Weitere Entscheidung unten: ArbG Berlin, 08.06.2012

Rechtsprechung
   BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11   

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https://dejure.org/2012,19042
BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11 (https://dejure.org/2012,19042)
BAG, Entscheidung vom 16.05.2012 - 5 AZR 347/11 (https://dejure.org/2012,19042)
BAG, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 (https://dejure.org/2012,19042)
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Volltextveröffentlichungen (19)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • faz.net (Kurzinformation)

    Kann ich Extra-Geld für Überstunden verlangen?

  • faz.net (Kurzinformation)

    Wann kann ich Geld für meine Überstunden verlangen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Für den Nachweis von Überstunden gelten die gleichen Grundsätze wie für die reguläre Arbeitszeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess - Bezugnahme auf Anlagen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Anforderung an die schriftsätzliche Darlegungslast

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bei Überstundenabgeltung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Bezahlung von Überstunden - Arbeitnehmer gestärkt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bezahlung von Überstunden - Arbeitnehmer gestärkt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Überstundenvergütung für Kraftfahrer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Bezahlung von Überstunden - Arbeitnehmer gestärkt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 141, 330
  • NJW 2012, 2680
  • MDR 2012, 1170
  • NZA 2012, 939
  • BB 2012, 1984
  • DB 2012, 1752
 
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Wird zitiert von ... (231)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 765/10

    Vereinbarung einer pauschalen Abgeltung von Mehrarbeitsvergütung im

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11
    Der Arbeitnehmer muss bereits bei Vertragsschluss erkennen können, was ggf. "auf ihn zukommt" und welche Leistungen er für die vereinbarte Vergütung maximal erbringen muss (vgl. dazu im Einzelnen zuletzt BAG 17. August 2011 - 5 AZR 406/10 - Rn. 14 mwN, EzA BGB 2002 § 612 Nr. 10; 22. Februar 2012 - 5 AZR 765/10 - Rn. 15 f.) .

    Die ihm nach § 3 Arbeitsvertrag zustehende Vergütung liegt auch unter Berücksichtigung der nach dem Willen der Beklagten freiwillig sein sollenden Leistungs-, Sorgfalts- und Treueprämien sowie den Zuschlägen für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit ganz erheblich unter der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (zu deren Bedeutung vgl. BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 765/10 - Rn. 21) .

    Denn unbeschadet der Frage, ob im Streitfall überhaupt das Zeitmoment erfüllt ist, kann sich jedenfalls ein Arbeitgeber, der - wie die Beklagte - dem Arbeitnehmer eine unwirksame Klausel zur Pauschalabgeltung von Überstunden stellt, nicht schutzwürdig darauf einrichten, der Arbeitnehmer werde die Unwirksamkeit der Klausel schon nicht erkennen und Überstundenvergütung nicht geltend machen (vgl. BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 765/10 - Rn. 24) .

  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11
    Der Arbeitnehmer muss bereits bei Vertragsschluss erkennen können, was ggf. "auf ihn zukommt" und welche Leistungen er für die vereinbarte Vergütung maximal erbringen muss (vgl. dazu im Einzelnen zuletzt BAG 17. August 2011 - 5 AZR 406/10 - Rn. 14 mwN, EzA BGB 2002 § 612 Nr. 10; 22. Februar 2012 - 5 AZR 765/10 - Rn. 15 f.) .

    Die danach erforderliche - objektive - Vergütungserwartung (vgl. dazu BAG 17. August 2011 - 5 AZR 406/10 - Rn. 20, EzA BGB 2002 § 612 Nr. 10; 21. September 2011 - 5 AZR 629/10 - Rn. 31, EzA BGB 2002 § 612 Nr. 11, jeweils mwN) ist gegeben.

