Rechtsprechung
| BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit mit GG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 10c; GG Art. 6 Abs. 1
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben bei Zusammenveranlagung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 17.10.1969 - II 99/66
- BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69
Papierfundstellen
- BVerfGE 32, 260
- NJW 1972, 524
- DB 1972, 416
- BStBl II 1972, 325
Wird zitiert von ... (47) Zitiert selbst (11)
- BFH, 22.01.1965 - VI 82/64 U
Gemeinschaftlicher Lohnsteuerjahresausgleich zweier Ehegatten
Auszug aus BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69
Der BFH hat auf die Rechtsprechung des VI. Senats hingewiesen, der den doppelten Abzug des Sonderausgaben-Pauschbetrags bei Ehegatten sowohl beim gemeinsamen Lohnsteuer-Jahresausgleich (BStBl 1965 III S. 176; 1958 III S. 77) als auch für den Fall der getrennten Veranlagung (BStBl 1967 III S. 114) für verfassungsmäßig gehalten habe.§ 22 Abs. 2 Nr. 2 LStDV 1965 hat seine Rechtsgrundlage in §§ 39 Abs. 3 Nr. 3, 51 Abs. 1 Nr. 1b in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Nr. 2 EStG 1965 (BFH, BStBl 1965 III S. 176).
Aus der Verweisung auf § 10c und § 26 EStG 1965 in Verbindung mit § 26a Abs. 2 EStG 1965 ergibt sich jedoch, daß nur die Summe der Pauschbeträge der Ehegatten gemeint sein kann, die demnach -- wie nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 LStDV 1965 -- einheitlich festzustellen sind (BFH: HFR 1964 S. 166; BStBl 1965 III S. 176).
Sinn und Zweck der Sonderausgaben geboten nicht, an die formelle Zahlungspflicht anzuknüpfen; im Hinblick auf die Gemeinsamkeit der Interessen und Zweckvorstellungen konnte der Gesetzgeber die Ehegatten wegen der Sonderausgaben als Einheit ansehen (BFH, BStBl 1965 III S. 176) und ihre Sonderausgaben zusammenrechnen.
- BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62
Wohnungsbauprämie
Auszug aus BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69
Allerdings widerspricht es dem Gebot des Ehe- und Familienschutzes nicht in jedem Fall, wenn der Gesetzgeber die normalerweise vorauszusetzende Lebens- und Interessengemeinschaft der Ehegatten und die sich daraus ergebende wirtschaftliche Situation berücksichtigt, wenn das der Natur des geregelten Lebensgebietes entspricht (BVerfGE 17, 210 [217] 2); 18, 97 [107] 3); 24, 104, [109]).Die Berücksichtigung dieser besonderen Lage muß gerade in dem konkreten Sachverhalt den Gerechtigkeitsvorstellungen der Allgemeinheit entsprechen (BVerfGE 17, 210 [217] 2); 24, 107 [109]).
Von ähnlichen Erwägungen gehen auch die Darlegungen des BVerfG in der Entscheidung vom 12. Februar 1964 -- 1 BvL 12/62 -- (BVerfGE 17, 210 [220]) 2) aus, wonach Ehegatten, die Bausparverträge abschließen, in der Regel für ein Bauvorhaben sparen.
- BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54
Steuersplitting
Auszug aus BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69
Der Schutz der Familie durch den Staat nach Art. 6 Abs. 1 GG umfaßt zweierlei: einmal die Aufgabe, Ehe und Familie vor Beeinträchtigungen durch andere Kräfte zu bewahren und durch geeignete Maßnahmen zu fördern; zum anderen das Verbot für den Staat selbst, die Ehe zu schädigen oder sonst zu beeinträchtigen (BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [76] 1); seitdem ständige Rechtsprechung).Nach ständiger finanzgerichtlicher Rechtsprechung liegt eine dauernde Trennung im Sinne des Steuerrechts nur dann vor, wenn sich die Trennung auf das eheliche Leben, den Haushalt und die Wirtschaftsführung erstreckt und ein Ehegatte die Absicht hat, diese Trennung für längere Zeit aufrechtzuerhalten (vgl. BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [79]) 1).
