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Rechtsprechung
   BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,406
BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82 (https://dejure.org/1984,406)
BAG, Entscheidung vom 18.12.1984 - 1 AZR 588/82 (https://dejure.org/1984,406)
BAG, Entscheidung vom 18. Dezember 1984 - 1 AZR 588/82 (https://dejure.org/1984,406)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Abfindungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz - Verfall von Forderungen auf Grund tariflicher Ausschlussfristen - Feststellung einer Forderung zur Konkurstabelle - Einfluss der Eröffnung des Konkursverfahrens auf die laufende Ausschlussfrist - Rang von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    TarVertrG § 4 Abs. 4 S. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 47, 343
  • ZIP 1985, 754
  • NZA 1985, 396
  • BB 1985, 1067
  • DB 1985, 1297
  • DB 1985, 1497
 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 13.12.1978 - GS 1/77

    Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82
    Die Kläger haben sich insoweit auf den Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 1978 gestützt (vgl. BAG 31, 176 = AP Nr. 6 zu § 112 BetrVG 1972).

    Wird nachträglich noch ein Sozialplan aufgestellt, der die Zahlung von Abfindungen an Arbeitnehmer für den Verlust ihres Arbeitsplatzes vorsieht, so sind auf diesen Anspruch die Abfindungen anzurechnen, die der Arbeitnehmer bereits nach § 113 Abs. 3 BetrVG erworben hatte (BAG GS 31, 176, 207 = AP Nr. 6 zu § 112 BetrVG 1972, zu IV A 3 der Gründe, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 30.04.1984 - 1 AZR 34/84

    Abfindung

    Auszug aus BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82
    Das hat der Senat bereits für Ansprüche auf Abfindungen nach Sozialplänen in seinem Urteil vom 30. April 1984 näher begründet (1 AZR 34/84 - zu II 2 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Aus diesem Grunde kommt auch eine analoge Anwendung des § 61 Abs. 1 Nr. 1 KO nicht in Betracht (vgl. das bereits erwähnte Urteil des Senats vom 30. April 1984 - 1 AZR 34/84 - zu II 3 der Gründe, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 08.06.1983 - 5 AZR 632/80

    Anwendung tariflicher Ausschlussfristen im Konkursverfahren - Lohnfortzahlung …

    Auszug aus BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82
    In diesem Sinne haben sich auch Blumensaat/Sperner/Unkelbach/Weimer (…Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe, 4. Aufl., § 16 Anm. 7) und Gagel (Anm. zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 8. Juni 1983 - 5 AZR 632/80 - AP Nr. 78 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) geäußert.

    Der Schuldner soll erfahren, ob und in welchem Umfang der Gläubiger noch Forderungen erhebt (vgl. BAG Urteil vom 8. Juni 1983 - 5 AZR 632/80 - AP Nr. 78 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu 2 b der Gründe - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

  • BAG, 15.10.1979 - 1 ABR 49/77

    Betriebsänderung - Zuständigkeit der Einigungsstelle - Herbeiführung eines …

    Auszug aus BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82
    Der Unternehmer kann sich nicht seinen Verpflichtungen nach § 112 Abs. 1 und 4 BetrVG entziehen (vgl. BAG Beschluß vom 15. Oktober 1979 - 1 ABR 49/77 - AP Nr. 5 zu § 111 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

    Auszug aus BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82
    Die Einordnung dieser Ansprüche in eine durch Richterrecht neu geschaffene Rangstelle vor Nr. 1 des § 61 Abs. 1 KO ist jedoch mit Art. 20 Abs. 3 GG unvereinbar (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1983 - 2 BvR 485, 486/80 - BVerfGE 65, 182, 190 ff.).
  • BAG, 22.02.1983 - 1 AZR 260/81

    Geltendmachung eines Abfindungsanspruches durch unbezifferte Klage

    Auszug aus BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82
    Diese Auffassung entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 42, 1, 6 = AP Nr. 7 zu § 113 BetrVG 1972, zu I 1 der Gründe, mit weiteren Nachweisen), der sich der Senat für den vorliegenden Fall anschließt.
  • BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 922/78

    Abfindung

    Auszug aus BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82
    So hat auch der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts in einem Rechtsstreit zwischen Arbeitnehmer und Konkursverwalter geprüft, ob dem Kläger das beanspruchte Vorrecht dann zugebilligt werden muß, wenn ihm in Wahrheit ein besseres Vorrecht zustand (vgl. BAG 35, 98, 102 = AP Nr. 11 zu § 61 KO, zu III 4 der Gründe).
  • BAG, 20.06.1978 - 1 AZR 102/76