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 319/04

    Überstundenvergütung - tarifliche Erschwerniszulage

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11
    Wenn ein Kraftfahrer für eine angewiesene Tour eine bestimmte Zeit benötigt und sie nur unter Leistung von Überstunden ausführen kann, waren die Überstunden - unabhängig von einer ausdrücklichen Anordnung - jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 - zu II 1 a der Gründe mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 17 = EzA BGB 2002 § 611 Mehrarbeit Nr. 1) .
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11
    Ob eine Verwirkung des Anspruchs auf Überstundenvergütung vor Eintritt der gesetzlichen Verjährung schon deshalb ausscheidet, weil sich der Arbeitgeber, der dem Arbeitnehmer einen Formulararbeitsvertrag anbietet, durch vertragliche Ausschlussfristen (zu den Anforderungen an deren Wirksamkeit vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - BAGE 115, 19; 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - BAGE 116, 66) davor schützen kann, länger als drei Monate nach Fälligkeit des Anspruchs mit einer Geltendmachung konfrontiert zu werden, bedarf keiner Entscheidung.
  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11
    Ob eine Verwirkung des Anspruchs auf Überstundenvergütung vor Eintritt der gesetzlichen Verjährung schon deshalb ausscheidet, weil sich der Arbeitgeber, der dem Arbeitnehmer einen Formulararbeitsvertrag anbietet, durch vertragliche Ausschlussfristen (zu den Anforderungen an deren Wirksamkeit vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - BAGE 115, 19; 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - BAGE 116, 66) davor schützen kann, länger als drei Monate nach Fälligkeit des Anspruchs mit einer Geltendmachung konfrontiert zu werden, bedarf keiner Entscheidung.
  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 292/08

    Wegezeiten eines Außendienstmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11
    Zudem muss der Verpflichtete sich darauf einstellen dürfen, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG 23. August 2011 - 3 AZR 575/09 - Rn. 57, EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 20; vgl. auch 22. April 2009 - 5 AZR 292/08 - Rn. 28, AP BGB § 611 Wegezeit Nr. 11) .
  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09

    Geschäftsführer-Anstellungsvertrag als Verbrauchervertrag - zweistufige

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11
    Ob es sich dabei um für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen handelte (§ 305 Abs. 1 BGB) , bedarf keiner weiteren Aufklärung, denn der Arbeitsvertrag ist ein Verbrauchervertrag iSv. § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB (vgl. BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 20 ff., AP BGB § 310 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 310 Nr. 10) .
  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 200/10

    Pauschalabgeltung von Reisezeiten - Beifahrerzeiten - Vergütungspflicht

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11
    Die Vorschrift enthält jedoch keine Modifizierung dessen, was unter Arbeit zu verstehen ist, und schließt eine Vergütung für die Arbeit als Beifahrer nicht aus (BAG 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 19 ff., AP BGB § 307 Nr. 51 = EzA BGB 2002 § 611 Mehrarbeit Nr. 3) .
  • BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 575/09

    Angemessene Ausbildungsvergütung - Irreführung durch Altenpflegeschüler

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11
    Zudem muss der Verpflichtete sich darauf einstellen dürfen, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG 23. August 2011 - 3 AZR 575/09 - Rn. 57, EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 20; vgl. auch 22. April 2009 - 5 AZR 292/08 - Rn. 28, AP BGB § 611 Wegezeit Nr. 11) .
  • BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 629/10

    Vergütungserwartung - Überstunden

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11
    Die danach erforderliche - objektive - Vergütungserwartung (vgl. dazu BAG 17. August 2011 - 5 AZR 406/10 - Rn. 20, EzA BGB 2002 § 612 Nr. 10; 21. September 2011 - 5 AZR 629/10 - Rn. 31, EzA BGB 2002 § 612 Nr. 11, jeweils mwN) ist gegeben.
  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 248/11

    Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess

  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

  • BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 2112/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

  • LAG Sachsen, 14.10.2010 - 6 Sa 343/10
  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11

    Umkleiden - Arbeitszeit - Vergütungspflicht

    Das bedeutet, dass die Qualifikation einer bestimmten Zeitspanne als Arbeitszeit nicht zwingend zu einer Vergütungspflicht führt, während umgekehrt die Herausnahme bestimmter Zeiten aus der Arbeitszeit nicht die Vergütungspflicht ausschließen muss (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 9, NZA 2012, 939, zu § 21a Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 ArbZG) .
  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18

    Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung

    § 612 Abs. 1 BGB kann als Anspruchsgrundlage für die Vergütung von Überstunden nur dann herangezogen werden, wenn eine solche arbeitsvertraglich weder positiv noch negativ geregelt ist (vgl. zB BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 18 mwN, BAGE 141, 330) .

    a) Im Überstundenprozess gilt - nicht anders als im Prozess auf Vergütung tatsächlich geleisteter Arbeit in der Normalarbeitszeit - eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast (vgl. nur BAG 18. April 2012 - 5 AZR 248/11 - BAGE 141, 144 und 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - BAGE 141, 330, st. Rspr.) .

