Rechtsprechung
| LAG Bremen, 27.02.1990 - 1 TaBV 3/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 18 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 940
Betriebsratswahl: Abbruch - Voraussetzungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zur Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung im Rahmen eines vorgeschalteten Kontrollverfahrens bei Betriebsratswahlen
Verfahrensgang
- ArbG Bremen, 25.01.1990 - 4a BVGa 4/90
- ArbG Bremen, 14.02.1990 - 9 BVGa 8/90
- LAG Bremen, 27.02.1990 - 1 TaBV 3/90
Papierfundstellen
- DB 1990, 1571
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- LAG Hessen, 03.12.1985 - 5 TaBV 140/84
Betriebsratswahl: Anfechtung - Angabe der Sitzverteilung in der Wahlausschreibung
Auszug aus LAG Bremen, 27.02.1990 - 1 TaBV 3/90
Im Übrigen kann die unrichtige Sitzverteilung auf die Arbeitnehmergruppen ebenso wie eine Wahlbeeinflussung einen Anfechtungsgrund darstellen (vgl. BAG, AP Nr. 13 zu § 19 BetrVG 1972; LAG Hamm, DB 1976, 2020; LAG Frankfurt/M., DB 1987, 54 ;… Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG , 3. Aufl., Rdn. 22 f zu § 19 BetrVG ).Im Übrigen würde sich - wie vorstehend schon ausgeführt - bei Weiterführung der zuerst eingeleiteten Wahl und Beachtung der rechtsverbindlichen Beschlüsse des Arbeitsgerichtes sich allenfalls eine falsche Wählerliste und damit unrichtige Sitzverteilung im Betriebsrat ergeben, die eine Anfechtbarkeit der Wahl erbringen könnte (vgl. LAG Hamm, DB 1976, 2020; LAG Frankfurt/M., DB 1987, 54 ).
- LAG Hamm, 14.05.1976 - 3 TaBV 11/76
Betriebsratswahl; Arbeitervertreter; Angestelltenvertreter; Zahlenmäßigen Stärke; …
Auszug aus LAG Bremen, 27.02.1990 - 1 TaBV 3/90
Im Übrigen kann die unrichtige Sitzverteilung auf die Arbeitnehmergruppen ebenso wie eine Wahlbeeinflussung einen Anfechtungsgrund darstellen (vgl. BAG, AP Nr. 13 zu § 19 BetrVG 1972; LAG Hamm, DB 1976, 2020; LAG Frankfurt/M., DB 1987, 54 ;… Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG , 3. Aufl., Rdn. 22 f zu § 19 BetrVG ).Im Übrigen würde sich - wie vorstehend schon ausgeführt - bei Weiterführung der zuerst eingeleiteten Wahl und Beachtung der rechtsverbindlichen Beschlüsse des Arbeitsgerichtes sich allenfalls eine falsche Wählerliste und damit unrichtige Sitzverteilung im Betriebsrat ergeben, die eine Anfechtbarkeit der Wahl erbringen könnte (vgl. LAG Hamm, DB 1976, 2020; LAG Frankfurt/M., DB 1987, 54 ).
- BAG, 14.03.1989 - 3 AZR 490/87
Mittelbare Frauendiskriminierung in der Altersversorgung
Auszug aus LAG Bremen, 27.02.1990 - 1 TaBV 3/90
Deshalb ist er in einem vorgeschalteten Kontrollverfahren wie dem vorliegenden als antragsberechtigt anzusehen (vgl. Hanau, Beilage Nr. 4 in DB 1986, 9; Winterfeld, Beilage Nr. 1 in NZA 1990, 25).
