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Weitere Entscheidung unten: LAG Hamm, 31.01.1990

Rechtsprechung
   BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,627
BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89 (https://dejure.org/1989,627)
BAG, Entscheidung vom 06.09.1989 - 2 AZR 224/89 (https://dejure.org/1989,627)
BAG, Entscheidung vom 06. September 1989 - 2 AZR 224/89 (https://dejure.org/1989,627)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Kurzerkrankungen - Schema für die Prüfung einer Kündigung wegen häufigen Kurzerkrankungen - Wirtschaftliche Belastung des Arbeitgebers mit außergewöhnlich hohen Lohnfortzahlungskosten als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1
    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien - Störung des Betriebsablaufs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2338
  • NZA 1990, 434
  • BB 1990, 558
  • DB 1990, 943
 
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Wird zitiert von ... (98)Zitiert selbst (8)

  • BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 140/81

    Kündigung bei lang anhaltender Krankheit

    Auszug aus BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89
    Wie der Senat insbesondere im Urteil BAGE 40, 361, 367 [BAG 25.11.1982 - 2 AZR 140/81] (= AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I 2 der Gründe) näher begründet und in dem Urteil vom 16. Februar 1989 (zu B III 1 c cc und 2 a der Gründe) bestätigt hat, gibt es grundsätzlich keine festen Grenzwerte für die krankheitsbedingte Kündigung.

    Alle generalisierenden und quantifizierenden, in dem Urteil BAGE 40, 361 [BAG 25.11.1982 - 2 AZR 140/81] (…= AP, aaO) näher dargestellten Vorschläge des Schrifttums sind willkürlich und nicht geeignet, dem Einzelfall gerecht zu werden, wie dies nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG erforderlich ist.

    Soweit der Senat in dem Urteil BAGE 40, 361 [BAG 25.11.1982 - 2 AZR 140/81] (…= AP, aaO) Lohnfortzahlungskosten für einen Zeitraum bis zu sechs Wochen für kündigungsrechtlich noch unerheblich angesehen und sich hierfür auf das LohnFG berufen hat, geschah dies insbesondere deshalb, um den Vorschlägen des Schrifttums entgegenzutreten, zur sozialen Rechtfertigung der Kündigung formal an bestimmte Ausfallzeiten wie den Sechs-Wochen-Zeitraum des LohnFG anzuknüpfen.

  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88

    Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger …

    Auszug aus BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89
    Sieht ein Tarifvertrag die Verpflichtung des Arbeitgebers vor, Arbeitnehmern mit längerer Unternehmenszugehörigkeit im Krankheitsfall über den gesetzlichen SechsWochen-Zeitraum hinaus für bestimmte Zeiträume einen Zuschuß zum Krankengeld zu zahlen, so kann allein daraus noch nicht gefolgert werden, auch sechs Wochen im Jahr übersteigende krankheitsbedingte Ausfallzeiten des Arbeitnehmers seien grundsätzlich nicht geeignet, eine ordentliche Kündigung sozial zu rechtfertigen (im Anschluß an das Senatsurteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 ).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 - DB 1989, 2075, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, zu B I der Gründe, m.w.N.) ist die Sozialwidrigkeit einer wegen häufiger Kurzerkrankungen ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers in drei Stufen zu prüfen.

  • BAG, 15.02.1984 - 2 AZR 573/82

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung

    Auszug aus BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89
    Einem Arbeitnehmer, der 20 Jahre zur Zufriedenheit gearbeitet hat und dann häufig erkrankt, schuldet der Arbeitgeber erheblich mehr Rücksichtnahme als einem Arbeitnehmer, der seit dem ersten Jahre der Betriebszugehörigkeit erhebliche und steigende krankheitsbedingte Ausfälle gehabt hat (vgl. insbes. BAGE 45, 146, 153 f. [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B II 3 b und 5 der Gründe).

    Ist mit Ausfallzeiten im bisherigen Umfang aufgrund der negativen Gesundheitsprognose auf nicht absehbare Zeit zu rechnen, so ist auch die zu erwartende Belastung mit entsprechenden Lohnfortzahlungskosten um so höher, je jünger der Arbeitnehmer ist (vgl. BAGE 45, 146 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP, aaO).

