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Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.04.1977

Rechtsprechung
   BGH, 04.07.1977 - II ZR 55/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1662
BGH, 04.07.1977 - II ZR 55/76 (https://dejure.org/1977,1662)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1977 - II ZR 55/76 (https://dejure.org/1977,1662)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1977 - II ZR 55/76 (https://dejure.org/1977,1662)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einschaltung einer Güteinstanz bei einer Massengesellschaft - Zweckmäßigkeit eines Schlichtungsverfahrens - Schlichtungsklausel in einem Gesellschaftsvertrag hinsichtlich Streitigkeiten bei der Abwicklung schuldrechtlicher Ansprüche - Sinn und Zweck eines Beirats bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 2263
  • MDR 1978, 31
  • WM 1977, 997
  • DB 1977, 1786
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • RG, 04.05.1926 - VI 29/26

    Schiedsrichterliches Verfahren

    Auszug aus BGH, 04.07.1977 - II ZR 55/76
    Daher hat die Schlichtungsklausel gerade auch für Streitigkeiten bei der Abwicklung ihren guten Sinn und ihre Einbeziehung in die Schlichtung wird regelmäßig dem Willen der Parteien entsprechen (siehe für die insoweit vergleichbare Lage beim Schiedsvertrag Stein/Jonas/Schlosser, ZPO 19. Aufl. § 1025 VII 2 bei Fußn. 161 und für die Weitergeltung der Schiedsklausel gegenüber einem ausgeschiedenen Vereinsmitglied RGZ 113, 321, 323).
  • OLG Saarbrücken, 02.04.2008 - 1 U 450/07

    Beweislastverteilung bei Prozessvoraussetzung - Anspruch auf Herausgabe eines …

    Von einem vorläufigen Ausschluss der Klagbarkeit des Klagebegehrens (BGH NJW 1977, 2263;… Reichert, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 10. Aufl., Rz. 1704) ist mithin nicht auszugehen.
  • OLG Saarbrücken, 15.11.2006 - 1 U 636/05

    Unwirksamkeit einer Satzungsbestimmung zum Stimmrecht von …

    Mit Blick auf die in § 14 der Satzung vorgesehene Ehrengerichtsklausel ist auch nicht von einem vorläufigen Ausschluss der Klagbarkeit des Feststellungsbegehrens auszugehen (BGH NJW 1977, 2263;… Reichert, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 8. Aufl., Rz. 1704).
  • BGH, 23.11.1983 - VIII ZR 197/82

    Vertrag über die Übernahme einer tierärztlichen Praxis - Vereinbarung zur …

    Deshalb hat der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes angenommen, der Gesellschaftsvertrag könne wirksam bestimmen, daß bei Streitigkeiten aus dem Vertrag der Rechtsweg erst beschritten werden darf, nachdem der Beirat der Gesellschaft einen Schlichtungsversuch unternommen hat (Urteil vom 4. Juli 1977 - II ZR 55/76 = NJW 1977, 2263 = WM 1977, 997).
  • OLG Stuttgart, 28.06.2023 - 4 U 31/23

    Schlichtungszwang - Lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsantrag gegen Werbung für …

    Die Position, dass aus einer freiwilligen Etablierung einer Schlichtungsstelle kein Zwang folgen könne, vor einem gerichtlichen Verfahren eine Schlichtung durchzuführen, ist in der Literatur insbesondere hinsichtlich Mediationsvereinbarungen vereinzelt bejaht worden (vgl. hierzu ausführlich Hilbig-Lugani, Die Auswirkungen unerfüllter Schlichtungs- und Mediationsvereinbarung auf die Zulässigkeit im Zivilprozess, ZZP, Heft 4, 2013), steht aber im Widerspruch zur vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Anrufung der staatlichen Gerichte so lange ausgeschlossen wird, bis die vertraglich bestimmte Schlichtungsstelle den Versuch unternommen hat, zwischen den Parteien eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2023 - II ZR 152/21; Urteil vom 16. August 2018 - III ZR 267/16; Urteil vom 18. November 1998 - VIII ZR 344/97; Urteil vom 23. November 1983 - VIII ZR 197/82; Urteil vom 4. Juli 1977 - II ZR 55/76).

