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Rechtsprechung
   LAG Bremen, 25.02.1994 - 4 Sa 13/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2302
LAG Bremen, 25.02.1994 - 4 Sa 13/93 (https://dejure.org/1994,2302)
LAG Bremen, Entscheidung vom 25.02.1994 - 4 Sa 13/93 (https://dejure.org/1994,2302)
LAG Bremen, Entscheidung vom 25. Februar 1994 - 4 Sa 13/93 (https://dejure.org/1994,2302)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Rückzahlung einer Ausbildungsbeihilfe - Ausschlußgründe / Beweisverwertungsverbot - Mithören eines Telefongesprächs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 242, 611 ; GG Art. 2, Art. 12

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückzahlung von Ausbildungskosten; Fristlose Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Darlegungs- und Beweislast ; Rückzahlungspflicht von Ausbildungskosten; Kenntnisse aus mitgehörten Telefongesprächen ; Interessenabwägung; Persönlichkeitsrecht; Interessen des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 597
  • BB 1994, 1150
  • DB 1994, 2630
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (10)

  • BAG, 24.07.1991 - 5 AZR 443/90

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung - Beweislast

    Auszug aus LAG Bremen, 25.02.1994 - 4 Sa 13/93
    Dieser Grundsatz enthält seinen spezifischen Inhalt aus der Wertentscheidung des Grundgesetzes für die freie Wahl des Arbeitsplatzes (Art. 12 Abs. 1 GG), die auch das Recht umfasst, den gewählten Arbeitsplatz aufzugeben und zu wechseln (vgl. BAG, AP Nr. 25 zu Art. 12 GG und AP Nr. 16 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).

    Die für den Arbeitnehmer tragbaren Bindungen sind aufgrund einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (vgl. BGH, aaO., BAG, AP Nr. 16 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).

    Anderseits scheidet eine Beteiligung an Ausbildungskosten in der Regel dann aus, wenn die Interessen des Arbeitnehmers an der Ausbildung im Vergleich zu denen des Arbeitgebers gering sind (vgl. BAG, AP Nr. 16 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).

  • BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 279/93

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus LAG Bremen, 25.02.1994 - 4 Sa 13/93
    Zahlungsverpflichtungen, die an die vom Arbeitnehmer ausgehende Kündigung anknüpfen, können gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßen (vgl. BGH, AP Nr. 11 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe. BAG Urteil vom 15.12.1993 - 5 AZR 279/93 -, noch nicht veröffentlicht).

    Zu diesen zählt auch der Grundsatz von Treu und Glauben (…vgl. BGH, aaO., BAG, Urteil vom 15.12.1993 - 5 AZR 279/93 -).

    Bei einer Fortbildungsdauer von zwei Monaten ohne Verpflichtung zur Arbeitsleistung kann im Regelfall höchstens eine einjährige Bindung vereinbart werden (BAG, Urteil vom 15.12.1993 - 5 AZR 279/93 -).

  • BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 159/85

    Anspruch auf Rückzahlung von Ausbildungskosten

    Auszug aus LAG Bremen, 25.02.1994 - 4 Sa 13/93
    Insoweit ist zu berücksichtigen, daß eine hohe Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers dadurch gemildert werden kann, daß auch diese nach bestimmten Zeitabschnitten innerhalb des Bindungszeitraums anteilig verringert (vgl. BAG, AP Nr. 25 zu Art. 12 GG; BAG, AP Nr. 10 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).

    Allerdings können Vereinbarungen zur Rückzahlung von Ausbildungskosten, die eine unsachgerechte Kündigungsbeschränkung enthalten und gegen Art. 12 GG verstoßen, auf ein vertraglich angemessenes Maß zurückgeführt werden (vgl. BAG, AP Nr. 10 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).