- BFH, 24.01.1958 - VI 9/56 S
Behandlung von Sonderausgaben bei getrnnter Veranlagung im Verhältnis zur …
Auszug aus BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69
Außerdem können Sonderausgaben, die Ledige wegen der Höchstbetragsvorschriften nicht mehr ausnutzen können, auf den nicht ausgenutzten Höchstbetrag des Ehegatten übertragen werden (vgl. BFH: BStBl 1958 III S. 77; 1965 III S. 176).Es läßt sich auch häufig nicht feststellen, wer von den Ehegatten die Sonderausgaben im einzelnen tatsächlich aus seinem Einkommen geleistet hat (BFH, BStBl 1958 III S. 77), oder voraussehen, wem die Leistungen (z. B. aus Rentenversicherung) einmal zugute kommen (BFH, BStBl 1966 III S. 676).
- BFH, 30.08.1966 - VI 287/65
Auszug aus BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69
Es läßt sich auch häufig nicht feststellen, wer von den Ehegatten die Sonderausgaben im einzelnen tatsächlich aus seinem Einkommen geleistet hat (BFH, BStBl 1958 III S. 77), oder voraussehen, wem die Leistungen (z. B. aus Rentenversicherung) einmal zugute kommen (BFH, BStBl 1966 III S. 676). - BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 438/68
Vereinsname
Auszug aus BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69
Die Verfassungswidrigkeit beruht dann auf dem Willen des Gesetzgebers (BVerfGE 12, 319 [BVerfG 02.05.1961 - 1 BvR 203/53] [322]; 30, 227 [240 f.]). - BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53
Ärztliche Pflichtaltersversorgung
Auszug aus BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69
Die Verfassungswidrigkeit beruht dann auf dem Willen des Gesetzgebers (BVerfGE 12, 319 [BVerfG 02.05.1961 - 1 BvR 203/53] [322]; 30, 227 [240 f.]). - BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57
Ehegattenfreibetrag
Auszug aus BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69
a) Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist für Ehegatten gegenüber Ledigen eine gesetzliche Benachteiligung hinzunehmen, wenn die allgemeine Tendenz des Gesetzes auf Gleichbehandlung ausgeht und die Ehegatten teilweise begünstigt, teilweise benachteiligt werden, die gesetzliche Regelung im ganzen sich aber vorteilhaft oder zumindest "ehe-neutral" auswirkt und wenn die gesetzlichen Vorteile denen zugute kommen, die zu den von der Benachteiligung Betroffenen gehören (BVerfGE 11, 50 [BVerfG 05.04.1960 - 1 BvL 31/57] [58f.]; 12, 151 [165 ff.] 4); 15, 328 [333] 5); 18, 97 [106f.]) 3). - BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57
Darreichende Verwaltung
Auszug aus BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69
a) Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist für Ehegatten gegenüber Ledigen eine gesetzliche Benachteiligung hinzunehmen, wenn die allgemeine Tendenz des Gesetzes auf Gleichbehandlung ausgeht und die Ehegatten teilweise begünstigt, teilweise benachteiligt werden, die gesetzliche Regelung im ganzen sich aber vorteilhaft oder zumindest "ehe-neutral" auswirkt und wenn die gesetzlichen Vorteile denen zugute kommen, die zu den von der Benachteiligung Betroffenen gehören (BVerfGE 11, 50 [BVerfG 05.04.1960 - 1 BvL 31/57] [58f.]; 12, 151 [165 ff.] 4); 15, 328 [333] 5); 18, 97 [106f.]) 3). - BFH, 13.10.1967 - VI B 43/67
Aussetzung des Verfahrens - Ablehnung eines Antrags - Normenkontrollverfahren - …
Auszug aus BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69
Im Beschluß vom 13. Oktober 1967 (BStBl 1968 II S. 118) sei dieser Frage keine grundsätzliche Bedeutung mehr beigemessen worden. - BFH, 11.11.1966 - VI 352/65
Berücksichtigung des Sonderausgabenhöchstbetrages für Versicherungsbeiträge bei …
- BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74
Schwangerschaftsabbruch I
Dieses Prinzip (vgl. BVerfGE 12, 151 [168]; 15, 328 [333]; 18, 97 [108]; 32, 260 [269]) muß in besonderem Maße für das höchstpersönliche Rechtsgut "Leben" gelten. - BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00
Zweitwohnungsteuer II
Insbesondere darf der Gesetzgeber Verheiratete steuerlich anders behandeln als Ledige (vgl. BVerfGE 32, 260 ). - BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1143/21
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Besteuerung von …
Insbesondere darf der Gesetzgeber Verheiratete steuerlich anders behandeln als Ledige (vgl. BVerfGE 32, 260 ; 114, 316 ).
