Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: LAG Hessen, 21.03.1990

Rechtsprechung
   BAG, 22.06.1989 - 8 AZR 172/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2339
BAG, 22.06.1989 - 8 AZR 172/88 (https://dejure.org/1989,2339)
BAG, Entscheidung vom 22.06.1989 - 8 AZR 172/88 (https://dejure.org/1989,2339)
BAG, Entscheidung vom 22. Juni 1989 - 8 AZR 172/88 (https://dejure.org/1989,2339)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,2339) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 239
  • BB 1989, 2403
  • DB 1990, 239
  • DB 1990, 635
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 560/83

    Urlaub: Urlaubsabgeltung nach Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 22.06.1989 - 8 AZR 172/88
    Gegen eine solche tarifliche Abweichung von der gesetzl. Regelung bestehen nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG keine Bedenken (vgl. BAGE 45, 203, 207 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu III 3).

    Es gelten dann dieselben Grundsätze, wie sie der Sechste Senat bereits im Urteil vom 8.3.1984 zu § 51 Abs. 1 BAT a. F. aufgestellt (BAGE 45, 203 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung) und denen sich der erk. Senat im Urteil vom 18.12.1986 (Ä 8 AZR 357/84, nicht veröffentlicht) angeschlossen hat.

  • BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 357/84

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 22.06.1989 - 8 AZR 172/88
    Es gelten dann dieselben Grundsätze, wie sie der Sechste Senat bereits im Urteil vom 8.3.1984 zu § 51 Abs. 1 BAT a. F. aufgestellt (BAGE 45, 203 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung) und denen sich der erk. Senat im Urteil vom 18.12.1986 (Ä 8 AZR 357/84, nicht veröffentlicht) angeschlossen hat.
  • BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 618/10

    Verfall tariflichen Mehrurlaubs bei Arbeitsunfähigkeit

    Rn. 23 (1) Für die Annahme einer solchen tariflichen Regelung bedarf es freilich eindeutiger, über das Regelungsziel des § 7 Abs. 4 BUrlG hinausgehender Bestimmungen im Tarifvertrag (…AnwK-ArbR/Düwell § 7 BUrlG Rn. 138; vgl. zur Annahme einer voraussetzungslosen Abfindung unter der Geltung der Surrogatstheorie BAG 20. Januar 1998 - 9 AZR 601/96 - zu I 2 b der Gründe; 9. August 1994 - 9 AZR 346/92 - zu I 2 c der Gründe, BAGE 77, 291 unter Aufgabe der vertretenen Auffassung im Urteil vom 22. Juni 1989 - 8 AZR 172/88 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 50 = EzA BUrlG § 7 Nr. 69).
  • BAG, 10.07.2012 - 9 AZR 11/11

    Verfall des Urlaubs - Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit

    Die Feststellungsklage ist nicht wegen des Vorrangs der Leistungsklage unzulässig (vgl. grundlegend BAG 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 13 bis 15, AP BUrlG § 7 Nr. 50 = EzA BUrlG § 7 Nr. 123).

    Der wegen der mangelnden Möglichkeit der Inanspruchnahme infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit über den Übertragungszeitraum des ersten Quartals des Folgejahres hinaus fortbestehende Urlaubsanspruch unterfällt, sobald die Arbeitsunfähigkeit als Erfüllungshindernis des Urlaubsanspruchs wegfällt, erneut dem gesetzlichen oder tarifvertraglichen Fristenregime (BAG 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 36, AP BUrlG § 7 Nr. 50 = EzA BUrlG § 7 Nr. 123).

  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 346/92

    Tarifliche Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Ohne eindeutige tarifliche Regelung kann nicht davon ausgegangen werden, daß nach dem Willen der Tarifvertragsparteien die Urlaubsabgeltung unabhängig von der Arbeitsfähigkeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt werden soll (Aufgabe der im Urteil vom 22. Juni 1989 - 8 AZR 172/88).

    c) Die Revision berücksichtigt mit ihren Angriffen nicht die Bedeutung der angezogenen Entscheidungen des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 8. März 1984 (BAGE 45, 203 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung) zu § 51 Abs. 1 BAT in der 1982 geltenden Fassung und des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Juni 1989 (- 8 AZR 172/88 - AP Nr. 50 zu § 7 BUrlG Abgeltung) zu § 33 Nr. 7 c TVAL II in der Fassung vom 1. Januar 1984.

