Rechtsprechung
| BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 604/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611, § 242; BPflV § 13 Abs. 3 Nr. 4
Arzt-Krankenhaus-Vertrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Chefarzt - Nebentätigkeit - Chefarztgehalt
- arztrecht.org
(Ausführliche Zusammenfassung)
Keine anteilige Einbeziehung des Chefarztgehalts in ambulante Kostenerstattung
Verfahrensgang
- ArbG Bocholt, 08.10.1992 - 1 Ca 631/92
- LAG Hamm, 23.03.1993 - 7 Sa 1671/92
- LAG Hamm, 28.09.1993 - 7 Sa 1671/92
- BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 604/93
Papierfundstellen
- NZA 1995, 834
- BB 1995, 364
- DB 1995, 1820
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BAG, 03.05.1989 - 5 AZR 310/88
Wegfall der Geschäftsgrundlage: Anpassung der Abführung an das Krankenhaus nach …
Auszug aus BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 604/93
Geschäftsgrundlage sind die bei Abschluß eines Vertrages zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (vgl. statt vieler: BAG Urteil vom 3. Mai 1989 - 5 AZR 310/88 - BAGE 62, 11, 15 f. = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, unter 1 der Gründe, m.w.N. auch auf die Rechtsprechung des BGH; BAG Urteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 269/92 - AP Nr. 27 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, unter B III 3 a der Gründe, m.w.N.).Treffen diese Vorstellungen nicht zu, so kann eine Anpassung dann geboten sein, wenn der Vertrag selbst keine Regelung enthält, wie bei einem Wegfall der Geschäftsgrundlage zu verfahren ist und einer Partei das weitere Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann (BAG Urteil vom 3. Mai 1989 - 5 AZR 310/88 - AP, aaO., m.w.N.).
- BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 269/92
Änderungskündigung - Chefarztvertrag
Auszug aus BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 604/93
Geschäftsgrundlage sind die bei Abschluß eines Vertrages zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (vgl. statt vieler: BAG Urteil vom 3. Mai 1989 - 5 AZR 310/88 - BAGE 62, 11, 15 f. = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, unter 1 der Gründe, m.w.N. auch auf die Rechtsprechung des BGH; BAG Urteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 269/92 - AP Nr. 27 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, unter B III 3 a der Gründe, m.w.N.).
- LAG Düsseldorf, 02.10.2003 - 11 (6) Sa 937/03
Anspruch auf Rückeingruppierung nach vergleichsweise erfolgter tarifmäßiger …
(1.) Geschäftsgrundlage sind die bei Abschluss eines Vertrages zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (st. Rspr., z. B. BAG 15.11.1994 - 5 AZR 604/93 - EzA § 242 BGB Geschäftsgrundlage Nr. 4 m. w. N.).Treffen diese Vorstellungen nicht zu, so kann eine Anpassung dann geboten sein, wenn der Vertrag selbst keine Regelung enthält, wie bei einem Wegfall der Geschäftsgrundlage zu verfahren ist und einer Partei das weitere Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann (BAG 15.11.1994 - 5 AZR 604/93 - a. a. O.).
- ArbG Frankfurt/Main, 10.03.1999 - 2 Ca 5804/98
Verfallfristen für Arbeitnehmer
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Frankfurt/Main, 21.04.1999 - 2 Ca 6554/98
Vergütungsanspruch bei Vereinbarung eines Rangrücktritts
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Rechtsprechung
| BAG, 02.05.1995 - 4 AZB 8/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Organisationsmangel eines Gewerkschaftsvertreters
- rechtsportal.de
ZPO § 233
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 25.05.1994 - 6 Ca 1068/94
- LAG Hessen, 20.12.1994 - 9 Sa 1020/94
- BAG, 02.05.1995 - 4 AZB 8/95
Papierfundstellen
- NJW 1995, 3141 (Ls.)
