Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 27.06.2005 - 20 W 458/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 74 Abs 1 GmbHG, § 273 Abs 4 AktG
Löschung einer GmbH: Voraussetzungen für die Bestellung eines Nachtragsliquidators - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 273 Abs. 4; GmbHG § 74 Abs. 1
Bestellung eines Nachtragsliquidators nasch Löschung der GmbH im Handelsregister nach § 74 Abs. 1 GmbHG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Bestellung eines Nachtragsliquidators nach der Löschung einer GmbH im Handelsregister nach Durchführung der Abwicklung auf Antrag des Liquidators; Bestellung eines Nachtragsliquidators zur Erforschung verbliebenem Firmenvermögens auf Grund vager Anhaltspunkte; Begründung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 14.09.2004 - 16 T 23/04
- OLG Frankfurt, 14.09.2004 - 20 W 458/04
- OLG Frankfurt, 27.06.2005 - 20 W 458/04
Papierfundstellen
- ZIP 2006, 1204
- FGPrax 2005, 271
- DB 2005, 2185
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 24.03.1994 - 8 W 99/94
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.06.2005 - 20 W 458/04
Vielmehr muss er ein Rechtsschutzinteresse an der Bestellung des Nachtragsliquidators geltend machen und durch substantiierte Behauptungen darlegen, dass noch verteilbares Vermögen der bereits gelöschten Gesellschaft vorhanden ist, was sodann der amtswegigen Überprüfung des Registergerichts nach § 12 FGG unterliegt (vgl. BayObLG GmbHR 1985, 54; OLG Frankfurt Rpfleger 1976, 329; OLG Stuttgart GmbHR 1994, 485;… Keidel/Kuntze/ Winkler, FGG, 15. Aufl., § 141 a Rn. 16).
- OLG Frankfurt, 14.10.2014 - 20 W 288/12
Anwendung von § 273 IV 1 AktG auf Bestellung von GmbH-Nachtragsliquidator
Ein derartiger Fall kann nicht anders liegen, als grundsätzlich die sonstigen Fälle einer Nachtragliquidation, in denen das Vorhandensein von Vermögen der Gesellschaft konkret vorgetragen sein muss (vgl. insoweit bereits Senat, Beschluss vom 27.06.2005, Az. 20 W 458/04, zitiert nach juris Rn, 6, 7 u. 8).Selbst wenn in einem derartigen Fall bei demnach fortbestehender Prozessfähigkeit der gelöschten Gesellschaft im Hinblick auf die somit gewährleistete Prozessführung durch die Gesellschaft kein Raum für die Bestellung eines Nachtragsliquidators ist (so u.a. Senat vom 27.06.2005, a.a.O., Rn. 10, und BayObLG…, Beschluss vom 21.07.2004, Az. 3Z BR 130/04, zitiert nach juris, Rn. 10), kann dies vorliegend nicht zu einer Zurückweisung des Antrages führen.
- KG, 13.02.2007 - 1 W 272/06
GmbH; Nachtragsliquidation: Voraussetzungen für die Anordnung einer …
b) Das Landgericht ist auch zutreffend davon ausgegangen, dass es für die Bestellung der vorgeschlagenen Nachtragsliquidatorin zur Einziehung und Verteilung von Gesellschaftsforderungen des konkreten Vortrags bedarf, dass derartige Forderungen vorhanden sind (vgl. dazu OLG Frankfurt FGPrax 2005, 271 = GmbHR 2005, 1137; BayObLG GmbHR 1985, 54 = …
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Rechtsprechung
| OLG München, 03.08.2005 - 31 Wx 4/04 |
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de
Amtslöschung der Löschung einer vermögenslosen Gesellschaft - Gesellschafterbeschluss zur Fortsetzung der Gesellschaft nach Auflösung infolge Konkurseröffnung
Papierfundstellen
- DB 2005, 2185
- NZG 2006, 553 (Ls.)
- NZG 2007, 553
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 01.03.2016 - 3 Wx 191/15
Verfahren des Registergerichts bei Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens
Das ist hinsichtlich der Beteiligten zu 1. ersichtlich der Fall, da sie durch die Löschung in ihrer materiellen Existenz betroffen ist (vgl. BayObLGZ 1995, 9; OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 1206; OLG München, DB 2005, 2185).
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