  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16

    Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast

    Beigefügte Anlagen können den schriftsätzlichen Vortrag nicht ersetzen, sondern lediglich erläutern oder belegen, verpflichten das Gericht aber nicht, sich die unstreitigen oder streitigen Arbeitszeiten aus den Anlagen selbst zusammenzusuchen (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 29, BAGE 141, 330) .

    Es verkennt, dass die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Mai 2012 (- 5 AZR 347/11 - BAGE 141, 330) keine Beschränkung auf Kraftfahrer enthält, deren Fahrten täglich im Betrieb des Arbeitgebers beginnen und enden.

    Zudem muss der Verpflichtete sich darauf einstellen dürfen, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 20, BAGE 141, 330) .

    Im Rahmen der gestuften Darlegungslast ist es dann Sache des Arbeitgebers, unter Auswertung der Aufzeichnungen nach § 21a Abs. 7 Satz 1 ArbZG substantiiert darzulegen, an welchen Tagen der Arbeitnehmer aus welchen Gründen im geringeren zeitlichen Umfang als von ihm behauptet gearbeitet haben muss (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 28, BAGE 141, 330) .

    § 21a ArbZG hat nur arbeitszeitschutzrechtliche Bedeutung und ist für die Vergütungspflicht des Arbeitgebers ohne Belang (vgl. im Einzelnen: BAG 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 19 ff., BAGE 137, 366; 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 9, BAGE 141, 330; Baeck/Deutsch ArbZG 3. Aufl. § 21a Rn. 21; Buschmann/Ulber ArbZG 8. Aufl. § 21a Rn. 12; ErfK/Wank 17. Aufl. § 21a Rn. 5; HWK/Gäntgen 7. Aufl. § 21a Rn. 6) .

    Erst dann obliegt es dem Arbeitnehmer, besondere Umstände darzutun, die zur Überschreitung der Normalarbeitszeit führten (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 31 mwN, BAGE 141, 330) .

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Rechtsprechung
   ArbG Berlin, 08.06.2012 - 28 Ca 6569/12   

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https://dejure.org/2012,19134
ArbG Berlin, 08.06.2012 - 28 Ca 6569/12 (https://dejure.org/2012,19134)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 08.06.2012 - 28 Ca 6569/12 (https://dejure.org/2012,19134)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 08. Juni 2012 - 28 Ca 6569/12 (https://dejure.org/2012,19134)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 1 S 1 EntgFG, § 5 Abs 1 S 4 EntgFG, § 314 Abs 2 S 1 BGB
    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung der über den bescheinigten Arbeitsunfähigkeitszeitraum hinausgehenden Erkrankung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines erkrankten Arbeitnehmers zur unverzüglichen Anzeige der Fortdauer seiner Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf des zunächst bescheinigten Zeitraums

  • Betriebs-Berater

    Erkrankungsbedingte Arbeitsunfähigkeit

  • hensche.de

    Abmahnung

  • Der Betrieb

    Anzeige- und Nachweispflicht bei Arbeitsunfähigkeit: Erstmaliger Verstoß rechtfertigt keine Abmahnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Abmahnung bei erstmaliger Verletzung der Anzeige- und Nachweispflichten bei Krankheit?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 2240
  • DB 2012, 1752
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • LAG Hessen, 01.12.2006 - 12 Sa 737/06

    Zur Zulässigkeit einer verhaltensbedingten Kündigung wegen wiederholter

    Auszug aus ArbG Berlin, 08.06.2012 - 28 Ca 6569/12
    Dauert erkrankungsbedingte Arbeitsunfähigkeit über den zunächst bescheinigten Zeitraum hinaus an, so trifft den erkrankten Arbeitnehmer entsprechend § 5 Abs. 1 S 1 EFZG (juris: EntgFG) die Pflicht, dem Arbeitgeber die Fortdauer unverzüglich anzuzeigen (wie Hessisches LArbG 1.12.2006 - 12 Sa 737/06 - EEK 3289).(Rn.42).

    Wird die Analogie abgelehnt, hätte der AN aber nicht einmal eine Mitteilungspflicht, die Fortdauer der AU anzuzeigen"; s. auch Hessisches LAG 1, 12.2006 - 12 Sa 737/06 - EEK 3289 (Volltext: "Juris") [Orientierungssatz]: "Obwohl das Gesetz bei einer Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit keine weitere Informationspflicht wie bei der Ersterkrankung vorsieht, ist § 5 Abs. 1 S. 1-3 EntgFG auch auf § 5 Abs. 1 S. 4 EntgFG anwendbar".S. dazu statt vieler BAG 29.8.1980 - 5 AZR 1051/79 - AP § 6 LohnFG Nr. 18 [II.2 b.]: gleiche "Interessenlage"; skeptisch ErfArbR/Hans-Jürgen Dörner(Fn. 32) § 5 Rn. 19 [Anschlusszitat zu Fn. 32]: "Die hM ['herrschende Meinung'; d.U.] im Schrifttum (...) will die Vorschriften des § 5 I 1 bis 3 auf die Fälle des § 5 I 4 in Anlehnung an die RSpr.

