Ss 462/00

    Ordnungswidrigkeitsrechtliche Verurteilung wegen fahrlässigen Überschreitens

  • OLG Köln, 14.04.2009 - 83 Ss OWi 32/09

    Verbotswidriges Benutzen eines Mobiltelefons während der Autofahrt

  • OLG Düsseldorf, 16.02.1999 - 5 Ss OWi 3/99
  • OLG Köln, 11.01.2001 - Ss 532/00

    Geschwindigkeitsüberschreitung bei defektem "Tacho"

  • OLG Hamm, 03.08.1999 - 2 Ss OWi 590/99

    Ordnungsmäßige Begründung der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

  • OLG Köln, 15.04.1999 - Ss 144/99

    Keine Nachholung der Erklärungen des Betroffenen, sich in der Hauptverhandlung

  • OLG Hamburg, 28.12.2015 - 2-86/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons während

    Der Begriff des Benutzens umfasst vielmehr auch andere Formen der bestimmungsgemäßen Verwendung (OLG Köln NZV 2010, 270 mwN) wie insbesondere eine Nutzung der Möglichkeiten des jeweiligen Gerätes als Instrument zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten, d. h. auch Organisations-, Diktier-, Kamera- und Spielefunktionen (vgl. hierzu schon Beschluss des Senats vom 15. September 2010, Az.: 2 - 64/10 [RB]).
  • OLG Bamberg, 18.01.2011 - 3 Ss OWi 1696/10

    Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren: Verantwortlichkeit eines

    Die Fortbildung des Rechts kommt danach nur bei entscheidungserheblichen, klärungsbedürftigen und abstraktionsfähigen Rechtsfragen in Betracht; denn Sinn der Regelung ist nicht die Herstellung der rechtlich richtigen Entscheidung im Einzelfall (vgl. neben BGHSt 24, 15, 21 = NJW 1971, 389, 391 = DAR 1971, 81 ff. = VerkMitt 1971, Nr. 12 aus der neueren Rspr. zuletzt u.a. OLG Hamm DAR 2010, 99 = VRR 2010, 75 f. OLG Köln DAR 2009, 408 und OLG Köln NStZ-RR 2010, 88 = NZV 2010, 270 = VerkMitt 2009, Nr. 85 = VRR 2009, 468; siehe auch die einschlägigen Kommentierungen u.a. bei Göhler- Seitz OWiG 15. Aufl. § 80 Rdnr. 1, 1a, 3 und 16 f ff.; KK- Senge OWiG 3. Aufl. § 80 Rn. 36 f., 43 f.; Bohnert OWiG 3. Aufl. § 80 Rn. 13, 28 ff. sowie Burhoff- Junker , Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 2. Aufl. Rn. 2219, insbesondere Rn. 2222 und 2237, jeweils m.w.N.).
  • KG, 12.07.2017 - 3 Ws (B) 166/17

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Nachweis einer

    Denn der Sinn der Zulassung der Rechtsbeschwerde ist nicht die Herstellung der rechtlich richtigen Entscheidung in dem jeweiligen Einzelfall (vgl. OLG Bamberg DAR 2011, 212 ; OLG Köln NStZ-RR 2010, 88 ; Senat VRR 2012, 115).
  • BayObLG, 17.09.2019 - 202 ObOWi 1888/19

    Zur Zuständigkeit des Rechtsbeschwerdegerichts für die sofortige Kostenbeschwerde

    Denn der Sinn der gesetzlichen Zulassungsregelungen besteht gerade nicht in der Herstellung der rechtlich 'richtigen' Entscheidung im Einzelfall (vgl. neben BGHSt 24, 15, 21 = NJW 1971, 389, 391 = DAR 1971, 81 ff. = VerkMitt 1971, Nr. 12 u.a. OLG Hamm DAR 2010, 99; OLG Köln DAR 2009, 408 und NStZ-RR 2010, 88 = NZV 2010, 270 = VerkMitt 2009, Nr. 85; siehe auch die einschlägigen Kommentierungen u.a. bei Göhler/Seitz/Bauer OWiG 17. Aufl. § 80 Rn. 1 f., 3, 16 ff. und KK/Hadamitzky OWiG 5. Aufl. § 80 Rn. 36 f., 43, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 01.09.2009 - 81 Ss OWi 82/09

    Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde im strafrechtlichen

    Welche Handlungen im Einzelnen der Vorschrift unterfallen, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung durch zahlreiche Entscheidungen (vgl. die umfangreichen Nachweise in der SenE v. 26. Juni 2008 - 81 Ss-OWi 49/08 - = NJW 2008, 3368 f.; vgl. auch SenE v. 18.02.2009 - 83 Ss-OWi 11/09 - = DAR 2009, 408; SenE v. 14.04.2009 - 83 Ss-OWi 32/09 - = NZV 2009, 302; SenE v. 12.08.2009 - 83 Ss-Owi 63/09 - 214 -) hinreichend geklärt.
  • KG, 17.11.2011 - 3 Ws (B) 561/11

    Berechnung der gefahrenen Geschwindigkeit anhand der durch eine Kamera beim

    Die Fortbildung des Rechts kommt danach nur bei entscheidungserheblichen, klärungsbedürftigen und abstraktionsfähigen Rechtsfragen in Betracht, denn der Sinn der Zulassung der Rechtsbeschwerde ist nicht die Herstellung der rechtlich richtigen Entscheidung in dem jeweiligen Einzelfall (OLG Bamberg DAR 2011, 212, 213; Seitz in Göhler, OWiG , 15. Aufl. Rdn. 3;OLG Köln, NStZ-RR 2010, 88 ).
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