  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89
    Bei der erneuten Verhandlung wird das Berufungsgericht die für die Prognose geltenden Grundsätze hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast zu beachten haben, die der Senat in dem ebenfalls am 6. September 1989 verkündeten Urteil in der Sache - 2 AZR 19/89 - zusammengefaßt hat.
  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 118/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien- …

    Auszug aus BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89
    Denn bei der Interessenabwägung ist auch zu berücksichtigen, ob die Krankheiten auf betriebliche Ursachen zurückzuführen sind (vgl. Senatsurteil vom 16. Februar 1989, zu B I 3 a der Gründe sowie das zur Veröffentlichung bestimmte, ebenfalls am 6. September 1989 in dem Rechtsstreit - 2 AZR 118/89 - verkündete Senatsurteil).
  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

    Auszug aus BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89
    Wie der Senat insbesondere im Urteil BAGE 40, 361, 367 [BAG 25.11.1982 - 2 AZR 140/81] (= AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I 2 der Gründe) näher begründet und in dem Urteil vom 16. Februar 1989 (zu B III 1 c cc und 2 a der Gründe) bestätigt hat, gibt es grundsätzlich keine festen Grenzwerte für die krankheitsbedingte Kündigung.
  • BAG, 26.11.1955 - 2 AZR 516/54

    Arbeitsverhältnis: Gültigkeit von Kettenverträgen im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89
    Einem Arbeitnehmer, der 20 Jahre zur Zufriedenheit gearbeitet hat und dann häufig erkrankt, schuldet der Arbeitgeber erheblich mehr Rücksichtnahme als einem Arbeitnehmer, der seit dem ersten Jahre der Betriebszugehörigkeit erhebliche und steigende krankheitsbedingte Ausfälle gehabt hat (vgl. insbes. BAGE 45, 146, 153 f. [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B II 3 b und 5 der Gründe).
  • BAG, 09.06.1967 - 3 AZR 352/66

    Kürzung einer jederzeit widerruflichen Leistungszulage nach billigem Ermessen

    Auszug aus BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89
    Sind dem Berufungsgericht bei der Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, hier bei der Frage der Sozialwidrigkeit, Rechtsfehler unterlaufen, so kann das Revisionsgericht eine abschließende Entscheidung gemäß § 565 Abs. 3 Nr. 1 ZPO nur treffen, wenn alle für die Entscheidung über die soziale Rechtfertigung der Kündigung maßgeblichen Umstände lückenlos feststehen (vgl. BAG Urteil vom 9. Juni 1967 - 3 AZR 352/66 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Lohnzuschläge).
  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 6/18

    Außerordentliche Kündigung - Entgeltfortzahlungskosten

    Durch die Zusage solcher Leistungen wollen die Tarifvertragsparteien regelmäßig nicht den Bestandsschutz der Arbeitnehmer erhöhen (BAG 6. September 1989 - 2 AZR 224/89 - zu III 2 c der Gründe).

    Rn. 31 (bb) Andererseits kann die zu erwartende Belastung des Arbeitgebers mit tariflichen Zuschüssen zum Krankengeld grundsätzlich nicht als "kündigungsbegründende" Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers anerkannt werden (offengelassen von BAG 21. Mai 1992 - 2 AZR 399/91 - zu III 3 der Gründe; 6. September 1989 - 2 AZR 224/89 - zu III 2 c bb der Gründe).

  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 399/91

    Kündigung wegen Krankheit von nicht absehbarer Dauer

    Der Senat läßt offen, ob die Belastung des Arbeitgebers mit tariflichen Leistungen der vorbezeichneten Art grundsätzlich als derartige Beeinträchtigung wirtschaftlicher Interessen anerkannt werden kann (vgl. Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 224/89 - AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Zu ihren Gunsten hat das Berufungsgericht weiter zutreffend das noch verhältnismäßig niedrige Lebensalter des Klägers von knapp 25 Jahren im Zeitpunkt der Kündigung berücksichtigt, weil die Beklagte deshalb aufgrund der negativen Prognose auf nicht absehbare Zeit mit erheblichen Lohnfortzahlungskosten rechnen muß (vgl. dazu insbes. BAGE 45, 146 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B II 3 b der Gründe sowie das ebenfalls am 6. September 1989 in der Revisionssache - 2 AZR 224/89 - verkündete und zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmte Urteil des Senats).

    Selbst Kosten für Ausfallzeiten, die unter der vom Arbeitgeber hinzunehmenden Mindestgrenze von sechs Wochen pro Jahr liegen, sind bei der Interessenabwägung für die Beantwortung der Frage einzubeziehen, inwieweit das Arbeitsverhältnis störungsfrei verlaufen ist (vgl. dazu ebenfalls das am 6. September 1989 in der Revisionssache - 2 AZR 224/89 - verkündete Urteil des Senats).

