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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 09.02.1956 | BGH, 06.02.1956 | BGH, 11.01.1956

Rechtsprechung
   BGH, 23.04.1956 - II ZR 116/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,337
BGH, 23.04.1956 - II ZR 116/55 (https://dejure.org/1956,337)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1956 - II ZR 116/55 (https://dejure.org/1956,337)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1956 - II ZR 116/55 (https://dejure.org/1956,337)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Errichtung des Statuts einer Genossenschaft - Anwendung des Rechts der eingetragenen Genossenschaft auf die werdende Genossenschaft - Verpflichtung der Gründergenossen und auch der Genossenschaft nach Erlangung der Rechtsfähigkeit durch von der Genossenschaft genehmigten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 20, 281
  • NJW 1956, 946
  • DB 1956, 474
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.06.1955 - II ZR 300/53

    Verbindlichkeiten vor Eintragung einer Genossenschaft

    Auszug aus BGH, 23.04.1956 - II ZR 116/55
    Die im Werden begriffene rechtsfähige Genossenschaft ist eine Entwicklungsstufe bei der Entstehung der eingetragenen Genossenschaft (BGHZ 17, 391 [BGH 16.06.1955 - II ZR 300/53]) und untersteht dem Recht der eingetragenen Genossenschaft mit Ausnahme derjenigen Vorschriften, die die Rechtsfähigkeit voraussetzen und derer, die durch spezielle Gründungsvorschriften ersetzt worden sind.

    Dieser Vertrag wurde für die rechtsfähige Genossenschaft dadurch wirksam, daß sie ihn nach ihrer Entstehung als juristische Person genehmigte (BGHZ 17, 385 ff).

  • BGH, 13.10.1954 - II ZR 295/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.04.1956 - II ZR 116/55
    Überdies habe sich die Überschuldung der H...-Genossenschaft erst durch das BGH-Urteil vom 13.10.54 (BGHZ 15, 66) ergeben, das den Standpunkt mißbilligt habe, die Reichsmarkeinzahlungen der Gründer seien keine Erfüllung der Einlageschuld.
  • BGH, 10.12.2001 - II ZR 89/01

    Haftung der Mitglieder einer Vor-Genossenschaft; Verjährung des …

    Rechtsfehlerfrei nimmt das Berufungsgericht allerdings zunächst einen Verlustdeckungsanspruch gegen den Beklagten an; insbesondere trifft es zu, daß es mangels Eintragung (§ 13 GenG) nicht zu der sich aus §§ 2, 23 GenG ergebenden Haftungsbeschränkung kommen konnte (vgl. BGHZ 20, 281, 285 f.).
  • BGH, 12.07.1956 - II ZR 218/54

    Rechtsnatur der Vor-GmbH.

    Der Senat hat das bereits in seinem Urteil vom 23.4.56 - II ZR 116/55 - (BGHZ 20, 281) für die in der Entstehung begriffene Genossenschaft angenommen.
  • BSG, 08.12.1999 - B 12 KR 18/99 R

    Inhalt von Beitrags- und Haftungsbescheiden, Haftung bei Genossenschaften

    Der Senat braucht hier nicht zu entscheiden, ob auch für die eingetragene Genossenschaft nach Eintragung eine Unterbilanzhaftung anzunehmen ist oder ob dem die bisherige Rechtsprechung des BGH zur Haftung der Genossen und der Genossenschaft nach der Eintragung für Schulden der Vorgenossenschaft entgegensteht (BGHZ 17, 385 und 20, 281; vgl auch zum Ausschluß des Anspruchs auf erneute Einzahlung auf den Geschäftsanteil BGHZ 15, 66).
  • OLG Dresden, 26.02.2001 - 2 U 2766/00

    Gesamtvollstreckungsverfahren; Insolvenzverfahren; Innenhaftung; Vorgesellschaft; …

    (1.1) Diese wirkt - entgegen der Einschätzung des Beklagten - erst ab dem Zeitpunkt der Eintragung, da eine Genossenschaft erst hierdurch gemäß §§ 13, 17 GenG Rechtsfähigkeit erlangt (vgl. BGHZ 20, 281 [285]; OLG Zweibrücken NZG 1999, 172 [173]) und an deren Erwerb wiederum §§ 2, 23 GenG systematisch anknüpfen.
  • BAG, 08.11.1962 - 2 AZR 11/62

    GmbH in Gründung - Gesellschaft des BGB - Rechtsgebilde nach GmbH-Recht - Passive …