    Wird die Analogie abgelehnt, hätte der AN aber nicht einmal eine Mitteilungspflicht, die Fortdauer der AU anzuzeigen"; s. auch Hessisches LAG 1, 12.2006 - 12 Sa 737/06 - EEK 3289 (Volltext: "Juris") [Orientierungssatz]: "Obwohl das Gesetz bei einer Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit keine weitere Informationspflicht wie bei der Ersterkrankung vorsieht, ist § 5 Abs. 1 S. 1-3 EntgFG auch auf § 5 Abs. 1 S. 4 EntgFG anwendbar".

    Wird die Analogie abgelehnt, hätte der AN aber nicht einmal eine Mitteilungspflicht, die Fortdauer der AU anzuzeigen"; s. auch Hessisches LAG 1, 12.2006 - 12 Sa 737/06 - EEK 3289 (Volltext: "Juris") [Orientierungssatz]: "Obwohl das Gesetz bei einer Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit keine weitere Informationspflicht wie bei der Ersterkrankung vorsieht, ist § 5 Abs. 1 S. 1-3 EntgFG auch auf § 5 Abs. 1 S. 4 EntgFG anwendbar".

  • BAG, 29.08.1980 - 5 AZR 1051/79

    Lohnfortzahlung - Entgeltfortzahlung - Kündigung - Arbeitsunfähigkeit - Fehlende

    Auszug aus ArbG Berlin, 08.06.2012 - 28 Ca 6569/12
    dazu statt vieler BAG 29.8.1980 - 5 AZR 1051/79 - AP § 6 LohnFG Nr. 18 [II.2 b.]: gleiche "Interessenlage"; skeptisch ErfArbR/Hans-Jürgen Dörner(Fn. 32) § 5 Rn. 19 [Anschlusszitat zu Fn. 32]: "Die hM ['herrschende Meinung'; d.U.] im Schrifttum (...) will die Vorschriften des § 5 I 1 bis 3 auf die Fälle des § 5 I 4 in Anlehnung an die RSpr.

    Wird die Analogie abgelehnt, hätte der AN aber nicht einmal eine Mitteilungspflicht, die Fortdauer der AU anzuzeigen"; s. auch Hessisches LAG 1, 12.2006 - 12 Sa 737/06 - EEK 3289 (Volltext: "Juris") [Orientierungssatz]: "Obwohl das Gesetz bei einer Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit keine weitere Informationspflicht wie bei der Ersterkrankung vorsieht, ist § 5 Abs. 1 S. 1-3 EntgFG auch auf § 5 Abs. 1 S. 4 EntgFG anwendbar".S. dazu statt vieler BAG 29.8.1980 - 5 AZR 1051/79 - AP § 6 LohnFG Nr. 18 [II.2 b.]: gleiche "Interessenlage"; skeptisch ErfArbR/Hans-Jürgen Dörner(Fn. 32) § 5 Rn. 19 [Anschlusszitat zu Fn. 32]: "Die hM ['herrschende Meinung'; d.U.] im Schrifttum (...) will die Vorschriften des § 5 I 1 bis 3 auf die Fälle des § 5 I 4 in Anlehnung an die RSpr.

    33) S. dazu statt vieler BAG 29.8.1980 - 5 AZR 1051/79 - AP § 6 LohnFG Nr. 18 [II.2 b.]: gleiche "Interessenlage"; skeptisch ErfArbR/Hans-Jürgen Dörner(Fn. 32) § 5 Rn. 19 [Anschlusszitat zu Fn. 32]: "Die hM ['herrschende Meinung'; d.U.] im Schrifttum (...) will die Vorschriften des § 5 I 1 bis 3 auf die Fälle des § 5 I 4 in Anlehnung an die RSpr.

  • BGH, 20.03.1997 - IX ZR 71/96

    Umfang der Pfändung der künftigen Ansprüche aus einem Girovertrag; Erstreckung

    Auszug aus ArbG Berlin, 08.06.2012 - 28 Ca 6569/12
    dazu statt vieler BGH20.3.1997 - IX ZR 76/96 - BGHZ 135, 140 = NJW 1997, 1857 = MDR 1997, 557 [III.3.

