Rechtsprechung
| BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
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KSchG § 1 (Krankheit); ZPO § 561
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Krankheitsbedingte Kündigung wegen betrieblicher Verhältnisse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Krankheit - Staubluft
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 02.02.1989 - 10 Ca 413/88
- LAG Baden-Württemberg, 03.11.1989 - 5 Sa 43/89
- BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
Papierfundstellen
- NZA 1991, 185
- BB 1990, 2052
- BB 1990, 2265
- DB 1990, 2274
Wird zitiert von ... (59) Zitiert selbst (13)
- BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88
Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger …
Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
Das Berufungsgericht ist zunächst im Ansatz von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur krankheitsbedingten Kündigung ausgegangen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 25, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, sowie vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - EzA 1 KSchG Krankheit Nr. 26).Wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, stellt allein die zu erwartende wirtschaftliche Belastung des Arbeitgebers mit Lohnfortzahlungskosten, die jährlich jeweils für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen aufzuwenden sind, einen zur sozialen Rechtfertigung der Kündigung geeigneten Grund dar, wobei nur auf die Kosten des Arbeitsverhältnisses abzustellen ist (Senatsurteil vom 16. Februar 1989, a.a.O.).
Es liegt vielmehr im Beurteilungsspielraum des Tatsachenrichters, ob gleichwohl diese Belastung im Hinblick auf die Höhe der Kosten und sonstige betriebliche Beeinträchtigungen, zu denen auch die Freihaltung des Arbeitsplatzes über mehrere Jahre hinweg trotz nahezu von Anfang an aufgetretener erheblicher Fehlzeiten zählt (vgl. dazu Senatsurteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 - a.a.O., zu B I 3 b bb der Gründe), für den Arbeitgeber unzumutbar ist.
- BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 118/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien- …
Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
Wie der Senat jedoch schon in dem Urteil vom 9. April 1987 (- 2 AZR 210/86 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B III 3 der Gründe) klargestellt und im Urteil vom 6. September 1989 (- 2 AZR 118/89 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 27, zu B II 2 a und b der Gründe) bestätigt hat, kann die tatsächliche Entwicklung nach Kündigungsausspruch nicht berücksichtigt werden, wenn sie auf einem neuen Kausalverlauf beruht, der erst nach dem Kündigungszeitpunkt eingetreten ist.b) Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - a.a.O., zu B II 3 d der Gründe) ist bei der Interessenabwägung insbesondere zu berücksichtigen, ob die Erkrankungen des Arbeitnehmers auf betriebliche Ursachen zurückzuführen sind.
c) Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 -, a.a.O., zu B II 3 c der Gründe) hat das Berufungsgericht zugunsten der Beklagten einen seit dem Jahre 1982 zu verzeichnenden und damit ganz überwiegend nicht störungsfreien Verlauf des Arbeitsverhältnisses und das verhältnismäßig niedrige Lebensalter des Klägers sowie ferner - wenn auch unzutreffend bereits in der zweiten Prüfungsstufe - den Umstand berücksichtigt, daß die Ausfallquote der vergleichbaren Arbeitnehmer im Betrieb durchschnittlich nur 25 Arbeitstage im Jahr betragen und sonach die Ausfallquote des Klägers um mehr als die Hälfte unterschritten hat.
- BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien
Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
Das Berufungsgericht ist zunächst im Ansatz von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur krankheitsbedingten Kündigung ausgegangen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 25, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, sowie vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - EzA 1 KSchG Krankheit Nr. 26).Ob diese Umstände die Annahme entsprechender Ausfälle in der Zukunft rechtfertigen (vgl. dazu Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - a.a.O.).
d) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - a.a.O., zu B I 3 b der Gründe) ist im Rahmen der Interessenabwägung zu Gunsten des Arbeitgebers zu berücksichtigen, wenn er eine Personalreserve vorhält.
- BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 210/86
Ordentliche Kündigung wegen Trunksucht
Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
Wie der Senat jedoch schon in dem Urteil vom 9. April 1987 (- 2 AZR 210/86 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B III 3 der Gründe) klargestellt und im Urteil vom 6. September 1989 (- 2 AZR 118/89 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 27, zu B II 2 a und b der Gründe) bestätigt hat, kann die tatsächliche Entwicklung nach Kündigungsausspruch nicht berücksichtigt werden, wenn sie auf einem neuen Kausalverlauf beruht, der erst nach dem Kündigungszeitpunkt eingetreten ist.Maßgebend ist vielmehr, daß bei einem neuen Kausalverlauf die weitere tatsächliche Krankheitsentwicklung nichts über die objektive Richtigkeit der zum Kündigungszeitpunkt erstellten Prognose besagt (Urteil vom 9. April 1987, a.a.O., zu B III 3 der Gründe).
