Rechtsprechung
| LAG Schleswig-Holstein, 11.05.1995 - 4 Ta BV 9/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 670, 675; BetrVG § 76a Abs. 4
Einigungsstelle: Vergütung der Beisitzer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einigungsstelle; Außerbetrieblicher Beisitzer; Angemessenheit der Vergütung; Regelvergütung; Pauschalhonorar; Mehrwertsteuer
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Betriebsverfassung; Vergütung des Beisitzers einer Einigungsstelle
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 21.12.1993 - 3 BV 77/93
- LAG Schleswig-Holstein, 11.05.1995 - 4 Ta BV 9/94
- BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 24/95
Papierfundstellen
- BB 1995, 1799
- DB 1995, 1282
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BAG, 12.02.1992 - 7 ABR 20/91
Vergütung des Einigungsstellenbeisitzers
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.05.1995 - 4 TaBV 9/94
Hat ein Arbeitgeber die Höhe des vom Vorsitzenden der Einigungsstelle mitgeteilten Honorars akzeptiert, so kann jedoch - solange nicht die vom Gesetzgeber vorgesehene Honorarregelung des § 76 a Abs. 4 BetrVG eingeführt worden ist - nicht stets davon ausgegangen werden, daß die pauschale Honorarforderung in der Regel billigem Ermessen und den Grundsätzen des § 76 a BetrVG entspricht (so aber BAG, Beschluß vom 12.02.1992 - 7 ABR 20/91 -). - BAG, 31.07.1986 - 6 ABR 79/83
Honoraranspruch eines Anwalts für Tätigkeit als Arbeitnehmer-Beisitzer der …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.05.1995 - 4 TaBV 9/94
Die Berufungskammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an, die darauf abstellt, daß die Mehrwertsteuer nur verlangt werden kann, wenn dies - in der Regel vorher vereinbart worden ist (BAG, Beschl. v. 31.07.1986 - 6 ABR 79/83 -, Schneider/Wüsthoff, Handbuch für die Einigungsstelle, S. 235; LAG München, Beschl. v. 11.01.1991 - 2 TaBV 57/90 -, im Leitsatz Nr. 7 in Juris Dokument Nr. 608787, LAG Schl.-Holst., Beschl. v. 20.10.1983 - 2 TaBV 18/83 -, in bezug auf einen als Beisitzer einer Einigungsstelle tätigen Rechtsanwalt). - LAG München, 11.01.1991 - 2 TaBV 57/90
Einigungsstelle: Vergütung der Beteiligten
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.05.1995 - 4 TaBV 9/94
Die Berufungskammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an, die darauf abstellt, daß die Mehrwertsteuer nur verlangt werden kann, wenn dies - in der Regel vorher vereinbart worden ist (BAG, Beschl. v. 31.07.1986 - 6 ABR 79/83 -, Schneider/Wüsthoff, Handbuch für die Einigungsstelle, S. 235; LAG München, Beschl. v. 11.01.1991 - 2 TaBV 57/90 -, im Leitsatz Nr. 7 in Juris Dokument Nr. 608787, LAG Schl.-Holst., Beschl. v. 20.10.1983 - 2 TaBV 18/83 -, in bezug auf einen als Beisitzer einer Einigungsstelle tätigen Rechtsanwalt). - LAG Schleswig-Holstein, 20.10.1983 - 2 TaBV 18/83
Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer eines als Beisitzer einer …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.05.1995 - 4 TaBV 9/94
Die Berufungskammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an, die darauf abstellt, daß die Mehrwertsteuer nur verlangt werden kann, wenn dies - in der Regel vorher vereinbart worden ist (BAG, Beschl. v. 31.07.1986 - 6 ABR 79/83 -, Schneider/Wüsthoff, Handbuch für die Einigungsstelle, S. 235; LAG München, Beschl. v. 11.01.1991 - 2 TaBV 57/90 -, im Leitsatz Nr. 7 in Juris Dokument Nr. 608787, LAG Schl.-Holst., Beschl. v. 20.10.1983 - 2 TaBV 18/83 -, in bezug auf einen als Beisitzer einer Einigungsstelle tätigen Rechtsanwalt). - LAG Schleswig-Holstein, 12.08.1986 - 5 (6) TaBV 42/85
Einigungsstelle; Ersatz persönlicher Aufwendungen; Erstattungsfähige …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.05.1995 - 4 TaBV 9/94
Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen i.S. von § 676 BGB gehören die Fahrt- und eventuell anfallenden Übernachtungskosten (so bereits LAG Schl.-Holst., Beschl. v. 12.08.1986 - 5 (6) TaBV 42/85 -, DB 1987, 104;… ebenso HessSchlochauer, Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz , 4. Aufl., Rdn. 16 in bezug auf die Kosten des Einigungsstellenvorsitzenden).
- BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 24/95
Vergütungsanspruch eines außerbetrieblichen Mitglieds einer Einigungsstelle
Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 11. Mai 1995 - 4 TaBV 9/94 - teilweise aufgehoben. - LAG Düsseldorf, 09.08.1996 - 10 (13) TaBV 34/96
Einigungsstelle: Mehrwertsteuer auf das Beisitzerhonorar
Auch unter der Geltung des § 76 a BetrVG wird überwiegend in der Rechtsprechung (vgl. LAG Schleswig-Holstein Beschluß vom 11.05.1995 - 4 TaBV 9/94 - LAGE § 76 a BetrVG 1972 Nr. 7; LAG München Beschluß vom 11.01.1991 - 2 TaBV 57/90 - LAGE § 76 a BetrVG 1972 Nr. 1; vgl. aber jetzt BAG Beschluß vom 14.02.1996 - 7 ABR 24/95 - n.v.) und in der Literatur (…vgl. statt aller GK-BetrVG-Kreutz, 4. Aufl. § 76 a Rdn. 27) die Meinung vertreten, der außerbetriebliche Beisitzer könne ohne entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber auch dann keine Mehrwertsteuer verlangen, wenn er mehrwertsteuerpflichtig ist. - ArbG Regensburg, 10.02.1997 - 5 BV 52/96
Honoraranspruch aus einer Tätigkeit als Beisitzer einer Einigungsstelle; …
In der Mehrzahl der Fälle ist der inner-, aber auch außerbetrieblich bestellte Beisitzer jedenfalls mit dem Sach- und Streitstand des Verfahrens bereits aufgrund der Beratung des jeweiligen Betriebspartners im Vorfeld vertraut (vgl. LAG Schleswig-Holstein, B. v. 11.05.1995 - 1.2 der Gründe aE -, LAGE Nr. 7 zu § 76 a BetrVG 1972 = DB 1995, S. 1282 [LAG Schleswig-Holstein 11.05.1995 - 4 Ta BV 9/94]/83 = Vorinstanz zum zit. B. d. BAG v. 14.02.1996, a.a.O.); er hat deshalb keinen besonderen Aufarbeitungsaufwand mehr zu leisten.
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