  • BGH, 08.10.1993 - 2 StR 400/93

    Mithören eines Telefongesprächs durch Polizeibeamten

    Auszug aus LAG Bremen, 25.02.1994 - 4 Sa 13/93
    Dabei weist die Kammer ausdrücklich darauf hin, daß sie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wie sie in der von der Beklagten zitterten Entscheidung 2 StR 400/93 vom 8.10.1993 niedergelegt ist, nicht folgt.
  • BGH, 17.10.1984 - VIII ZR 181/83

    Beweislast für Abschluß eines Vertrages unter aufschiebender Bedingung

    Auszug aus LAG Bremen, 25.02.1994 - 4 Sa 13/93
    Schließlich ist anerkannt, daß dann, wenn eine Partei bestreitet, daß die Voraussetzungen für eine Verpflichtung aus einem abgeschlossenen Vertrag eingetreten sind, die Anspruchsteller alle Tatsachen darlegen und beweisen müssen, die ihren Anspruch rechtfertigen (vgl. BGH, NJW 1985, 497, Rosenberg, aaO., S. 262 ff. und S. 308 ff., insbesondere S. 312).
  • BAG, 02.06.1982 - 2 AZR 1237/79

    Zeugenvernehmung - Aussageverwertung

    Auszug aus LAG Bremen, 25.02.1994 - 4 Sa 13/93
    Ob dieser Verstoß gerechtfertigt ist, richtet sich nach dem Ergebnis der Abwägung zwischen dem gegen die Verwertung streitenden Persönlichkeit und einem für die Vernehmung sprechenden Interesse des Beweisführers (vgl. Bundesverfassungsgericht aaO., auch BAG, NJW 1983, 1691).
  • BGH, 05.06.1984 - VI ZR 279/82

    Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Rückzahlung von Ausbildungsaufwendungen des …

    Auszug aus LAG Bremen, 25.02.1994 - 4 Sa 13/93
    Zahlungsverpflichtungen, die an die vom Arbeitnehmer ausgehende Kündigung anknüpfen, können gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßen (vgl. BGH, AP Nr. 11 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe. BAG Urteil vom 15.12.1993 - 5 AZR 279/93 -, noch nicht veröffentlicht).
  • BGH, 14.12.1988 - VIII ZR 31/88

    Rechtsschutzbedürfnis für die Geltendmachung eines vertraglichen …

    Auszug aus LAG Bremen, 25.02.1994 - 4 Sa 13/93
    Ein Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses führt zur Klagabweisung als unzulässig (vgl. BGH, NJW-RR 1989, 263; BGH, WM 1978, 935).
  • BGH, 08.07.1955 - I ZR 201/53

    Lagerhalterhaftung. Verjährung

    Auszug aus LAG Bremen, 25.02.1994 - 4 Sa 13/93
    Der maßgebende Zeitpunkt, zu dem die Klage zulässig sein muß, ist grundsätzlich der Schluss der letzten mündlichen Verhandlung auch in der Berufungs- bzw. in der Revisionsinstanz (vgl. dazu BGH, NJW 1980, 520, BGHZ 18, 98, 106).
  • BGH, 08.03.1979 - VII ZR 48/78
    Auszug aus LAG Bremen, 25.02.1994 - 4 Sa 13/93
    Der maßgebende Zeitpunkt, zu dem die Klage zulässig sein muß, ist grundsätzlich der Schluss der letzten mündlichen Verhandlung auch in der Berufungs- bzw. in der Revisionsinstanz (vgl. dazu BGH, NJW 1980, 520, BGHZ 18, 98, 106).
  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 508/96

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch heimliches Mithörenlassen von …

    149; LAG Köln Urteil vom 30. September 1992 - 2 Sa 351/92 - LAGE § 284 ZPO Nr. 1; LAG Köln Urteil vom 26. Februar 1993 - 13 Sa 807/92 - NZA 1994, 48; LAG Bremen Urteil vom 25. Februar 1994 - 4 Sa 13/93 - LAGE § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe Nr. 9).
  • LAG Hamburg, 16.05.2001 - 4 Sa 33/01

    Entbindung einer Arbeitgeberin von der Pflicht zur Weiterbeschäftigung eines …

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  • LAG Hamburg, 12.09.2001 - 4 Sa 26/01

    Entbindung von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung; Widerspruch des …

    Der Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung im Rahmen des Weiterbeschäftigungsanspruchs des § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG kann - unter Fortbestehen des Vergütungsanspruchs - ausnahmsweise dann entfallen, wenn der Weiterbeschäftigung zwingende betriebliche Gründe entgegenstehen und demgegenüber der Arbeitnehmer kein besonderes, vorrangig berechtigtes Interesse an der tatsächlichen Weiterbeschäftigung hat, z. B. wenn der Betrieb stillgelegt ist oder der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers weggefallen ist und eine andere Beschäftigungsmöglichkeit nicht vorhanden ist (…KR-Etzel 5. Auflage § 102 BetrVG Rdnr. 214;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels, § 102 Rdnr. 65;… Däubler/Kittner/Klebe, 7. Auflage § 102 Rdnr. 293, 273; vergl. bereits Urteile des LAG Hamburg vom 18. Mai 1993 - 2 Sa 33, 34/93 und der angerufenen Kammer vom 24. Februar 1993-4 Sa 13/93 - und vom 10. Mai 1993-4 Sa 20/93 - LAGE § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht Nr. 16; anderer Auffassung Willemsen/Hohenstatt, DB 1995, 215).

