Rechtsprechung
| BGH, 18.12.1956 - VIII ZR 19/56 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BB 1957, 238
- DB 1957, 186
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.03.1951 - IV ZR 107/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.12.1956 - VIII ZR 19/56
Jedoch hat das Berufungsgericht dem Umstand keine ausreichende Beachtung geschenkt, daß dann, wenn ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht, die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts, wie bereits der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in dem von dem Berufungsgericht selbst angeführten Urteil IV ZR 107/50 vom 5. März 1951 (NJW 1951, 397) hervorgehoben hat, nicht nur aus § 138 Abs. 2 BGB sondern auch aus Abs. 1 dieser Vorschrift hergeleitet werden kann. - BGH, 10.11.1954 - II ZR 21/54
Abzahlungsgeschäft
Auszug aus BGH, 18.12.1956 - VIII ZR 19/56
In der erneuten Verhandlung wird gegebenenfalls auch zu erörtern sein, ob § 5 AbzG auf den Kaufvertrag im Hinblick darauf entsprechend anzuwenden ist, daß nach Behauptung des Klägers der Beklagte sich das Eigentum am Wagen vorbehalten und die Zwangsvollstreckung in ihn betrieben hat (BGHZ 15, 171 [177]). - BGH, 30.10.1956 - VIII ZR 77/56
Zwangsversteigerung einer Abzahlungskaufsache
Auszug aus BGH, 18.12.1956 - VIII ZR 19/56
Der Verkauf mit der Abrede "wie besichtigt und Probe gefahren" entbindet den Verkäufer aber nicht schlechthin von der Verpflichtung, den Käufer auf Mängel hinzuweisen, die für den Kaufentschluß zu dem verlangten oder ausgehandelten Preis wesentlich werden konnten (vgl das zum Abdruck vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 30.10.1956 - VIII ZR 77/56 -).
- BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 261/14
Gewährleistungsausschluss beim Kaufvertrag: Auslegung einer Besichtigungsklausel; …
Rn. 22 (1) Gewährleistungsausschlüsse, die durch die Wendung "wie besichtigt" an eine vorangegangene Besichtigung anknüpfen, beziehen sich in aller Regel nur auf bei der Besichtigung wahrnehmbare, insbesondere sichtbare Mängel der Kaufsache (BGH, Urteile vom 18. Dezember 1956 - VIII ZR 19/56, BB 1957, 238 unter 3; vom 5. April 1979 - VII ZR 308/77, BGHZ 74, 204, 210 mwN). - BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69
Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw; …
Für den gleichliegenden Fall von Gewährleistungsansprüchen des Käufers wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften und arglistiger Täuschung hat denn auch der erkennende Senat ausgesprochen, der Verkäufer hafte auch dann, wenn dem Käufer ein Mangel aus Fahrlässigkeit, selbst grober, unbekannt geblieben ist (Urteile vom 18. Dezember 1956 - VIII ZR 19/56 - Betriebsberater 1957, 238; vom 22. Oktober 1957 - VIII ZR 408/56; vom 24. April 1968 - VIII ZR 37/66). - BGH, 11.06.1979 - VIII ZR 224/78
Formularmäßige Haftungsfreizeichnung bei Verkauf eines Gebrauchtwagens durch …
Zwar erfaßt der Hinweis "wie besichtigt" - nicht nur hinsichtlich der Rügepflicht, sondern auch im Zusammenhang mit einem gewährleistungsrechtlichen Haftungsausschluß - grundsätzlich nur diejenigen (sogen, offenen) Mängel, die bei einer den Umständen nach zumutbaren Prüfung und Untersuchung unschwer erkennbar sind (vgl.Senatsurteil vom 18. Dezember 1956 - VIII ZR 19/56 = BB 1957, 283).