    Rn. 60 Auch nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2023 - II ZR 152/21; Urteil vom 16. August 2018 - III ZR 267/16; Urteil vom 18. November 1998 - VIII ZR 344/97; Urteil vom 23. November 1983 - VIII ZR 197/82; Urteil vom 4. Juli 1977 - II ZR 55/76) hat eine Schlichtungsvereinbarung grundsätzlich zur Folge, dass eine vor Durchführung des Schlichtungsverfahrens erhobene Klage unzulässig ist.

  • BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 180/88

    Anmeldezeitraum von Ansprüchen zur Invaliditätsentschädigung - Zulässigkeit der …

    Eine solche Vereinbarung, in der ein bestimmtes prozessuales Verhalten in einer den Interessen beider Seiten dienenden Weise zugesichert wird, ist nach völlig herrschender Meinung zulässig, wenn das zugesicherte Verhalten nicht gegen höherrangiges Recht oder die guten Sitten verstößt (BGHZ 20, 198, 205 und 28, 45, 48 zum Verzicht auf Rechtsmittel im Scheidungsverfahren; BGHZ 38, 254, 258 zum Verzicht auf Aufrechnung; Urteile vom 4.7.1977 - II ZR 55/76 - NJW 1977, 2263 = LM BGB § 705 Nr. 68 unter 1. und vom 23.11.1983 - VIII ZR 197/82 - NJW 1984, 669 = LM ZPO § 253 Nr. 74, dazu Prütting, ZZP 99, 93: Klageweg erst nach Mißerfolg einer bestimmten außergerichtlichen Schlichtung; Urteile vom 19.5.1982 und 14.11.1983 - IVb ZR 705/80 und 1/82 - NJW 1982, 2072 unter I 2 und NJW 1984, 805 = LM ZPO § 794 Abs. 1 Ziff. 1 Nr. 28 unter I 2 und § 515 Nr. 22: Verpflichtung zum Verzicht auf Vollstreckungsabwehrklage und auf Rechtsmittel im Unterhaltsverfahren; Urteil vom 10.7.1985 - VIII ZR 285/84 - NJW 1986, 198 [BGH 10.07.1985 - VIII ZR 285/84] = LM ZPO § 514 Nr. 21: Vereinbarung der Sprungrevision heißt Verpflichtung zum Verzicht auf Berufung).
  • OLG Celle, 28.08.2008 - 13 U 178/08

    Schlichtungsklausel; Güteklausel; Schiedsvertrag; einstweilige Verfügung

    Rn. 4 Eine derartige Klausel hat zur Folge, dass eine vor Durchführung des in der Klausel geregelten Schlichtungsverfahrens erhobene Klage unzulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1998 - VIII ZR 344/97, NJW 1999, 647; BGH, Urteil vom 23. November 1983 - VIII ZR 197/82, NJW 1984, 669; BGH, Urteil vom 4. Juli 1977 - II ZR 55/76, NJW 1977, 2263).

    Rn. 6 Schlichtungsklauseln unterliegen nicht den Vorschriften über Schiedsverträge (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 1977 - II ZR 55/76, NJW 1977, 2263), eine direkte Anwendung der §§ 1029 ZPO ff. ZPO kommt daher nicht in Betracht.

  • BayObLG, 30.04.1990 - BReg. 1b Z 20/89

    Wohnungseigentümer; Teilbesitzer; Besitzansprüche; Sondereigentum; …

    Durch eine Schlichtungs- oder Güteklausel darf die Anrufung der Gerichte nämlich nicht unangemessen erschwert werden (BGH NJW 1977, 2263/2264; BayObLGZ 1973, 1/2).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.04.1977 - X ZB 24/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1180
BGH, 21.04.1977 - X ZB 24/74 (https://dejure.org/1977,1180)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1977 - X ZB 24/74 (https://dejure.org/1977,1180)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1977 - X ZB 24/74 (https://dejure.org/1977,1180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1636
  • MDR 1977, 750
  • GRUR 1977, 657
  • DB 1977, 1786
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.06.1976 - X ZB 23/74