Die Umsetzungsmöglichkeit ist deshalb nicht erst im Rahmen der Interessenabwägung, sondern bereits in der zweiten Stufe noch beim Kündigungsgrund (erhebliche Beeinträchtigung) zu prüfen (vgl. Senatsurteile vom 9. April 1987, a.a.O., zu B IV 3 der Gründe sowie vom 2. November 1989 - 2 AZR 366/89 - nicht veröffentlicht, zu B IV 3 a und b der Gründe).
- BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82
Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers
Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen die Lohnfortzahlungskosten "außergewöhnlich" bzw. "extrem" hoch sein, um allein die weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers unzumutbar machen zu können (Senatsurteil vom 24. November 1983 - 2 AZR 347/82 - BAGE 44, 249 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972, zu B II 3 a der Gründe; ebenso BAGE 43, 129; 45, 146 = AP Nr. 10 und 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit). - BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 103/88
Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung
Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
Eine objektiv unrichtige oder unvollständige Unterrichtung des Betriebsrats hinsichtlich einzelner Kündigungsgründe berührt nicht die Wirksamkeit des Anhörungsverfahrens insgesamt, wenn für den Kündigungsentschluß des Arbeitgebers mehrere Gründe maßgebend gewesen sind (BAGE 59, 295, 306 = AP Nr. 49 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 3 b bb der Gründe). - BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 347/82
Anhörungsverfahren - Kündigung
Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen die Lohnfortzahlungskosten "außergewöhnlich" bzw. "extrem" hoch sein, um allein die weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers unzumutbar machen zu können (Senatsurteil vom 24. November 1983 - 2 AZR 347/82 - BAGE 44, 249 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972, zu B II 3 a der Gründe; ebenso BAGE 43, 129; 45, 146 = AP Nr. 10 und 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit). - BAG, 15.02.1984 - 2 AZR 573/82
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung
Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen die Lohnfortzahlungskosten "außergewöhnlich" bzw. "extrem" hoch sein, um allein die weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers unzumutbar machen zu können (Senatsurteil vom 24. November 1983 - 2 AZR 347/82 - BAGE 44, 249 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972, zu B II 3 a der Gründe; ebenso BAGE 43, 129; 45, 146 = AP Nr. 10 und 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit). - BAG, 10.03.1977 - 2 AZR 79/76
Ordentliche Kündigung - Erkrankung - Entwicklung des Gesundheitszustandes - …
Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
b) Gerade bei einer Kündigung wegen Krankheit ist allerdings erheblich, ob der Arbeitnehmer nicht auf einen anderen freien Arbeitsplatz umgesetzt werden kann, auf dem keine betrieblichen Beeinträchtigungen mehr zu erwarten sind (BAGE 29, 49 = AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu III 3 a und b der Gründe). - BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 366/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien …
Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
Die Umsetzungsmöglichkeit ist deshalb nicht erst im Rahmen der Interessenabwägung, sondern bereits in der zweiten Stufe noch beim Kündigungsgrund (erhebliche Beeinträchtigung) zu prüfen (…vgl. Senatsurteile vom 9. April 1987, a.a.O., zu B IV 3 der Gründe sowie vom 2. November 1989 - 2 AZR 366/89 - nicht veröffentlicht, zu B IV 3 a und b der Gründe). - BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54
Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung, …
- BAG, 10.11.1983 - 2 AZR 291/82
Krankheitsbedingte Kündigung
- BAG, 09.02.1984 - 2 AZR 19/82
- BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 399/91
Kündigung wegen Krankheit von nicht absehbarer Dauer
Hierbei hat es zutreffend die Überprüfung in drei Stufen vorgenommen, und zwar nach Kriterien, die ihrer Struktur nach auch für andere Arten der krankheitsbedingten Kündigung gelten (vgl. für die langanhaltende Krankheit BAGE 40, 361, 367 f. = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I der Gründe; für häufige Kurzerkrankungen Senatsurteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II der Gründe; für dauernde Leistungsunfähigkeit Senatsurteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969, zu II 1 b bb der Gründe). - BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 155/93
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen; Lohnfortzahlungskosten; …
Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber Betriebsablaufstörungen nicht darlegt und eine Personalreserve nicht vorhält (Bestätigung der ständigen Senatsrechtsprechung, zuletzt Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).II. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 - BAGE 61, 131 = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; Urteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; Urteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) ist die Sozialwidrigkeit einer wegen häufiger Kurzerkrankungen ausgesprochenen Kündigung des Arbeitgebers in drei Stufen zu prüfen:.
Der Senat hat stets betont, daß die Kosten, die der Arbeitgeber zusätzlich für eine Vorhaltereserve aufwendet, lediglich bei der Interessenabwägung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen sind (BAGE 61, 131, 140 = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter B I 3 b bb der Gründe; BAG Urteil vom 6. Juni 1989 - 2 AZR 19/89 - AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter B I 3 b der Gründe; Urteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter B II 1 c cc der Gründe; Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter II 2 a der Gründe).
