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Weitere Entscheidung unten: BAG, 16.10.1980

Rechtsprechung
   BAG, 30.10.1980 - 3 AZR 805/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,45
BAG, 30.10.1980 - 3 AZR 805/79 (https://dejure.org/1980,45)
BAG, Entscheidung vom 30.10.1980 - 3 AZR 805/79 (https://dejure.org/1980,45)
BAG, Entscheidung vom 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 (https://dejure.org/1980,45)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsrenten - Gewinnbeteiligung - Betriebliche Altersversorgung - Gutschrift - Darlehnskonto

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 34, 242
  • NJW 1981, 1470
  • ZIP 1981, 304
  • DB 1981, 644
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.07.1980 - II ZR 106/79

    Insolvenzsicherung von Pensionsrückständen

    Auszug aus BAG, 30.10.1980 - 3 AZR 805/79
    Die Einstandspflicht des Beklagten besteht auch für solche Versorgungsleistungen, die sechs Monate vor Eintritt des Insolvenzfalles entstanden sind (BGH vom 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - AP Nr. 5 zu § 7 BetrAVG = ZIP 1980, 662).
  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 411/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

    Sowohl das Ausbleiben künftiger als auch rückständiger Versorgungsleistungen hat im Insolvenzfall seinen Grund regelmäßig in der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, auf der die Insolvenzeröffnung ihrerseits beruht (vgl. schon BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73; ebenso wohl BAG 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 34, 242).

    Rn. 30 c) Diese Auslegung entsprach auch bereits seit dem Jahr 1980 der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (9. Juni 1980 - II ZR 255/78 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 77, 233; 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73) und des Bundesarbeitsgerichts (30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 34, 242).

  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 317/07

    Abgrenzung Betriebsrenten - Übergangsgelder

    Wie die versprochene Leistung einzuordnen ist, richtet sich allein danach, ob die im Betriebsrentengesetz abschließend aufgezählten Voraussetzungen einer betrieblichen Altersversorgung erfüllt sind: Die Zusage muss einem Versorgungszweck dienen, die Leistungspflicht nach dem Inhalt der Zusage durch ein im Gesetz genanntes biologisches Ereignis (Alter, Invalidität oder Tod) ausgelöst werden, und es muss sich um die Zusage eines Arbeitgebers aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses handeln (st. Rspr. des BAG, vgl. ua. 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - zu I 1 der Gründe, BAGE 34, 242; 3. November 1998 - 3 AZR 454/97 - zu B II der Gründe, BAGE 90, 120; 18. Februar 2003 - 3 AZR 81/02 - zu I 1 c aa der Gründe, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 38 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 35).
  • BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 313/02

    Betriebliche Altersversorgung - Insolvenzschutz

    Dies ergibt sich bereits daraus, daß selbst einmalige Kapitalzuwendungen und Gutschriften von Gewinnbeteiligungen die Merkmale der betrieblichen Altersversorgung erfüllen können, wenn sie dem gesetzlich vorgesehenen Versorgungszweck dienen (BAG 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - BAGE 34, 242, 245; 30. September 1986 - 3 AZR 22/85 - BAGE 53, 131, 135;… Blomeyer/Otto BetrAVG 2. Aufl. Einleitung Rn. 10;… ErfK/Steinmeyer 3. Aufl. § 1 BetrAVG Rn. 3).

    b) Die bisherige Rechtsprechung des Senats ist demgegenüber ohne weiteres auch dann von einer insolvenzgeschützten Leistung der betrieblichen Altersversorgung ausgegangen, wenn das Versprochene im Falle des Todes des Arbeitnehmers an die Erben auszuzahlen war (BAG 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - BAGE 34, 242; 30. September 1986 - 3 AZR 22/85 - BAGE 53, 131).

  • BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 315/02

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung; Abgrenzung zur Übergangsversorgung

    Durch diese Zwecksetzung unterscheidet sich betriebliche Altersversorgung von sonstigen Zuwendungen, etwa Leistungen zur Vermögensbildung oder zur Überbrückung einer erwarteten Arbeitslosigkeit (st. Rspr. des Senats, vgl. 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - BAGE 34, 242; 24. Juni 1986 - 3 AZR 645/84 - BAGE 52, 226; 30. September 1986 - 3 AZR 22/85 - BAGE 53, 131; 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 - AP BetrAVG § 7 Nr. 58 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 35; 26. Juni 1990 - 3 AZR 641/88 - BAGE 65, 215; 10. März 1992 - 3 AZR 153/91 - AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 17 = EzA BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 3; 3. November 1998 - 3 AZR 454/97 - BAGE 90, 120).
  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 121/89

    Zusage einer Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden

    Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die auch vom Bundesgerichtshof geteilt wird (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 26. April 1988 - 3 AZR 411/86 - AP Nr. 45 zu § 7 BetrAVG ; BAGE 34, 242, 245 f. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG , zu I 1 der Gründe; 51, 51, 56 = AP Nr. 18 zu § 59 KO , zu II 2 a der Gründe; 53, 131 = AP Nr. 16 zu § 1 BetrAVG , zu I 1 der Gründe; BAG Urteil vom 2. August 1983 - 3 AZR 370/81 - AP Nr. 19 zu § 7 BetrAVG , zu 2 a der Gründe; BGH Urteil vom 16. März 1981 - II ZR 222/79 - AP Nr. 10 zu § 7 BetrAVG , zu II der Gründe; BGH Urteil vom 28. September, 1981 - II ZR 181/80 - AP Nr. 12 zu § 7 BetrAVG , zu V der Gründe).

    Der Gesichtspunkt der Belohnung schon erbrachter Betriebstreue mag bei der Abgrenzung von Sonderformen des Arbeitsentgelts eine Rolle spielen (vgl. BAG Urteil vom 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - BAGE 34, 212 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG ).

  • BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 153/91

    Lebensversicherung für eine Übergangszeit.

    Das ist ständige Rechtsprechung des Senats (vgl. BAGE 34, 242, 245 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG, zu I 1 der Gründe; Urteil des Senats vom 26. April 1988 - 3 AZR 411/86 - AP Nr. 45 zu § 7 BetrAVG, zu I 1a der Gründe, m.w.N.; zuletzt Urteil vom 26. Juni 1990, BAGE 65, 215, 219 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu I 1 der Gründe).
  • FG Hamburg, 31.10.2012 - 3 K 24/12

    Erbschaftsbesteuerung des Bezugs betrieblicher Altersversorgung durch …

    Es komme vielmehr darauf an, dass der Versorgungszweck zur Absicherung eines biometrischen Risikos die Leistung und ihre Regelung präge; dazu sei es nicht notwendig, dass eine Zusage ausschließlich dem Versorgungszweck diene, vielmehr könnten einzelne Regelungen ohne Versorgungscharakter die rechtliche Einordnung einer Zusage als betriebliche Altersversorgung nicht beeinflussen (BAG vom 30. Oktober 1980 3 AZR 805/79, BAGE 34, 242; vom 30. September 1986 3 AZR 22/85, BAGE 53, 131).

    Rn. 85 bb) Diese Ansicht des BAG wird im Übrigen dadurch gestützt, dass insbesondere die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung stets die bei der betrieblichen Altersversorgung bestehende Formenvielfalt betont und Arbeitgebern und Arbeitnehmern einen weitreichenden Gestaltungsspielraum zugestanden hat, der dem Arbeitgeber erlaubt, die Reichweite seiner Zusage nach seinen eigenen betrieblichen Erfordernissen und den bestehenden Versorgungsinteressen zu bestimmen (BAG vom 30. Oktober 1980 3 AZR 805/79, BAGE 34, 242, Gewinnbeteiligung; vom 30. September 1986 3 AZR 22/85, BAGE 53, 131, Kapitalzusage; Bundessozialgericht -BSG- vom 30. Januar 1997 12 RK 17/96, Deutsches Steuerrecht -DStR- 1997, 1418, Abschluss einer Direktversicherung bei jedem Lebensversicherer; Landesarbeitsgericht -LAG- Hamm vom 22. Juni 2010 9 Sa 1261/09M, Juris, Jeweiligkeitsklausel).

