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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 14.10.1993 - 4 TaBV 8/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3348
LAG Schleswig-Holstein, 14.10.1993 - 4 TaBV 8/93 (https://dejure.org/1993,3348)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.10.1993 - 4 TaBV 8/93 (https://dejure.org/1993,3348)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. Oktober 1993 - 4 TaBV 8/93 (https://dejure.org/1993,3348)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwertfestsetzung; Anwaltlicher Gebührenwert bei Bestellung einer Einigungsstelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 291
  • DB 1993, 2392
  • AnwBl 1994, 246
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamburg, 09.03.2005 - 3 Ta 28/04

    Gegenstandswert für Streit um Person des Vorsitzenden und Anzahl der Beisitzer …

    Die 3. und die 4. Kammer des LAG Schleswig-Holstein haben in mehreren Beschlüssen die Auffassung vertreten, die geringe Bedeutung einer Entscheidung nach § 76 BetrVG und das summarische Verfahren nach § 98 ArbGG rechtfertigten eine deutliche Herabsetzung des Streitwerts unter den Regelwert des § 8 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BRAGO dergestalt, dass beim Streit um die Anzahl der Beisitzer ein Sechstel dieses Wertes, beim Streit um die Person des Vorsitzenden ein weiteres Sechstel und beim Streit um die Zuständigkeit der Einigungsstelle abermals ein Sechstel, insgesamt also höchstens drei Sechstel des so genannten Regelwerts als anwaltlicher Gebührenwert festzusetzen sei (Beschluss vom 31. August 1998 - 3 Ta 57 b/98 - AR-Blattei ES 160.13 Nr. 211; Beschluss vom 09. März 1993 - 4 Ta 13/93 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 19; Beschluss vom 14. Oktober 1993 - 3 TaBV 8/93 - AnwBl. 1994, 246 f.; Beschluss vom 29. September 1995 - 4 Ta 105/95 - NZA-RR 1995, 307).
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.09.1995 - 4 Ta 105/95

    Anwaltliche Tätigkeit; Beschlußverfahren; Bestellung einer Einigungsstelle; …

    Hiernach ergibt sich, daß eine deutliche Herabsetzung unter den Regelwert dergestalt geboten sei, daß beim Streit um die Anzahl der Beisitzer 1/8 von 8.000 DM, beim Streit um die Person des Vorsitzenden ein weiteres Achtel und beim Streit um die Zuständigkeit der Einigungsstelle 2/8 von 8.000 DM, insgesamt höchstens 4/8 des sogenannten Regelwerts als anwaltlicher Gebührenwert festzusetzen seien (vgl. zur früheren Regelung: LAG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 14.10.1993 - 4 TaBV 8/93 -.
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.09.1995 - 4 Ta 105/94

    Festsetzung eines anwaltlichen Gebührenwertes für die Bewertung der anwaltlichen …

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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 27.05.1993 - 16 Ta 6/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7054
LAG Baden-Württemberg, 27.05.1993 - 16 Ta 6/93 (https://dejure.org/1993,7054)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.05.1993 - 16 Ta 6/93 (https://dejure.org/1993,7054)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Mai 1993 - 16 Ta 6/93 (https://dejure.org/1993,7054)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Einspruchs gegen einen Vollstreckungsbescheid; Erfordernis eigenhändiger Unterschrift; Ladung zu Gütetermin

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 575
  • BB 1993, 1952
  • DB 1993, 2392
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.06.1987 - VIII ZR 154/86

    Einhaltung der Schriftform des Einspruchs gegen einen Vollstreckungsbescheid

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.05.1993 - 16 Ta 6/93
    In bezug auf die also allein entscheidende Frage nach dem Erfordernis einer eigenhändigen Unterzeichnung der Einspruchsschrift gegen den Vollstreckungsbescheid geht das Beschwerdegericht in Übereinstimmung nicht nur mit dem Arbeitsgericht, sondern auch mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH Urt.v. 03.06.1987, XIII ZR 154/86, NJW 1987 S. 2588 ff) und der überwiegenden Meinung in der einschlägigen Kommentarliteratur (…vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 48. Aufl. Anm. 3 D zu § 700; Thomas/Putzo Anm. 2 a zu § 700) davon aus, daß bei schriftlicher Einlegung des Rechtsbehelfs die Unterschrift des Einspruchsführers notwendig ist.
  • LAG Bremen, 17.08.1988 - 4 Ta 31/88