Es ist nicht erforderlich, daß neben den Lohnfortzahlungskosten weitere Belastungen des Arbeitgebers (Betriebsablaufstörungen, Vorhaltekosten) vorliegen, auch wenn sie fehlen, können allein die Lohnfortzahlungskosten zu einer wirtschaftlichen Belastung des Arbeitgebers werden, die er billigerweise nicht mehr hinzunehmen hat (BAG Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter II 2 a der Gründe).
- BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01
Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des …
Bleibt sie auch danach ungeklärt, so geht dies zu Lasten des Arbeitgebers (BAG 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 26 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 32).Anders liegt es dann, wenn der Arbeitnehmer erst nach der Kündigung in eine erfolgversprechende Therapie einwilligt (BAG 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 26 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 32).
- BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 132/91
Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung
Wie sich aus dem Hinweis auf das Senatsurteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - (AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) ergibt, wollte es damit nur zum Ausdruck bringen, daß die Grundsätze des Bundesarbeitsgerichts zur Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen auf den Fall einer krankheitsbedingten Minderleistung nicht uneingeschränkt anzuwenden seien.Gemeinsam ist allen Arten der krankheitsbedingten Kündigung die Überprüfung nach drei Stufen, wie der Senat in seinen Entscheidungen zur Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen wiederholt dargestellt hat (vgl. dazu das vorstehend zitierte Urteil vom 5. Juli 1990, aaO, zu II der Gründe sowie die Grundsatzentscheidung des Senats vom 16. Februar 1989, BAGE 61, 131, 137 f. = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I der Gründe).
Das Berufungsgericht hat in diesem Zusammenhang ferner geprüft, ob die Klägerin auf einem anderen freien Arbeitsplatz eingesetzt werden konnte, auf dem keine betrieblichen Beeinträchtigungen mehr zu erwarten sind (vgl. dazu Senatsurteil vom 5. Juli 1990, aaO, zu II 2 b der Gründe).
- BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 378/99
Krankheitsbedingte Kündigung
In der dritten Stufe, bei der Interessenabwägung, ist dann zu prüfen, ob die erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen zu einer billigerweise nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen (BAG 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 26).aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind im Rahmen der Interessenabwägung bei einer krankheitsbedingten Kündigung die familiären Verhältnisse des Arbeitnehmers, insbesondere seine Unterhaltspflichten in die Abwägung einzubeziehen (BAG 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 22; 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP aaO Nr. 26; 27. November 1991 - 2 AZR 309/91 - RzK I 5 g Nr. 45 (Leitsatz); vgl. auch 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36;… ebenso Kittner/Däubler/Zwanziger KSchR 4. Aufl. § 1 KSchG Rn. 52, 83; Weller Arbeitsrecht der Gegenwart Bd. 20, 77, 89; Becker-Schaffner ZTR 1997, 49, 51;… KR-Etzel 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 380;… vgl. KR-Fischermeier § 626 BGB Rn. 236 ff.;… Lepke Kündigung bei Krankheit 8. Aufl. S 79).
- LAG Düsseldorf, 13.06.2016 - 9 Sa 233/16
Durchsetzung der Entlassung eines Arbeitnehmers im Verfahren gemäß § 104 BetrVG
Liegt eine solche erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen vor, ist auf der dritten Stufe im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu prüfen, ob die erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen zu einer billigerweise nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen (BAG v. 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06, NZA-RR 2008, 515; BAG v. 08.11.2007 - 2 AZR 292/06, NZA 2008, 593; BAG v. 20.01.2000 - 2 AZR 378/99, NZA 2000, 768; BAG v. 05.07.1990 - 2 AZR 154/90, AP Nr. 26 zu § 1 KSchG Krankheit; BAG v. 16.02.1989, 2 AZR 299/88, NZA 1989, 923). - LAG Köln, 09.12.2025 - 7 SLa 384/25
Krankheitsbedingte Kündigung; negative Gesundheitsprognose; Verhältnismäßigkeit; …