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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 31.01.1990 - 2 Sa 1672/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2712
LAG Hamm, 31.01.1990 - 2 Sa 1672/89 (https://dejure.org/1990,2712)
LAG Hamm, Entscheidung vom 31.01.1990 - 2 Sa 1672/89 (https://dejure.org/1990,2712)
LAG Hamm, Entscheidung vom 31. Januar 1990 - 2 Sa 1672/89 (https://dejure.org/1990,2712)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kündigung; Krankheit; Personbedingte Kündigung; Kündigungsfrist; Wegfall der Geschäftsgrundlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 482 (Ls.)
  • BB 1990, 927
  • DB 1990, 943
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (12)

  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88

    Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger …

    Auszug aus LAG Hamm, 31.01.1990 - 2 Sa 1672/89
    Hieran hat das Bundesarbeitsgericht auch in seinem letzten einschlägigen Urteil vom 16.02.1989 (AP Nr. 20 zu § 1 KSCG 1969 Krankheit = EzA § 1 KSCG 1969 Krankheit Nr. 25 = BB 1989, 2118 = DB 1989, 2075 = NJW 1989, 3299 = NZA 1989, 923 ) festgehalten.
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hamm, 31.01.1990 - 2 Sa 1672/89
    Die Beklagte verkennt, daß bei tarifvertraglichem Ausschluß einer ordentlichen Kündigung auch eine Betriebsstillegung geeignet ist, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (BAG vom 28.03.85, AP Nr. 86 zu § 626 BGB = EzA § 626 BGB n.F. Nr. 96 = BB 1985, 1915 = DB 1985, 1743 = NJW 1985, 2606 = NZA 1985, 559), obwohl diese an sich als ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB nicht in Betracht kommt, sondern nur ein dringendes betriebliches Erfordernis im Sinne des § 1 Abs. 2 KSCG darstellt (vgl. BAG vom 27.09.84, AP Nr. 39 zu § 613 a BGB = EzA § 613 a BGB Nr. 40 = BB 1985, 1333 = DB 1985, 1399 = NJW 1986, 91 = NZA 1985, 493 ).
  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 113/84

    Außerordentliche Kündigung bei Betriebsstillegung

    Auszug aus LAG Hamm, 31.01.1990 - 2 Sa 1672/89
    Die Beklagte verkennt, daß bei tarifvertraglichem Ausschluß einer ordentlichen Kündigung auch eine Betriebsstillegung geeignet ist, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (BAG vom 28.03.85, AP Nr. 86 zu § 626 BGB = EzA § 626 BGB n.F. Nr. 96 = BB 1985, 1915 = DB 1985, 1743 = NJW 1985, 2606 = NZA 1985, 559), obwohl diese an sich als ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB nicht in Betracht kommt, sondern nur ein dringendes betriebliches Erfordernis im Sinne des § 1 Abs. 2 KSCG darstellt (vgl. BAG vom 27.09.84, AP Nr. 39 zu § 613 a BGB = EzA § 613 a BGB Nr. 40 = BB 1985, 1333 = DB 1985, 1399 = NJW 1986, 91 = NZA 1985, 493 ).
  • BAG, 15.02.1984 - 2 AZR 573/82

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 31.01.1990 - 2 Sa 1672/89
    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht unter Hinweis auf seine Urteile vom 31.03.1983 (- 2 AZR 384/81 -, ArbnR 84, 381) und 15.02.1984 (- 2 AZR 573/82 -, EzA § 1 KSCG 1969 Krankheit Nr. 15 = NZA 1984, 6) mit Urteil vom 21.02.1985 (…- 2 AZR 72/84 -, RzK I 5 g Rdn. 10) entschieden, daß die dauernde Unfähigkeit des Arbeitnehmers, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, eine erhebliche betriebliche Beeinträchtigung darstellt, die den Arbeitgeber grundsätzlich zur ordentlichen Kündigung berechtigt, und dies mit den beiden Urteilen vom 30.01.1986 (- 2 AZR 668/84 -, NZA 1987, 555) und 10.12.1987 (…- 2 AZR 515/87 -, RzK I 5 g Rdn. 22) bestätigt.
  • BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 668/84

    Versetzung eines Arbeitnehmers - Definition der Begriffe "Versetzung" und …

    Auszug aus LAG Hamm, 31.01.1990 - 2 Sa 1672/89
    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht unter Hinweis auf seine Urteile vom 31.03.1983 (- 2 AZR 384/81 -, ArbnR 84, 381) und 15.02.1984 (- 2 AZR 573/82 -, EzA § 1 KSCG 1969 Krankheit Nr. 15 = NZA 1984, 6) mit Urteil vom 21.02.1985 (…- 2 AZR 72/84 -, RzK I 5 g Rdn. 10) entschieden, daß die dauernde Unfähigkeit des Arbeitnehmers, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, eine erhebliche betriebliche Beeinträchtigung darstellt, die den Arbeitgeber grundsätzlich zur ordentlichen Kündigung berechtigt, und dies mit den beiden Urteilen vom 30.01.1986 (- 2 AZR 668/84 -, NZA 1987, 555) und 10.12.1987 (…- 2 AZR 515/87 -, RzK I 5 g Rdn. 22) bestätigt.
  • BAG, 05.08.1976 - 3 AZR 110/75