- BGH, 21.04.1982 - VIII ZR 26/81
Gewährleistung des Käufers eines Neufahrzeugs für das in Zahlung gegebene …
In den Fällen, in denen der erkennende Senat über Mängelansprüche des aufkaufenden oder in Zahlung nehmenden Händlers zu entscheiden hatte, bestand keine Veranlassung, einen Haftungsausschluß zu erörtern, weil es sich entweder um Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel handelte, deren Ausschluß nach § 476 BGB unwirksam ist, oder um dem Händler bekannte Mängel, für die der Verkäufer nach § 460 BGB ohnehin nicht haftet (Senatsurteile vom 18. Dezember 1956 - VIII ZR 19/56 = BB 1957, 238 = DB 1957, 186, vom 21. Oktober 1964 - VIII ZR 151/63 = LM BGB § 463 Nr. 11 = NJW 1965, 35;… für die ähnlich liegenden Fälle bei Vereinbarung eines Vermittlungsvertrages über den Gebrauchtwagen Senatsurteil vom 5. April 1978 - VIII ZR 83/77 aaO). - OLG Köln, 16.09.1991 - 2 U 51/91
Gewährleistung; Mangel; Besichtigung; Wie besichtigt; Unterboden; Rost; Undicht; …
Die Klausel im Kaufvertrag "wie besichtigt" ist als teilweiser vertraglicher Gewährleistungsausschluß aufzufassen, nämlich so, daß damit alle Mängel von der Gewährleistung ausgeschlossen sind, die bei ordnungsgemäßer Besichtigung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen zu erkennen waren (vgl. BGH, BB 1957, 238;… Westermann, in: MünchKomm, 2. Aufl., § 476 Rdnr. 9 m. w. Nachw.;… Reinking-Eggert, Autokauf, 4. Aufl., Rdnr. 1580;… Palandt-Putzo, BGB, 50. Aufl., § 476 Rdnr. 7). - BGH, 23.10.1963 - V ZR 256/62 Voraussetzung dieser Nichtigkeit ist in objektiver Hinsicht ein auffälliges (erhebliches) Mißverhältnis des Wertes von Leistung und Gegenleistung und außerdem in subjektiver Hinsicht entweder die Ausbeutung von Notlage, Leichtsinn oder Unerfahrenheit (§ 138 Abs. 2 BGB) oder sonst eine vorwerfbare Gesinnung des Begünstigten (…a.a.O. Abs. 1; BGH Urteil vom 5. März 1951, IV ZR 107/50, NJW 1951, 397 im Anschluß an RGZ 150, 1; Urteil vom 18. Dezember 1956, VIII ZR 19/56, BB 1957, 238; Urteil vom 21. Mai 1957, VIII 226/56, LM BGB § 138 (Ba) Nr. 2 = NJW 1957, 1274; Urteil vom 10. Oktober 1957, II ZR 345/56, BB 1958, 100; Senatsurteil vom 30. Januar 1963, V ZR 78/61).
- BGH, 12.03.1971 - V ZR 119/68
Voraussetzungen für das Anerkenntnis einer Klageforderung - Bewertung der …
Ob arglistiges Verschweigen vorliegt, beurteilt sich, wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, danach, ob der Verkäufer gemäß § 242 BGB einen ihm bekannten und nach seiner Ansicht dem Käufer unbekannten, aber möglicherweise wesentlichen Umstand offenbaren mußte (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 1956, VIII ZR 19/56, VRS 12, 161, 162). - OLG Koblenz, 12.11.1976 - 8 U 548/75
Rückerstattung des Kaufpreises für einen Gebrauchtwagen; Anfechtung eines …
Diese Vertragsklausel schließt lediglich die Haftung des Verkäufers für solche Mängel aus, die bei der Besichtigung und Probefahrt wahrnehmbar sind (BGH BB 1957, 238 Sp. 1 Abs. 5; s.a. OLG Köln NJW 1973, 903 f.).