    Ausschlaggebend kommt es im Zweifel auf den Tatsachenvortrag des Klägers und nicht darauf an, auf welche rechtliche Grundlage er seinen Anspruch stützt (...)".S. dazu statt vieler BGH20.3.1997 - IX ZR 76/96 - BGHZ 135, 140 = NJW 1997, 1857 = MDR 1997, 557 [III.3.

    42) S. dazu statt vieler BGH20.3.1997 - IX ZR 76/96 - BGHZ 135, 140 = NJW 1997, 1857 = MDR 1997, 557 [III.3.

  • BGH, 12.12.1996 - IX ZR 76/96

    Begriff der unentgeltlichen Verfügung bei freiwilliger Weihnachtsgratifikation

    Auszug aus ArbG Berlin, 08.06.2012 - 28 Ca 6569/12
    dazu statt vieler BGH20.3.1997 - IX ZR 76/96 - BGHZ 135, 140 = NJW 1997, 1857 = MDR 1997, 557 [III.3.

    Ausschlaggebend kommt es im Zweifel auf den Tatsachenvortrag des Klägers und nicht darauf an, auf welche rechtliche Grundlage er seinen Anspruch stützt (...)".S. dazu statt vieler BGH20.3.1997 - IX ZR 76/96 - BGHZ 135, 140 = NJW 1997, 1857 = MDR 1997, 557 [III.3.

    42) S. dazu statt vieler BGH20.3.1997 - IX ZR 76/96 - BGHZ 135, 140 = NJW 1997, 1857 = MDR 1997, 557 [III.3.

  • ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
    Auszug aus ArbG Berlin, 08.06.2012 - 28 Ca 6569/12
    zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitätendes Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: "Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch, aber keineswegs nur als 'harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher 'Spielregeln' einfordert.

    In ihrer Hand mutiert die eben noch nicht nur harmlose, sondern ihrem besagten Potential nach sogar produktive förmliche Abmahnung zu einem tückischen Mittel der Destabilisierung ihrer Zielperson, zum 'Wolf im Schafspelz': Das Augenmerk solcher Akteure liegt nicht auf der Wiederherstellung betrieblicher Kooperation zur Aufrechterhaltung der Arbeitsbeziehung und damit sogar zum Schutz des Adressaten vor urplötzlichem Verlust seiner wirtschaftlichen Existenzgrundlage, sondern auf dem psychischen Druck, der sich mithilfe der Abmahnung durch Mobilisierung von Ängsten der Zielperson um ihren Arbeitsplatz erzeugen lässt".S. zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitätendes Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: "Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch, aber keineswegs nur als 'harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher 'Spielregeln' einfordert.

    17) S. zu dieser Funktion förmlicher Abmahnungen näher ArbG Berlin15.8.2003 - 28 Ca 12003/03 - EzA-SD 2004 Nr. 3 S. 10 (Ls.) = DSB 2004 Nr. 3, S. 16 (red. Ls.) = ArbuR 2004, 315 (Ls.) = NZA-RR 2004, 406 (Ls.) = RzK I 1 Nr. 132 (Ls.) - Volltext in "Juris"; dort auch Schlaglichter zu den Realitätendes Arbeitslebens, in denen sich die kooperative Seite der "Abmahnung" keineswegs stets als Richtschnur der befassten Sachwalter darstellt: "Die arbeitgeberseitige Abmahnung erweist sich bei näherem Hinsehen ... zwar auch, aber keineswegs nur als 'harmloses' Instrument, mit dem ein Gläubiger eben die Einhaltung vertraglicher 'Spielregeln' einfordert.