  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 14/07

    Steuerfreiheit der monatlichen und der vom Reingewinn bestimmten …

    Durch diese Zwecksetzung unterscheidet sich die betriebliche Altersversorgung von sonstigen Zuwendungen, etwa Leistungen zur Vermögensbildung oder zur Überbrückung einer erwarteten Arbeitslosigkeit (vgl. BAG Urteile in DB 1987, 1304; vom 30. Oktober 1980 3 AZR 805/79, DB 1981, 644).

    Durch die von der Stiftung gesetzte Zwecksetzung unterscheidet sich die Zusage des vermögensrechtlichen Anspruchs (Art. 9 des Stiftungsreglementes) von einer allgemeinen Maßnahme der Vermögensbildung, bei der es dem Arbeitnehmer frei steht, zu welchem Zweck er die ihm zukünftig zufließenden Mittel einsetzen will (BAG-Urteil in DB 1981, 644).

  • BAG, 30.09.1986 - 3 AZR 22/85

    Kapitalzahlung - Versorgungszusage - Abfindung - Gesetzlicher Insolvenzschutz

    Auf die Versorgungsform kommt es nicht an; außer rentenförmigen Leistungen können auch Kapitalzuwendungen und selbst Gutschriften von Gewinnbeteiligungen die Merkmale der betrieblichen Altersversorgung erfüllen (BAGE 34, 242, 245 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG, zu I 1 der Gründe; Blomeyer/Otto, BetrAVG, Einl. Rz 10 f., 243;… Höfer/Abt, BetrAVG, Bd. I, 2. Aufl., ArbGr Rz 19, 24).

    Ob eine betriebliche Altersversorgung zugesagt ist, entscheidet sich allein danach, welcher Zweck mit der Zusage verfolgt wird: Soll der Arbeitnehmer im Alter oder bei Invalidität, also nach seinem Ausscheiden aus dem Berufs- oder aus dem Erwerbsleben, oder sollen seine Hinterbliebenen zusätzlich durch Leistungen des Arbeitgebers versorgt werden, so handelte es sich um Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Sinne des Betriebsrentengesetzes (vgl. BT-Drucks. 7/1281 S. 19; BAGE 34, 242, 245 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG, zu I 1 der Gründe; BAG Urteil vom 28. Januar 1986 - 3 AZR 312/84 - BAGE 51, 51).

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 410/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

    Sowohl das Ausbleiben künftiger als auch rückständiger Versorgungsleistungen hat im Insolvenzfall seinen Grund regelmäßig in der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, auf der die Insolvenzeröffnung ihrerseits beruht (vgl. schon BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73; ebenso wohl BAG 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 34, 242).

    Rn. 30 c) Diese Auslegung entsprach auch bereits seit dem Jahr 1980 der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (9. Juni 1980 - II ZR 255/78 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 77, 233; 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73) und des Bundesarbeitsgerichts (30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 34, 242).