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Rechtsprechung
| BGH, 11.12.1956 - I ZR 61/55 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1957, 462
- GRUR 1957, 224
- DB 1957, 186
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.07.1953 - I ZR 91/52
Vorrats- und Defensivzeichen
Auszug aus BGH, 11.12.1956 - I ZR 61/55
Bei Prüfung der Schutzfähigkeit des Klagezeichens gehen das Berufungsgericht und das Landgericht in Übereinstimmung mit der herrschenden Rechtsauffassung (BGHZ 10, 211 - Nordona; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, § 1 WZG Anm. 14) davon aus, daß nach geltendem Recht Voraussetzung des Warenzeichenschutzes nicht die Benutzung des Warenzeichens ist, sondern daß der Benutzungswille des Warenzeicheninhabers genügt, und daß ein solcher Benutzungswille auch bei Vorratszeichen grundsätzlich anzunehmen sei.Auf die große Zahl der überhaupt für die Klägerin eingetragenen Warenzeichen schlechthin kommt es nicht entscheidend an (BGHZ 10, 211 [215]).
- RG, 04.11.1919 - II 129/19
Vorratszeichen.
Auszug aus BGH, 11.12.1956 - I ZR 61/55
Das Berufungsgericht stellt seine Entscheidung auf den in dem oben angeführten Urteil des erkennenden Senats unter Hinweis auf RGZ 97, 90; 111, 195 ausgesprochenen und vom Schrifttum gebilligten (…vgl. Baumbach Hefermehl a.a.O. Anm. 15) Grundsatz ab, daß Warenzeichen vollen Zeichenschutz genießen, soweit sie nicht ohne Verfolgung eigener Rechtsschutzbedürfnisse lediglich eine unangemessene Beeinträchtigung fremden Wettbewerbs zum Ziele haben.
- BGH, 24.04.1963 - Ib ZR 2/62
Rechtsmittel
Im Anschluß an die in der Rechtsprechung (RGZ 97, 90, 93 - Pecho; 111, 192, 195 - Goldina; BGHZ 10, 211, 213 [BGH 03.07.1953 - I ZR 91/52] - Nordona; GRUR 1957, 224, 225 - Odorex; 1957, 228, 230 - Astrawolle - und 1957, 499, 500 - Wipp) hierzu entwickelten Grundsätze erlegt das Berufungsgericht sodann wegen der langen Dauer der Nichtbenutzung des Zeichens durch die Klägerin dieser die Darlegungs- und Beweislast dafür auf, daß sie mit den aus dem Vorratszeichen hergeleiteten Ansprüchen auch jetzt noch ein schutzwürdiges Interesse verfolge.Allerdings tritt bei einen langjährig nicht benutzten Vorratszeichen als besonderes Schutzerfordernis hinzu, daß der Zeicheninhaber noch ein schutzwürdiges Interesse an dem Zeichen besitzt, das die von diesem ausgehende Beeinträchtigung des Verkehrs an einer freien Zeichenwahl als vertretbar erscheinen läßt (BGH GRUR 1957, 224, 225 - Odorex; 1957, 499, 500 - Wipp).
Auf die Eignung des Vorratszeichens zur Kennzeichnung von Waren der fraglichen Art kommt es entscheidend an (BGH GRUR 1957, 224, 225 - Odorex); nur "passende" Zeichen können bei Bemessung des dem Zeicheninhaber zuzubilligenden Zeichenvorrats berücksichtigt werden (RGZ 90, 95).
- BGH, 12.10.1962 - I ZR 99/61
Rechtsmittel
Dies hätte hinsichtlich des Benutzungswillens eine andere Beurteilungsgrundlage ergeben als die, auf die das Berufungsgericht sich letztlich gestützt hat (vgl. dazu BGH GRUR 1957, 224, 225 - Odorex).Die in Betracht kommenden Gesichtspunkte werden sich dabei vielfach mit denjenigen berühren, von denen bei der Beurteilung des schutzwürdigen Interesses an einem längere Zeit hindurch nicht benutzten Vorratszeichen auszugehen ist (vgl. BGH GRUR 1957, 224, 225 - Odorex; 1957, 499, 500 - Wipp).
- BGH, 26.02.1971 - I ZR 67/69
Anspruch auf Unterlassung der Kennzeichnung von Produkten mit einem …
Die Benutzungsabsicht wird zunächst bei jeder ordnungsgemäßen Zeichenanmeldung vermutet (BGH GRUR 57, 224, 225 - Odorex; 58, 233, 235 - Wipp).