  • LAG Hamm, 09.11.2007 - 10 Sa 989/07

    Abmahnung; Teilbarkeit

    Auszug aus ArbG Berlin, 08.06.2012 - 28 Ca 6569/12
    Es ist dem Arbeitgeber überlassen, ob er statt dessen eine auf die zutreffenden Pflichtverletzungen beschränkte Abmahnung aussprechen will"; s. statt vieler auch LAG Hamm 9.11.2007 - 10 Sa 989/07 - (Volltext in "Juris") [Leitsatz]: "Werden in einem Abmahnungsschreiben mehrere Pflichtverletzungen gleichzeitig gerügt und beruht eine Pflichtverletzung auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung oder Tatsachenannahme, so muss das Abmahnungsschreiben vollständig aus der Personalakte entfernt werden und kann nicht teilsweise aufrechterhalten bleiben (...)".S. zur Begründetheit der Entfernungsklage bereits dann, wenn sich die aktenkundig gemachte Rüge auch nur in Teilen als unberechtigt erweist, schon BAG 13.3.1991 - 5 AZR 133/90 - BAGE 67, 311 = AP § 611 BGB Abmahnung Nr. 5 = NZA 1991, 768 [Leitsatz]: "Werden in einem Abmahnungsschreiben mehrere Pflichtverletzungen gleichzeitig gerügt und treffen davon nur einige (aber nicht alle) zu, so muss das Abmahnungsschreiben auf Verlangen des Arbeitnehmers vollständig aus der Akte entfernt werden und kann nicht teilweise aufrechterhalten bleiben.

    Es ist dem Arbeitgeber überlassen, ob er statt dessen eine auf die zutreffenden Pflichtverletzungen beschränkte Abmahnung aussprechen will"; s. statt vieler auch LAG Hamm 9.11.2007 - 10 Sa 989/07 - (Volltext in "Juris") [Leitsatz]: "Werden in einem Abmahnungsschreiben mehrere Pflichtverletzungen gleichzeitig gerügt und beruht eine Pflichtverletzung auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung oder Tatsachenannahme, so muss das Abmahnungsschreiben vollständig aus der Personalakte entfernt werden und kann nicht teilsweise aufrechterhalten bleiben (...)".: Damit scheidet auch eine "geltungserhaltende Reduktion" 30So auch schon LAG Baden-Württemberg12.2.1987 - 3 (7) Sa 92/86 - ArbuR 1988, 55.So auch schon LAG Baden-Württemberg12.2.1987 - 3 (7) Sa 92/86 - ArbuR 1988, 55.

    Es ist dem Arbeitgeber überlassen, ob er statt dessen eine auf die zutreffenden Pflichtverletzungen beschränkte Abmahnung aussprechen will"; s. statt vieler auch LAG Hamm 9.11.2007 - 10 Sa 989/07 - (Volltext in "Juris") [Leitsatz]: "Werden in einem Abmahnungsschreiben mehrere Pflichtverletzungen gleichzeitig gerügt und beruht eine Pflichtverletzung auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung oder Tatsachenannahme, so muss das Abmahnungsschreiben vollständig aus der Personalakte entfernt werden und kann nicht teilsweise aufrechterhalten bleiben (...)".

  • OLG Köln, 21.09.1983 - 2 U 33/83
    Auszug aus ArbG Berlin, 08.06.2012 - 28 Ca 6569/12
    insofern nur OLG Köln21.9.1983 - 2 U 33/83 - MDR 1981, 151: "Der Kläger hat zwar die Auffassung vertreten, das Klagebegehren sei vertraglich gerechtfertigt.

    Ein solcher Wunsch verdient keinen Rechtsschutz und ist daher unzulässig und nicht zu beachten".S. insofern nur OLG Köln21.9.1983 - 2 U 33/83 - MDR 1981, 151: "Der Kläger hat zwar die Auffassung vertreten, das Klagebegehren sei vertraglich gerechtfertigt.

    41) S. insofern nur OLG Köln21.9.1983 - 2 U 33/83 - MDR 1981, 151: "Der Kläger hat zwar die Auffassung vertreten, das Klagebegehren sei vertraglich gerechtfertigt.

  • BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 133/90

    Abmahnung wegen nur teilweise zutreffender Vorwürfe

    Auszug aus ArbG Berlin, 08.06.2012 - 28 Ca 6569/12
    zur Begründetheit der Entfernungsklage bereits dann, wenn sich die aktenkundig gemachte Rüge auch nur in Teilen als unberechtigt erweist, schon BAG 13.3.1991 - 5 AZR 133/90 - BAGE 67, 311 = AP § 611 BGB Abmahnung Nr. 5 = NZA 1991, 768 [Leitsatz]: "Werden in einem Abmahnungsschreiben mehrere Pflichtverletzungen gleichzeitig gerügt und treffen davon nur einige (aber nicht alle) zu, so muss das Abmahnungsschreiben auf Verlangen des Arbeitnehmers vollständig aus der Akte entfernt werden und kann nicht teilweise aufrechterhalten bleiben.