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Zumutbarkeit einer anderweitigen …

    Auszug aus LAG Hamm, 31.01.1990 - 2 Sa 1672/89
    a) Zwar hat das Bundesarbeitsgericht schon mit Urteil vom 05.08.1976 (AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit = EzA § 1 KSchG 1969 Krankheit Nr. 2 = BB 1976, 1516 = DB 1976, 2307 = NJW 1977, 125) anerkannt, daß dann, wenn ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen einen Teil der vertraglich geschuldeten Arbeit nicht mehr leisten kann, eine darauf gestützte Kündigung des Arbeitgebers ausnahmsweise sozial gerechtfertigt sein kann (falls eine anderweitige Beschäftigung nicht möglich oder zumutbar ist).
  • BAG, 19.08.1976 - 3 AZR 512/75

    Arbeitsverhältnis: Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

    Auszug aus LAG Hamm, 31.01.1990 - 2 Sa 1672/89
    a) Zwar hat das Bundesarbeitsgericht schon mit Urteil vom 05.08.1976 (AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit = EzA § 1 KSchG 1969 Krankheit Nr. 2 = BB 1976, 1516 = DB 1976, 2307 = NJW 1977, 125) anerkannt, daß dann, wenn ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen einen Teil der vertraglich geschuldeten Arbeit nicht mehr leisten kann, eine darauf gestützte Kündigung des Arbeitgebers ausnahmsweise sozial gerechtfertigt sein kann (falls eine anderweitige Beschäftigung nicht möglich oder zumutbar ist).
  • BAG, 31.03.1983 - 2 AZR 384/81

    Beteiligungsverfahren - Vertretung des Dienststellenleiters - Vorliegen eines …

    Auszug aus LAG Hamm, 31.01.1990 - 2 Sa 1672/89
    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht unter Hinweis auf seine Urteile vom 31.03.1983 (- 2 AZR 384/81 -, ArbnR 84, 381) und 15.02.1984 (- 2 AZR 573/82 -, EzA § 1 KSCG 1969 Krankheit Nr. 15 = NZA 1984, 6) mit Urteil vom 21.02.1985 (…- 2 AZR 72/84 -, RzK I 5 g Rdn. 10) entschieden, daß die dauernde Unfähigkeit des Arbeitnehmers, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, eine erhebliche betriebliche Beeinträchtigung darstellt, die den Arbeitgeber grundsätzlich zur ordentlichen Kündigung berechtigt, und dies mit den beiden Urteilen vom 30.01.1986 (- 2 AZR 668/84 -, NZA 1987, 555) und 10.12.1987 (…- 2 AZR 515/87 -, RzK I 5 g Rdn. 22) bestätigt.
  • BAG, 21.02.1985 - 2 AZR 72/84

    Personenbedingte Kündigung wegen dauerhafter subjektiver Unmöglichkeit der …

    Auszug aus LAG Hamm, 31.01.1990 - 2 Sa 1672/89
    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht unter Hinweis auf seine Urteile vom 31.03.1983 (- 2 AZR 384/81 -, ArbnR 84, 381) und 15.02.1984 (- 2 AZR 573/82 -, EzA § 1 KSCG 1969 Krankheit Nr. 15 = NZA 1984, 6) mit Urteil vom 21.02.1985 (- 2 AZR 72/84 -, RzK I 5 g Rdn. 10) entschieden, daß die dauernde Unfähigkeit des Arbeitnehmers, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, eine erhebliche betriebliche Beeinträchtigung darstellt, die den Arbeitgeber grundsätzlich zur ordentlichen Kündigung berechtigt, und dies mit den beiden Urteilen vom 30.01.1986 (- 2 AZR 668/84 -, NZA 1987, 555) und 10.12.1987 (…- 2 AZR 515/87 -, RzK I 5 g Rdn. 22) bestätigt.
  • BAG, 20.12.1976 - 5 AZR 736/75

    Schwerbehinderte: Zustimmungserfordernis der Hauptfürsorgestelle bei fristloser …

    Auszug aus LAG Hamm, 31.01.1990 - 2 Sa 1672/89
    Die Vorschrift enthält lediglich eine Einschränkung des Ermessens der Hauptfürsorgestelle bei Vorliegen der genannten Voraussetzung dahin, daß sie die Zustimmung im Regelfall nicht verweigern kann (vgl. BAG vom 20.12.76, AP Nr. 1 zu § 18 SchwbG = EzA § 18 SchwbG Nr. 1 = BB 1977, 396 = DB 1977, 587 ).
  • BAG, 10.12.1987 - 2 AZR 515/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen langanhaltender Krankheit - …

  • BAG, 05.03.1957 - 1 AZR 420/56

    Tarifvertrag - Wille der Tarifpartner - Rückwirkende Kraft - Rückwirkungswille - …

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