Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: BAG, 24.04.1975

Rechtsprechung
   BAG, 19.12.1974 - 2 AZR 565/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,172
BAG, 19.12.1974 - 2 AZR 565/73 (https://dejure.org/1974,172)
BAG, Entscheidung vom 19.12.1974 - 2 AZR 565/73 (https://dejure.org/1974,172)
BAG, Entscheidung vom 19. Dezember 1974 - 2 AZR 565/73 (https://dejure.org/1974,172)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,172) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bedingung - Einzelvertrag - Rechtswirksamkeit - Bestandsschutz - Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Nichterscheinen nach Urlaubsende

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 158 § 242 § 626; KSchG § 1

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 26, 417
  • NJW 1975, 1531
  • MDR 1975, 608
  • DB 1975, 112
  • DB 1975, 890
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)

  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 93/01

    Aufhebungsvertrag - Probezeitverlängerung durch entsprechend befristeten …

    Zu Unrecht macht die Revision geltend, ein unbedingter Aufhebungsvertrag mit bedingter Wiedereinstellungszusage sei einem auflösend bedingten Aufhebungsvertrag gleichzustellen und damit stets wegen Umgehung zwingenden Kündigungsrechts unwirksam (vgl. BAG 5. Dezember 1985 - 2 AZR 61/85 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 10 = EzA BBiG § 15 Abs. 2 Nr. 1 Nr. 64; 19. Dezember 1974 - 2 AZR 565/73 - BAGE 26, 417;… APS/Backhaus § 620 BGB Rn. 192).
  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 324/03

    Kündigung vor Dienstantritt

    a) Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist oder auch aus wichtigem Grund vor dem vereinbarten Dienstantritt gekündigt werden, wenn die Parteien dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen haben oder sich der Ausschluss der Kündigung aus den Umständen - etwa der Vereinbarung einer Vertragsstrafe für den Fall des Nichtantritts der Arbeit - zweifelsfrei ergibt (BAG 19. Dezember 1974 - 2 AZR 565/73 - BAGE 31, 121; 14. Dezember 1988 - 5 AZR 10/88 - Gewerkschafter 1989 Nr. 338).
  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 739/00

    Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    Der Vereinbarung einer lediglich außerordentlichen Kündigungsmöglichkeit bedurfte es bereits deswegen nicht, weil sie für beide Vertragspartner zwingendes Recht und damit unabdingbar ist (BAG 19. Dezember 1974 - 2 AZR 565/73 - BAGE 26, 417).
  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei …

    Nach allgemeiner Meinung kann das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) nicht ausgeschlossen werden (BAG Urteile vom 6. November 1956 - 3 AZR 42/55 - BAGE 3, 168 = AP Nr. 14 zu § 626 BGB;… vom 11. Juli 1958 - 1 AZR 366/55 - BAGE 6, 109 = AP Nr. 27, aaO; vom 19. Dezember 1974 - 2 AZR 565/73 - BAGE 26, 417 = AP Nr. 3 zu § 620 BGB Bedingung; vom 22. Juli 1992 - 2 AZR 84/92 - EzA § 626 BGB n.F. Nr. 14;… Erman/Hanau, BGB, 9. Aufl., § 626 Rz 15;… Kittner/Trittin, KSchR, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 2;… KR-Hillebrecht, 4. Aufl., § 626 BGB Rz 37; a.A. Gamillscheg, AuR 1981, 105).
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 633/07

    Kündigung - Betriebsbeauftragter für Abfall

    In einer solchen Erklärung läge weder ein Verzicht des Klägers auf den besonderen Kündigungsschutz - der grundsätzlich ohnehin nicht vor Zugang der Kündigung wirksam hätte erklärt werden können (vgl. beispielsweise: Senat 19. Dezember 1974 - 2 AZR 565/73 - mwN, BAGE 26, 417, 423) - noch eine Niederlegung des Amts als Abfallbeauftragter.
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99

    Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des …

    Auch bei einem für den Arbeitgeber unkündbaren Arbeitsverhältnis bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung bestehen (vgl. etwa BAG 19. Dezember 1974 - 2 AZR 565/73 - BAGE 26, 417, 422; 18. Dezember 1980 - 2 AZR 980/78 - AP BGB § 174 Nr. 4 = EzA BGB § 174 Nr. 4, zu II 4 a der Gründe;… KR-Fischermeier 5. Aufl. § 626 BGB Rn. 57, 59;… ErfK/Müller-Glöge § 626 BGB Rn. 238, 239;… Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 7. Aufl. Rn. 467, 468;… Kittner/Däubler/Zwanziger KSchR 4. Aufl. § 626 BGB Rn. 238).
  • BAG, 13.12.1984 - 2 AZR 294/83

    Aufhebungsvertrag und bedingte Wiedereinstellungszusage

    Eine einzelvertragliche Vereinbarung, nach welcher das Arbeitsverhältnis zum Urlaubsende aufgelöst, dem Arbeitnehmer jedoch gleichzeitig die Wiedereinstellung zu den bisherigen Arbeitsbedingungen unter der Bedingung zugesagt wird, daß er dies spätestens an einem bestimmten, nach dem Urlaubsende liegenden Termin beantragt, ist wegen Umgehung zwingenden Kündigungs- und Kündigungsschutzrechts unwirksam (im Anschluß an BAG 26, 417 = AP Nr. 3 zu § 620 BGB Bedingung).