- VGH Baden-Württemberg, 26.09.2017 - 9 S 2056/16
Verfassungswidrigkeit einer landesrechtlichen Regelung zum Recht auf …
Diese ist für den Fall anerkannt, dass eine Norm (wie hier § 44 Abs. 6 LHG ) zwar nicht selbst unmittelbar Rechtsgrundlage für die Entscheidung des Ausgangsverfahrens ist, dass ihre verfassungsrechtliche Bewertung aber zugleich über die Verfassungsmäßigkeit der unmittelbar maßgeblichen Rechtsgrundlage (hier: der Satzung der Antragsgegnerin) entscheidet (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14.04.1987 - 1 BvL 25/84 -, BVerfGE 75, 166, unter Hinweis auf Beschlüsse vom 18.10.1966 - 2 BvL 28/64 -, BVerfGE 20, 296, 303, vom 23.02.1972 - 2 BvL 36/71 -, BVerfGE 32, 346, 358, und vom 01.03.1978 - 1 BvL 24/76 -, BVerfGE 48, 29, 35 ff., für den Fall, dass das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht auf einer zur Nachprüfung gestellten gesetzlichen Ermächtigung beruht; Beschlüsse vom 24.02.1971 - 1 BvR 438/68 -, BVerfGE 30, 227, 240 f., und vom 25.01.1972 - 1 BvL 30/69 -, BVerfGE 32, 260, 266 f., für den Fall, dass das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht nur den wesentlichen Inhalt der zur Nachprüfung gestellten Gesetzesnorm wiederholt; vgl. ferner die besonders gelagerten Fälle BVerfG, Beschlüsse vom 17.06.1953 - 1 BvL 122/52 -, BVerfGE 2, 341, 345, und vom 19.10.1966 - 1 BvL 24/65 -, BVerfGE 20, 312, 316 f.). - BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvL 11/02
Stufe
Die Zulässigkeit einer solchen Vorlage wegen mittelbarer Entscheidungserheblichkeit ist für den Fall anerkannt worden, dass die vorgelegte Norm zwar nicht selbst unmittelbar Rechtsgrundlage für die Entscheidung des Ausgangsverfahrens ist, dass ihre verfassungsrechtliche Bewertung aber zugleich über die Verfassungsmäßigkeit der unmittelbar maßgeblichen Rechtsgrundlage entscheidet (vgl. BVerfGE 20, 296 ; 32, 346 und 48, 29 für den Fall, dass das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht auf einer zur Nachprüfung gestellten gesetzlichen Ermächtigung beruht; BVerfGE 30, 227 ; 32, 260 für den Fall, dass das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht nur den wesentlichen Inhalt der zur Nachprüfung gestellten Gesetzesnorm wiederholt; siehe auch BVerfGE 75, 166 ). - BVerfG, 22.05.2009 - 2 BvR 310/07
Verfassungsbeschwerde gegen steuerlichen Entlastungsbetrag nur für Alleinstehende …
Insbesondere darf der Gesetzgeber Verheiratete steuerlich anders behandeln als Ledige (vgl. BVerfGE 32, 260 ). - BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73
Hausgehilfin
Der nach dieser Vorschrift gebotene Schutz von Ehe und Familie gewährt Eheleuten einen Anspruch darauf, nicht allein deshalb, weil sie verheiratet sind, gegenüber Ledigen benachteiligt zu werden (vgl. insbesondere BVerfGE 9, 237 [247]; 32, 260 [267 f.]).Rn. 117 Daß diese Normen auch dem Steuergesetzgeber richtungsweisende Verpflichtungen auferlegen, ist unbestritten und in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BVerfGE 6, 55 [76, 82]; 32, 260 [267]; 43, 108 [119]).