- NZA 1995, 967
- BB 1995, 1700
- DB 1995, 1820
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BAG, 09.01.1990 - 3 AZR 528/89
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BAG, 02.05.1995 - 4 AZB 8/95
Zu Lasten des Bevollmächtigten geht es jedoch, wenn er sein Büro mangelhaft organisiert hat, also zum Beispiel sein Personal nicht mit genügender Sorgfalt ausgewählt, belehrt und überwacht hat (vgl. BAG Urteil vom 9. Januar 1990 - 3 AZR 528/89 - AP Nr. 16 zu § 233 ZPO 1977;… Zöller/Greger, ZPO, 19. Aufl., § 233 Rz 23, Stichwort: Büropersonal).Der Mitarbeiter ist schließlich über die zu erledigende Aufgabe und deren Bedeutung zu unterrichten (vgl. BAG Urteil vom 9. Januar 1990 - 3 AZR 528/89 - AP, aaO, Zöller/Greger, ZPO, 19. Aufl., aaO, m.w.N.).
- BGH, 21.04.1988 - VII ZB 4/88
Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Prozessbevollmächtigten hinsichtlich …
Auszug aus BAG, 02.05.1995 - 4 AZB 8/95
Er muß dementsprechend die Zuständigkeitsverteilung innerhalb der Mitarbeiter eindeutig festlegen und seine Aufträge bestimmten Personen erteilen (vgl. BGH Beschluß vom 21. April 1988 - VII ZB 4/88 - VersR 1988, 942). - BGH, 21.02.1983 - VIII ZR 343/81
Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der …
Auszug aus BAG, 02.05.1995 - 4 AZB 8/95
Dies geht zu Lasten des Klägers, denn im Wiedereinsetzungsverfahren gilt der Grundsatz, daß die Unaufklärbarkeit von Büroversehen zu Lasten der Partei geht, die sich darauf beruft (BGH VersR 1982, 1167; vgl. auch BGH VersR 1983, 401; MünchKommZPO-Feiber, 1992, § 233 Rz 17, 78;… Zöller/Greger, ZPO, 19. Aufl., aaO).
- BGH, 04.10.1982 - II ZB 9/82
Büroversehen - Unaufklärbarkeit - Versäumung einer Rechtsmittelfrist durch einen …
Auszug aus BAG, 02.05.1995 - 4 AZB 8/95
Dies geht zu Lasten des Klägers, denn im Wiedereinsetzungsverfahren gilt der Grundsatz, daß die Unaufklärbarkeit von Büroversehen zu Lasten der Partei geht, die sich darauf beruft (BGH VersR 1982, 1167; vgl. auch BGH VersR 1983, 401; MünchKommZPO-Feiber, 1992, § 233 Rz 17, 78;… Zöller/Greger, ZPO, 19. Aufl., aaO). - BAG, 18.06.1954 - 2 AZR 54/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Zurechnung des Verschuldens des …
Auszug aus BAG, 02.05.1995 - 4 AZB 8/95
Bevollmächtigte im Sinne dieser Vorschrift sind auch Verbandsvertreter (vgl. BAG Urteil vom 18. Juni 1954 - 2 AZR 54/54 - AP Nr. 1 zu § 232 ZPO; LAG Mecklenburg-Vorpommern Beschluß vom 18. März 1993 - 1 Ta 5/93 -, AuA 1994, 86;… Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 11 Rz 93;… Grunsky, ArbGG, 6. Aufl., § 11 Rz 13). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.1993 - 1 Ta 5/93
Zurechung des Verschuldens einer gewerkschaftlichen Vertretung
Auszug aus BAG, 02.05.1995 - 4 AZB 8/95
Bevollmächtigte im Sinne dieser Vorschrift sind auch Verbandsvertreter (vgl. BAG Urteil vom 18. Juni 1954 - 2 AZR 54/54 - AP Nr. 1 zu § 232 ZPO; LAG Mecklenburg-Vorpommern Beschluß vom 18. März 1993 - 1 Ta 5/93 -, AuA 1994, 86;… Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 11 Rz 93;… Grunsky, ArbGG, 6. Aufl., § 11 Rz 13).