- BGH, 28.05.1971 - I ZR 35/70
Bestehen einer Verwechslungsgefahr von Warenzeichen - Gesamteindruck durch den …
Die für den Bestand des Zeichenrechts erforderliche Benutzungsabsicht wird zwar zunächst bei jeder ordnungsgemäßen Zeichenanmeldung vermutet (BGH GRUR 1957, 224, 225 - Odorex; 1958, 233, 235 - Wipp).Den Zeicheninhaber trifft dann die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß er nach wie vor eine Zeichenbenutzung beabsichtigt und trotz des Zeitablaufs seit erfolgter Zeicheneintragung noch ein schützenswertes Interesse an dem Zeichen besitzt (BGH GRUR 1957, 224, 225 - Odorex; 1957, 228, 230 - Astrawolle; 1963, 533, 534 - Windboy; 1965, 665, 668 - Liquiderma; 1969, 604, 605 - Slip).
- BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 22/64
Verwechselbarkeit der Zeichen "Kaloderma" und "Liquiderma" - Gemeinsamer …
Bei langjährig nicht benutzten Zeichen muß allerdings der Zeicheninhaber, auch wenn sein ohnehin erforderlicher Benutzungswille nicht widerlegt ist, den Fortbestand eines schutzwürdigen Interesses an der Aufrechterhaltung des Zeichens dartun, das die von dem Zeichen ausgehende Beeinträchtigung des Verkehrs bei der freien Zeichenwahl vertretbar erscheinen läßt (…BGH a.a.O.; BGH GRUR 1957, 224, 225 - Odorex; 1957, 499, 500 - Wipp). - BGH, 02.04.1969 - I ZR 47/67
Einwilligung zur Löschung eines Zeichens beim Deutschen Patenamt - Erstreckung …
Auf die Rechtslage konnte die Anzahl der Vorratszeichen der Beklagten nur Einfluß haben, wenn diese so hoch war, daß die Beklagte das Zeichen "Recrin" für die in Betracht kommenden Zwecke unter keinen Umständen brauchte und damit die Anmeldung ohne Verfolgung eigener Rechtsschutzbedürfnisse lediglich eine unangemessene Beeinträchtigung fremden Wettbewerbs zum Ziel haben konnte (BGH GRUR 1957, 224 [225] - Odorex). - BGH, 28.01.1966 - Ib ZR 29/64
Prince Albert
Bei der Beurteilung der noch in der Vorinstanz anhängigen, mit der Widerklage verfolgten Unterlassungs- und Löschungsansprüche der Beklagten wird das Berufungsgericht darüber hinaus prüfen müssen, ob die Klägerin für das 35 Jahre hindurch unbenutzte Klagezeichen, das im Verkehr ernstlich noch nicht in Erscheinung getreten ist, heute überhaupt noch ein Interesse an seiner Aufrechterhaltung und Benutzung in Anspruch nehmen kann (BGH GRUR 1957, 224, 225 - Odorex; vgl. auch GRUR 1957, 499, 500 - Wipp; 1963, 533, 534 - Windboy; 1965, 665, 667, 668 - Liquiderma). - BGH, 31.01.1958 - I ZR 178/56
Colonia
Abgesehen davon, daß die Schutzfähigkeit eines eingetragenen Warenzeichens nicht schon schlechthin dadurch ausgeschlossen wird, daß das Zeichen nicht oder noch nicht benutzt wird (Vorratszeichen, Abwehrzeichen; vgl. hierzu BGHZ 10, 211, 213 [BGH 03.07.1953 - I ZR 91/52] - Nordona - BGH GRUR 1957, 224 - Odorex), bedient sich die Klägerin im vorliegenden Fall tatsächlich in ihrem Geschäftsbetrieb zur Unterscheidung ihrer Waren (Berufskittel) von den Waren anderer, nämlich der ebenfalls die Gruppe " ..." beliefernden Wettbewerber, ihres Warenzeichens "Colonia". - BGH, 25.02.1966 - Ib ZB 7/64
Einwand der Nichtbenutzung im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren
Daran ist richtig, daß der Erfolg der Geltendmachung der Rechte aus einem unbenutzten Zeichen außerhalb des Widerspruchsverfahrens davon abhängen kann, aus welchem Grunde das Zeichen nicht benutzt worden ist: Während Vorratszeichen regelmäßig normalen Zeichenschutz genießen (vgl. BGHZ 10, 211 - Nordona; GRUR 1957, 224 - Odore; GRUR 1961, 628, 629 - Umberto Rosso; GRUR 1963, 533 - Windboy; vgl. auch GRUR 1959, 420, 421 - Ekopal zur Verwechslungsgefahr bei Vorratszeichen), beschränkt sich bei Defensivzeichen die Schutzfunktion grundsätzlich auf solche Gegenzeichen, die auch mit dem Hauptzeichen verwechslungsfähig sind, falls dieses durch Einführung in den Verkehr normale Verkehrsgeltung erlangt hat (BGHZ 32, 133 - Dreitannen). - BGH, 08.10.1987 - I ZB 2/86
"OIL OF ..."; Prüfung des Benutzungswillens
In der Praxis wird deshalb mit Recht von der Vermutung ausgegangen, daß der Anmelder das Warenzeichen in der vom Gesetz als Regelfall angenommenen Weise, nämlich zur Kennzeichnung von Waren aus seinem Geschäftsbetrieb, verwenden will (vgl. BGH GRUR 1957, 224, 225 - Odorex; 1956, 233, 235 - Wipp). - BGH, 14.03.1975 - I ZR 71/73
Anspruch auf Rücknahme einer Warenzeichenanmeldung aufgrund von prioritätsälteren …
- LAG Hessen, 11.03.1988 - 10 Sa 817/87
Diskriminierung: Ersatz des Vertrauensschadens bei geschlechtsspezifischer …
- BGH, 26.06.1968 - I ZR 55/66
Entzug des Schutzes einer international registrierten Marke (IR-Marke) für das …
- BGH, 26.04.1963 - Ib ZR 105/61
Rechtsmittel
- BGH, 21.12.1956 - I ZR 68/55
Rechtsmittel
- BGH, 27.06.1969 - I ZR 125/67
Streit zwischen Lackherstellern über die Verwendung von Warenzeichen - Vorliegen …
- BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 20/62
Rechtsmittel
- BGH, 04.06.1969 - I ZR 66/67
Streit zwischen Kosmetik- und Pflegemittelherstellern über die Verwendung von …
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Rechtsprechung
| OLG München, 01.06.1956 - 6 U 1032/56 |
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Beschränkung der Wettbewerbsklausel
Papierfundstellen
- NJW 1956, 1323
- DB 1957, 186
Wird zitiert von ...
- BGH, 06.10.1983 - I ZR 127/81
Zulässigkeit eines Wettbewerbsverbots beim Handelsvertretervertrag; Fristlose …
Insbesondere handelt es sich insoweit nicht um eine unzulässige, von den Vorschriften des § 90 a Abs. 1-3 HGB zum Nachteil des Handelsvertreters abweichende Vereinbarung i.S. des § 90 a Abs. 4 HGB (OLG München NJW 1956, 1323 [OLG München 01.06.1956 - 6 U 1032/56] = BB 1956, 733; OLG Düsseldorf BB 1962, 731;… Schröder, Recht der Handelsvertreter, 5. Aufl., § 90 a Rdnr. 27 a;… Brüggemann, HGB-GroßKomm, 4. Aufl., § 90 a Rdnr. 22, Baumbach-Duden, 25. Aufl.; § 90 a Anm. 8 D; allg.M.).
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Rechtsprechung
| BGH, 07.12.1956 - I ZR 135/55 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1957, 212
- DB 1957, 186
Wird zitiert von ...
- BGH, 26.11.1968 - X ZR 91/64
Voraussetzungen der Nichtigkeit eines Patents - Patent für ein Scharnier - …
In der Überwindung eines solchen technischen Vorurteils liegt nach ständiger Rechtsprechung eine erfinderische Leistung (BGH GRUR 1957, 212 - Kontinuierlich arbeitender Ofen - Reiner Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz 3. Aufl. Rdn. 58 zu § 1 PatG m.w.N.).
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