    Es ist dem Arbeitgeber überlassen, ob er statt dessen eine auf die zutreffenden Pflichtverletzungen beschränkte Abmahnung aussprechen will"; s. statt vieler auch LAG Hamm 9.11.2007 - 10 Sa 989/07 - (Volltext in "Juris") [Leitsatz]: "Werden in einem Abmahnungsschreiben mehrere Pflichtverletzungen gleichzeitig gerügt und beruht eine Pflichtverletzung auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung oder Tatsachenannahme, so muss das Abmahnungsschreiben vollständig aus der Personalakte entfernt werden und kann nicht teilsweise aufrechterhalten bleiben (...)".S. zur Begründetheit der Entfernungsklage bereits dann, wenn sich die aktenkundig gemachte Rüge auch nur in Teilen als unberechtigt erweist, schon BAG 13.3.1991 - 5 AZR 133/90 - BAGE 67, 311 = AP § 611 BGB Abmahnung Nr. 5 = NZA 1991, 768 [Leitsatz]: "Werden in einem Abmahnungsschreiben mehrere Pflichtverletzungen gleichzeitig gerügt und treffen davon nur einige (aber nicht alle) zu, so muss das Abmahnungsschreiben auf Verlangen des Arbeitnehmers vollständig aus der Akte entfernt werden und kann nicht teilweise aufrechterhalten bleiben.

    29) S. zur Begründetheit der Entfernungsklage bereits dann, wenn sich die aktenkundig gemachte Rüge auch nur in Teilen als unberechtigt erweist, schon BAG 13.3.1991 - 5 AZR 133/90 - BAGE 67, 311 = AP § 611 BGB Abmahnung Nr. 5 = NZA 1991, 768 [Leitsatz]: "Werden in einem Abmahnungsschreiben mehrere Pflichtverletzungen gleichzeitig gerügt und treffen davon nur einige (aber nicht alle) zu, so muss das Abmahnungsschreiben auf Verlangen des Arbeitnehmers vollständig aus der Akte entfernt werden und kann nicht teilweise aufrechterhalten bleiben.

  • BGH, 22.01.1991 - VI ZR 107/90

    Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung im Hinblick auf psychische Zwangslage;

    Auszug aus ArbG Berlin, 08.06.2012 - 28 Ca 6569/12
    Die Subsumtion des vorgetragenen Sachverhalts unter die in Betracht kommenden gesetzlichen Tatbestände ist vielmehr Sache des Gerichts"; s. auch schon BGH22.1.1991 - VI ZR 107/90 - NJW 1991, 1046 = MDR 1991, 1142 [III.1.

    Die Subsumtion des vorgetragenen Sachverhalts unter die in Betracht kommenden gesetzlichen Tatbestände ist vielmehr Sache des Gerichts"; s. auch schon BGH22.1.1991 - VI ZR 107/90 - NJW 1991, 1046 = MDR 1991, 1142 [III.1.

    Die Subsumtion des vorgetragenen Sachverhalts unter die in Betracht kommenden gesetzlichen Tatbestände ist vielmehr Sache des Gerichts"; s. auch schon BGH22.1.1991 - VI ZR 107/90 - NJW 1991, 1046 = MDR 1991, 1142 [III.1.

  • BAG, 23.09.1975 - 1 AZR 60/74

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei Ahndung von Verstößen eines Arbeitnehmers

    Auszug aus ArbG Berlin, 08.06.2012 - 28 Ca 6569/12
    dazu BAG 23.9.1975 - 1 AZR 60/74 - BetrR 1976, 172, 174; 16.6.1976 - 5 AZR 259/74 - n.v.; 22.2.1978 - 5 AZR 801/76 - AP § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 84 [II.1.]; 16.3.1982 - 1 AZR 406/80 - BAGE 38, 159 = AP § 108 BetrVG 1972 Nr. 3 [I.]; seither ständige Rechtsprechung (s. dazu auch die Nachweise in Fn. 20).S. dazu BAG 23.9.1975 - 1 AZR 60/74 - BetrR 1976, 172, 174; 16.6.1976 - 5 AZR 259/74 - n.v.; 22.2.1978 - 5 AZR 801/76 - AP § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 84 [II.1.]; 16.3.1982 - 1 AZR 406/80 - BAGE 38, 159 = AP § 108 BetrVG 1972 Nr. 3 [I.]; seither ständige Rechtsprechung (s. dazu auch die Nachweise in Fn. 20).