- BVerfG, 16.12.2010 - 2 BvL 16/09
Unzulässige Richtervorlage - Zur Verfassungsmäßigkeit das § 104a Abs 3 S 1 …
Eine Schlechterstellung von Ehegatten sei insbesondere hinzunehmen, wenn die allgemeine Tendenz des Gesetzes auf Gleichbehandlung ausgeht und die Ehegatten teilweise begünstigt, teilweise benachteiligt werden, die gesetzliche Regelung im Ganzen sich aber vorteilhaft oder "eheneutral" auswirkt (vgl. BVerfGE 32, 260 ; 75, 361 ). - BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 912/03
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzug
Auf dieser Grundlage hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts für frühere Veranlagungszeiträume entschieden, dass die übergreifende Kürzung des Vorwegabzugs nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 6 GG verstößt (…Beschluss vom 16. Januar 1991 - 2 BvR 1400/90 -, HFR 1991, S. 672; vgl. auch BVerfGE 32, 260 ; 75, 361 ). - BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 2383/04
Verfassungsmäßigkeit der gemeinsamen Obergrenze von Entgeltpunkten für Ehepaare
Jedoch ist es verfassungsrechtlich zulässig, die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft zum Anknüpfungspunkt für wirtschaftliche Rechtsfolgen zu nehmen, wenn die konkreten Maßnahmen den Gerechtigkeitsvorstellungen der Gemeinschaft nicht widersprechen und damit nicht als Diskriminierung der Ehe anzusehen sind (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 28, 324 ; 32, 260 ; 69, 188 ; 75, 361 ; 75, 382 ; 81, 1 ). - BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84
Selbstbedienung bei Arzneimitteln
- BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvL 5/81
Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 1 Satz 2 EStG
- BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 587/01
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzug
- BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 1/02
Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen …
- BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 5/02
Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen …
- BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1
Schwangerschaftsabbruch I
- FG Münster, 22.01.2008 - 15 K 3341/06
Ermittlung der zumutbaren Belastung bei getrennter Veranlagung
- FG München, 08.11.2006 - 9 K 3675/04
Ermittlung der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) …
- BFH, 19.12.2007 - IX R 40/07
Einkunftsgrenze bei der Eigenheimzulage - Zusammenrechnung der Einkünfte beider …
- BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 4/02
Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen …
- BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 132/89
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Erhöhung der Steuerschuld bei …
- BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvR 528/72
Verfassungsmäßigkeit des "Schatelprivilegs" nach GewStG 1955
- BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 1852/03
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzug
- FG Baden-Württemberg, 24.09.2007 - 6 K 83/07
Zumutbare Belastung bei getrennter Veranlagung - außergewöhnliche Belastung bei …
- BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 24/76
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- FG Hamburg, 10.11.2006 - 1 K 240/05
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- BFH, 13.02.2003 - X R 6/99
Erwerb einer selbstgenutzten Wohnung vom Ehegatten
- BFH, 25.02.1988 - IV R 32/86
Bei zusammenveranlagten Ehegatten sind alle Einkünfte aus Land- und …
- BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 14/71
Keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bei der Regelung von …
- BVerfG, 16.01.1991 - 2 BvR 1400/90
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des zusätzlichen gemeinsamen Höchstbetrags für …
- BSG, 08.12.1982 - 9a RV 18/82
Gesundheitsschädigungen durch Schädigungsfolgen; Begründung eines …
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.1985 - 12 A 104/84
Voraussetzungen für die Gewährung von Ausbildungsförderung; Anspruch auf …
- BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 14/78
- BFH, 23.01.1981 - VI R 214/77
Eheschließung - Veranlagung - Veranlagungszeitraum - Ehegatte
- SG Berlin, 18.04.2011 - S 201 AS 45186/09
