Rechtsprechung
| BGH, 27.01.2004 - 3 StR 479/03 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 260 Abs. 4 StPO; § 21 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
Verminderte Schuldfähigkeit (fakultative Strafminderung: Alkoholintoxikation, Mischintoxikation, Vorwerfbarkeit) - bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 177 Abs. 3 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 5 Alt. 2
- IWW
- Wolters Kluwer
Schuldspruch wegen schwerer Vergewaltigung und Nötigung; Actio libera in causa zur Ablehnung der Strafmilderung
- blutalkohol
, S. 84
Strafrahmenverschiebung bei trunkenheitsbedingter verminderter Schuldfähigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 21
Versagung der Strafmilderung nach § 21 , § 49 Abs. 1 StGB - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)
Keine Berücksichtigung von Alkoholkonsum eines Alkoholkranken bei der Schuldfrage
Papierfundstellen
- NStZ 2004, 495
- NZV 2004, 592 (Ls.)
- DAR 2005, 241
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (10)
- BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95
BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit …
Auszug aus BGH, 27.01.2004 - 3 StR 479/03
Bei alkoholbedingter Verminderung der Schuldfähigkeit kommt dies, abgesehen von den Fällen, in denen der Rechtsgedanke der actio libera in causa zur Ablehnung der Strafmilderung führt, nach bisheriger Auffassung des Bundesgerichtshofs dann in Betracht, wenn der Täter seinen Rausch verschuldet herbeigeführt und schon früher unter Alkoholeinfluß vergleichbare Taten begangen hat und daher wußte oder zumindest sich hätte bewußt sein können, daß er in einem solchen Zustand zu derartigen Straftaten neigt (vgl. BGHSt 34, 29, 33; 43, 66, 78). - BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86
Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe
Auszug aus BGH, 27.01.2004 - 3 StR 479/03
Bei alkoholbedingter Verminderung der Schuldfähigkeit kommt dies, abgesehen von den Fällen, in denen der Rechtsgedanke der actio libera in causa zur Ablehnung der Strafmilderung führt, nach bisheriger Auffassung des Bundesgerichtshofs dann in Betracht, wenn der Täter seinen Rausch verschuldet herbeigeführt und schon früher unter Alkoholeinfluß vergleichbare Taten begangen hat und daher wußte oder zumindest sich hätte bewußt sein können, daß er in einem solchen Zustand zu derartigen Straftaten neigt (vgl. BGHSt 34, 29, 33; 43, 66, 78). - BGH, 27.03.2003 - 3 StR 435/02
Strafmilderung für betrunkene Täter?
Auszug aus BGH, 27.01.2004 - 3 StR 479/03
Rn. 10 c) Die bisherigen Feststellungen reichen aber auch nicht aus, die Versagung der Strafrahmenmilderung unter Zugrundelegung der nichttragend geäußerten Auffassung des Senats in seiner Entscheidung vom 27. März 2003 - 3 StR 435/02 - (NJW 2003, 2394) zu rechtfertigen.