- BAG, 30.10.1986 - 6 ABR 52/83
Antragsbefugnis - Beteiligungsbefugnis - Beschlußverfahren - Einleitung eines …
Auszug aus LAG Bremen, 27.02.1990 - 1 TaBV 3/90
Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ist derjenige im Beschlussverfahren antragsbefugt, der Träger des streitbefangenen Rechtes ist (vgl. BAG, Beschluss vom 30. Oktober 1986 - 6 ABR 52/83 -). - BAG, 14.11.1975 - 1 ABR 61/75
Betriebsratswahl: Erlöschen des Amtes eines Wahlvorstands
Auszug aus LAG Bremen, 27.02.1990 - 1 TaBV 3/90
Das Amt des Wahlvorstandes endet nämlich erst dann, wenn gemäß § 29 Abs. 1 BetrVG durch ihn die Mitglieder des Betriebsrats zu der nach § 26 Abs. 1 u. 2 BetrVG vorgeschriebenen Wahl einberufen worden sind (vgl. BAG, AP Nr. 7 zu § 1 BetrVG 1972; BAG, AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG 1972). - LAG München, 14.04.1987 - 2 TaBV 14/87
Betriebsratswahlverfahren; Anfechtungsgründe ; Erlaß einer einstweiligen …
Auszug aus LAG Bremen, 27.02.1990 - 1 TaBV 3/90
Das Landesarbeitsgericht München hält den Erlass einer einstweiligen Verfügung im Hinblick auf die Berichtigung der Anzahl der Betriebsratsmitglieder für nicht zulässig (vgl. DB 1988, 347 ). - LAG Köln, 05.06.1987 - 6 TaBV 28/87
Auszug aus LAG Bremen, 27.02.1990 - 1 TaBV 3/90
In Literatur und Rechtsprechung wird der Abbruch einer eingeleiteten Betriebsratswahl immer nur im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Entscheidung - einer einstweiligen Verfügung - erwähnt (vgl. LAG Hamm, DB 1972, 1297; LAG Mannheim, DB 1972, 1392; LAG Hamm, DB 1974, 1241; LAG Köln, DB 1987, 1996, LAG München, DB 1989, 147;… Fitting/Auffarth/ Kaiser/Heither, aaO., Rdn. 22 a zu § 18 BetrVG ;… GK-Kreutz, aaO., Rdn. 76 zu § 18 BetrVG ). - LAG Hamm, 10.04.1975 - 8 TaBV 29/75
Mehrere Betriebsräte in einem Unternehmen; Einstweilige Verfügung; Untersagung …
Auszug aus LAG Bremen, 27.02.1990 - 1 TaBV 3/90
In der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm (vgl. DB 1975, 1176) wurde aber nur die Aussetzung der Betriebsratswahl durch einstweilige Verfügung abgelehnt. - LAG Hamm, 28.03.1974 - 8 TaBV 13/74
Auszug aus LAG Bremen, 27.02.1990 - 1 TaBV 3/90
Soweit der Wahlvorstand eine weitere Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 28. März 1974 - 8 TaBV 13/74 - zitiert hat, kann sich die Beschwerdekammer hiermit nicht auseinandersetzen, weil der zugrundeliegende Sachverhalt unbekannt ist. - ArbG Lingen, 03.03.1987 - 1 BVGa 4/87
Auszug aus LAG Bremen, 27.02.1990 - 1 TaBV 3/90
Das Arbeitsgericht Lingen hat in einer Entscheidung den Erlass einer einstweiligen Verfügung unter Hinweis auf das Kostenrisiko des Arbeitgebers bei Betriebsratswahlen abgelehnt (vgl. NZA 1988, 40 ). - LAG Baden-Württemberg, 31.05.1972 - 4 TaBV 1/72
- ArbG Wesel, 02.06.2010 - 3 BV 21/10
Abbruch einer Betriebsratswahl; Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds von einer …
Rn. 28 1. Der Abbruch einer Betriebsratswahl ist nach herrschender Meinung nicht nur dann zulässig, wenn die Weiterführung der Wahl deren Nichtigkeit zur Folge hätte, sondern auch dann, wenn die Wahl mit Sicherheit anfechtbar wäre (vgl. LAG Hessen vom 07.08.2008 - 9 TaBVGa 188/08 in ZTR 2008, 696; LAG München vom 18.07.2007 - 7 TaBV 79/07 in AiB 2009, 588; LAG Hamburg vom 26.04.2006 - 6 TaBV 6/06 in NZA-RR 2006, 413; LAG Sachsen vom 09.04.2006 - 8 TaBV 10/06 in AE 2006, 282; LAG Nürnberg vom 30.03.2006 - 6 TaBV 19/06 in FA 2006, 280; LAG Baden-Württemberg vom 06.03.2006 - 13 TaBV 4/06 in AiB 2007, 