    Patentfähigkeit von Organisations- und Rechenprogrammen

    Auszug aus BGH, 21.04.1977 - X ZB 24/74
    Zwar begründe, wie sich aus den Ausführungen des beschließenden Senats in seiner Entscheidung "Dispositionsprogramm" (BGHZ 67, 22) entnehmen lasse, die durch die Erfindung vermittelte Möglichkeit, erstmals eine elektronische Datenverarbeitungsanlage beim Straken einzusetzen, für sich allein noch nicht die Patentierbarkeit des Rechenprogramms, solange nicht dadurch eine neuartige Benutzung (neue Brauchbarkeit) der Anlage gelehrt werde.

    a) Wie der Senat in der bereits angeführten Entscheidung "Dispositionsprogramm" (BGHZ 67, 22) dargelegt hat, können bloße Rechenregeln, zu denen Algorithmen der hier in Rede stehenden Art regelmäßig zu zählen sind, keinen Patentschutz erlangen, da sie zu ihrer Anwendung ihrem Wesen nach auch dann nicht den Einsatz technischer Mittel, das heißt vom menschlichen Geist beherrschbarer Naturkräfte, voraussetzen, wenn sie in einer Sprache abgefaßt sind, die bereits auf den Einsatz einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage gerichtet ist.

  • BGH, 23.11.1965 - Ia ZB 210/63

    Dem Patentschutz zugängliches "bestimmtes" Verfahren zur Herstellung von …

    Auszug aus BGH, 21.04.1977 - X ZB 24/74
    Wie der Senat in den Entscheidungen "Suppenrezept" (GRUR 1966, 249) und "Garagentor" (GRUR 1967, 590) ausgeführt hat, steht der Anerkennung eines Erfindungsgegen standes als eines technischen nicht entgegen, daß der Nutzeffekt der Erfindung auf nichttechnischem Gebiet liegt.
  • BGH, 18.05.1967 - Ia ZR 37/65

    Nichtigerklärung eines Patents mangels Patentfähigkeit - Mangelnder technischer …

    Auszug aus BGH, 21.04.1977 - X ZB 24/74
    Wie der Senat in den Entscheidungen "Suppenrezept" (GRUR 1966, 249) und "Garagentor" (GRUR 1967, 590) ausgeführt hat, steht der Anerkennung eines Erfindungsgegen standes als eines technischen nicht entgegen, daß der Nutzeffekt der Erfindung auf nichttechnischem Gebiet liegt.
  • BGH, 11.06.1991 - X ZB 13/88

    Lehre zum technischen Handeln bei Datenverarbeitungsprogramm

    Er hat eine Lehre zum technischen Handeln in einer Anweisung zum planmäßigen Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs gesehen, und dies bei bloßen Rechen- und Organisationsregeln unabhängig von ihrer sprachlichen Einkleidung verneint (BGHZ 67, 22, 27 - Dispositionsprogramm; BGH GRUR 1977, 657, 658 - Straken; GRUR 1978, 102f. - Prüfverfahren; GRUR 1980, 849f. - Antiblockiersystem; BGHZ 78, 98f. - Walzstabteilung; GRUR 1986, 531, 533 - Flugkostenminimierung).

    Er hat dies in der Entscheidung "Straken" (GRUR 1977, 657, 658) näher erläutert: Die Formulierung ziele allein darauf ab, den Weg zu einer Patentierung einer neuen, erfinderischen Brauchbarkeit einer in ihren Elementen und ihrem Aufbau bekannten Datenverarbeitungsanlage offen zu halten, falls sich eine solche aus der Angabe des Rechenprogramms herleiten lassen sollte.