- BGH, 28.01.2003 - 3 StR 373/02
Tenorierung (Bezeichnung von Qualifikationstatbeständen in der Urteilsformel)
Auszug aus BGH, 27.01.2004 - 3 StR 479/03
Der Senat hat daher den Schuldspruch dahin neu gefaßt, daß der Angeklagte der schweren Vergewaltigung (vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Urteilsformel 4) in zwei Fällen und der Nötigung schuldig ist. - BGH, 22.09.1987 - 1 StR 378/87
Anforderungen an den Vorsatz bei vorsätzlich herbeigeführtem Vollrausch - …
Auszug aus BGH, 27.01.2004 - 3 StR 479/03
Eine Alkoholerkrankung, bei der die Alkoholaufnahme nicht als schulderhöhender Umstand zu werten ist, kann vorliegen, wenn der Täter den Alkohol aufgrund eines unwiderstehlichen oder ihn weitgehend beherrschenden Hanges trinkt (vgl. BGH StV 1985, 102; BGH, Beschl. vom 1. August 1984 - 3 StR 287/84; BGH, Beschl. vom 31. Oktober 1984 - 1 StR 654/84), der seine Fähigkeit, der Versuchung zum übermäßigen Alkoholkonsum zu widerstehen, einschränkt (vgl. zur vergleichbaren Situation beim Vollrausch BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Sichberauschen 1 und 2; BGH StV 1992, 230). - BGH, 06.11.1984 - 4 StR 577/84
Nichtberücksichtigung erheblicher Schuldminderung des Angeklagten nach …
Auszug aus BGH, 27.01.2004 - 3 StR 479/03
Eine Alkoholerkrankung, bei der die Alkoholaufnahme nicht als schulderhöhender Umstand zu werten ist, kann vorliegen, wenn der Täter den Alkohol aufgrund eines unwiderstehlichen oder ihn weitgehend beherrschenden Hanges trinkt (vgl. BGH StV 1985, 102; BGH, Beschl. vom 1. August 1984 - 3 StR 287/84; BGH, Beschl. vom 31. Oktober 1984 - 1 StR 654/84), der seine Fähigkeit, der Versuchung zum übermäßigen Alkoholkonsum zu widerstehen, einschränkt (…vgl. zur vergleichbaren Situation beim Vollrausch BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Sichberauschen 1 und 2; BGH StV 1992, 230). - BGH, 28.07.1995 - 3 StR 238/95
Drang nach Alkohol - Widerstand - Minderung der Fähigkeit - Schuldfähigkeit
Auszug aus BGH, 27.01.2004 - 3 StR 479/03
Eine Alkoholerkrankung, bei der die Alkoholaufnahme nicht als schulderhöhender Umstand zu werten ist, kann vorliegen, wenn der Täter den Alkohol aufgrund eines unwiderstehlichen oder ihn weitgehend beherrschenden Hanges trinkt (vgl. BGH StV 1985, 102; BGH, Beschl. vom 1. August 1984 - 3 StR 287/84; BGH, Beschl. vom 31. Oktober 1984 - 1 StR 654/84), der seine Fähigkeit, der Versuchung zum übermäßigen Alkoholkonsum zu widerstehen, einschränkt (vgl. zur vergleichbaren Situation beim Vollrausch BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Sichberauschen 1 und 2; BGH StV 1992, 230). - BGH, 21.11.1991 - 4 StR 556/91
Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der Strafaussetzung zur …
Auszug aus BGH, 27.01.2004 - 3 StR 479/03
Eine Alkoholerkrankung, bei der die Alkoholaufnahme nicht als schulderhöhender Umstand zu werten ist, kann vorliegen, wenn der Täter den Alkohol aufgrund eines unwiderstehlichen oder ihn weitgehend beherrschenden Hanges trinkt (vgl. BGH StV 1985, 102; BGH, Beschl. vom 1. August 1984 - 3 StR 287/84; BGH, Beschl. vom 31. Oktober 1984 - 1 StR 654/84), der seine Fähigkeit, der Versuchung zum übermäßigen Alkoholkonsum zu widerstehen, einschränkt (…vgl. zur vergleichbaren Situation beim Vollrausch BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Sichberauschen 1 und 2; BGH StV 1992, 230). - BGH, 31.10.1984 - 1 StR 654/84
Versagung der Strafminderung wegen der Kenntnis des Täters von seiner …
Auszug aus BGH, 27.01.2004 - 3 StR 479/03
