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Rechtsprechung
   ArbG Limburg, 05.08.2002 - 1 Ca 1159/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,30522
ArbG Limburg, 05.08.2002 - 1 Ca 1159/01 (https://dejure.org/2002,30522)
ArbG Limburg, Entscheidung vom 05.08.2002 - 1 Ca 1159/01 (https://dejure.org/2002,30522)
ArbG Limburg, Entscheidung vom 05. August 2002 - 1 Ca 1159/01 (https://dejure.org/2002,30522)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Voraussetzungen einer ergebnisabhängigen Zusatzgratifikation; Abgrenzung zwischen Bonus aufgrund Erreichens einer Zielvereinbarung und Zusatzgratifikation; Nachweis der Erbringung von Überstunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 2002, 778
  • DB 2003, 778
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BAG, 17.01.1995 - 3 AZR 399/94

    Abgeltung von Mehrarbeit durch Freizeitausgleich

    Auszug aus ArbG Limburg, 05.08.2002 - 1 Ca 1159/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG schließt eine entsprechende Vorschrift, dass Überstunden durch Arbeitsbefreiung auszugleichen sind, den Arbeitnehmer nicht mit dem Anspruch auf Überstundenvergütung aus, wenn er Freizeitausgleich nicht erhalten hat (vgl. BAG 24.10.1990 - 6 AZR 35/89 - Juris; BAG 04.05.1994 - 4 AZR 445/93, EzA Nr. 5 zu § 611 BGB Mehrarbeit; BAG 17.01.1995 - 3 AZR 399/94, NZA 1995, 1000).

    In mehreren neueren Entscheidungen sieht das BAG in Klauseln, die eine Abgeltung von Mehrarbeit durch bezahlte Freistellung vorsehen, eine Ersatzungsbefugnis des Arbeitgebers (BAG 17.01.1995 - 3 AZR 399/94, NZA 1995, 1000,; BAG 18.09.2001 - 9 AZR 307/00, NZA 2002, 269).

    Bei einer dem Arbeitgeber eingeräumten Ersatzungsbefugnis muss also der Arbeitgeber nach billigem Ermessen den Zeitpunkt des Freizeitsausgleichs festlegen (BAG, NZA 1995, 1000).

  • BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 445/93

    Mehrarbeitsvergütung

    Auszug aus ArbG Limburg, 05.08.2002 - 1 Ca 1159/01
    Zwar hat ein Arbeitnehmer, der im Prozeß von seinem Arbeitgeber die Bezahlung von Überstunden fordert, beim Bestreiten der Überstunden im einzelnen darzulegen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus tätig geworden ist (vgl. nur BAG 15.07.1960 - 2 AZR 436/60, AP.Nr. 7 zu § 253 ZPO; BAG 25.11.1993 - 2 AZR 517/93, EzA Nr. 3 zu § 14 KSchG; BAG 04.05.1994 - 4 AZR 445/93 - EzA Nr. 5 zu § 611 BGB Mehrarbeit; vgl. zuletzt BAG 17.04.2002 - 5 AZR 644/2000, DB 2002, 1455, 1456).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG schließt eine entsprechende Vorschrift, dass Überstunden durch Arbeitsbefreiung auszugleichen sind, den Arbeitnehmer nicht mit dem Anspruch auf Überstundenvergütung aus, wenn er Freizeitausgleich nicht erhalten hat (vgl. BAG 24.10.1990 - 6 AZR 35/89 - Juris; BAG 04.05.1994 - 4 AZR 445/93, EzA Nr. 5 zu § 611 BGB Mehrarbeit; BAG 17.01.1995 - 3 AZR 399/94, NZA 1995, 1000).

  • BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 480/95

    Ersatzanspruch eines Forstarbeiters wegen Beschädigung seines Schleppers

    Auszug aus ArbG Limburg, 05.08.2002 - 1 Ca 1159/01
    Um einen Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt es sich, wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit dessen Unfallgefahr tragen müsste (BAG 17.07.1997 - 8 AZR 580/95, NZA 1997, 1346).

    Bei der Verpflichtung des Arbeitgebers zum Aufwendungsersatz nach § 670 BGB ist grundsätzlich in entsprechender Anwendung des § 254 BGB ein Verschulden des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (BAG AP Nr. 9 zu § 611 BGB-Gefährungshaftung des Arbeitgebers; BAG NZA 1997, 1346).

  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 35/89

    Verpflichtung eines Klinikums zur Vergütung von Bereitschaftsdiensten und …

    Auszug aus ArbG Limburg, 05.08.2002 - 1 Ca 1159/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG schließt eine entsprechende Vorschrift, dass Überstunden durch Arbeitsbefreiung auszugleichen sind, den Arbeitnehmer nicht mit dem Anspruch auf Überstundenvergütung aus, wenn er Freizeitausgleich nicht erhalten hat (vgl. BAG 24.10.1990 - 6 AZR 35/89 - Juris; BAG 04.05.1994 - 4 AZR 445/93, EzA Nr. 5 zu § 611 BGB Mehrarbeit; BAG 17.01.1995 - 3 AZR 399/94, NZA 1995, 1000).

    Wird die Abgeltung des Freizeitausgleichs nicht mehr möglich, tritt insoweit Unmöglichkeit ein (vgl. auch BAG 24.10.1990 - 6 AZR 35/89), und zwar eine vom Arbeitgeber zu vertretende Unmöglichkeit, da dieser eine Rechtspflicht hat, den Arbeitnehmer in entsprechendem Umfang der abgeleisteten Überstunden von der Arbeit freizustellen.