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ausschluss von SGB-2-Leistungen nach Einreise …
- BFH, 22.05.1981 - VI B 12/81
Sonderausgabenabzugsbetrag - Versicherungsbeiträge
- VG Cottbus, 23.08.2005 - 5 L 215/05
- BFH, 21.06.1989 - X R 19/85
Anforderungen an Anerkennung eines Sonderausgabenabzugs für Versicherungsbeiträge …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.01.2008 - 3 V 120/07
Ermittlung der zumutbaren Belastung i.S. des § 33 EStG bei getrennter Veranlagung
- BFH, 10.03.1972 - VI R 155/69
Geschiedene Ehegatten - Gemeinsame Kinder - Unterhalt - Berufsausbildung - …
- BVerfG - 1 BvL 35/69 (anhängig)
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.01.2008 - L 28 AS 1041/07
- BFH, 21.07.1993 - X R 24/91
Getrennte Veranlagung von Ehegatten und Möglichkeit einer einheitlichen Absetzung …
- FG Niedersachsen, 16.12.1997 - VII 121/96
Aufwendungen für Ausbau eines Einfamilienhauses; Inanspruchnahme von …
- SG Berlin, 30.03.2012 - S 128 AS 6271/12
Familiennachzug, Schutz von Ehe und Familie, Bedarfsgemeinschaft
- VG Cottbus, 30.08.2005 - 5 L 238/05
- KG, 18.03.1980 - 1 W 2707/79
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Rechtsprechung
| BFH, 24.11.1971 - I R 109/71 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Darlehnsvaluta - Damnum - Teil des Effektivzinses
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 104, 152
- DB 1972, 416
- BStBl II 1972, 179
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BFH, 20.11.1969 - IV R 3/69
Kreditaufnahme - Aktiviertes Damnum - Disagio - Allgemeine Kreditbedingungen - …
Auszug aus BFH, 24.11.1971 - I R 109/71
Wie der erkennende Senat im Urteil I 52/64 vom 25. September 1968 (BFH 93, 444, BStBl II 1969, 18) unter Hinweis auf den Beschluß des BFH Gr. S. 2/64 S (…a. a. O.) ausgesprochen hat, ist das Disagio (Damnum) im Verhältnis zwischen Darlehnsgeber und Darlehnsnehmer nichts anderes als eine zusätzliche Vergütung für die Überlassung des Kapitals (so auch die BFH-Urteile IV R 3/69 vom 20. November 1969, BFH 97, 418, BStBl II 1970, 209, und VI R 165/67 vom 10. März 1970, BFH 98, 490, BStBl II 1970, 453) und damit Teil des Effektivzinses, auch wenn das Damnum sich bürgerlich-rechtlich vom Normalzins unterscheidet und daher gewerbesteuerrechtlich nicht in jedem Falle als Zins für Dauerschulden anzusehen ist (vgl. BFH-Urteil IV 318/65 vom 4. März 1971, BFH 102, 392, BStBl II 1971, 716, nach dem der Zinscharakter des Damnums dann zu bejahen sein kann, wenn ein ungewöhnlich niedriger Zinsatz durch ein ungewöhnlich hohes Damnum ausgeglichen wird).Das Damnum gehört nicht zu den Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts "Kredit" (siehe dazu --g-- zum BFH-Urteil IV R 3/69, a. a. O., DStZ A 1970, 123); es ist auch keine vorweggenommene Kapitalrückzahlung, sondern eine Vorleistung auf die Verzinsung des Darlehnsnennbetrages.
- BFH, 06.12.1965 - GrS 2/64
Einbehaltung eines Damnums bei Auszahlung eines Tilgungsdarlehens
Auszug aus BFH, 24.11.1971 - I R 109/71
Zwar stelle das Damnum nach dem Beschluß des BFH Gr. S. 2/64 S vom 6. Dezember 1965 (BFH 84, 399, BStBl III 1966, 144) neben der laufenden Verzinsung eine zusätzliche Vergütung für die Kapitalnutzung dar. - BFH, 25.09.1968 - I 52/64
Zulässigkeit von Pauschalabschreibungen oder Pauschalwertberichtigungen zu …
Auszug aus BFH, 24.11.1971 - I R 109/71
Wie der erkennende Senat im Urteil I 52/64 vom 25. September 1968 (BFH 93, 444, BStBl II 1969, 18) unter Hinweis auf den Beschluß des BFH Gr. S. 2/64 S (…a. a. O.) ausgesprochen hat, ist das Disagio (Damnum) im Verhältnis zwischen Darlehnsgeber und Darlehnsnehmer nichts anderes als eine zusätzliche Vergütung für die Überlassung des Kapitals (so auch die BFH-Urteile IV R 3/69 vom 20. November 1969, BFH 97, 418, BStBl II 1970, 209, und VI R 165/67 vom 10. März 1970, BFH 98, 490, BStBl II 1970, 453) und damit Teil des Effektivzinses, auch wenn das Damnum sich bürgerlich-rechtlich vom Normalzins unterscheidet und daher gewerbesteuerrechtlich nicht in jedem Falle als Zins für Dauerschulden anzusehen ist (vgl. BFH-Urteil IV 318/65 vom 4. März 1971, BFH 102, 392, BStBl II 1971, 716, nach dem der Zinscharakter des Damnums dann zu bejahen sein kann, wenn ein ungewöhnlich niedriger Zinsatz durch ein ungewöhnlich hohes Damnum ausgeglichen wird).