    25) S. dazu BAG 23.9.1975 - 1 AZR 60/74 - BetrR 1976, 172, 174; 16.6.1976 - 5 AZR 259/74 - n.v.; 22.2.1978 - 5 AZR 801/76 - AP § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 84 [II.1.]; 16.3.1982 - 1 AZR 406/80 - BAGE 38, 159 = AP § 108 BetrVG 1972 Nr. 3 [I.]; seither ständige Rechtsprechung (s. dazu auch die Nachweise in Fn. 20).

  • ArbG Stuttgart, 13.05.1977 - 7 Ca 117/77
  • ArbG Berlin, 27.09.1973 - 7 Ca 123/73
  • BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 340/85

    Entfernung einer missbilligenden Äußerung des Arbeitgebers aus den Personalakten

  • LAG Hamm, 11.12.1973 - 3 Sa 701/73

    Personalakte; Rechte des Arbeitnehmers; Abmahnung; Verwarnung; Tadel; Anspruch

  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

  • LAG Düsseldorf, 18.11.1986 - 3 Sa 1387/86

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung - einzelne nicht zutreffende Vorwürfe

  • BAG, 12.06.1986 - 6 AZR 559/84

    Abmahnung: Verstoß gegen das Verbot politischer Betätigung, Anspruch auf

  • BAG, 13.04.1988 - 5 AZR 537/86

    Anspruch auf Entfernung von Vorgängen aus der Personalakte unter Umständen auch

  • LAG Hamm, 16.04.1992 - 4 Sa 83/92

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte

  • BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 801/76

    Fürsorgepflicht - Betriebsbuße - Schriftliche Verwarnung - Kündigungsandrohung -

  • BAG, 16.03.1982 - 1 AZR 406/80

    Abmahnung - Wirtschaftsausschußsitzung

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 464/00

    Abmahnung - Nebentätigkeit - Arbeitszeit

  • BAG, 15.07.1987 - 5 AZR 215/86

    Persönlichkeitsrecht - Ausschlußklausel

  • BAG, 13.07.1962 - 1 AZR 496/60

    Klage auf Widerruf missbilligender Äußerungen

  • ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 10591/15

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Zugangsvereitelung - Schriftformgebot

    Wie das befasste Gericht aus jeweils gegebenem Anlass schon wiederholt zu bedenken zu geben hatte, setzt die Feststellung der Verletzung vertraglicher Pflichten einer Arbeitsperson zuförderst Klarheit über deren konkreten Pflichtenkreis voraus 72 S. dazu statt vieler ArbG Berlin 8.6.2012 - 28 Ca 6569/12 - DB 2012, 1752 = BB 2012, 2240 = AE 2012, 230 (jeweils Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsatz 2.]: "Enthält der Arbeitsvertrag keine Regelung, die für den Arbeitnehmer die in Leitsatz 1 beschriebene Rechtslage [gemeint: Anzeigepflicht entsprechend § 5 Abs. 1 S. 1 EntgeltFG auch bei Fortdauer erkrankungsbedingter Arbeitsunfähigkeit] verdeutlicht, so kann der Arbeitgeber nicht schon den ersten 'Verstoß' zum Gegenstand förmlicher Missbilligung ('Abmahnung') machen.

    S. dazu statt vieler ArbG Berlin 8.6.2012 - 28 Ca 6569/12 - DB 2012, 1752 = BB 2012, 2240 = AE 2012, 230 (jeweils Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsatz 2.]: "Enthält der Arbeitsvertrag keine Regelung, die für den Arbeitnehmer die in Leitsatz 1 beschriebene Rechtslage [gemeint: Anzeigepflicht entsprechend § 5 Abs. 1 S. 1 EntgeltFG auch bei Fortdauer erkrankungsbedingter Arbeitsunfähigkeit] verdeutlicht, so kann der Arbeitgeber nicht schon den ersten 'Verstoß' zum Gegenstand förmlicher Missbilligung ('Abmahnung') machen.

    72) S. dazu statt vieler ArbG Berlin 8.6.2012 - 28 Ca 6569/12 - DB 2012, 1752 = BB 2012, 2240 = AE 2012, 230 (jeweils Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsatz 2.]: "Enthält der Arbeitsvertrag keine Regelung, die für den Arbeitnehmer die in Leitsatz 1 beschriebene Rechtslage [gemeint: Anzeigepflicht entsprechend § 5 Abs. 1 S. 1 EntgeltFG auch bei Fortdauer erkrankungsbedingter Arbeitsunfähigkeit] verdeutlicht, so kann der Arbeitgeber nicht schon den ersten 'Verstoß' zum Gegenstand förmlicher Missbilligung ('Abmahnung') machen.

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