    Ausschlußklausel - Abfindungsansprüche - Entlassener Arbeitnehmer - Tarifliche …

    Auszug aus BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82
    Zu diesem Zeitpunkt wird der Anspruch fällig (vgl. BAG 30, 347, 350 = AP Nr. 3 zu § 113 BetrVG 1972, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 22.09.1982 - 5 AZR 421/80

    Abfindungsanspruch

    Auszug aus BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82
    Nach Auffassung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts spricht viel dafür, daß zumindest dann, wenn die Frist zur schriftlichen Geltendmachung des Anspruchs im Zeitpunkt der Konkurseröffnung noch nicht abgelaufen ist, das Arbeitsverhältnis jedoch schon vor diesem Zeitpunkt beendet worden war, der Lauf der Ausschlußfrist unterbrochen wird (vgl. BAG 40, 156, 160 = AP Nr. 42 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, zu II 4 der Gründe).
  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 559/14

    Ausschlussfrist im Insolvenzplan - § 113 Satz 3 InsO

    Diese Regelungen treten an die Stelle tariflicher Ausschlussfristen (vgl. für die KO BAG 18. Dezember 1984 - 1 AZR 588/82 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 47, 343).
  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 466/12

    Insolvenzanfechtung - Rückforderung durch Zwangsvollstreckung erlangter …

    Solche Tarifbestimmungen verstoßen gegen zwingendes Gesetzesrecht (vgl. BAG 18. Dezember 1984 - 1 AZR 588/82 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 47, 343; 12. Juni 2002 - 10 AZR 199/01 - zu II 1 d aa der Gründe).
  • LAG Hamm, 30.01.1987 - 17 Sa 1597/86

    Arbeitsverhältnis; Eigenkündigung; Konkurs; Stillegung; Betrieb; Abfindung; …

    Ergänzend wird auf die Entscheidung des BAG vom 18.12.1984 - 1 AZR 388/82 -, DB 1985, Seite 1297 ff. verwiesen.

    Dieses kann entweder in der vom Arbeitsgericht bejahten Form geschehen, daß auf Feststellung der Unbegründetheit des Widerspruchs des Beklagten gegen die Anmeldung der strittigen Forderung geklagt wird (…so: Schaub, Arbeitsrechtliche Formularsammlung und Arbeitsgerichtsverfahren, 3. Aufl., S. 340) oder auf Feststellung der Forderung zur Konkurstabelle mit dem in Anspruch genommenen Vorrecht (BAG, Urteil vom 18.12.1984 - 1 AZR 588/82 - AP Nr. 88 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu I der Gründe).

    Denn in Rechtsprechung und Rechtslehre besteht insoweit Übereinstimmung, daß mit der Klage nach § 146 KO auch die Feststellung des begehrten Vorrechts beansprucht werden kann (BAG, Urteil vom 18.12.1984 - 1 AZR 588/82 -, a.a.O.;… Kuhn/Uhlenbruck, KO, 10. Aufl., § 146 Rz. 25 m.w.N.).

    Dabei wird in der Rechtslehre überwiegend die Auffassung vertreten, daß es unzulässig sei, im gerichtlichen Feststellungsverfahren nach § 146 KO von einer Nummer des § 61 Abs. 1 KO zu einer anderen als der zur Konkurstabelle angemeldeten oder im Prüfungstermin beanspruchten überzugehen, selbst wenn das jetzt gerichtlich begehrte Vorrecht schlechterrangig sei (…Böhle/Stamschräder/Kilger, KO, 14. Aufl., § 146 Anm. 2 c;… Jaeger/Weber, KO, 8. Aufl., § 146 Rz. 32; OLG Königsberg, OLGE 32, 384, 385 f; Zeuner, Anm. zu BAG, Urteil vom 18.12.1984 - 1 AZR 588/82 -, a.a.O.).

    Demgegenüber sollen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Gerichte darüber entscheiden können, ob dem Kläger das angemeldete Vorrecht deswegen zustehe, weil ihm in Wahrheit ein besseres Vorrecht zukomme (BAG, Urteil vom 25.02.1981 - 5 AZR 922/78 - AP Nr. 11 zu § 61 KO) oder ob dem Kläger ein schlechteres als das angemeldete Vorrecht zustehe (BAG, Urteil vom 18.12.1984 - 1 AZR 588/82 -, a.a.O., zu IV 2 der Gründe).

    Dem Kläger ist zwar zuzugeben, daß Konkursforderungen nach den Vorschriften der Konkursordnung anzumelden sind (§§ 138 ff KO) und daneben tarifliche Ausschlußfristen, die dem Erhalt und der Befriedigung der Forderung dienen, nicht mehr anzuwenden sind (BAG, Urteil vom 18.12.1984 - 1 AZR 588/82 - AP Nr. 88 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).

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