Rechtsprechung
| BAG, 29.05.1956 - 2 AZR 148/56 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,824) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BAGE 4, 305
- NJW 1956, 1175
- DB 1956, 824
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BAG, 03.01.1955 - 2 AZR 428/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Unzulässigkeit der Einlegung einer Divergenzrevision …
Auszug aus BAG, 29.05.1956 - 2 AZR 148/56
bereits entschieden war und das angefochtene Urteil in sei nen tragenden Gründen hiervon abweichtD Es kommt daher auf den Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Urteils an« Auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, die in der Zeit nach Erlaß des Urteils des Landesarbeitsgerichts bis zur Einlegung der Revision oder während des Revisionsverfahrens ergeht, kann die Statthaftigkeit der Revision somit nicht mehr gestützt werden", Die Rechtseinheit wird durch die bereits früher ergangene Entscheidung des Landesarbeitsgerichts nicht in Erage gestellt« Bei" hier zur Entscheidung stehende Eall liegt anders als das im Beschluß des erkennenden Senats BAG 1, 224 ff« ~ 3 ~.
- BAG, 10.02.1981 - 1 ABN 19/80
Divergierende Entscheidung - Anfechtung
Die eine Divergenz begründende Entscheidung eines der in § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG 1979 genannten Gerichte muß vor der anzufechtenden Entscheidung ergangen sein (Bestätigung von BAG 4, 305 = AP Nr. 43 zu § 72 ArbGG 1953 und BAG 4, 186 = AP Nr. 49 zu § 72 ArbGG 1953). - BAG, 08.02.1961 - 4 AZR 473/59
Statthaftigkeit der Divergenzrevision - Abweichung des Berufungsurteils - …
Der .Ansicht des Klägers, das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen komme für eine Divergenz nicht in Betracht, weil es den Parteien jenes Rechtsstreits erst am 3o August 1959, d0 ho nach der am 29« Juli 1959 erfolgten Verkündung des angefochtenen Urteils, mit den Entscheidungsgründen zugestellt worden sei, kann nicht gefolgt werden , Nach § 72 Abs" 1 Satz 2 ArbGG findet die Revision ohne Zulassung statt, wenn das Urteil des Landesarbeitsgerichts von einer in der Revisionsbegründung bezeiebneten Entschei dung des Bundesarbeitsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht; das gleiche gilt nach Satz 3 aaQ, solange eine Entscheidung des Bundesa.rbeitsgerichts in der Rechts frage nicht ergangen ist, wenn die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts von der eines anderen Landesarbeitsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruhte Beide Bestimmungen, die der Einheitlichkeit der Rechtsprechung dienen sollen, setzen voraus, daß die Entscheidung des anderen Gerichts, von der das angefochtene Urteil abweicht, vor dessen Verkündung ergangen ist 'BAG 4, 305 = AP Nr«, 43 zu $ 72 ArbGG mit Anm" von Pohle; BAG 4, 186 = AP Nr0 49 zu § 72 ArbGG; AP Nr" 60 zu § 72 ArbGG mit Anim von Pohle)., Die genannten Bestimmungen des § 72 Abs0 1 ArbGG stehen, worauf der erkennende Senat bereits in der letztzitierten Entscheidung hingewiesen hat, in engem Zusammenhang mit der Vorschrift des § 69 Abs" 3 Satz 2 ArbGG, nach der das Landesarbeitsgericht unter den gleichen Voraussetzungen die Revision zu lassen.muß, wenn ihm die Entscheidung des an deren Gerichts, von der es abweicben will, bekannt ist; sie ergänzt die Vorschrift des § 69 Abs«, 3 Satz 2 ArbGG für diejenigen Fälle, in denen die Zulassung der Revision unterblieben ist, weil das Landesarbeitsgericht die Entscheidung des «anderen Gerichts, von der es abweicht, nicht gekannt oder die Abweichung nicht erkannt hat«, Wenn es in jener Entscheidung c.es Senats weiter heißt, bereits bei der Verkündung eines Urteils müsse feststehen, ob es einem Rechtsmittel unterliege, so besagt das nur, daß ein Urteil, das mangels Vorliegens einer divergierenden Entscheidung im Zeitpunkt seines Erlasses unanfechtbar war, nicht da durch anfechtbar werden kann, daß später eine abweichende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen. - BAG, 01.12.1958 - 1 AZR 468/56
Divergenz - Abweichung in tragenden Grundsätzen
die Statthaftigkeit der auf Divergenz gestützten Revision ist aber entscheidend, ob bereits vorher eines uer in der Revisionsbegründung genannten und vor dem Erlaß der angefochtenen Entscheidung ergangenen Urteile des Bundesarbeitsgerichts in Widerspruch zu der Entscheidung des lan desarbeitsgerichts steht" Auf die nach Erlaß des angefochtenen Urteils ergangene Entscheidung des Senats vom 4= Oktober 1956 kann also die Revision nicht gestützt werden (vgl" BAG 29"5"1956 - 2 AZR 148/56 - AB Ir" 43 zu 6. - BFH, 27.11.1969 - IV B 39/69
Divergenz - Abweichende Entscheidung - FG - BFH
Es braucht hier nicht geprüft zu werden, ob dieser Ansicht zugestimmt werden kann, die vom BAG (NJW 1956, 1175, und BAGE 4, 186 [BAG 05.06.1957 - 4 AZR 82/55]) und vom BGH (Arbeitsrechtliche Praxis Nr. 1 zu § 24 LwVG) -- allerdings in einem Falle, in dem es um die Frage ging, ob eine z. Z. der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde bestehende Divergenz durch eine spätere, mit der der unteren Instanz übereinstimmende Entscheidung des BGH beseitigt und also die Nichtzulassungsbeschwerde nachträglich unzulässig werden könne -- nicht geteilt wird.
dejure.org
Übersicht BAG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.