    Dieser letztgenannten Ansicht hat 3ich der Bundesgerichtshof angeschlossen, zunächst für die Genossenschaft und sodann auch für die GmbH (vg2" BGHZ 20, 281 /285/2S6/ und 21, 242 ff ).
  • OLG Köln, 20.03.1997 - 7 U 198/96

    Pflichten des Dienstherrn bei Stellenbesetzung; Streitwert der Konkurrentenklage; …

    An diese Feststellung ist der erkennende Senat im Rahmen der Amtshaftungsprozesses gebunden (BGHZ 20, 281).
  • LG Mainz, 19.06.1992 - 7 O 384/91

    Aufhebung einer atomrechtlichen Teilgenehmigung; Funktionslosigkeit von …

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  • BGH, 21.01.1958 - VIII ZR 119/57

    Rechtsmittel

    Mit der Errichtung des Statutes wird ein Rechtsgebilde ins Leben gerufen, das als die "im Werden begriffene rechtsfähige Genossenschaft" eine "Entwicklungsstufe" bei der Entstehung der eingetragenen Genossenschaft bildet (BGHZ 17, 385, 391; 20, 281, 285).
  • OLG Zweibrücken, 26.10.1998 - 7 U 40/98

    Haftung des ehemaligen Vorstandsmitgliedes einer Vorgenossenschaft; Wirksame …

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  • LSG Sachsen, 12.12.2001 - L 3 AL 150/98

    Anspruch auf Konkursausfallgeld; Voraussetzung für einen Betriebsübergang; …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 10.01.1963 - II ZR 19/62

    Vertretung der Gesellschafter einer GmbH im Liquidationsstadium - Anspruch eines …

  • BGH, 07.12.1964 - II ZR 248/62

    Auseinandersetzung einer Gründergesellschaft - Voraussetzungen für die Entstehung …

  • BGH, 13.07.1961 - II ZR 239/59

    Rechtsgrund der Handelndenhaftung in Art. 34 Aktiengesetz (AktG)

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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 09.02.1956 - III ZR 196/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,218
BGH, 09.02.1956 - III ZR 196/54 (https://dejure.org/1956,218)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1956 - III ZR 196/54 (https://dejure.org/1956,218)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1956 - III ZR 196/54 (https://dejure.org/1956,218)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 20, 53
  • NJW 1956, 867
  • DB 1956, 474
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.07.1955 - III ZR 178/53

    Parteiwechsel des Streitgehilfen

    Auszug aus BGH, 09.02.1956 - III ZR 196/54
    Auszugehen ist davon, daß die Frage, ob eine Amtspflicht lediglich im Interesse der Allgemeinheit oder ob sie auch im Interesse von einzelnen Personen und gegebenenfalls welchen Personen gegenüber begründet worden ist, grundsätzlich nach dem Zweck der die einzelne Amtspflicht begründenden Bestimmung zu beantworten ist (vgl. BGHZ 18, 110 [113 mit weiteren Nachweisen]).
  • BGH, 08.10.1952 - II ZR 309/51

    Sozialversicherung und § 159c VersVertrG

    Auszug aus BGH, 09.02.1956 - III ZR 196/54
    Darüber hinaus will die Vorschrift des § 158 c VVG worauf der Berufungsrichter weiterhin mit Recht verweist - aber die geschädigten "Verkehrsopfer" schützen (vgl. auch BGHZ 7, 244 [249]), und nicht etwa die Zulassungsstelle von ihrer Pflicht zum "unverzüglichen" Tätigwerden im Sinne des § 29 d Abs. 2 StVZO (Einziehung des Erlaubnisscheines und Entstempelung der amtlichen Kennzeichen) auch nur zeitweise befreien.
  • RG, 01.11.1932 - III 436/31

    1. Unter welchen Umständen gehört zum ordnungsgemäßen Gebrauch eines …

    Auszug aus BGH, 09.02.1956 - III ZR 196/54
    Was nun den Kreis der "Dritten" im Sinne des § 839 BGB anlangt, so fallen darunter nicht nur die bei dem Amtsgeschäft unmittelbar Beteiligten, sondern alle Personen, deren Interesse nach der besonderen Natur des Amtsgeschäfts durch dieses berührt wird und in deren Rechtsstreit dadurch eingegriffen werden kann, auch wenn sie durch die Amtsausübung nur mittelbar und unbeabsichtigt betroffen werden (so schon RGZ 138, 309 [313, mit weiteren Nachweisen]).
  • BGH, 15.01.1987 - III ZR 17/85

    Haftung für Amtspflichtverletzungen der Bediensteten der Unteren …

    Diese Vorschrift soll sicherstellen, daß keine zulassungs- und kennzeichnungspflichtigen Fahrzeuge im Verkehr bleiben, wenn der Versicherungsschutz wegfällt (Senatsurteile BGHZ 20, 53, 55 und vom 28. September 1959 - III ZR 99/58 = VersR 1960, 75).