294; LAG Hamm vom 03.03.2006 - 13 TaBV 18/06 in EzA-SD 2006, Nr. 11, 12; LAG Berlin vom 07.02.2006 - 4 TaBV 214/06 in NZA 2006, 509; LAG Hessen vom 17.02.2005 - 9 TaBVGa in EzAÜG Betriebsverfassung Nr. 61; LAG Düsseldorf vom 25.06.2003 - 12 TaBV 34/03 in LAGReport 2004, 255; LAG Niedersachsen vom 04.12.2003 - 16 TaBV 9/03 in NZA-RR 2004, 197; LAG Hamm vom 18.03.1998 - 3 TaBV 42/98 in BB 1998, 1211; LAG Frankfurt vom 12.03.1998 - 12 TaBVGa 27/98 in NZA-RR 1998, 544; LAG Hamm vom 18.09.1996 - 3 TaBV 108/96 in BB 1996, 2622; LAG Baden-Württemberg vom 16.09.1996 - 15 TaBV 10/96 in NZA-RR 1997, 141; LAG Hamburg vom 06.05.1996 - 4 TaBV 3/96 in NZA-RR 1997, 136; LAG Hamm vom 09.09.1994 - 3 TaBV 137/94 in BB 1995, 260; LAG Baden-Württemberg vom 13.04.1994 - 9 TaBV 4/94 in DB 1994, 1091; LAG Düsseldorf vom 01.07.1991 - 11 TaBV 66/91; LAG Hessen vom 21.03.1990 - 12 TaBVGa 34/90 in DB 1991, 239; LAG Bremen vom 27.02.1990 - 1 TaBV 3/90 in DB 1990, 1571; Richardi-Thüsing § 18 BetrVG Rdnr 21; Fitting § 18 BetrVG Rdnr 42; GK-Kreutz § 18 BetrVG Rdnr 79; Bonanni/Mückl in BB 2010, 437; Heider in NZA 2010, 488; Rieble/Triskatis in NZA 2006, 223; Veit/Wichert in DB 2006, 390; Dzida/Hohenstatt in BB-Special 2005, Heft 14 Seite 1; auf die zu erwartende Nichtigkeit stellen dem gegenüber ab: LAG Baden-Württemberg vom 23.02.2010 - 15 TaBVGa 1/10; LAG Köln vom 08.05.2006 - 2 TaBV 22/06 in AE 2006, 282; LAG Baden-Württemberg vom 25.04.2006 - 21 TaBV 4/06 in AiB 2006, 638; LAG Nürnberg vom 13.03.2002 - 2 TaBV 13/02 in AuR 2002, 238; LAG Hessen vom 28.01.2002 - 9 Ta BVGa 6/02 in NZA-RR 2002, 424; LAG Köln vom 29.03.2001 - 5 TaBV 22/01 in MDR 2001, 1176; LAG Baden-Württemberg vom 20.05.1998 - 8 Ta 9/98 in AiB 1998, 401; LAG Niedersachsen vom 13.05.1998 - 13 TaBV 40/98 in NZA-RR 1998, 545; LAG Frankfurt vom 29.04.1997 - 12 TaBVGa 60/97 in BB 1997, 2220; LAG Hessen vom 21.05.1990 - 12 TaBVGa 113/90 in BB 1991, 417;… ErfK/Koch § 18 BetrVG Rdnr. 7). - LAG Köln, 10.03.2000 - 13 TaBV 9/00
Betriebsratswahl - Wahlvorstand - Privatisierung - Umwandlung - Übergangsmandat
Vor diesem Hintergrund wird zum Teil bereits bei Vorliegen von Wahlanfechtungsgründen (…Richardi, BetrVG, 7. Aufl., § 18 Rz. 20) jedenfalls aber bei drohender Nichtigkeit einer eingeleiteten Betriebsratswahl ein Verfügungsanspruch regelmäßig bejaht (LAG Köln, Beschluss vom 17.04.1998 - 5 TaBV 20/98 -, LAGE § 19 BetrVG 1972 Nr. 16; LAG Bremen, Beschluss vom 27.02.1990 - 1 TaBV 3/90, LAGE § 18 BetrVG 1972 Nr. 3 jeweils mit umfassenden weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung;… Dunkl/Moeller/Baur/Feldmeier, Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes, 3. Aufl., Rz. 298;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels, aaO, § 18 Rz. 22 a;… GK-Kreutz, aaO., § 18 Rz. 76). - LAG Berlin, 25.01.1991 - 6 TaBV 5/90
Berufsbildung: Abgrenzung zwischen außer- und innerbetrieblichen …
Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Arbeitgebers wurde vom LAG Berlin - 1 TaBV 3/90 - am 19. September 1990 zurückgewiesen. - ArbG Kiel, 20.03.2002 - 6 BVGa 13a/02
Einleitung einer Betriebsratswahl, wenn Betriebsrat schon vorhanden, um vom …
Durch einstweilige Verfügung kann ein vorzeitiger Abbruch der Wahl erzwungen werden, wenn die Weiterführung der Wahl mit Sicherheit eine erfolgreiche Anfechtung oder die Nichtigkeit der Wahl zur Folge hätte (GK-Kreutz, § 18, Rn 77, Winterfeld, NZA 90, Beil 1/90, 25 ff; LAG Bremen, DB 90, 1571;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels, a.a.O., § 18 Rn. 22 a). - LAG Nürnberg, 13.03.1991 - 7 TaBV 6/91