    Verhandlung auch bei einem verspäteten Einspruch gegen einen …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.05.1993 - 16 Ta 6/93
    Der in diesem Punkt (Zulässigkeit einer Entscheidung außerhalb mündlicher Verhandlung) gegenteiliger Meinung der 14. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschluß vom 11.12.1990, 14 Ta 15/90 , LAGE § 46 a ArbGG Nr. 2) und des Landesarbeitsgerichts Bremen (Beschluß vom 17.08.1988, 4 Ta 31/88 , LAGE § 46 a ArbGG Nr. 1), der auch ... (…ArbGG, 6. Aufl. RZ 5 zu § 46 a) beipflichtet und derzufolge § 341 Abs. 2 S. 1 ZPO im Arbeitsgerichtsprozeß wegen der das Mahnverfahren betreffenden Sondervorschrift des § 46 a Abs. 4 ArbGG keine Geltung beanspruchen könne, vermag sich das erkennende Gericht nicht anzuschließen.
  • LAG Baden-Württemberg, 11.12.1990 - 14 Ta 15/90

    Mahnverfahren: Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid - Anberaumung eines Termins

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.05.1993 - 16 Ta 6/93
    Der in diesem Punkt (Zulässigkeit einer Entscheidung außerhalb mündlicher Verhandlung) gegenteiliger Meinung der 14. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschluß vom 11.12.1990, 14 Ta 15/90 , LAGE § 46 a ArbGG Nr. 2) und des Landesarbeitsgerichts Bremen (Beschluß vom 17.08.1988, 4 Ta 31/88 , LAGE § 46 a ArbGG Nr. 1), der auch ... (…ArbGG, 6. Aufl. RZ 5 zu § 46 a) beipflichtet und derzufolge § 341 Abs. 2 S. 1 ZPO im Arbeitsgerichtsprozeß wegen der das Mahnverfahren betreffenden Sondervorschrift des § 46 a Abs. 4 ArbGG keine Geltung beanspruchen könne, vermag sich das erkennende Gericht nicht anzuschließen.
  • LAG Baden-Württemberg, 02.12.1993 - 15 Ta 13/93

    Verspäteter Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid; Antrag auf …

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  • ArbG Suhl, 04.08.2023 - 1 Ca 610/23

    Rückzahlung zu viel entrichteten Arbeitsentgelts - Einspruch gegen …

    Insoweit gelten die Grundsätze für sonstige bestimmende Schriftsätze, sodass auch der schriftlich eingelegte Einspruch handschriftlich unterzeichnet sein muss (I…, Beschluss vom 27. Mai 1993, Az. 16 Ta 6/93;… J…OK ArbR/K…, 68. Ed. 01.06.2023, § 59 ArbGG Rn. 59;… GMP/L…, 10. Aufl.2022, § 59 ArbGG Rn. 26).
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Rechtsprechung
   LAG München, 05.10.1992 - 4 (6) Ta 94/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4934
LAG München, 05.10.1992 - 4 (6) Ta 94/92 (https://dejure.org/1992,4934)
LAG München, Entscheidung vom 05.10.1992 - 4 (6) Ta 94/92 (https://dejure.org/1992,4934)
LAG München, Entscheidung vom 05. Oktober 1992 - 4 (6) Ta 94/92 (https://dejure.org/1992,4934)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,4934) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Rechtsweg bei bestrittener Arbeitnehmereigenschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsweg bei bestrittener Arbeitnehmereigenschaft

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitnehmereigenschaft; Beweisaufnahme ; Sachprüfung des Klagebegehrens; Sofortige Beschwerde