Denn es sind weiterhin krankheitsbedingte Fehlzeiten von 53 Arbeitstagen zu verzeichnen, die Entgeltfortzahlungskosten von mehr als sieben Wochen mit sich bringen (vgl. hierzu: BAG 06.09.1989 - 2 AZR 19/89; BAG 05.07.1990 - 2 AZR 154/90;… LAG Köln 11.01.2023 - 11 Sa 830/21 - Rn. 21).. - BAG, 09.09.1992 - 2 AZR 190/92
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung
In der dritten Stufe, bei der Interessenabwägung, ist dann zu prüfen, ob die erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen vom Arbeitgeber billigerweise noch hinzunehmen ist (vgl. u. a. Senatsurteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit). - BSG, 21.07.1992 - 4 RA 13/91
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit/Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der …
- BAG, 14.01.1993 - 2 AZR 343/92
Kündigung: Kündigung infolge krankheitsbedingter Fehlzeiten - Kurzerkrankungen - …
Das Berufungsgericht ist der ständigen Rechtsprechung des Senates zur krankheitsbedingten Kündigung gefolgt (…Grundsatzurteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP, aaO; ferner Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) und hat die Sozialwidrigkeit einer wegen häufiger Kurzerkrankungen ausgesprochenen ordentlichen Arbeitgeberkündigung einer Prüfung in drei Stufen unterzogen. - BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 558/99
Krankheitsbedingte Kündigung wegen langanhaltender Krankheit
- BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 598/92
- ArbG Essen, 08.11.2007 - 8 Ca 1926/07
Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung des Kommissionierers eines …
- BAG, 27.11.1991 - 2 AZR 309/91
Krankheiten sind Kündigungsgrund
- LAG Köln, 18.05.2007 - 11 Sa 632/06
Krankheitsbedingte Kündigung
- BAG, 19.08.2003 - 9 AZR 641/02
Feststellungsinteresse für Beschäftigungszeit
- LAG Hamburg, 02.10.2019 - 2 Sa 9/19
Ordentliche Kündigung - personenbedingte Kündigung - Krankheit - …
- BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 9/94
Krankheitsbedingte Kündigung - tarifliche Arbeiterkündigungsfrist
- BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 220/91
Tarifliche Kündigungsfristen für ältere Arbeiter
- BAG, 13.12.1990 - 2 AZR 342/90
Wirksamkeit einer Kündigung wegen häufiger Krankheit und häufiger …
- LAG Berlin, 28.08.2001 - 10 Sa 1166/01
Krankheitsbedingte Kündigung
- LAG Hamburg, 08.12.1999 - 3 Sa 17/97
Soziale Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung wegen Krankheit; …
- BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 201/98
- BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 539/92
Krankheitsbedingte Kündigung
- LAG Hessen, 15.09.2000 - 2 Sa 1833/99
Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung
- LAG Hamm, 13.06.2007 - 18 Sa 85/07
Personenbedingte Kündigung, Kündigung wegen häufiger krankheitsbedingter …
- BAG, 06.02.1992 - 2 AZR 364/91
Kündigung eines eingeschränkt arbeitsfähigen Feuerwehrmannes - Anbieten eines …
- LAG Hamm, 21.08.1998 - 5 Sa 701/98
Wirksamkeit einer außerordentlichen personenbedingten Kündigung; Beschäftigung in …
- LAG Hamm, 08.01.2001 - 19 Sa 1522/00
Krankheitsbedingte Kündigung; häufige Kurzerkrankungen; wirtschaftliche …
- LAG Hamm, 13.01.2000 - 17 Sa 1712/99
Wirksamkeit außerordentlicher fristloser Kündigung ; Anwendbarkeit der für …
- LAG Hamm, 15.04.2011 - 13 Sa 1939/10
Unwirksame krankheitsbedingte Kündigung bei unsubstantiierten Darlegungen der …
- LAG Hamm, 08.08.2007 - 18 Sa 396/07
Krankheitsbedingte Kündigung, häufige Fehlzeiten, negative Prognose, …
- LAG Hessen, 12.01.2011 - 2 Sa 1438/10
Krankheitsbedingte Kündigung - dauernde Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers
- LAG Hamm, 30.05.2006 - 12 Sa 2300/05
Ordentliche Kündigung wegen Alkoholsucht des Arbeitnehmers
- LAG Hamm, 16.10.2000 - 17 Sa 822/99
Änderung des bisherigen Geburtsdatums eines ausländischen Arbeitnehmers - …
- LAG Hamm, 08.02.2005 - 19 Sa 2287/04
Kündigung wegen Trunksucht
- LAG Hamm, 20.08.2015 - 11 Sa 553/15
Ordentliche Kündigung; krankheitsbedingt; Interessenabwägung
- LAG Düsseldorf, 30.03.1999 - 6 Sa 1846/97
Kündigung: häufige Kurzerkrankungen in den letzten vier Jahren
- LAG Köln, 01.06.2016 - 11 Sa 25/16
Wirksamkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen häufiger Erkrankungen …
- LSG Bayern, 10.11.2006 - L 8 AL 120/05