- LAG Baden-Württemberg, 11.06.2002 - 18 Ta 9/02
Keine Zulassung verspäteter Kündigungsschutzklage bei Verschulden des …
b) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 18.06.1954 - 2 AZR 54/54 - AP Nr. 1 zu § 232 ZPO; Beschluß vom 02.05.1995 - 4 AZB 8/95 - AP Nr. 40 zu § 233 ZPO 1977;… siehe auch Francken, aaO, Seiten 65 ff.) ist die Bestimmung des § 85 Absatz 2 ZPO auf als Prozeßbevollmächtigte auftretende Verbandsvertreter anwendbar. - LAG Düsseldorf, 13.07.2005 - 12 (10) Sa 598/05
Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist - Anforderungen an die …
Bevollmächtigte im Sinne dieser Vorschrift sind Rechtsanwälte ebenso wie Verbandsvertreter nach § 11 ArbGG (vgl. BAG, Beschluss vom 02.05.1995, 4 AZB 8/95, AP Nr. 40 zu § 233 ZPO 1977, Vossen, GK-ArbGG, § 66 Rz. 42). - LAG Köln, 26.04.1996 - 11 Sa 6/96
Berufung: Versäumung der Begründungsfrist - Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts
Im Wiedereinsetzungsverfahren gilt der Grundsatz, daß die Unaufklärbarkeit der Ursache eines Büroversehens zu Lasten der Partei geht, die sich auf ein solches beruft (BGH VersR 1982, 1167; vgl. auch BGH VersR 1983, 401;… MünchKommZPO-Feiber, 1992, § 233 Rdn. 17, 18;… Zöller/Greger, ZPO, 19. Aufl., § 233 Rdn. 23, Stichw.: Büropersonal; BAG, Beschl. v. 02.05.1995 - 4 AZB 8/95 a.E.). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.1996 - 6 (5) Sa 21/95
Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung der Berufungsfrist
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Rechtsprechung
| LAG Sachsen-Anhalt, 19.05.1995 - 5 Ta 44/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Zulässigkeit des Rechtswegs bei Statusstreitigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestehen eines Arbeitsverhältnisses; Bestehen eines Handelsvertreter-Verhältnisses ; Arbeitsrechtliche Anspruchsgrundlage ; Arbeitsentgelt nach Tarifvertrag
Verfahrensgang
- ArbG Magdeburg, 23.03.1995 - 4 Ca 5276/94
- LAG Sachsen-Anhalt, 19.05.1995 - 5 Ta 44/95
Papierfundstellen
- DB 1995, 1820
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BAG, 28.10.1993 - 2 AZB 12/93
Rechtswegzuständigkeit; Zusammenhangsklage
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 19.05.1995 - 5 Ta 44/95
Diese Entscheidung steht auch nicht im Gegensatz zur ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach vor einer Sachentscheidung grundsätzlich zu klären ist, ob der jeweilige Kläger tatsächlich Arbeitnehmer (oder gegebenenfalls Arbeitgeber) ist und er deshalb Ansprüche "aus einem Arbeitsverhältnis" geltend macht (BAG, 30.8.1993 - 2 AZB 6/93 -, AP Nr. 6 zu § 17 a GVG = NZA 1994, 141 ; 28.10.1993 - 2 AZB 12/93 -, AP Nr. 19 zu § 2 ArbGG 1979 = NZA 1994, 234 ).So kann etwa eine außerordentliche Kündigung auch eines Nicht-Arbeitnehmers, etwa eines selbständigen Handelsvertreters, nach § 626 BGB nur aus wichtigem Grund erfolgen (BAG, 28.10.1993, aaO.; Arbeitsgericht Bayreuth, Beschluss vom 14.2.1993 - 2 Ca 1028/92 H - n.v.).