  • OLG Dresden, 05.05.2026 - 4 U 82/26

    PKV-Beitragserhöhung: Rückforderung scheitert trotz Erklärungsrügen an Verjährung

    Zwar ist kein besonderes Feststellungsinteresse wie in § 256 Abs. 1 ZPO nötig und genügt grundsätzlich schon die Möglichkeit, dass das inzidenter ohnehin zu klärende Rechtsverhältnis zwischen den Parteien noch über den gegenwärtigen Streitgegenstand hinaus Bedeutung hat oder gewinnen kann (BGH, Beschluss vom 21.04.1977 - X ZB 24/74; Urteil vom 09.03.1994 - VIII ZR 165/93).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.1998 - 2 U 67/95

    Vergütungsanspruch eines Arbeitnehmers für technische Verbesserungen eines …

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  • BGH, 07.06.1977 - X ZB 20/74

    Versagung eines Patents betreffend eines Verfahren zur Prüfung des …

    Umgekehrt wird eine technische, auf den Einsatz beherrschbarer Naturkräfte gerichtete Regel nicht dadurch ihres technischen Charakters entkleidet, daß sie ihre sprachliche Darstellung in einer äußerlich von technischen Merkmalen freien Ausdrucksweise findet (Beschluß des Senats vom 21. April 1977 - X ZB 24/74 - Straken -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 14.02.1978 - X ZB 3/76
    Bei der Erörterung der Frage, ob das entscheidende Merkmal technischer oder untechnischer Art ist, ist das Bundespatentgericht von den Grundsätzen, die der beschließende Senat in seinen Entscheidungen "Dispositionsprogramm" (BGHZ 67, 22), "Straken" (GRUR 1977, 657) und "Prüfverfahren" (NJW 1977, 1635 [BGH 07.06.1977 - X ZB 20/74] ) aufgestellt hat, nicht abgewichen.
  • OLG Dresden, 06.05.2025 - 4 U 1316/24
    Zwar ist kein besonderes Feststellungsinteresse wie in § 256 Abs. 1 ZPO nötig und genügt grundsätzlich schon die Möglichkeit, dass das inzidenter ohnehin zu klärende Rechtsverhältnis zwischen den Parteien noch über den gegenwärtigen Streitgegenstand hinaus Bedeutung hat oder gewinnen kann (BGH, Beschluss vom 21.04.1977 - X ZB 24/74; Urteil vom 09.03.1994 - VIII ZR 165/93).
  • OVG Hamburg, 01.08.1988 - Bf VI 60/87
    Denn diese Entscheidung ist -- ebenso wie weitere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Patentfähigkeit von Computerprogrammen (vgl. Beschluß vom 21.4.1977, DB 1977 S. 1786 = GRUR 1977 S. 657; Beschluß vom 13.5.1980, GRUR 1980 S. 849; Beschluß vom 16.9.1980, DB 1981 S. 89 = GRUR 1981 S. 39; Urteil vom 11.3.1986, GRUR 1986 S. 531) -- noch zu der vor dem 1.1.1978 geltenden Fassung des Patentgesetzes ergangen; neuere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs liegen -- soweit ersichtlich -- noch nicht vor.
  • BPatG, 18.07.1979 - 9 W (pat) 40/78
    (Im Anschluß an RG BlPMZ 1907, 107 - Sprengkammer; BGH GRUR 1977, 657 - Straken.).
  • BPatG, 12.06.1978 - 9 W (pat) 78/75
    Antiblockiersystem - Anweisung an den menschlichen Geist | 1. Bremsregeln für Antiblockiersysteme bei Fahrzeugbremsen, die zwar mit technischen Merkmalen verknüpft sind, ihrem Kern nach jedoch eine Denkanweisung darstellen, sind nicht patentierbar, selbst wenn es sich dabei nicht um einen Algorithmus im eigentlichen Sinn handelt, diesem jedoch wesensverwandt sind (Fortbildung BGH, 1976-06-22, X ZB 23/74, BlPMZ 1977, 20, Dispositionsprogramm; Fortbildung BGH, 1977-04-21, X ZB 24/74, BlPMZ 1977, 276, Straken; Fortbildung BGH, 1977-06-07, X ZB 20/74, BlPMZ 1977, 341, Prüfverfahren; Fortbildung BGH, 1978-02-14, X ZB 3/76, BlPMZ 1978, 349, Fehlerortung).
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