Eine Alkoholerkrankung, bei der die Alkoholaufnahme nicht als schulderhöhender Umstand zu werten ist, kann vorliegen, wenn der Täter den Alkohol aufgrund eines unwiderstehlichen oder ihn weitgehend beherrschenden Hanges trinkt (vgl. BGH StV 1985, 102; BGH, Beschl. vom 1. August 1984 - 3 StR 287/84; BGH, Beschl. vom 31. Oktober 1984 - 1 StR 654/84), der seine Fähigkeit, der Versuchung zum übermäßigen Alkoholkonsum zu widerstehen, einschränkt (…vgl. zur vergleichbaren Situation beim Vollrausch BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Sichberauschen 1 und 2; BGH StV 1992, 230). - BGH, 01.08.1984 - 3 StR 287/84
Versagung einer Strafrahmenmilderung wegen vorangegangenen Alkoholgenusses
Auszug aus BGH, 27.01.2004 - 3 StR 479/03
Eine Alkoholerkrankung, bei der die Alkoholaufnahme nicht als schulderhöhender Umstand zu werten ist, kann vorliegen, wenn der Täter den Alkohol aufgrund eines unwiderstehlichen oder ihn weitgehend beherrschenden Hanges trinkt (vgl. BGH StV 1985, 102; BGH, Beschl. vom 1. August 1984 - 3 StR 287/84; BGH, Beschl. vom 31. Oktober 1984 - 1 StR 654/84), der seine Fähigkeit, der Versuchung zum übermäßigen Alkoholkonsum zu widerstehen, einschränkt (…vgl. zur vergleichbaren Situation beim Vollrausch BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Sichberauschen 1 und 2; BGH StV 1992, 230).
- BGH, 12.07.2005 - 4 StR 170/05
Schwerer Diebstahl (Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs: einschränkende …
Im Hinblick darauf, dass der Angeklagte M. nach den bisherigen Feststellungen "seit vielen Jahren unter einer schweren Alkoholabhängigkeit" leidet, wird bei der Prüfung einer Versagung der Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB zu beachten sein, dass sie dann nicht in Betracht kommt, wenn der Täter aufgrund eines unwiderstehlichen oder ihn weitgehend beherrschenden Hanges trinkt (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 33, 35). - BGH, 21.06.2007 - 3 StR 180/07
Mord (Grausamkeit; Tatausführung; niedrige Beweggründe); Erörterungsmangel …
Dies gilt auch im Hinblick darauf, dass der Angeklagte vor der Tat Alkohol zu sich genommen hatte (zur Versagung der Strafmilderung in Fällen verschuldeter Trunkenheit vgl. BGHSt 49, 239; Senat BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31, 33), denn die Schuldfähigkeit des Angeklagten war nicht allein wegen des zuvor genossenen Alkohols, sondern wegen eines Zusammenwirkens mit einer Persönlichkeitsstörung und der möglicherweise kurz vor der Tat durch den Angeklagten O. verursachten Gehirnerschütterung erheblich eingeschränkt.Rn. 13 Beruht die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit auf einer Trunkenheit des Angeklagten, so ist Voraussetzung für die Versagung der Strafmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB in jedem Fall, dass dem Angeklagten der Alkoholkonsum uneingeschränkt vorwerfbar ist (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31, 33; so auch BGHSt 49, 239 - Trunkenheit vom Angeklagten zu verantworten).
- BVerwG, 19.06.2019 - 2 WD 21.18
Strafrechtliche Verjährung einer außerdienstlichen Pflichtverletzung eines …
Bei dieser richterlichen Ermessensentscheidung ist zugunsten des Betroffenen zu berücksichtigen, dass er aufgrund seiner Alkoholabhängigkeit seinen Alkoholkonsum nur eingeschränkt steuern kann und daher für eine dadurch verursachte Einschränkung der Steuerungsfähigkeit nicht voll verantwortlich ist (BGH, Urteil vom 27. Januar 2004 - 3 StR 479/03 - NStZ 2004, 495 Rn. 4;… BVerwG, Urteile vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 44 …und vom 19. Mai 2016 - 2 WD 13.15 - juris Rn. 42).