- BAG, 30.08.1993 - 2 AZB 6/93
Sachliche Zuständigkeit - außerordentliche Kündigung
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 19.05.1995 - 5 Ta 44/95
Diese Entscheidung steht auch nicht im Gegensatz zur ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach vor einer Sachentscheidung grundsätzlich zu klären ist, ob der jeweilige Kläger tatsächlich Arbeitnehmer (oder gegebenenfalls Arbeitgeber) ist und er deshalb Ansprüche "aus einem Arbeitsverhältnis" geltend macht (BAG, 30.8.1993 - 2 AZB 6/93 -, AP Nr. 6 zu § 17 a GVG = NZA 1994, 141 ; 28.10.1993 - 2 AZB 12/93 -, AP Nr. 19 zu § 2 ArbGG 1979 = NZA 1994, 234 ). - LAG Köln, 18.07.1994 - 11 Ta 114/94
Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Sekundäranbindung, gerichtliche …
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 19.05.1995 - 5 Ta 44/95
Verlangt der Kläger die vertraglich vereinbarte Provision, so kann dies ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis, aber auch ein solcher aus einem freien Handelsvertreter-Verhältnis (vgl. LAG Köln, Beschluss v. 18.7.1994 - 11 Ta 114/94 -, n.v.). - ArbG Bayreuth, 04.02.1993 - 2 Ca 1028/92
- AWD 1 a -, Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Weisungen, Eingriff in …
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 19.05.1995 - 5 Ta 44/95
So kann etwa eine außerordentliche Kündigung auch eines Nicht-Arbeitnehmers, etwa eines selbständigen Handelsvertreters, nach § 626 BGB nur aus wichtigem Grund erfolgen (…BAG, 28.10.1993, aaO.; Arbeitsgericht Bayreuth, Beschluss vom 14.2.1993 - 2 Ca 1028/92 H - n.v.).
- BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung
Einige Landesarbeitsgerichte haben dagegen die Auffassung vertreten, nachdem es sich nunmehr um eine Frage der Rechtswegzuständigkeit und nicht mehr der sachlichen Zuständigkeit handele, müsse der schlüssige Vortrag des Klägers, daß er Arbeitnehmer sei, ausreichen (LAG Köln Beschluß vom 22. April 1994 - 13 Ta 18/93 - AP Nr. 16 zu § 17 a GVG; LAG Hamm Urteil vom 18. Januar 1995 - 4 Sa 993/94 - LAGE § 48 ArbGG 1979 Nr. 11; LAG München Beschluß vom 5. Oktober 1992 - 4 (6) Ta 94/92 - DB 1993, 2392; vgl. auch LAG Sachsen-Anhalt Beschluß vom 19. Mai 1995 - 5 Ta 44/95 - DB 1995, 1820; ebenso bereits OLG Köln Beschluß vom 8. Juli 1993 - 7 W 9/93 - EzA § 17 a GVG Nr. 8). - BAG, 21.05.1996 - 5 AZB 36/94 Das Landesarbeitsgericht Köln in dem angefochtenen Beschluß und einige andere Landesarbeitsgerichte haben dagegen die Auffassung vertreten, nachdem es sich nunmehr um eine Frage der Rechtswegzuständigkeit und nicht mehr der sachlichen Zuständigkeit handele, müsse der schlüssige Vortrag des Klägers, daß er Arbeitnehmer sei, ausreichen (LAG Köln Beschluß vom 22. April 1994 - 13 Ta 18/93 - AP Nr. 16 zu § 17 a GVG; LAG Hamm Urteil vom 18. Januar 1995 - 4 Sa 993/94 - LAGE § 48 ArbGG 1979 Nr. 11; LAG München Beschluß vom 5. Oktober 1992 - 4 (6) Ta 94/92 - DB 1993, 2392; vgl. auch LAG Sachsen-Anhalt Beschluß vom 19. Mai 1995 - 5 Ta 44/95 - DB 1995, 1820; ebenso bereits OLG Köln Beschluß vom 8. Juli 1993 - 7 W 9/93 - EzA § 17 a GVG Nr. 8).
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Rechtsprechung
| ArbG Bonn, 05.07.1995 - 3 Ca 478/95 |
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 29.03.1995 - 3 Ca 478/95
- BAG, 29.05.1995 - 5 AS 11/95
- ArbG Bonn, 05.07.1995 - 3 Ca 478/95
Papierfundstellen
- DB 1995, 1820
- NZA-RR 1996, 180
- NZA-RR 1997, 200 (Ls.)
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