- BFH, 15.05.1968 - I 158/63
Zuschüsse einer Kreissparkasse - Zinsverbilligung von Darlehn - Gemeinde - …
Auszug aus BFH, 24.11.1971 - I R 109/71
Wie der erkennende Senat im Urteil I 52/64 vom 25. September 1968 (BFH 93, 444, BStBl II 1969, 18) unter Hinweis auf den Beschluß des BFH Gr. S. 2/64 S (…a. a. O.) ausgesprochen hat, ist das Disagio (Damnum) im Verhältnis zwischen Darlehnsgeber und Darlehnsnehmer nichts anderes als eine zusätzliche Vergütung für die Überlassung des Kapitals (so auch die BFH-Urteile IV R 3/69 vom 20. November 1969, BFH 97, 418, BStBl II 1970, 209, und VI R 165/67 vom 10. März 1970, BFH 98, 490, BStBl II 1970, 453) und damit Teil des Effektivzinses, auch wenn das Damnum sich bürgerlich-rechtlich vom Normalzins unterscheidet und daher gewerbesteuerrechtlich nicht in jedem Falle als Zins für Dauerschulden anzusehen ist (vgl. BFH-Urteil IV 318/65 vom 4. März 1971, BFH 102, 392, BStBl II 1971, 716, nach dem der Zinscharakter des Damnums dann zu bejahen sein kann, wenn ein ungewöhnlich niedriger Zinsatz durch ein ungewöhnlich hohes Damnum ausgeglichen wird). - BFH, 04.03.1971 - IV 318/65
Damnum - Dauerschuldzinsen
Auszug aus BFH, 24.11.1971 - I R 109/71
Wie der erkennende Senat im Urteil I 52/64 vom 25. September 1968 (BFH 93, 444, BStBl II 1969, 18) unter Hinweis auf den Beschluß des BFH Gr. S. 2/64 S (…a. a. O.) ausgesprochen hat, ist das Disagio (Damnum) im Verhältnis zwischen Darlehnsgeber und Darlehnsnehmer nichts anderes als eine zusätzliche Vergütung für die Überlassung des Kapitals (so auch die BFH-Urteile IV R 3/69 vom 20. November 1969, BFH 97, 418, BStBl II 1970, 209, und VI R 165/67 vom 10. März 1970, BFH 98, 490, BStBl II 1970, 453) und damit Teil des Effektivzinses, auch wenn das Damnum sich bürgerlich-rechtlich vom Normalzins unterscheidet und daher gewerbesteuerrechtlich nicht in jedem Falle als Zins für Dauerschulden anzusehen ist (vgl. BFH-Urteil IV 318/65 vom 4. März 1971, BFH 102, 392, BStBl II 1971, 716, nach dem der Zinscharakter des Damnums dann zu bejahen sein kann, wenn ein ungewöhnlich niedriger Zinsatz durch ein ungewöhnlich hohes Damnum ausgeglichen wird). - BFH, 10.03.1970 - VI R 165/67
Abzugsfähigkeit eines bei Auszahlung eines Tilgungsdarlehens für die Errichtung …
Auszug aus BFH, 24.11.1971 - I R 109/71
Wie der erkennende Senat im Urteil I 52/64 vom 25. September 1968 (BFH 93, 444, BStBl II 1969, 18) unter Hinweis auf den Beschluß des BFH Gr. S. 2/64 S (…a. a. O.) ausgesprochen hat, ist das Disagio (Damnum) im Verhältnis zwischen Darlehnsgeber und Darlehnsnehmer nichts anderes als eine zusätzliche Vergütung für die Überlassung des Kapitals (so auch die BFH-Urteile IV R 3/69 vom 20. November 1969, BFH 97, 418, BStBl II 1970, 209, und VI R 165/67 vom 10. März 1970, BFH 98, 490, BStBl II 1970, 453) und damit Teil des Effektivzinses, auch wenn das Damnum sich bürgerlich-rechtlich vom Normalzins unterscheidet und daher gewerbesteuerrechtlich nicht in jedem Falle als Zins für Dauerschulden anzusehen ist (vgl. BFH-Urteil IV 318/65 vom 4. März 1971, BFH 102, 392, BStBl II 1971, 716, nach dem der Zinscharakter des Damnums dann zu bejahen sein kann, wenn ein ungewöhnlich niedriger Zinsatz durch ein ungewöhnlich hohes Damnum ausgeglichen wird). - BFH, 23.02.1966 - VI 209/63