    So hat der Achte Senat in seinem Urteil vom 22. Juni 1989, aaO, im Anschluß an das Urteil des Sechsten Senats vom 8. März 1984, aaO, den Rechtssatz aufgestellt, wenn eine tarifliche Urlaubsabgeltung an die Unmöglichkeit der Urlaubsgewährung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses anknüpfe, sei anzunehmen, daß die Tarifvertragsparteien nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Abgeltungsanspruch auf die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit verzichteten.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG

Rechtsprechung
   LAG Hessen, 21.03.1990 - 12 TaBV Ga 34/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,13673
LAG Hessen, 21.03.1990 - 12 TaBV Ga 34/90 (https://dejure.org/1990,13673)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21.03.1990 - 12 TaBV Ga 34/90 (https://dejure.org/1990,13673)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21. März 1990 - 12 TaBV Ga 34/90 (https://dejure.org/1990,13673)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,13673) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1990, 239
  • DB 1991, 239
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • LAG München, 14.04.1987 - 2 TaBV 14/87

    Betriebsratswahlverfahren; Anfechtungsgründe ; Erlaß einer einstweiligen …

    Auszug aus LAG Hessen, 21.03.1990 - 12 TaBVGa 34/90
    auch LAG München, Beschl. vom 14.4.1987 - 2 Ta Bv 14/87, DB 1988 S. 347 = LAGE § 18 BetrVG 1972 Nr. 2; Dietz/Richardi , BetrVGH, 6. Aufl., § 4 WO 1972 Rdn. 17.
  • LAG Hamm, 10.04.1975 - 8 TaBV 29/75

    Mehrere Betriebsräte in einem Unternehmen; Einstweilige Verfügung; Untersagung …

    Auszug aus LAG Hessen, 21.03.1990 - 12 TaBVGa 34/90
    So schon LAG Hamm, DB 1975 S. 1176.
  • LAG Bremen, 26.03.1998 - 1 TaBV 9/98

    Betriebsrat: Wahlvorschläge - Ordnungsgemäßheit der Listen

    Es ist zwar umstritten, ob und in welcher Weise durch eine einstweilige Verfügung in ein laufendes Wahlverfahren bei Betriebsratswahlen eingegriffen werden darf (vgl. LAG Frankfurt, Beschluss vom 21.03.1990 - 12 TaBV Ga 34/90 -, DB 1991, 239; LAG München, Beschluss vom 14.04.1987 - 2 TaBV 14/87 -, DB 1988, 347 ; LAG Hamm, Beschluss vom 01.03.1994 - 3 TaBV 20/94 -, BB 1994, 1009 ; LAG Hamm, Beschluss vom 09.09.1994 - 3 TaBV 137/94 -, BB 1995, 260).
  • LAG Düsseldorf, 17.05.2002 - 18 TaBV 26/02

    Anspruch der Wahlvorschlagsliste gegen den Wahlvorstand auf Zulassung zur …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hessen, 16.07.1992 - 12 TaBVGa 112/92

    Betriebsratswahl: Aussetzung/Unterbrechung im Wege der einstweiligen Verfügung

    a) Es entspricht der die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigenden, ständigen Entscheidungspraxis der Beschwerderichter, in eingeleitete Betriebsratswahlen mit einstweiligen Verfügungen, die dem Wahlvorstand die weitere Durchführung der Wahl vollständig untersagen, nur dann einzugreifen, wenn nach den glaubhaft gemachten oder sonst feststellbaren Umständen die betreffende Wahl mit Sicherheit nichtig wäre (vgl. LAG Frankfurt/M., Beschluss vom 21. März 1990 - 12 TaBVGa 34/90 - LAG Köln, Beschluss vom 27. Dezember 1989 - 10 TaBV 70/89 -, DB 1990, 539; LAG München, Beschluss vom 03. August 1988 - 6 TaBV 41/88 -, NZA 1989, 444; BAG, Beschluss vom 29. Januar 1992 - 7 ABR 27/91 -, DB 1992, 1429).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.03.1994 - 8 TaBV 1/94

    Betriebsratswahl: Aussetzung/Unterbrechung im Wege der einstweiligen Verfügung

    Wie die gebotene Auslegung ergibt, begehrt die Antragstellerin erkennbar nicht etwa nur eine "Berichtigung" des Wahlausschreibens bei Fortsetzung des bereits eingeleiteten Wahlverfahrens; eine solche "Berichtigung" wäre schon im Hinblick auf den sich ändernden Inhalt der Vorschlagslisten nicht möglich (vgl. in diesem Zusammenhang etwa BAG Beschluß vom 12.10.76 - 1 ABR 1/76 - in AP Nr. 1 zu § 8 BetrVG 1972 unter II. 2. b. der Gründe; vgl. auch LAG Frankfurt in DB 90, 239 f unter II. 1. der Gründe).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LAG Hessen
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht