Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 05.10.2004 - 1 U 59/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
StVG § 7 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; PflVG § 3; ; EFZG § 6 Abs. 1
- IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
HWS - Harmlosigkeitsbereich bei Geschwindigkeitsänderung von 15 km/h
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorerkrankungrichterliche Überzeugungsbildung bei HWS-Schleudertrauma durch Verkehrsunfall im sog. Harmlosigkeitsbereich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Geschwindigkeitsänderung - Annahme der Kausalität ohne Rücksicht auf die Harmlosigkeitsgrenze auf Grund feststehender Beschwerden
- IWW (Kurzinformation)
Unfallschadensregulierung - HWS-Verletzung im "Harmlosigkeitsbereich"
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Harmlose Unfallfolgen?
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Auffahrunfälle sind individuell zu bewerten
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Kein genereller Harmlosigkeitsbereich bei Auffahrunfällen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unfallursächlichkeit bei kraftfahrzeugtechnischer Unerklärbarkeit und mangelnder medizinischer Nachweisbarkeit von Beschwerden im Bereich der Wirbelsäule; Harmlosigkeitsgrenze bei Verletzungen im Halswirbelsäulenbereich; Kriterien für die Beurteilung der ...
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 14.04.2004 - 9 O 66/03
- OLG Stuttgart, 05.10.2004 - 1 U 59/04
Papierfundstellen
- NZV 2004, 582
- VersR 2005, 424
- DAR 2005, 33
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02
Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung
Auszug aus OLG Stuttgart, 05.10.2004 - 1 U 59/04
Sind die von einem Verletzten geklagten Beschwerden im Bereich der Wirbelsäule weder medizinisch mit der erforderlichen Sicherheit nachweisbar noch kraftfahrzeugtechnisch erklärbar, weil die bei einem Verkehrsunfall aufgetretenen Kräfte im sog. "Harmlosigkeitsbereich" liegen, kann sich ein Gericht gleichwohl aufgrund der gesamten Umstände des Falles einschließlich der Angaben des Verletzten von der Unfallursächlichkeit der geklagten Beschwerden überzeugen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2003 - VI ZR 139/02, NZV 2000, 167).aa) Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 28. Januar 2003 - VI ZR 139/02, NZV 2000, 167) hat der Ansicht eine Absage erteilt, wonach es bei Verletzungen im Halswirbelsäulenbereich eine sog. "Harmlosigkeitsgrenze" gebe, die eine Bejahung der Unfallursächlichkeit generell ausschließe.
- LG Münster, 20.07.2018 - 8 O 289/16
Notwendigkeit einer unfallbedingten Primärverletzung für die Annahme eines …
Reicht nämlich das medizinisch-technische Erfahrungswissen nicht aus, um den sicheren, durch objektivierbare Befunde gestützten Nachweis für leichtgradige Verletzungsfolgen zu führen, begegnet es auch im Anwendungsbereich des § 286 ZPO keinen durchgreifenden Bedenken, wenn das Gericht die volle Überzeugung von der Wahrheit der zu beweisenden Tatsache insbesondere aus der Glaubhaftigkeit und Plausibilität des Klägervortrags herleitet (OLG Saarbrücken, Urteil vom 8.6. 2010 - 4 U 468/09, NJW-RR 2011, 178; 179; OLG Stuttgart, Urteil vom 5.10.2004 - 1 U 59/04). - OLG München, 23.10.2008 - 10 U 4382/08
Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Grundsätze der Beweislast und der …
(2) Eine generelle Harmlosigkeitsgrenze (Toleranzgrenze), unterhalb welcher eine HWS-Distorsionsverletzung grundsätzlich auszuschließen wäre, kann nicht angenommen werden (BGH VersR 2003, 474 = NJW 2003, 1116 = DAR 2003, 217; VersR 2008, 1126;… OLG Düsseldorf Urt. v. 11.03.2002 - I - 1 U 142/01 (Juris); OLG Celle NJOZ 2004, 724; OLG Koblenz NJW-RR 2004, 1318 (1321) = OLGR 2004, 650 (für Streifkollision); OLG Stuttgart DAR 2005, 33 ff.; OLG Köln DAR 2006, 325 (326); KG VersR 2006, 1233 f.; OLG Schleswig NZV 2007, 203 = NJW-RR 2007, 171 (Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH durch Beschluß v. 09.01.2007 - VI ZR 171/06 zurückgewiesen); OLG Frankfurt a. M. zfs 2008, 264;EggertVA 2007, 121 (123)). - OLG Düsseldorf, 22.09.2009 - 1 U 149/07
Auftreten eines Halswirbelsäulenschleudertraumas sowie eines doppelten …
Vielmehr seien stets die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigten (so auch OLG Stuttgart, VersR 2005, 424).
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