  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00

    Überstundenvergütung - Ersetzungsbefugnis - Vergütungshöhe im Annahmeverzug

    Auszug aus ArbG Limburg, 05.08.2002 - 1 Ca 1159/01
    In mehreren neueren Entscheidungen sieht das BAG in Klauseln, die eine Abgeltung von Mehrarbeit durch bezahlte Freistellung vorsehen, eine Ersatzungsbefugnis des Arbeitgebers (BAG 17.01.1995 - 3 AZR 399/94, NZA 1995, 1000,; BAG 18.09.2001 - 9 AZR 307/00, NZA 2002, 269).
  • BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00

    Freistellung des Arbeitnehmers - Annahmeverzug

    Auszug aus ArbG Limburg, 05.08.2002 - 1 Ca 1159/01
    In diesem Fall ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitnehmer zum Ausgleich für die geleisteten Überstunden bezahlt von der Arbeit freizustellen (BAG 23.01.2001 - 9 AZR 26/00, NZA 2001, 597).
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00

    Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus ArbG Limburg, 05.08.2002 - 1 Ca 1159/01
    Zwar hat ein Arbeitnehmer, der im Prozeß von seinem Arbeitgeber die Bezahlung von Überstunden fordert, beim Bestreiten der Überstunden im einzelnen darzulegen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus tätig geworden ist (vgl. nur BAG 15.07.1960 - 2 AZR 436/60, AP.Nr. 7 zu § 253 ZPO; BAG 25.11.1993 - 2 AZR 517/93, EzA Nr. 3 zu § 14 KSchG; BAG 04.05.1994 - 4 AZR 445/93 - EzA Nr. 5 zu § 611 BGB Mehrarbeit; vgl. zuletzt BAG 17.04.2002 - 5 AZR 644/2000, DB 2002, 1455, 1456).
  • BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 517/93

    Betriebsleiter

    Auszug aus ArbG Limburg, 05.08.2002 - 1 Ca 1159/01
    Zwar hat ein Arbeitnehmer, der im Prozeß von seinem Arbeitgeber die Bezahlung von Überstunden fordert, beim Bestreiten der Überstunden im einzelnen darzulegen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus tätig geworden ist (vgl. nur BAG 15.07.1960 - 2 AZR 436/60, AP.Nr. 7 zu § 253 ZPO; BAG 25.11.1993 - 2 AZR 517/93, EzA Nr. 3 zu § 14 KSchG; BAG 04.05.1994 - 4 AZR 445/93 - EzA Nr. 5 zu § 611 BGB Mehrarbeit; vgl. zuletzt BAG 17.04.2002 - 5 AZR 644/2000, DB 2002, 1455, 1456).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von …

    Auszug aus ArbG Limburg, 05.08.2002 - 1 Ca 1159/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG muß der Kläger, wenn er die Vergütung von Überstunden verlangt, vortragen, dass Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder zur Erledigung der ihm obliegenden Arbeit notwendig oder vom Arbeitgeber gebilligt oder geduldet waren (BAG 04.05.1994 - 4 AZR 45/93, EzA Nr. 5 zu § 611 BGB Mehrarbeit).
  • BAG, 15.06.1961 - 2 AZR 436/60

    Bezahlung von Überstunden - Darlegungslast - Übliche Arbeitszeit - Anordnung des …

    Auszug aus ArbG Limburg, 05.08.2002 - 1 Ca 1159/01
    Zwar hat ein Arbeitnehmer, der im Prozeß von seinem Arbeitgeber die Bezahlung von Überstunden fordert, beim Bestreiten der Überstunden im einzelnen darzulegen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus tätig geworden ist (vgl. nur BAG 15.07.1960 - 2 AZR 436/60, AP.Nr. 7 zu § 253 ZPO; BAG 25.11.1993 - 2 AZR 517/93, EzA Nr. 3 zu § 14 KSchG; BAG 04.05.1994 - 4 AZR 445/93 - EzA Nr. 5 zu § 611 BGB Mehrarbeit; vgl. zuletzt BAG 17.04.2002 - 5 AZR 644/2000, DB 2002, 1455, 1456).
  • LAG Köln, 02.10.1996 - 7 Sa 491/96

    Arbeitsentgelt: Mehrarbeitsvergütung - Freizeitausgleich

  • LAG München, 14.04.2005 - 4 Sa 1258/04

    Überstundenvergütung - "Anordnung"

    Hierauf kann sich der Arbeitgeber jedoch nicht berufen, wenn ihm die tatsächlich erfolgte Leistung der Überstunden bekannt ist und er hiergegen nicht einschreitet, sondern diese zumal über einen langen Zeitraum hinnimmt - dann kann er sich den Vergütungsansprüchen für geleistete zusätzliche Arbeitszeit nicht verschließen, indem er sich auf das Fehlen einer Einzelgenehmigung beruft (vgl. BAG, U. v. 06.05.1981, 5 AZR 73/79, nv (dokumentiert in Juris) - hinsichtlich dort sowohl im anwendbaren Tarifvertrag als auch im Arbeitsvertrag geregelter Erforderlichkeit zumindest nachträglicher Genehmigung von Überstunden und Pflicht zur unverzüglichen Gegenzeichnung geleisteter Mehrarbeit - ;… vgl. auch LAG Hamm, U. v. 31.05.1990, DB 1990, S. 1623 (LS);… ArbG Marburg, U. v. 26.04.1991, EzBAT Nr. 8 zu § 17 = NZA 1992, S. 424 (LS) ;… s. a. LAG Frankfurt, U. v. 29.10.1992, DB 1994, S. 382/383 = ZTR 1993, S. 288; ArbG Limburg, U. v. 05.08.2002, DB 2003, S. 778 f).
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