- BGH, 26.05.2004 - 2 StR 386/03
Urteil wegen an zwei 16jährigen Schülerinnen im Jahr 1994 begangenen Mordes …
Dieser von der Rechtsprechung insbesondere für alkoholbedingte Straftaten entwickelte Grundsatz kommt aber - was die Revision möglicherweise verkennt - dann nicht zur Anwendung, wenn dem Täter das Vorverhalten nicht oder nicht in vollem Umfang vorgeworfen werden kann, so zum Beispiel bei einem alkoholkranken Täter der zur Straftat führende Alkoholgenuß (BGH, Beschl. v. 27. Januar 2004 - 3 StR 479/03, BGH NStZ-RR 2003, 136). - BVerwG, 02.04.2008 - 2 WD 13.07
Außerdienstliches Fehlverhalten; sexuelle Belästigung; Achtungs- und …
Rn. 37 Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteile vom 24. November 2005 - BVerwG 2 WD 32.04 - NZWehrr 2006, 127 und vom 28. Oktober 2003 - BVerwG 2 WD 10.03 - DokBer 2004, 193 = Blutalkohol 2005, 179), der sich insoweit der neueren Judikatur des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. Urteil vom 27. März 2003 - 3 StR 435/02 - NStZ 2003, 480 = NJW 2003, 2394, Beschluss vom 27. Januar 2004 - 3 StR 479/03 - NStZ 2004, 495, Urteile vom 9. Juli 2003 - 2 StR 106/03 - BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 32 und vom 19. Oktober 2004 - 1 StR 254/04 - NStZ 2005, 151 f.) angeschlossen hat, ist bei selbstverschuldeter Trunkenheit und dadurch bewirkter verminderter Schuldfähigkeit eine - nach dem Gesetz (§ 21 StGB analog) im Ermessen des Gerichts stehende - Maßnahmemilderung nicht geboten, weil eine solche sonst der Prämierung des Fehlverhaltens nahe käme, also mit dem legislatorischen Zweck der Milderungsvorschrift des § 21 StGB (analog) nicht vereinbar ist. - BVerwG, 24.11.2005 - 2 WD 32.04
Sexuelle Belästigung einer Untergebenen; strafbare Handlung im dienstlichen …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 27. März 2003 - 3 StR 435/02 - <NJW 2003, 2394> und vom 27. Januar 2004 - 3 StR 479/03 - <NStZ 2004, 495>), der der Senat folgt, kommt in solchen Fällen eine Strafrahmenverschiebung nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB in der Regel nicht in Betracht. - BGH, 27.08.2009 - 3 StR 246/09
Tötungsvorsatz (Hemmschwelle; äußerst gefährliche Gewalthandlung; …
Rn. 9 2. Für die neue Verhandlung weist der Senat darauf hin, dass sich sowohl eine nähere Beschreibung des Tatwerkzeugs als auch eine Darstellung der Taten empfehlen wird, die zu den erheblichen Vorstrafen des Angeklagten wegen zahlreicher Gewaltdelikte geführt haben; letzteres auch mit Blick darauf, dass das Landgericht wegen der nicht ausschließbaren erheblich verminderten Schuldfähigkeit aufgrund des Alkoholkonsums eine Strafrahmenverschiebung vorgenommen und sich dabei nicht damit auseinandergesetzt hat, dass nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei selbstverschuldeter Trunkenheit eine Strafrahmenverschiebung in der Regel nicht mehr in Betracht kommt (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31, 33, 37;… einschränkend BGHR aaO 35; BGH NStZ 2008, 619). - BVerwG, 29.11.2012 - 2 WD 10.12
Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen außerdienstlicher …
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteile vom 24. November 2005 - BVerwG 2 WD 32.04 - NZWehrr 2006, 127 und vom 28. Oktober 2003 - BVerwG 2 WD 10.03 - DokBer 2004, 193 = Blutalkohol 2005, 179), der sich insoweit der neueren Judikatur des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. Urteil vom 27. März 2003 - 3 StR 435/02 - NStZ 2003, 480 = NJW 2003, 2394, Beschluss vom 27. Januar 2004 - 3 StR 479/03 - NStZ 2004, 495, Urteile vom 9. Juli 2003 - 2 StR 106/03 - BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 32 und vom 19. Oktober 2004 - 1 StR 254/04 - NStZ 2005, 151 f.) angeschlossen hat, ist bei selbstverschuldeter Trunkenheit und dadurch bewirkter verminderter Schuldfähigkeit eine - nach dem Gesetz (§ 21 StGB analog) im Ermessen des Gerichts stehende - Maßnahmemilderung nicht geboten, weil eine solche sonst der Prämierung des Fehlverhaltens nahe käme, also mit dem legislatorischen Zweck der Milderungsvorschrift des § 21 StGB (analog) nicht vereinbar ist. - BVerwG, 30.10.2012 - 2 WD 28.11
Dienstvergehen; Schwere; Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung; …
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteile vom 24. November 2005 - BVerwG 2 WD 32.04 - NZWehrr 2006, 127 und vom 28. Oktober 2003 - BVerwG 2 WD 10.03 - DokBer 2004, 193 = Blutalkohol 2005, 179), der sich insoweit der neueren Judikatur des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. Urteil vom 27. März 2003 - 3 StR 435/02 - NStZ 2003, 480 = NJW 2003, 2394, Beschluss vom 27. Januar 2004 - 3 StR 479/03 - NStZ 2004, 495, Urteile vom 9. Juli 2003 - 2 StR 106/03 - BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 32 und vom 19. Oktober 2004 - 1 StR 254/04 - NStZ 2005, 151 f.) angeschlossen hat, ist bei selbstverschuldeter Trunkenheit und dadurch bewirkter verminderter Schuldfähigkeit eine - nach dem Gesetz (§ 21 StGB analog) im Ermessen des Gerichts stehende - Maßnahmemilderung nicht geboten, weil eine solche sonst der Prämierung des Fehlverhaltens nahe käme, also mit dem legislatorischen Zweck der Milderungsvorschrift des § 21 StGB (analog) nicht vereinbar ist. - BVerwG, 16.05.2006 - 2 WD 3.05
Sexuelle Belästigung; entwürdigende und/oder ehrverletzende Behandlung …
Dem steht hier ausnahmsweise nicht die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur grundsätzlichen Unbeachtlichkeit dieses Umstands bei selbstverschuldeter Trunkenheit (Urteile vom 27. März 2003 - 3 StR 435/02 - NJW 2003, 2394 und vom 27. Januar 2004 - 3 StR 479/03 - NStZ 2004, 495), der sich der Senat angeschlossen hat (…vgl. dazu Urteil vom 24. November 2005 a.a.O.) entgegen. - BGH, 12.04.2012 - 5 StR 87/12
Hang zu alkoholischen Getränken auch bei Fehlen von ausgeprägten Entzugssyndromen …
- BVerwG, 09.01.2007 - 2 WD 20.05
Beschränkte Berufung; Teilrechtskraft; Ehrverletzung; Menschenwürdeverstoß; …
- BGH, 01.09.2004 - 2 StR 268/04
Verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholgenuss, Vorwerfbarkeit); fakultative …
- BGH, 17.06.2004 - 4 StR 54/04
Begrenzung der Milderungsmöglichkeit (Strafrahmenverschiebung) nach §§ 21, 49 …
- BGH, 26.05.2004 - 2 StR 386/03
- BGH, 09.11.2006 - 3 StR 360/06
Sicherungsverwahrung (nachträgliche; vorbehaltene); Hang zu erheblichen …
- BGH, 20.01.2009 - 3 StR 505/08
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (schwere andere seelische …
- BGH, 18.12.2019 - 3 StR 575/19
Voraussetzungen der fakultativen Strafrahmenmilderung bei trunkenheitsbedingt …
- BGH, 19.04.2006 - 4 StR 106/06
Schuldfähigkeit des Angeklagten (Erörterungsmangel bezüglich des vollständigen …
- LG Düsseldorf, 10.02.2011 - 29 Ns 19/11
Polizeibeamte dürfen im Falle der offensichtlichen Nichterreichbarkeit eines …
- BVerwG, 17.10.2006 - 2 WD 21.05
- OLG Brandenburg, 20.08.2021 - 1 OLG 53 Ss 71/21
Versagung der Strafmilderung gem. §§ 49 Abs. 1 , 21 StGB
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Rechtsprechung
| BGH, 17.06.2004 - 4 StR 54/04 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 21 StGB; § 49 StGB
Begrenzung der Milderungsmöglichkeit (Strafrahmenverschiebung) nach §§ 21, 49 StGB bei erheblicher Schuldminderung durch verschuldete Trunkenheit (Alkoholkonsum; Divergenz der Strafsenate und vertretene Maßstäbe bei der Vorhersehbarkeit; einheitliche Auffassung hinsichtlich ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 21; ; StGB § 49; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 49 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 211 Abs. 1
- IWW
- Wolters Kluwer
Vorhersehbarkeit einer möglichen Straffälligkeit unter Alkoholeinfluß durch den Täter - Absehen von einer Strafrahmenmilderung bei Vorhersehbarkeit des Trunkenheitszustandes
- blutalkohol
, S. 85
Strafrahmenverschiebung bei trunkenheitsbedingter verminderter Schuldfähigkeit
- rechtsportal.de
Strafmilderung beim alkoholisierten Täter
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DAR 2005, 241
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (15)
- BGH, 06.03.1990 - 1 StR 94/90
Verweigerung einer Strafrahmenverschiebung trozt alkoholbedingter erheblicher …
Auszug aus BGH, 17.06.2004 - 4 StR 54/04
Rn. 6 2. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann von der Strafrahmenmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB abgesehen werden, wenn der Angeklagte seinen Trunkenheitszustand und die Gefahr der Begehung von Straftaten als dessen Folge vorhergesehen hat oder hätte vorhersehen können (vgl. nur BGHSt 34, 29, 33; 43, 66, 78; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 11, 19 jeweils m.w.N.).Hieran fehlt es jedoch regelmäßig, wenn der Täter alkoholkrank ist oder wenn der Alkohol ihn zumindest weitgehend beherrscht (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 12; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 19, 26).
- BGH, 15.07.1994 - 2 StR 306/94
Verminderte Steuerungsfähigkeit - Alkoholeinfluß - Strafmilderung
Auszug aus BGH, 17.06.2004 - 4 StR 54/04
Hieran fehlt es jedoch regelmäßig, wenn der Täter alkoholkrank ist oder wenn der Alkohol ihn zumindest weitgehend beherrscht (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 12; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 19, 26).Die getroffenen Feststellungen belegen entgegen der Auffassung der Revision hinreichend, daß sich bei dem Angeklagten seit seiner frühesten Jugend ein Hang zum Alkohol entwickelt hat, der ihn weitgehend beherrscht und ihm daher nicht ohne weiteres zum Vorwurf gemacht werden kann (vgl. BGH StV 1985, 102; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 26).
- BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95
BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit …
Auszug aus BGH, 17.06.2004 - 4 StR 54/04
Rn. 6 2. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann von der Strafrahmenmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB abgesehen werden, wenn der Angeklagte seinen Trunkenheitszustand und die Gefahr der Begehung von Straftaten als dessen Folge vorhergesehen hat oder hätte vorhersehen können (vgl. nur BGHSt 34, 29, 33; 43, 66, 78;… BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 11, 19 jeweils m.w.N.).
- BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86
Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe
Auszug aus BGH, 17.06.2004 - 4 StR 54/04
Rn. 6 2. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann von der Strafrahmenmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB abgesehen werden, wenn der Angeklagte seinen Trunkenheitszustand und die Gefahr der Begehung von Straftaten als dessen Folge vorhergesehen hat oder hätte vorhersehen können (vgl. nur BGHSt 34, 29, 33; 43, 66, 78;… BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 11, 19 jeweils m.w.N.). - BGH, 27.03.2003 - 3 StR 435/02
Strafmilderung für betrunkene Täter?