    Es hat ferner zutreffend angenommen, daß die vertraglich vereinbarte Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich zulässig und nicht durch Kündigungs- oder Kündigungsschutzbestimmungen ausgeschlossen ist (vgl. das Senatsurteil BAG 26, 417 = AP Nr. 3 zu § 620 BGB Bedingung, zu B I der Gründe, m.w.N., mit zustimmender Anmerkung von Hueck).

    In Übereinstimmung mit dem Senatsurteil vom 19. Dezember 1974 (BAG 26, 417 - zu B II 3 der Gründe) hat es ferner in § 626 BGB eine zwingende Vorschrift über die außerordentliche Kündigung gesehen, die Vereinbarungen entgegensteht, durch die der für die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung erforderliche wichtige Grund beseitigt oder eingeschränkt wird.

    Der Senat hat in dem Urteil BAG 26, 417 einen bedingten Aufhebungsvertrag, in dem die Arbeitsvertragsparteien vereinbart hatten, daß der ausländische Arbeitnehmer am Ende der gewährten Freizeit die Arbeit wieder aufnehmen und das Arbeitsverhältnis andernfalls ohne Rücksicht auf die Gründe des Fernbleibens enden solle, wegen Umgehung des § 626 BGB sowie des allgemeinen Kündigungsschutzes für unwirksam angesehen.

    Dies ergibt sich aus den in dem Senatsurteil BAG 26, 417 dargelegten und vorstehend unter IV. wiedergegebenen Gründen.

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 516/90

    Auflösend bedingter Umschulungsvertrag

    Sie steht Vereinbarungen entgegen, durch die der für die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung erforderliche wichtige Grund beseitigt oder eingeschränkt wird (BAGE 26, 417; 36, 112 = AP Nr. 3 und 4 zu § 620 BGB Bedingung;… Senatsurteil vom 25. Juni 1987 - 2 AZR 541/86 - AP, aaO).
  • BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08

    Einseitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand

    Bei diesen Vertragsgestaltungen kann der Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Konsequenzen seiner Entscheidung für Bestand und Inhalt des Arbeitsverhältnisses absehen (vgl. BAG 19. Dezember 1974 - 2 AZR 565/73 - BAGE 26, 417, 421).
  • BAG, 05.12.1985 - 2 AZR 61/85

    Beendigung des Ausbildungsverhältnisses wegen Lernunwilligkeit - Androhung der …

    Durch eine solche Vereinbarung wird der Berufsausbildungsvertrag selbst unter eine auflösende Bedingung gestellt, da er mit dem Eintritt der Bedingung enden soll (vgl. - für den insoweit gleichgelagerten Fall der Vereinbarung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei verspäteter Rückkehr aus dem Urlaub - Senatsurteil BAG 26, 417 = AP Nr. 3 zu § 620 BGB Bedingung, zu B II 3 c der Gründe).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BAG 26, 417; Urteil vom 13. Dezember 1984 - 2 AZR 294/83 - EzA § 620 BGB Bedingung Nr. 3) ist die vertraglich vereinbarte Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich zulässig und nicht durch Kündigungs- oder Kündigungsschutzvorschriften ausgeschlossen.

    Der Senat hat in dem Urteil BAG 26, 417 einen bedingten Aufhebungsvertrag, in dem die Arbeitsvertragsparteien vereinbart hatten, daß der ausländische Arbeitnehmer am Ende der gewährten Freizeit die Arbeit wieder aufnehmen und das Arbeitsverhältnis andernfalls ohne Rücksicht auf die Gründe des Fernbleibens enden solle, wegen Umgehung des § 626 BGB sowie des allgemeinen Kündigungsschutzes für unwirksam angesehen.

  • BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Verspätete Zustellung eines Urteils - …

  • BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 788/78

    Auflösende Bedingung im Arbeitsvertrag mit Lizenzfußballspieler

  • BAG, 25.06.1987 - 2 AZR 541/86

    Unwirksamkeit einer vorsorglichen ordentlichen Kündigung - Verlängerung des …

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 656/02

    Kündigung einer im Ausland als sog. Ortskraft beschäftigten Sprachlehrerin wegen …

  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 10/88

    Vertragsstrafe bei Nichtantritt der Arbeit - Kündigung vor Arbeitsantritt - …

  • BAG, 17.11.1977 - 5 AZR 599/76

    Unbezahlter Sonderurlaub - Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Abbedingung der …

  • BAG, 26.06.2001 - 8 AZR 739/00

    Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

  • LAG Köln, 07.04.2005 - 5 Sa 1468/04

    auflösende Bedingung, Versetzung

  • LAG Berlin, 16.07.1990 - 9 Sa 43/90

    Arbeitsvertrag: auflösende Bedingung - gesundheitliche Eignung

  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 658/88

    Arbeitsverhältnis: Beendigung - Aufhebungsvertrag - Generalhandlungsvollmacht

  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 934/78

    Tarifvertrag - Dienstunfähigkeit - Feststellung durch Arzt - Lohntarifvertrag der …

  • BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 303/75

    Kündigungsschutz eines Wahlvorstandsmitglieds - Voraussetzungen einer …

  • LAG Hamm, 04.03.2005 - 10 Sa 1989/04

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem Lizensspieler Wirksamkeit des …

  • LAG Hamm, 13.01.2000 - 17 Sa 1712/99

    Wirksamkeit außerordentlicher fristloser Kündigung ; Anwendbarkeit der für …

  • LAG Köln, 18.01.2002 - 4 Sa 21/01

    Altersversorgung eines beurlaubten Beamten

  • LAG München, 29.10.1987 - 4 Sa 783/87

    Unzulässiger Kündigungsverzicht bei Einstellung eines alkoholgefährdeten …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2018 - 4 Sa 243/17

    Verzicht auf Kündigungsschutz - Zugang einer Kündigungserklärung

  • LAG Hamm, 04.06.1998 - 17 Sa 2391/97

    Außerordentliche Änderungskündigung aus betriebsbedingten Gründen; Einstweiliger …

  • LAG Hessen, 07.05.1997 - 2 Sa 2275/95

    Streitigkeit über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung mit …

  • LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
  • BAG, 19.09.1989 - 4 AZN 408/89

    Revision: Nichtzulassungs-Beschwerde - Divergenz - Voraussetzungen

  • BAG, 14.12.1979 - 7 AZR 1042/77

    Kündigung - Kündigungsgründe - Vertragsgestaltung - Betriebsbedingte Kündigung - …

  • BAG, 17.01.1984 - 2 AZN 479/83
  • BAG, 25.08.1983 - 2 AZR 401/82
  • BAG, 01.02.1979 - 3 AZR 572/77

    Umgehung der Kündigungsfrist durch auflösende Bedingung

  • LAG Nürnberg, 22.12.1980 - 4 Sa 81/79
  • BAG, 03.07.1980 - 2 AZR 804/79
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG

Rechtsprechung
   BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 439/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,11097
BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 439/74 (https://dejure.org/1975,11097)
BAG, Entscheidung vom 24.04.1975 - 2 AZR 439/74 (https://dejure.org/1975,11097)
BAG, Entscheidung vom 24. April 1975 - 2 AZR 439/74 (https://dejure.org/1975,11097)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,11097) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DB 1975, 890
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BAG, 04.04.1974 - 2 AZR 452/73

    Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Verhaltensbedingte Kündigung - …

    Auszug aus BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 439/74
    Auf die Revision der Beklagten hat der Senat durch Urteil vom 4. April 1974 - 2 AZR 452/73 - AP Nr. 1 zu § 626 BGB Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt - dieses Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Der Kläger rügt erfolglos, das Landesarbeitsgericht habe % den Umfang der sich aus dem Urteil des Senates vom 4. April 1974 (aaO) ergebenden Bindungswirkung nach § 565 Abs. 2 ZPO verkannt, indem es angenommen habe, es sei in der Beurteilung der von der Beklagten vorgebrachten Kündigungsgründe völlig frei und habe festzustellen, ob die Behauptungen der Beklagten wahr oder unwahr seien.

    d) Nach der Entscheidung des Senates vom 4. April 1974 (aaO) kann sich der Kläger auch nicht darauf berufen, insoweit in Wahrnehmung der ihm als Mitglied des Aufsichtsrats obliegenden Aufgaben und Befugnisse gehandelt zu haben.

  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche …

    Auszug aus BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 439/74
    Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob der richtige rechtliche Maßstab angewandt und bei der Interessenabwägung der Sachverhalt vollständig und erschöpfend beurteilt worden ist (ständige Rechtsprechung des Senates; vgl. BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG und AP Nr. 71 zu § 1 KSchG).

    Das entspricht im Ausgangspunkt der Rechtsprechung des Senates (vgl. BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; AP Nr. 21 zu § 1 KSchG und AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte.Kündigung).

  • BGH, 14.07.1967 - V ZR 112/64
    Auszug aus BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 439/74
    Es sind deswegen die Vorschriften über das Versäumnisverfahren der I. Instanz und damit auch der § 331 ZPO entsprechend anzuwenden (vgl. Stein- Jonas-Grunsky, ZPO, 19. Aufl., § 566 Anm. III und BGH NJW 1967, 2162).

    Bei einer Säumnis des Revisionsbeklagten ist eine Sachprüfung nur insoweit ausgeschlossen, als nach § 331 Abs. 1 ZPO Tatsachen als zugestanden gelten, deren Geltendmachung in der Revisionsinstanz zulässig ist und die auch in der Revisionsbegründung vorgetragen worden sind (vgl. Rosenberg-Schwab, Zivilprozeßrecht, 11. Aufl., § 147 V 2 - S. 805 und BGH NJW 1967, 2162).

  • BAG, 10.12.1956 - 2 AZR 288/54

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 439/74
    Das entspricht im Ausgangspunkt der Rechtsprechung des Senates (vgl. BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; AP Nr. 21 zu § 1 KSchG und AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte.Kündigung).
  • BAG, 03.08.1961 - 2 AZR 117/60

    Prozeßbeendender Vergleich über befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 439/74
    dd) Die Rüge, das Landesarbeitsgericht lasse eine "Sachfeststellung" dafür vermissen, daß der Kläger zwischen der Information durch Herrn R und seiner eigenen Wertung nicht unterschieden habe, läßt nicht erkennen, ob damit eine Verletzung materiellen Rechts oder ein Verfahrensverstoß gerügt werden soll, und ist deswegen unzulässig (vgl. BAG 1 1, 2J6 [244] = AP Nr. 19 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), ee) Der Vortrag, das Landesarbeitsgericht sei in "ähnlicher Weise" bezüglich der Feststellungen über die Vorgänge am 25. Januar 1972 verfahren.und insoweit seien dieselben prozessualen Rügen wie zum 24. Januar 1972 zu erheben, enthält eine unzulässige Verfahrensrüge, weil die Gründe, aus denen sich die behaupteten Verfahrensmängel ergeben sollten, nicht genau bezeichnet worden sind.
  • BAG, 13.10.1955 - 2 AZR 106/54

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für die außerordentliche Kündigung eines …

    Auszug aus BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 439/74
    Darauf brauchte das Landesarbeitsgericht nicht ausdrücklich und im einzelnen einzugehen, weil die Mitgliedschaft eines Arbeitnehmers im Betriebsrat oder einer anderen betriebsverfassungsrechtlichen Einrichtung bei der Interessenabwägung grundsätzlich nicht zu seinen Gunsten zu berücksichtigen ist (…vgl. Hueck, aaO, § 15 Anm. 42; BAG'1, 185 C189-190] = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG; BAG 2, 138 C140-141] = AP Nr. 3 zu § 13 KSchG; BAG 2, 266 = AP Nr. 4 zu § 13 KSchG und BAG 12, 141 = AP Nr. 16 zu § 13 KSchG).
  • BAG, 13.01.1956 - 1 AZR 167/55

    Volksabstimmung - Parteipolitisches Interesse der KPD - Amtspflichten eines …

    Auszug aus BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 439/74
    Darauf brauchte das Landesarbeitsgericht nicht ausdrücklich und im einzelnen einzugehen, weil die Mitgliedschaft eines Arbeitnehmers im Betriebsrat oder einer anderen betriebsverfassungsrechtlichen Einrichtung bei der Interessenabwägung grundsätzlich nicht zu seinen Gunsten zu berücksichtigen ist (…vgl. Hueck, aaO, § 15 Anm. 42; BAG'1, 185 C189-190] = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG; BAG 2, 138 C140-141] = AP Nr. 3 zu § 13 KSchG; BAG 2, 266 = AP Nr. 4 zu § 13 KSchG und BAG 12, 141 = AP Nr. 16 zu § 13 KSchG).
  • BAG, 20.12.1961 - 1 AZR 404/61

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 439/74
    Darauf brauchte das Landesarbeitsgericht nicht ausdrücklich und im einzelnen einzugehen, weil die Mitgliedschaft eines Arbeitnehmers im Betriebsrat oder einer anderen betriebsverfassungsrechtlichen Einrichtung bei der Interessenabwägung grundsätzlich nicht zu seinen Gunsten zu berücksichtigen ist (…vgl. Hueck, aaO, § 15 Anm. 42; BAG'1, 185 C189-190] = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG; BAG 2, 138 C140-141] = AP Nr. 3 zu § 13 KSchG; BAG 2, 266 = AP Nr. 4 zu § 13 KSchG und BAG 12, 141 = AP Nr. 16 zu § 13 KSchG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht