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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.02.1997 - 1Z AR 11/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6362
BayObLG, 20.02.1997 - 1Z AR 11/97 (https://dejure.org/1997,6362)
BayObLG, Entscheidung vom 20.02.1997 - 1Z AR 11/97 (https://dejure.org/1997,6362)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Februar 1997 - 1Z AR 11/97 (https://dejure.org/1997,6362)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1706; FGG § 46; RPflG § 4; SGB VIII § 87c
    Wichtiger Grund für Abgabe des vormundschaftsgerichtlichen Aufsichtsverfahrens für Amtspflegschaft bei Wohnsitzwechsel - Aufklärungspflicht des abgebenden Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Übernahme eines vormundschaftsgerichtlichen Aufsichtsverfahrens für die Amtspflegschaft aus wichtigem Grund; Berücksichtigung der Belange des Pfleglings nach Zweckmäßigkeitserwägungen für das Vorliegen eines wichtigen Grundes; Auf Dauer angelegter Aufenthaltswechsel des ...

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - VIII 1071/94
  • AG Schweinfurt - 1 AR 36/97
  • BayObLG, 20.02.1997 - 1Z AR 11/97

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1301 (Ls.)
  • DAVorm 1997, 436
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 08.03.1996 - 1Z AR 15/96

    Entscheidung eines Abgabestreits zwischen Gerichten verschiedener Bundesländer

    Auszug aus BayObLG, 20.02.1997 - 1Z AR 11/97
    Der Rechtspfleger des Vormundschaftsgerichts Nürnberg ist im Rahmen seiner funktionellen Zuständigkeit (§ 4 Abs. 1 und 2 , § 3 Nr. 2 lit. a, § 1 RPflG ) zur Vorlage gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 FGG befugt (vgl. BayObLG Rpfleger 1996, 343 m.w.N.).

    aa) Auch bei einer Änderung der Zuständigkeit des Jugendamts als Amtspfleger, die auf Grund eines Wohnsitzwechsels der Mutter ohne Mitwirkung des Vormundschaftsgericht eintreten kann (§ 87c Abs. 2 SGB VIII ; vgl. BayObLG Rpfleger 1996, 343), verbleibt es für das gerichtliche Verfahren (§§ 1706 , § 1915 Abs. 1 , § 1837 BGB , § 36 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 FGG ) bei der Abgabe nur aus Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten.

  • BayObLG, 18.01.1993 - 1Z AR 1/93

    Wichtige Gründe; Vormundschaft; Zweckmäßigkeitserwägungen; Abgabe; Verfahren; …

    Auszug aus BayObLG, 20.02.1997 - 1Z AR 11/97
    a) Ob dies der Fall ist, bestimmt sich unter vorrangiger Berücksichtigung der Belange des Pfleglings nach Zweckmäßigkeitserwägungen; auch die Interessen des Pflegers an der Erleichterung seiner Amtsführung sind einzubeziehen (BayObLGZ 1993, 7, 8 m.w.N., ständige Rechtsprechung;… vgl. auch Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 46 Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 23.01.1990 - 11 W 10/90
    Auszug aus BayObLG, 20.02.1997 - 1Z AR 11/97
    bb) Ein auf Dauer angelegter Aufenthaltswechsel des nichtehelichen Kindes mit seiner Mutter wird regelmäßig als wichtiger Grund im Sinn des § 46 Abs. 1 Satz 1 FGG angesehen, wenn das für den neuen Wohnsitz oder Aufenthalt zuständige Jugendamt die Amtspflegschaft bereits übernommen hat und die Vaterschaftsfeststellung sowie der Unterhalt rechtskräftig geklärt sind (…vgl. Keidel/Kuntze § 46 Rn. 6 b m.w.N.; SchlHOLG , Rpfleger 1991, 21 ; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 896, 897; a.M. OLG Stuttgart Rpfleger 1994, 165 ).
  • OLG Stuttgart, 03.11.1993 - 8 AR 58/93

    Aufenthaltswechsel; Vormundschaftsgericht; Wohnsitzgericht; Amtspflegschaft; …

    Auszug aus BayObLG, 20.02.1997 - 1Z AR 11/97
    bb) Ein auf Dauer angelegter Aufenthaltswechsel des nichtehelichen Kindes mit seiner Mutter wird regelmäßig als wichtiger Grund im Sinn des § 46 Abs. 1 Satz 1 FGG angesehen, wenn das für den neuen Wohnsitz oder Aufenthalt zuständige Jugendamt die Amtspflegschaft bereits übernommen hat und die Vaterschaftsfeststellung sowie der Unterhalt rechtskräftig geklärt sind (…vgl. Keidel/Kuntze § 46 Rn. 6 b m.w.N.; SchlHOLG , Rpfleger 1991, 21 ; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 896, 897; a.M. OLG Stuttgart Rpfleger 1994, 165 ).
  • BayObLG, 27.04.1989 - AR 3 Z 42/89
    Auszug aus BayObLG, 20.02.1997 - 1Z AR 11/97
    Die Anrufung des oberen Gerichts gemäß § 46 Abs. 2 FGG setzt allerdings voraus, das das abgebende Vormundschaftsgericht den Sachverhalt so vollständig aufgeklärt hat, daß die Frage des wichtigen Grundes abschließend beurteilt werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1346 und …
  • OLG Schleswig, 16.10.1990 - 2 W 92/90
    Auszug aus BayObLG, 20.02.1997 - 1Z AR 11/97
    bb) Ein auf Dauer angelegter Aufenthaltswechsel des nichtehelichen Kindes mit seiner Mutter wird regelmäßig als wichtiger Grund im Sinn des § 46 Abs. 1 Satz 1 FGG angesehen, wenn das für den neuen Wohnsitz oder Aufenthalt zuständige Jugendamt die Amtspflegschaft bereits übernommen hat und die Vaterschaftsfeststellung sowie der Unterhalt rechtskräftig geklärt sind (…vgl. Keidel/Kuntze § 46 Rn. 6 b m.w.N.; SchlHOLG , Rpfleger 1991, 21 ; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 896, 897; a.M. OLG Stuttgart Rpfleger 1994, 165 ).
  • OLG Zweibrücken, 17.08.2001 - 3 W 171/01

    Unterhaltsbetragsverfahren - Ergänzungspflegschaft - Bestellung des bisher …

    Auch wenn im gerichtlichen Verfahren über die Änderung der Zuständigkeit gemäß § 87 c Abs. 2 SGB VIII zu entscheiden gewesen wäre, könnten die Belange des Kindeswohls nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. OLG Karlsruhe DAVorm 1993, 90, 91; BayObLG DAVorm 1997, 436, 437 und FamRZ 1994, 1187, 1188;… zustimmend auch Oberloskamp/Brüggemann/Kunkel aaO § 16 Rdnr. 36).
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