    Die Bestimmung dient damit - neben dem Schutz des nach § 3 Nr. 5 PflVG weiterhaftenden Versicherers (Senatsurteil BGHZ 20, 53, 56;… BGB-RGRK 12. Aufl. § 839 Rn. 271) - den Interessen derjenigen, denen durch das Kraftfahrzeug Schäden zugefügt werden können und die für den Fall, daß eine Haftpflichtversicherung weiterbestünde, ihre sich daraus ergebenden Ansprüche gegen den Versicherer realisieren könnten.

  • BGH, 13.05.1997 - IX ZR 123/96

    Schadensersatzanspruch des in Aussicht genommenen Testamentserben gegen den Notar …

    Dritte im Sinne des § 19 BNotO sind alle Personen, deren Interesse nach der besonderen Natur des Amtsgeschäfts durch dieses berührt werden und in deren Rechtskreis dadurch eingegriffen werden kann, auch wenn sie durch die Amtsausübung nur mittelbar und unbeabsichtigt betroffen werden (vgl. BGHZ 20, 53, 56; 31, 5, 10 [BGH 28.09.1959 - III ZR 112/58]; 58, 343, 353) [BGH 02.05.1972 - VI ZR 193/70].
  • BGH, 02.07.1981 - III ZR 63/80

    Drittbezogenheit der Amtspflicht zur Außerbetriebsetzung eines versicherungslosen …

    Diese Vorschrift soll sicherstellen, daß keine zulassungs- und kennzeichnungspflichtigen Fahrzeuge im Verkehr bleiben, wenn der Versicherungsschütz wegfällt (Senatsurteile BGHZ 20, 53, 55 und vom 28. September 1959 - III ZR 99/58 = VersR 1960, 75).

    Die Bestimmung dient damit - neben dem Schutz des nach § 3 Nr. 5 PflVG weiterhaftenden Versicherers (Senatsurteil BGHZ 20, 53, 56;… BGB-RGRK 12. Aufl. § 839 Rdn. 271) - den Interessen derjenigen, denen durch das Kraftfahrzeug Schäden zugefügt werden können und die für den Fall, daß eine Haftpflichtversicherung weiterbestünde, ihre sich daraus ergebenden Ansprüche gegen den Versicherer realisieren könnten.

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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 06.02.1956 - II ZR 21/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,4658
BGH, 06.02.1956 - II ZR 21/55 (https://dejure.org/1956,4658)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1956 - II ZR 21/55 (https://dejure.org/1956,4658)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1956 - II ZR 21/55 (https://dejure.org/1956,4658)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DB 1956, 474
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.09.1955 - II ZR 210/54

    Bestätigungsschreiben und Auftragsbestätigung

    Auszug aus BGH, 06.02.1956 - II ZR 21/55
    Für den Fall einer modifizierten Annahme eines Vertragsangebots, mag diese Annahme auch in die Form einer sogenannten Auftragsbestätigung gekleidet sein, ist an dem Grundsatz festzuhalten, das Schweigen nicht als Zustimmung, also nicht als Annahme eines neuen Vertragsantrags gilt (vgl. BGHZ 18, 212 [BGH 29.09.1955 - II ZR 210/54] [216];… Enneccerus-Nipperdey, Allg Teil des Bürgerlichen Rechts, 14. Aufl. § 150 Anm. 3 Staudinger-Riezler, BGB, 10. Aufl. § 150 Anm. 3).
  • BGH, 31.01.1951 - II ZR 46/50
    Auszug aus BGH, 06.02.1956 - II ZR 21/55
    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 31. Januar 1951 - II ZR 46/50 (LM Nr. 1 zu § 150 BGB = NJW 51, 313) ausgeführt, das Schweigen des ursprünglichen Antragstellers auf den in der verspäteten Annahme liegenden neuen Antrag könne jedenfalls dann als Einverständis zum Vertragsschluß gewertet werden, wenn keine Umstände vorliegen, die die Möglichkeit einer Änderung seiner sachlichen Entschließung nahelegen.
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Rechtsprechung
   BGH, 11.01.1956 - IV ZR 178/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,4535
BGH, 11.01.1956 - IV ZR 178/55 (https://dejure.org/1956,4535)
BGH, Entscheidung vom 11.01.1956 - IV ZR 178/55 (https://dejure.org/1956,4535)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 1956 - IV ZR 178/55 (https://dejure.org/1956,4535)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DB 1956, 474
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