Papierfundstellen

  • BB 1993, 1740
  • DB 1993, 2392
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Einige Landesarbeitsgerichte haben dagegen die Auffassung vertreten, nachdem es sich nunmehr um eine Frage der Rechtswegzuständigkeit und nicht mehr der sachlichen Zuständigkeit handele, müsse der schlüssige Vortrag des Klägers, daß er Arbeitnehmer sei, ausreichen (LAG Köln Beschluß vom 22. April 1994 - 13 Ta 18/93 - AP Nr. 16 zu § 17 a GVG; LAG Hamm Urteil vom 18. Januar 1995 - 4 Sa 993/94 - LAGE § 48 ArbGG 1979 Nr. 11; LAG München Beschluß vom 5. Oktober 1992 - 4 (6) Ta 94/92 - DB 1993, 2392; vgl. auch LAG Sachsen-Anhalt Beschluß vom 19. Mai 1995 - 5 Ta 44/95 - DB 1995, 1820; ebenso bereits OLG Köln Beschluß vom 8. Juli 1993 - 7 W 9/93 - EzA § 17 a GVG Nr. 8).
  • LAG Nürnberg, 21.12.2007 - 7 Ta 208/07

    Arbeitnehmerbegriff - Rechtswegzuständigkeit - Erklärung des Arbeitgebers

    Über sie kann gemäß §§ 53 Abs. 1 Satz 1, 78 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, 572 Abs. 4 ZPO ohne mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden entschieden werden (BAG, Beschluss vom 15.04.1993, AP Nr. 12 zu § 5 ArbGG 1979 = NZA 1993, 789; LAG München, BB 1993, 1740).
  • BAG, 21.05.1996 - 5 AZB 36/94
    Das Landesarbeitsgericht Köln in dem angefochtenen Beschluß und einige andere Landesarbeitsgerichte haben dagegen die Auffassung vertreten, nachdem es sich nunmehr um eine Frage der Rechtswegzuständigkeit und nicht mehr der sachlichen Zuständigkeit handele, müsse der schlüssige Vortrag des Klägers, daß er Arbeitnehmer sei, ausreichen (LAG Köln Beschluß vom 22. April 1994 - 13 Ta 18/93 - AP Nr. 16 zu § 17 a GVG; LAG Hamm Urteil vom 18. Januar 1995 - 4 Sa 993/94 - LAGE § 48 ArbGG 1979 Nr. 11; LAG München Beschluß vom 5. Oktober 1992 - 4 (6) Ta 94/92 - DB 1993, 2392; vgl. auch LAG Sachsen-Anhalt Beschluß vom 19. Mai 1995 - 5 Ta 44/95 - DB 1995, 1820; ebenso bereits OLG Köln Beschluß vom 8. Juli 1993 - 7 W 9/93 - EzA § 17 a GVG Nr. 8).
  • LAG Hamm, 18.01.1995 - 4 Sa 993/94

    Rechtsweg: Vorabentscheidung - Arbeitsverhältnis

    Für die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts und damit für die Abgrenzung zur ordentlichen Gerichtsbarkeit ist es unerheblich, ob die Arbeitnehmereigenschaft und damit das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen den Parteien nur im Tatsächlichen streitig ist und deshalb erst ggf. nach einer Beweisaufnahme abschließend geklärt werden kann, oder ob die Klage unschlüssig ist, sei es, dass dies auf einem unzureichenden Sachvortrag des Klägers beruht, sei es, dass aus Rechtsgründen sein Vortrag das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses nicht rechtfertigt, denn Fragen der Schlüssigkeit sind ausschließlich solche der Begründetheit und nicht schon der Zulässigkeit der Klage (ArbG Siegen vom 16.04.1985, ZIP 1985, 1048,1054; LAG München vom 05.10.1992, DB 1993, 2393 = BB 1993, 1740 ).
  • LAG Nürnberg, 18.12.2001 - 7 Ta 208/01

    Rechtsweg bei Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs aus "Culpa in …

    Über die sofortige Beschwerde entscheidet das Landesarbeitsgericht ohne Zuziehung der ehrenamtlichen Richter (BAG, DB 93, 1728; LAG München, BB 93, 1740; LAG Köln, BB 91, 2452).
  • LAG Nürnberg, 21.05.2001 - 7 Ta 95/01

    Bindungswirkung einer Verweisung hinsichtlich der Rechtswegzuständigkeit bei …

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  • LAG Nürnberg, 27.01.1995 - 7 Ta 187/94

    Eishockeyspieler als Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Person, wenn er nur …

    Über die sofortige Beschwerde entscheidet das Landesarbeitsgericht ohne Zuziehung der ehrenamtlichen Richter (BAG, DB 93, 1728; LAG München, BB 93, 1740).
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