Auszug aus BGH, 17.06.2004 - 4 StR 54/04
Sie vertritt im Anschluß an die - nicht tragenden - Erwägungen in einer Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 27. März 2003 - 3 StR 435/02, NStZ 2003, 480 = NJW 2003, 2394; vgl. hierzu Foth NStZ 2003, 597; Streng NJW 2003, 2963) die Auffassung, daß eine Strafrahmenverschiebung nicht in Betracht komme, wenn - wie hier - die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten auf dessen verschuldeter Trunkenheit beruhe. - BGH, 27.01.2004 - 3 StR 479/03
Verminderte Schuldfähigkeit (fakultative Strafminderung: Alkoholintoxikation, …
Auszug aus BGH, 17.06.2004 - 4 StR 54/04
Dies hat der 3. Strafsenat im Anschluß an frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u.a. BGH StV 1985, 102) in einer dem Urteil vom 27. März 2003 nachfolgenden Entscheidung (Beschluß vom 27. Januar 2004 - 3 StR 479/03) nochmals ausdrücklich klargestellt. - BGH, 14.01.1987 - 3 StR 546/86
Verwerfung eines Ablehnungsantrags der Staatsanwaltschaft - Annahme einer …
Auszug aus BGH, 17.06.2004 - 4 StR 54/04
In derartigen Fällen müssen besonders erschwerende Gründe gegeben sein, um die mit den Voraussetzungen des § 21 StGB verbundene Schuldminderung so auszugleichen, daß die gesetzliche Höchststrafe verhängt werden darf (st. Rspr., vgl. nur BGHR § 21 StGB Strafrahmenverschiebung 7, 8, 12, 18). - BGH, 25.10.1989 - 2 StR 350/89
Rechtmäßigkeit einer Verurteilung eines Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger …
Auszug aus BGH, 17.06.2004 - 4 StR 54/04
In derartigen Fällen müssen besonders erschwerende Gründe gegeben sein, um die mit den Voraussetzungen des § 21 StGB verbundene Schuldminderung so auszugleichen, daß die gesetzliche Höchststrafe verhängt werden darf (st. Rspr., vgl. nur BGHR § 21 StGB Strafrahmenverschiebung 7, 8, 12, 18). - BGH, 09.12.1986 - 4 StR 658/86
Versagung der Strafmilderung bei mehrfacher Begehung von Straftaten im …
Auszug aus BGH, 17.06.2004 - 4 StR 54/04
In einigen Entscheidungen wird darüber hinaus zusätzlich verlangt, daß die strafbaren Handlungen, mit deren Begehung im Rauschzustand der Angeklagte rechnen mußte, in Ausmaß und Intensität mit der ihm jetzt vorgeworfenen vergleichbar sein müssen (vgl. z.B. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 6, 14, 16). - BGH, 06.08.1987 - 4 StR 388/87
Grundlagen der Strafbarkeit: Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit - …
Auszug aus BGH, 17.06.2004 - 4 StR 54/04
Rn. 6 2. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann von der Strafrahmenmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB abgesehen werden, wenn der Angeklagte seinen Trunkenheitszustand und die Gefahr der Begehung von Straftaten als dessen Folge vorhergesehen hat oder hätte vorhersehen können (vgl. nur BGHSt 34, 29, 33; 43, 66, 78; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 11, 19 jeweils m.w.N.). - BGH, 10.06.1998 - 5 StR 89/98
Verurteilung wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafesowie die Anordnung der …
- BGH, 13.06.1986 - 2 StR 276/86
Strafmilderung bei starker Alkoholisierung - Ausgleich der verminderten Schuld …
- BGH, 10.12.1986 - 3 StR 485/86
Vorraussetzungen für die Minderung einer Schuldfähigkeit
- BGH, 15.12.1988 - 4 StR 566/88
Versagung der Strafmilderung wegen Kenntnis des Täters von seiner …
- BGH, 27.01.1988 - 3 StR 359/87
Angemessene Verhängung der gesetzlichen Höchststrafe auf Grund unterlassener …
- BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04
Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern
Rn. 25 (5) In Fällen, in denen die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe in Frage steht, wird der Tatrichter besonders darauf Bedacht zu nehmen haben, daß der schuldmindernde Umstand einer erheblich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit angesichts der Absolutheit der Strafdrohung ohne Strafrahmenverschiebung bei der konkreten Strafzumessung nicht berücksichtigt werden kann; die Frage der Strafrahmenverschiebung gewinnt im Vergleich zur Prüfung bei zeitigen Freiheitsstrafen deshalb ungleich mehr an Gewicht (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 4 StR 54/04). - BGH, 17.08.2004 - 5 StR 591/03
Annahme verminderter Schuldfähigkeit und Strafzumessung bei Verdeckungsmord …
An die Versagung einer gemäß § 21, 49 Abs. 1 StGB grundsätzlich möglichen Strafrahmenverschiebung sind in diesem Fall besondere Anforderungen zu stellen (BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04; Urteil vom 17. Juni 2004 - 4 StR 54/04). - BGH, 01.09.2004 - 2 StR 268/04
Verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholgenuss, Vorwerfbarkeit); fakultative …
Eine Alkoholerkrankung, bei der die Alkoholaufnahme nicht als schulderhöhender Umstand zu werten ist, kann vorliegen, wenn der Täter den Alkohol aufgrund eines unwiderstehlichen oder ihn weitgehend beherrschenden Hanges trinkt, der seine Fähigkeit, der Versuchung zu übermäßigem Alkoholkonsum zu widerstehen, einschränkt (vgl. u.a. BGH, Urt. vom 17. Juni 2004 - 4 StR 54/04; BGH, Beschl. vom 27. Januar 2004 - 3 StR 479/03 und BGH…, Urt. vom 9. Juli 2003 - 2 StR 106/03 letzter Satz). - OLG Hamm, 04.10.2006 - 3 Ss 429/06
Strafrahmenverschiebung; fakultativ; Alkoholisierung; Gesamtabwägung
Seine Entscheidung unterliegt nur eingeschränkter revisionsgerichtlicher Überprüfung und ist regelmäßig hinzunehmen, sofern die dafür wesentlichen tatsächlichen Grundlagen hinreichend ermittelt und bei der Wertung ausreichend berücksichtigt worden sind (BGH, NJW 2004, 3350, 3351; ebenso BGH, NJW 2006, 274, 275; BGH, Urteil vom 23.02.2006, 4 StR 444/05, BeckRS 2006 Nr. 03157; BGH, Urteil vom 17.06.2004, 4 StR 54/04, BeckRS 2004 Nr. 07062; BGH, Beschluss vom 07.10.2003, 4 StR 322/03, BeckRS 2003 Nr. 10525 je m.w.N.).Das Landgericht hätte sich dann aber mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob dem Angeklagten hier aufgrund einer möglicherweise bestehenden Abhängigkeit von Alkohol oder von Heroin bzw. Kokain oder Methadon die Berauschung zur Tatzeit nicht zum Vorwurf gemacht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 17.06.2004, 4 StR 54/04, BeckRS 2004 Nr. 07062).
- OLG Hamm, 10.02.2009 - 2 Ss 11/09
Strafrahmeverschiebung; verminderte Schuldfähigkeit; Vorwerfbarkeit; …
Eine Strafrahmenmilderung soll ungeachtet der Kenntnis des Täters von seinem Verhalten unter Alkoholeinfluss nur dann in Betracht kommen, wenn er alkoholkrank ist oder der Alkohol ihn zumindest weitgehend beherrscht (vergleiche beispielsweise: BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 4 StR 54/04 -, zitiert nach juris Rn. 9 mit weiteren Nachweisen).
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