  • BAG, 10.08.1993 - 3 AZR 69/93

    Anrechnung von ZVK-Leistungen auf Betriebsrente

  • LAG Köln, 28.01.1998 - 2 (13) Sa 1355/97

    Anspruch auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung aus § 7 Abs. 1 BetrAVG …

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 412/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 414/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 415/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 413/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 195/16

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

  • BAG, 09.12.1997 - 3 AZR 429/96

    Insolvenzschutz bei Betriebseinstellung und offensichtlicher Masselosigkeit

  • BAG, 28.01.1986 - 3 AZR 312/84

    Bevorrechtigung rückständiger Rentenansprüche im Konkurs

  • BGH, 28.09.1981 - II ZR 181/80

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung - Angemessenheit einer …

  • LAG Baden-Württemberg, 18.07.2011 - 15 Sa 110/10

    Wirksamkeitskontrolle eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells)

  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 411/86

    Versicherungspflicht bezüglich vorzeitiger Kündigung durch den Arbeitgeber …

  • BAG, 30.09.1986 - 3 AZR 113/85

    Insolvenzgeschützter Anspruch eines Arbeitnehmers auf erdienten Teil eines …

  • BAG, 30.09.1986 - 3 AZR 62/85

    Streitigkeit über das Bestehen einer (insolvenzgesicherten) …

  • LAG Düsseldorf, 17.10.2007 - 4 Sa 1279/06

    Stromdeputat als Altersversorgung

  • LAG Köln, 04.12.1996 - 7 Sa 1068/94

    Betriebliche Altersversorgung: Klage auf Feststellung, dass Insolvenzschutz …

  • LAG Köln, 11.03.1999 - 10 Sa 1763/97

    Klage eines 12 Jahre tätigen gewesenen, wegen Erwerbaunfähigkeit aus dem Betrieb …

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Rechtsprechung
   BAG, 16.10.1980 - 3 AZR 1/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1424
BAG, 16.10.1980 - 3 AZR 1/80 (https://dejure.org/1980,1424)
BAG, Entscheidung vom 16.10.1980 - 3 AZR 1/80 (https://dejure.org/1980,1424)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsrenten - Insolvenzschutz - Konkurs - Versorgungsanwartschaft - Betriebliche Altersversorgung - Unverfallbarkeit - Gesetzliche Insolvenzversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 34, 227
  • NJW 1981, 1287 (Ls.)
  • ZIP 1981, 306
  • VersR 1981, 567
  • WM 1981, 368
  • DB 1981, 644
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.06.1980 - II ZR 195/79

    Anforderungen an "Versorgungsempfänger" und Anwartschaftsberechtigten im Sinne …

    Auszug aus BAG, 16.10.1980 - 3 AZR 1/80
    Versorgungsanwartschaften, die bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 von der Rechtsprechung als unverfallbar anerkannt wurden, nehmen an der gesetzlichen Insolvenz sicherung nach §§ 7 ff. BetrAVG teil (im Anschluß an das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Juni 1980 - II ZR 195/79 - [demnächst] AP Nr. 7 zu § 7 BetrAVG = BB 1980, 1425 = ZIP 1980, 782).

    2. Von der Rechtsprechung als unverfallbar anerkannte Versorgungsanwartschaften nehmen an der gesetzlichen Insolvenzsicherung teil, wie der Bundesgerichtshof bereits zutreffend entschieden hat (Urteil vom 16. Juni 1980 - II ZR 195/79 - [demnächst] AP Nr. 7 zu § 7 BetrAVG = BB 1980, 1425 = ZIP 1980, 782).

  • BAG, 20.02.1975 - 3 AZR 514/73

    Betriebliche Altersversorgung: Unverfallbarkeit von Ruhegehaltsansprüchen bei …

    Auszug aus BAG, 16.10.1980 - 3 AZR 1/80
    Ein Arbeitnehmer, der einem Betrieb mehr als 20. Jahre angehört, und nach dem 10. März 1972, aber vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 (BGBl. I, 3610) nach eigener Kündigung ausscheidet, behält die bis zu seinem Ausscheiden erdiente Versorgungsanwartschaft (BAG 27, 59 [66 ff-] = AP Nr. 8 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unverfallbarkeit [zu II der Gründe]).
  • BAG, 30.11.1955 - 1 AZR 217/54

    Arbeitsentgelt: Verwirkung des Ruhegeldanspruchs, Eintritt der Verwirkung

    Auszug aus BAG, 16.10.1980 - 3 AZR 1/80
    Ein Arbeitnehmer, der einem Betrieb mehr als 20. Jahre angehört, und nach dem 10. März 1972, aber vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 (BGBl. I, 3610) nach eigener Kündigung ausscheidet, behält die bis zu seinem Ausscheiden erdiente Versorgungsanwartschaft (BAG 27, 59 [66 ff-] = AP Nr. 8 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unverfallbarkeit [zu II der Gründe]).
  • BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 503/85

    Versorgungsanwartschaft - Insolvenz - Betriebsrente

    Auch die kraft Richterrechts unverfallbaren Anwartschaften sind nach § 7 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG insolvenzgeschützt (Bestätigung von BAGE 34, 227 [BAG 16.10.1980 - 3 AZR 1/80] = AP Nr. 8 zu § 7 BetrAVG und BGH Urteil vom 16. Juni 1980 - II ZR 195/79 - AP Nr. 7 zu § 7 BetrAVG).

    Der Senat und der Bundesgerichtshof stimmen darin überein, daß Versorgungsanwartschaften, die bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 von der Rechtsprechung als unverfallbar anerkannt wurden, an der gesetzlichen Insolvenzsicherung gemäß §§ 7 ff. BetrAVG teilnehmen, sofern sich der Sicherungsfall nach dem 1. Januar 1975 ereignet hat (BAG Urteil vom 16. Oktober 1980, BAGE 34, 227 [BAG 16.10.1980 - 3 AZR 1/80] = AP Nr. 8 zu § 7 BetrAVG; BGH Urteil vom 16. Juni 1980 - II ZR 195/79 - AP Nr. 7 zu § 7 BetrAVG).

    Das Ziel, die betriebliche Altersversorgung insgesamt sicherer zu machen, war nur zu erreichen, wenn die nach § 242 BGB unverfallbaren Anwartschaften genauso geschützt wurden wie die nach § 1 BetrAVG unverfallbaren Anwartschaften (BAGE 34, 227, 229 [BAG 16.10.1980 - 3 AZR 1/80] = AP Nr. 8 zu § 7 BetrAVG, zu 2 a der Gründe).

    Warum die noch nicht zum Rentenanspruch erstarkte Anwartschaft von dem gesetzlichen Insolvenzschutz ausgenommen bleiben sollte, obwohl sie nach allgemeinen Grundsätzen unentziehbar geworden war, ließe sich nicht erklären (BAGE 34, 227, 229 [BAG 16.10.1980 - 3 AZR 1/80] = AP Nr. 8 zu § 7 BetrAVG, zu 2 b der Gründe).

    Derartiges ergibt sich auch nicht aus den Übergangsvorschriften der §§ 26 ff. BetrAVG, wie der Senat bereits näher begründet hat (BAGE 34, 227, 229 f. [BAG 16.10.1980 - 3 AZR 1/80] = AP Nr. 8 zu § 7 BetrAVG, zu 3 der Gründe).

  • BGH, 07.07.1986 - II ZR 238/85

    Einbeziehung von Versorgungsanwartschaften in die Insolvenzsicherung

    Die Regelung des § 7 Abs. 2 BetrAVG ist - wie das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 16. Oktober 1980 (3 AZR 1/80, WM 1981, 368, 369) zutreffend ausgeführt hat - nicht abschließend in dem Sinne, daß ausschließlich nach § 1 BetrAVG unverfallbare Versorgungsanwartschaften insolvenzgesichert sein sollen; sie enthält vielmehr eine Regelungslücke, die es dem Richter erlaubt, auch die richterrechtlich unverfallbare Anwartschaft in sie einzubeziehen.