Zulässigkeit einer isolierten Anfechtungsklage; Erstattungsforderungen gegen den …
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2005 - 2 Sa 343/05
Krankheitsbedingte Kündigung
- LAG Hamm, 20.02.2014 - 11 Sa 520/13
Wirksamkeit einer Kündigung wegen häufiger Erkrankungen des Arbeitnehmers
- LAG Hessen, 20.03.2013 - 2 Sa 1238/12
Personenbedingte Kündigung wegen Krankheit; Personenbedingte Kündigung wegen …
- LAG München, 07.12.2006 - 3 Sa 735/05
Gesundheitsprognose
- LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
- BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 574/98
Wirksamkeit einer ordentlichen, krankheitsbedingten Kündigung - Anwendbarkeit der …
- LAG Köln, 11.01.2023 - 11 Sa 830/21
Krankheitsbedingte Kündigung
- LAG Hessen, 10.02.1999 - 2 Sa 185/98
Prüfungsgegenstand derÄnderungskündigung; Entgegenstehen der krankheitsbedingten …
- BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 326/94
- LSG Bayern, 12.12.2003 - L 8 AL 354/02
Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Kündigung; Rechtmäßigkeit einer wegen …
- ArbG Bochum, 10.12.2004 - 1 Ca 71/04
- LAG Hamm, 08.05.1996 - 2 (17) Sa 989/94
Kündigung: krankheitsbedingte Kündigung
- LAG Hessen, 22.10.1999 - 2 Sa 576/99
Soziale Rechtfertigung einer personenbedingten (krankheitsbedingten) Kündigung; …
- LAG Hamm, 28.05.2002 - 13 Sa 1908/01
Krankheitsbedingte Kündigung, Anhörung des Betriebsrats
- LAG Köln, 08.07.2021 - 8 Sa 234/21
Krankheitsbedingte Kündigung; häufige Kurzerkrankungen
- LAG Hamm, 24.03.2011 - 8 Sa 1749/10
Kündigung/Krankheit/Zukunftsprognose/Unzureichendes Bestreiten bei beschränkter …
- ArbG Frankfurt/Main, 27.08.2002 - 18 Ca 3919/00
Deklatorische Funktion der Feststellung des Grades einer Behinderung - Zustimmung …
- LAG Hamm, 23.08.2001 - 8 Sa 162/01
Kündigung / Krankheit / Prognose / betriebliche Ursachen
- LSG Bayern, 28.11.1996 - L 19 Ar 166/96
Eingliederungshilfe an Arbeitgeber - tarifliches Sozialrecht
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Rechtsprechung
| BAG, 20.06.1990 - 4 AZR 5/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- archive.org
- rechtsportal.de
Schichtarbeit im Großhandel
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schichtzeit
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 16.01.1989 - 6 Ca 231/88
- LAG Niedersachsen, 24.10.1989 - 8 (5) Sa 306/89
- BAG, 20.06.1990 - 4 AZR 5/90
Papierfundstellen
- NZA 1990, 861
- BB 1990, 1775
- DB 1990, 2274
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (9)
- BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 798/87
Begriff der Wechselschichtarbeit - Begriff der "Nachtarbeitsstunden" - Vergütung …
Auszug aus BAG, 20.06.1990 - 4 AZR 5/90
Da die Tarifvertragsparteien den Begriff der Schichtarbeit i. S. von § 5 Ziff. 2 b MTV selbst nicht besonders erläutert haben, ist bei der Auslegung nach dem Tarifwortlaut von seiner allgemeinen arbeitsrechtlichen Bedeutung auszugehen (BAG Urteil vom 8. Juni 1988 - 4 AZR 798/87 - AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).Sie verlangen ebensowenig, daß die überwiegende Arbeitszeit einer Schicht innerhalb der Nachtzeit liegen muß (vgl. BAG Urteil vom 8. Juni 1988 - 4 AZR 798/87 - AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
- BAG, 20.01.1965 - 4 AZR 424/63
Betonwarenfabrik - Dämpfer - Arbeitszeit - Produktion - Regelmäßiger zeitlicher …
Auszug aus BAG, 20.06.1990 - 4 AZR 5/90
Bei der Schichtarbeit arbeiten nicht sämtliche Beschäftigte eines Betriebes zu gleicher Zeit, sondern ein Teil arbeitet, während der andere Teil arbeitsfreie Zeit hat, beide Teile sich aber regelmäßig nach einem feststehenden und überschaubaren Plan ablösen (vgl. BAG Urteile vom 23. September 1960 - 1 AZR 567/59 = AP Nr. 4 zu § 2 AZO; vom 20. Dezember 1961 - BAGE 12, 143 = AP Nr. 7 zu § 59 BetrVG und vom 20. Januar 1965 - 4 AZR 424/63 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Betonsteingewerbe;… Denecke/Neumann, AZO, 10. Aufl., § 2 Rz 2).Die Tarifvertragsparteien verlangen als Voraussetzung für den hier strittigen Zuschlag nicht den Einsatz des Arbeitnehmers in Wechselschichten in dem Sinne, daß der Arbeitnehmer die ihm übertragene Arbeitsaufgabe zu unterschiedlichen Schichtzeiten erfüllen muß (vgl. BAG Urteil vom 20. Januar 1965 - 4 AZR 424/63 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Betonsteingewerbe).
- BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus BAG, 20.06.1990 - 4 AZR 5/90
Verbleiben bei entsprechender Auswertung des Tarifwortlautes und des tariflichen Gesamtzusammenhanges als den stets und in erster Linie heranzuziehenden Auslegungskriterien im Einzelfalle noch Zweifel, so kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien auf weitere Kriterien wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrages zurückgegriffen werden (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung m.w.N.).
- BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85
Tariflicher Anspruch eines Kameramanns des Westdeutschen Rundfunks auf Gewährung …
Auszug aus BAG, 20.06.1990 - 4 AZR 5/90
Dabei muß nicht der jeweils abgelöste Arbeitsplatz identisch sein, sondern nur eine übereinstimmende Arbeitsaufgabe von untereinander austauschbaren Arbeitnehmern erfüllt werden (BAG Urteil vom 4. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk). - BAG, 23.09.1960 - 1 AZR 567/59
Schichtdienst - Allgemeiner Sprachgebrauch - Arbeitsleistungen mehrerer …
Auszug aus BAG, 20.06.1990 - 4 AZR 5/90
Bei der Schichtarbeit arbeiten nicht sämtliche Beschäftigte eines Betriebes zu gleicher Zeit, sondern ein Teil arbeitet, während der andere Teil arbeitsfreie Zeit hat, beide Teile sich aber regelmäßig nach einem feststehenden und überschaubaren Plan ablösen (vgl. BAG Urteile vom 23. September 1960 - 1 AZR 567/59 = AP Nr. 4 zu § 2 AZO; vom 20. Dezember 1961 - BAGE 12, 143 = AP Nr. 7 zu § 59 BetrVG und vom 20. Januar 1965 - 4 AZR 424/63 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Betonsteingewerbe;… Denecke/Neumann, AZO, 10. Aufl., § 2 Rz 2). - BAG, 18.01.1983 - 3 AZR 447/80
Anspruch auf Schichtlohnzulage
Auszug aus BAG, 20.06.1990 - 4 AZR 5/90
Nach seiner allgemeinen arbeitsrechtlichen Bedeutung ist für den Begriff der Schichtarbeit jedoch wesentlich, daß eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die wirkliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hinaus erfüllt und daher von mehreren Arbeitnehmern (oder Arbeitnehmergruppen) in einer geregelten zeitlichen Reihenfolge, teilweise auch außerhalb der allgemein üblichen Arbeitszeit, erbracht wird (vgl. BAG Urteil vom 18. Januar 1983 - 3 AZR 447/80 - AP Nr. 1 zu § 24 BMT-G II). - BAG, 20.12.1961 - 4 AZR 213/60
Annahme eines Mehrschichtbetriebs - Rahmentarifvertrag - Gewerbliche Arbeitnehmer …
Auszug aus BAG, 20.06.1990 - 4 AZR 5/90
Bei der Schichtarbeit arbeiten nicht sämtliche Beschäftigte eines Betriebes zu gleicher Zeit, sondern ein Teil arbeitet, während der andere Teil arbeitsfreie Zeit hat, beide Teile sich aber regelmäßig nach einem feststehenden und überschaubaren Plan ablösen (vgl. BAG Urteile vom 23. September 1960 - 1 AZR 567/59 = AP Nr. 4 zu § 2 AZO; vom 20. Dezember 1961 - BAGE 12, 143 = AP Nr. 7 zu § 59 BetrVG und vom 20. Januar 1965 - 4 AZR 424/63 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Betonsteingewerbe;… Denecke/Neumann, AZO, 10. Aufl., § 2 Rz 2). - BAG, 15.11.1957 - 1 AZR 610/56
Auszug aus BAG, 20.06.1990 - 4 AZR 5/90
Zwar kann vom Wortlaut her unter Schichtarbeit nicht nur die "Arbeit in mehreren Schichten, sondern auch die "Arbeit in einer Schicht" verstanden werden (vgl. BAGE 5, 107, 113 = AP Nr. 1 zu § 8 TVG ). - BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 555/80
Eingruppierung nach überwiegender Tätigkeit - Auszuübende Tätigkeit - Tatsächlich …
Auszug aus BAG, 20.06.1990 - 4 AZR 5/90
Dabei muß nicht der jeweils abgelöste Arbeitsplatz identisch sein, sondern nur eine übereinstimmende Arbeitsaufgabe von untereinander austauschbaren Arbeitnehmern erfüllt werden (BAG Urteil vom 4. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
- BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 616/06
Arbeitszeit und Entgelt - Werksfeuerwehr in der chemischen Industrie
Dabei muss eine übereinstimmende Arbeitsaufgabe von untereinander austauschbaren Arbeitnehmern erfüllt werden (hierzu insgesamt Senat 20. Juni 1990 - 4 AZR 5/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 6 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 1; BAG 4. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 17 = EzA TVG § 4 Rundfunk Nr. 16; 22. März 1995 - 10 AZR 212/94 -). - BAG, 24.01.2001 - 10 AZR 106/00
Nachtarbeitszuschlag
Es ist tarifrechtlich nicht notwendig, daß die persönliche Arbeitszeit den tariflich vorgesehenen Zeitraum vollständig ausfüllt (vgl. im Ergebnis auch BAG 20. Juni 1990 - 4 AZR 5/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 6 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 1 mwN; 7. September 1994 - 10 AZR 766/93 - BAGE 77, 346; 22. März 1995 - 10 AZR 212/94 - nv.).Dies müßte eindeutig aus dem Tarifwortlaut hervorgehen (vgl. BAG 20. Juni 1990 - 4 AZR 5/90 - aaO zu dem MTV für den Nahrungsmittelgroßhandel Niedersachsen).