    Der mögliche Wegfall des Arbeitsplatzes und der tatsächlichen Beschäftigungsmöglichkeit allein begründen keine unzumutbare wirtschaftliche Belastung (…Däubler/Kittner/Klebe § 102 Rdnr. 293; vergl. bereits LAG Hamburg, Urteile vom 18. Mai 1993-2 Sa 33, 34/93; vom 24. Februar 1993-4 Sa 13/93; vom 10. Mai 1993-4 Sa 20/93, LAGE § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht Nr. 16;… KR-Etzel, § 102 BetrVG Rdnr. 228;… anderer Ansicht Richardi, Betriebsverfassungsgesetz, 7. Auflage, § 102 Rdnr. 235; Willemsen/Hohenstatt, DB 1995, 215).

    Soweit von der Verfügungsklägerin vertreten wird, dass von einer unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung im Sinne des Entbindungsgrundes des § 102 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BetrVG immer dann auszugehen ist, wenn im Rahmen einer Betriebsänderung einer großen Zahl von Arbeitnehmern aus betriebsbedingten Gründen gekündigt wird und für diese keine Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen (…so auch Urteile des LAG Hamburg vom 09. März 1993 -1 Sa 29/93 - vom 21. Oktober 1993 - 2 Sa 56/93 - vom 25. Mai 1993 - 3 Sa 30/93 - vergl. auch Fitting/Kaiser/Heither/Engels, § 102 Rdnr. 68; Willemsen/ Hohenstatt, DB 1995, 215) hat die angerufene Kammer diese Auffassung bereits in ihren Urteilen vom 24. Februar 1993-4 Sa 13/93 - und 10. Mai 1993-4 Sa 20/93 - LAGE § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht Nr. 16, zuletzt Urteil vom 16. Mai 2001 -4 Sa 33/01 - , nicht geteilt (vergl. auch Urteile des LAG Hamburg vom 18. Mai 1993 - 2 Sa 33, 34/93).

  • LAG Hamburg, 21.05.2008 - 4 SaGa 2/08

    Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung - Notwendigkeit eines …

    Auch der mögliche Wegfall der tatsächlichen Beschäftigungsmöglichkeit allein begründet keine unzumutbare wirtschaftliche Belastung (LAG Hamburg 16.05.2001 - 4 Sa 33/01 - LAGE Nr. 24 zu § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht; vgl. bereits LAG Hamburg 18.05.1993 - 2 Sa 33 und 34/93; 24.02.1993 - 4 Sa 13/93 - nv; LAG Hamburg 10.05.1993 - 4 Sa 20/93 - LAGE Nr. 16 zu § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht; DKK-Kittner, § 102 Rz 289; a.A. Willemsen/Hohenstatt, DB 1995, 215).
  • LAG Hamm, 26.05.1997 - 19 Sa 66/97

    Schadensersatzanspruch wegen Nichtvereinbarung eines Arbeitsverhältnisses trotz …

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  • LAG Hamm, 01.09.1995 - 10 Sa 1909/94

    Verwertungsverbot eines über Zimmersprechanlage mitgehörten Telefonats im …

    Ob, hiernach ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Wort) gerechtfertigt ist, richtet sich insoweit nach einer durchzuführenden Abwägung zwischen dem gegen die Verwertung streitenden Persönlichkeitsrecht und einem dafür sprechenden Interesse des Beweisführers (BVerfG…, Beschluss vom 19.12.1991, aaO.; LAG Bremen, Urteil vom 25.02.1994, DB 1994, 2630 = MDR 1994, 597 ).
  • LAG Hamm, 06.03.1998 - 10 Sa 2318/96

    Klage eines Arbeitnehmers auf Zahlung eines tarifvertraglich festgelegten 13. …

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