    Der Zweck, die betriebliche Altersversorgung gegen die Wechselfälle des Unternehmens abzusichern, wird nur dann lückenlos erreicht, wenn auch diese vom Gesetzgeber vorgefundenen unverfallbaren Anwartschaften in den Insolvenzschutz einbezogen werden (vgl. BAG, Urt. v. 16.10.1980 - 3 AZR 1/80, a.a.O.;… Sen. Urt. v. 16.6.1980 - II ZR 195/79, a.a.O.).

    Eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung liegt in dieser Anwendung des Betriebsrentengesetzes nicht; es wird nicht an ein abgeschlossenes und abgewickeltes Dienstverhältnis eine neue Rechtsfolge geknüpft, sondern nur der eingeführte Insolvenzschutz realisiert (vgl. BAG, Urt. v. 16.6.1980 - 3 AZR 1/80, a.a.O.).

  • BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84

    Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Unverfallbarkeit - …

    Andererseits betont das Bundesververfassungsgericht den Vertrauensschutz zugunsten der Versorgungsgläubiger, wobei es den Interessengegensatz gleichzeitig dadurch verschärft, daß es den gesetzlichen Insolvenzschutz für Altfälle ausschaltet, was zu besonderen Härten führen wird (die abweichende Rechtsprechung BGH AP Nr. 7 zu 7 BetrAVG und BAG 34, 227 = AP Nr. 8 zu $ 7 BetrAVG wird nicht erwähnt).
  • BGH, 16.03.1981 - II ZR 222/79

    Gewährung von Insolvenzschutz für eine Ruhegehaltszusage - Schutz des …

    Diese Rechtsansicht wird - entgegen den Ausführungen von Ortlepp (BB 1980, 1426) - vom Bundesarbeitsgericht geteilt, wie es dies in seinem Urteil vom 16. Oktober 1980 (3 AZR 1/80, ZIP 1981, 306 = WM 1981, 368) näher dargelegt hat.
  • BAG, 11.01.1983 - 3 AZR 212/80

    Insolvenzschutz - Insolvenz - Versorgungsanwartschaft - Anrechnung - …

    Das gilt auch dann, wenn man mit der Rechtspr. Anwartschaften einbezieht, die nach den vom BAG entwickelten Grundsätzen unverfallbar geworden sind (BAG 34, 227, 228 = AP Nr. 8 zu § 7 BetrAVG [zu 2 der Gründe]; BGH…, Urt. vom 16.6.1980 - II ZR 195/79 - AP Nr. 7 zu § 7 BetrAVG [zu 2 der Gründe]).
  • BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 195/86

    Insolvenz bei richterrechtlich unverfallbarer Versorgung - …

    Der Senat und der Bundesgerichtshof gehen übereinstimmend davon aus, daß Versorgungsanwartschaften, die bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 von der Rechtsprechung als unverfallbar anerkannt wurden, an der gesetzlichen Insolvenzsicherung gem. §§ 7 ff. BetrAVG teilnehmen, sofern sich der Sicherungsfall nach dem 1. Januar 1975 ereignet hat (BAG Urteil vom 16. Oktober 1980, BAGE 34, 227 [BAG 16.10.1980 - 3 AZR 1/80] = AP Nr. 8 zu § 7 BetrAVG; BGH Urteil vom 16. Juni 1980 - II ZR 195/79 - AP Nr. 7 zu § 7 BetrAVG).
  • BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 397/81
    Sicherung teilnehmen (BGH vom 16. Juni 1960, AP Nr. 7 zu § 7 BetrAVG = BB 1980, 1425 mit krit. Anm. von Ortlepp = ZIP 1980, 782; BAG 34, 227 = AP Nr. 0 zu § 7 BetrAVG mit krit. Anm. von Ortlepp;… gleichfalls kritisch Paulsdorff bei Heubeck/Höhne/Paulsdorff/Rau/Weinert, Kommentar zum Betriebsrentengesetz, 2. Aufl., 1982, § 7 Rz 60 a;… Höfer/Abt, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, 2. Aufl. t 1982, § 7 Rz 31, 32).
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