Korrigierende Eingriffe in Wahlverfahren; Zulassung eines Wahlvorschlages
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Rechtsprechung
| LAG Bremen, 26.01.1990 - 4 TaBV 27/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates ; Eingruppierung; Mindeststundenentgelte; Heimarbeitnehmer; Zuordnung von Tätigkeiten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bremen, 01.02.1989 - 5 BV 100/88
- LAG Bremen, 26.01.1990 - 4 TaBV 27/89
- BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 17/90
Papierfundstellen
- DB 1990, 1571
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81
Mitbestimmungssicherungsverfahren bei Eingruppierungen
Auszug aus LAG Bremen, 26.01.1990 - 4 TaBV 27/89
Eingruppierung ist ein Akt der Rechtsanwendung (BAGE 42, 121) bzw. die Kundgabe des bei der Rechtsanwendung gefundenen Ergebnisses, daß nämlich der Arbeitnehmer mit seiner vertraglich zu leistenden Tätigkeit einer bestimmten Vergütungsgruppe zuzuordnen ist (vgl. BAG AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972).Denn es werden in den häufig sehr allgemein gehaltenen Vergütungsgruppen weitgehend unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet, deren Anwendung auf den Einzelfall vielfach schwierig ist, und die einen gewissen Beurteilungsspielraum einschließen (BAG AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972 = BAGE 42, 121).
- BAG, 10.11.1981 - 3 AZR 456/79
Zuständigkeit von Heimarbeitsausschüssen - Geltungsbereich von bindenden …
Auszug aus LAG Bremen, 26.01.1990 - 4 TaBV 27/89
Auch aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 3.10.1981 3 AZR 456/79 ) könnte eine solche Folgerung gezogen werden, da das Bundesarbeitsgericht - allerdings in völlig anderem Zusammenhang - auf die einzelnen Arbeitsvorgänge ohne Rücksicht auf das sonstige Produktionsprogramm des Heimarbeitgebers abgestellt hat (unter 1 b der Gründe).
- BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 17/90
Eingruppierung von Heimarbeiterinnen
Die abstrakte Zuordnung der verschiedenen Arbeitsgänge in die vorgegebenen Entgeltgruppen der bindenden Festsetzung ist nichts anderes als ein Schritt der Vollziehung des geltenden Entlohnungsgrundsatzes, wie sie auch bei jeder Eingruppierung eines "Betriebsarbeiters" erfolgt (ebenso Th. Weiß, Anm. zum Beschluß des LAG Bremen vom 26. Januar 1990 - 4 TaBV 27/89 - LAGE § 99 BetrVG 1972 Nr. 29).
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Rechtsprechung
| LAG Hessen, 12.09.1989 - 5 TaBV 38/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 25.08.1989 - 13 BV 21/87
- LAG Hessen, 12.09.1989 - 5 TaBV 38/89
- BAG, 04.12.1990 - 1 ABR 10/90
Papierfundstellen
- DB 1990, 1571
Wird zitiert von ...
- LAG Berlin, 25.01.1991 - 6 TaBV 5/90
Berufsbildung: Abgrenzung zwischen außer- und innerbetrieblichen …
Es war auch nicht ersichtlich, daß es sich bei den streitigen Fortbildungsveranstaltungen um tendenzbezogene Maßnahmen handelt (vgl. LAG Frankfurt, Beschluß vom 12. September 1989 - 5 TaBV 38/89 - LAGE § 98 BetrVG 1972 Nr. 2, S. 6).
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Rechtsprechung
| LAG Hamm, 14.12.1989 - 17 Sa 994/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Übertarifliche Zulage; Betriebliche Übung; Tariflohnerhöhung; Vergütung; Mitbestimmungsrecht; Betriebsrat
Papierfundstellen
- BB 1990, 778
- DB 1990, 1571
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