Bei der Schichtarbeit arbeiten nicht sämtliche Beschäftigte eines Betriebes zur selben Zeit, sondern ein Teil arbeitet, während der andere Teil arbeitsfreie Zeit hat, wobei beide Teile sich regelmäßig nach einem feststehenden und überschaubaren Schichtplan ablösen (vgl. BAG 20. Juni 1990 - 4 AZR 5/90 - aaO;… 4. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - aaO; 22. März 1995 - 10 AZR 212/94 - nv.).
Dabei muß eine übereinstimmende Arbeitsaufgabe von untereinander austauschbaren Arbeitnehmern erfüllt werden (BAG 20. Juni 1990 - 4 AZR 5/90 - aaO mwN).
- BAG, 20.04.2005 - 10 AZR 302/04
Schichtlohnzuschlag - Sportplatz- und Sporthallenwart
Schichtarbeit liegt nicht vor, wenn Arbeitnehmer mit völlig verschiedenen Aufgaben und unterschiedlichen Qualifikationen einander ablösen (BAG 24. Januar 2001 - 10 AZR 106/00 - EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 6; 18. Januar 1983 - 3 AZR 447/80 -AP BMT-G II § 24 Nr. 1; 18. Oktober 1995 - 10 AZR 853/94 - AP BAT § 33a Nr. 8; 4. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 17 = EzA TVG § 4 Rundfunk Nr. 16; 20. Juni 1990 - 4 AZR 5/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 6 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 1; 22. März 1995 - 10 AZR 212/94 - 12. November 1997 - 10 AZR 27/97 - ZTR 1998, 181).
- BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 295/89
Schichtzulage
Dabei muß nicht der jeweils abgelöste Arbeitsplatz identisch sein, sondern nur eine übereinstimmende Arbeitsaufgabe von untereinander austauschbaren Arbeitnehmern erfüllt werden (BAG Urteil vom 4. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAG Urteil vom 20. Juni 1990 - 4 AZR 5/90 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). - BFH, 07.07.2005 - IX R 81/98
Steuerfreiheit von Zuschlägen für Nachtarbeit
Denn wesensbestimmendes Merkmal der Schichtarbeit ist es, dass eine Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die wirkliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hinaus erfüllt und daher von mehreren in einer geregelten zeitlichen Reihenfolge, teilweise auch außerhalb der allgemein üblichen Arbeitszeit, erbracht wird (Bundesarbeitsgericht --BAG-- Urteile vom 20. Juni 1990 4 AZR 5/90, Neue Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht --NZA-- 1990, 861-862; vom 14. Dezember 1993 10 AZR 368/93, BAGE 75, 208, NZA 1994, 804). - BAG, 14.12.1993 - 10 AZR 368/93
Schichtarbeit - Schichtzulage im Pflegedienst
Bei der Schichtarbeit arbeiten nicht sämtliche Beschäftigte eines Betriebes zur gleichen Zeit, sondern ein Teil arbeitet, während der andere Teil arbeitsfreie Zeit hat (BAG Urteil vom 20. Juni 1990 - 4 AZR 5/90 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel). - BAG, 22.03.1995 - 10 AZR 212/94
Zahlung einer tariflichen Tätigkeitszulage für Schichtarbeit in den Nachtstunden …
Unter dem Begriff "Schichtarbeit" kann nicht nur die Arbeit eines einzigen Arbeitnehmers in mehreren Schichten (z.B. in Tag- und Nachtschicht) sondern auch die Arbeit in nur einer Schicht (z.B. nur Nachtschicht) verstanden werden (so auch: BAG Urteil vom 20. Juni 1990 - 4 AZR 5/90 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel).Das heißt, bei der Schichtarbeit arbeiten nicht sämtliche Beschäftigten eines Betriebes zur selben Zeit, sondern ein Teil arbeitet, während der andere Teil arbeitsfreie Zeit hat, wobei beide Teile sich aber regelmäßig nach einem feststehenden und überschaubaren Plan ablösen (vgl. BAG Urteil vom 20. Juni 1990, a.a.O.).
- BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 758/00
Nachtarbeitszuschlag - betriebliche Übung
Dabei muß eine übereinstimmende Arbeitsaufgabe von untereinander austauschbaren Arbeitnehmern erfüllt werden (BAG 20. Juni 1990 - 4 AZR 5/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 6 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 1; 24. Januar 2001 - 10 AZR 106/00 - nv.). - LAG Düsseldorf, 10.01.2000 - 5 Sa 1491/99
Arbeitsentgelt: Schichtzulage - Begriff des mehrschichtigen Betriebs
Rn. 52 - 4 AZR 5/90 - in AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge Großhandel). - LAG Nürnberg, 15.02.2012 - 2 Sa 416/11
Wechselschichtzulage - Schichtbegriff
Zu fordern ist daher, dass die Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die tägliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hinaus zu erfüllen ist und dass sie teilweise auch außerhalb der allgemein üblichen Arbeitszeit erbracht werden muss (…BAG vom 18.01.1983, a.a.O., Rn. 27; BAG vom 20.06.1990, 4 AZR 5/90). - LAG Nürnberg, 15.02.2012 - 2 Sa 454/11
Verpflichtung zur Zahlung einer Wechselschichtzulage
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2002 - 5 Sa 1473/01
Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags für Nachtarbeit; Voraussetzungen von …
- LAG Nürnberg, 15.02.2012 - 2 Sa 72/11
Allgemeiner Schichtsbegriff
- LAG Nürnberg, 07.12.2011 - 4 Sa 187/11
Wechselschichtzulage
- LAG Nürnberg, 07.12.2011 - 6 Sa 446/11
MTV privates Versicherungsgewerbe - Wechselschicht - Schichtzulage - …
- LAG Nürnberg, 07.12.2011 - 6 Sa 71/11
MTV privates Versicherungsgewerbe - Wechselschicht - Schichtzulage - …
- LAG Nürnberg, 07.12.2011 - 6 Sa 189/11
Tarifauslegung MTV privates Versicherungsgewerbe - Wechselschicht - Schichtzulage …
- LAG Berlin, 11.01.2001 - 16 Sa 2217/00
Gewährung einer Schichtzulage; Definition der Schichtarbeit nach dem …
- LAG Nürnberg, 15.02.2012 - 2 Sa 448/11
Verpflichtung zur Zahlung einer Wechselschichtzulage
- LAG Nürnberg, 24.01.2012 - 7 Sa 459/11
Anspruch auf Wechselschichtzulage - Tarifauslegung MTV privates …
- LAG Nürnberg, 07.12.2011 - 4 Sa 450/11
Anspruch auf eine Wechselschichtzulage nach dem MTV für das private …
- LAG Nürnberg, 07.12.2011 - 4 Sa 207/11
Anspruch auf eine Wechselschichtzulage nach dem MTV für das private …
- LAG Nürnberg, 07.12.2011 - 6 Sa 451/11
Tarifauslegung MTV privates Versicherungsgewerbe - Wechselschicht - Schichtzulage …
- LAG Berlin, 01.11.2001 - 16 Sa 2217/00
Anspruch auf eine Schichtzulage nach BAT; Tarifliche Definition der Schichtarbeit …
- LAG Nürnberg, 20.12.1994 - 8 (6) Sa 564/93
Schichtarbeit; Arbeitsbeginn ; Arbeitsende; Dienstplan
- LAG Köln, 12.01.1993 - 9 Sa 776/92
Einruppierung Packerin im Versandhandel
- LAG Nürnberg, 15.02.2012 - 2 Sa 206/11
Verpflichtung zur Zahlung einer Wechselschichtzulage
- LAG Nürnberg, 07.12.2011 - 6 Sa 464/11
Tarifauslegung MTV privates Versicherungsgewerbe - Wechselschicht - Schichtzulage …
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Rechtsprechung
| LAG Hamm, 31.01.1990 - 3 Sa 1539/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Lohnanspruch; Betriebsratsmitglied; Schulung; Streik
Verfahrensgang
- ArbG Detmold, 15.08.1989 - 2 Ca 448/89
- LAG Hamm, 31.01.1990 - 3 Sa 1539/89
- BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 179/90
Papierfundstellen
- BB 1990, 927
- DB 1990, 2274
Wird zitiert von ...
- BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 179/90
Anspruch eines Betriebsratsmitgliedes auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes für …
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 31. Januar 1990 - 3 Sa 1539/89 - aufgehoben.
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Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.1990 - 6 Sa 1021/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betriebsnutzungszeit; Arbeitszeit; Zeitausgleich; Zeitguthaben; Arbeitsunfähigkeit
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 28.11.1989 - 5 Ca 544/89
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.1990 - 6 Sa 1021/89
Papierfundstellen
- NZA 1990, 751 (Ls.)
- BB 1990, 1630
- DB 1990, 2274
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