Auszug aus BFH, 24.11.1971 - I R 109/71
Es rechne indes nicht zu den echten Zinsen und hänge insbesondere nicht von der Nutzungsdauer des Kapitals, sondern von anderen Faktoren ab, wie vornehmlich von der jeweiligen Wirtschaftslage auf dem Kapitalmarkt (BFH-Urteil VI 209/63 vom 23. Februar 1966, BFH 86, 32, BStBl III 1966, 375).
- BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95
Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur …
Zu diesen öffentlich-rechtlichen Pflichten gehören vor allem die Erfüllung der der Gesellschaft obliegenden steuerlichen Pflichten (BFH, Urteil vom 21. Januar 1972 - VI R 187/68 - BFHE 104, 294, 297 = DB 1972, 416) sowie die Abführung der Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherungsbeiträge. - BFH, 08.11.1989 - II R 29/86
Schuldabzug für ein von einem Kreditinstitut gewährtes Disagio bei der …
Dieser Rechtsprechung liegt die Auffassung zugrunde, daß das einbehaltene Disagio vorausgezahltes Nutzungsentgelt ist (vgl. das BFH-Urteil vom 24. November 1971 I R 109/71, BFHE 104, 152, BStBl II 1972, 179; vgl. auch das Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 1. Juni 1989 III ZR 219/87, NJW-Rechtsprechungs-Report, Zivilrecht - NJW-RR - 1989, 947). - BFH, 21.01.1975 - VIII R 101/70
Einfamilienhaus - Verpflichtung des Käufers - Anrechnung auf Kaufpreis - Damnum - …
Auch das Damnum ist Entgelt für die Kapitalnutzungen (vgl. BFH-Beschluß GrS 2/64 S mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; BFH-Urteile VI 1/61 U; vom 24. November 1971 I R 109/71, BFHE 104, 152, BStBl II 1972, 179 mit weiteren Nachweisen, und vom 13. März 1974 I R 165/72, BFHE 111, 527, BStBl II 1974, 359; offengelassen von BFH-Urteil VI R 211/66). - BFH, 26.11.1974 - VIII R 105/70
Abflußzeitpunkt eines Damnums bei Tilgungsstreckungsdarlehen
Die im Streitfall für die volle Auszahlung der Darlehenssumme vereinbarte "Nebenleistung" bedeutete mindestens wirtschaftlich eine Stundung des sog. Disagios (vgl. hierzu noch BFH-Urteil vom 24. November 1971 I R 109/71, BFHE 104, 152, BStBl II 1972, 179 [180 linke Spalte Mitte]). - BFH, 08.11.1989 - II R 244/84
Rechtliche Behandlung des Disagios bei der Feststellung des Einheitswertes des …
Dieser Rechtsprechung liegt die Auffassung zugrunde, daß das einbehaltene Disagio vorausgezahltes Nutzungsentgelt ist (vgl. das BFH-Urteil vom 24. November 1971 I R 109/71, BFHE 104, 152, BStBl II 1972, 179; vgl. auch das Urteil des BGH vom 1. Juni 1989 III ZR 219/87, NJW-Rechtsprechung-Report, Zivilrecht - NJW-RR - 1989, 947).
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