Rechtsprechung
| LAG Düsseldorf, 04.11.2005 - 9 Sa 993/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Fristlose, vorsorglich fristgerechte Kündigung einer Assistenzärztin
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 626 Abs. 1 BGB, 1 Abs. 2 S. 1 KSchG
Fristlose, vorsorglich fristgerechte Kündigung einer Assistenzärztin - IWW
- LAG Düsseldorf
§§ 626 Abs. 1 BGB, 1 Abs. 2 S. 1 KSchG
Fristlose, vorsorglich fristgerechte Kündigung einer Assistenzärztin - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unbegründete Kündigung einer Assistenzärztin bei fahrlässiger Fehlleistung unter Beteiligung des Chefarztes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Kurzinformation und Auszüge)
Chefarzt für Fehler einer Assistenzärztin mitverantwortlich
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Die Verantwortung von Vorgesetzten - Hinderungsgrund für Kündigungen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Weiterbeschäftigung einer Assistenzärztin bei Mitverschulden des Chefarztes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Anforderungen an die Wirksamkeit der Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 02.06.2005 - 8 Ca 769/05
- LAG Düsseldorf, 04.11.2005 - 9 Sa 993/05
Papierfundstellen
- DB 2006, 455
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.02.1987 - VI ZR 68/86
Überprüfung der Diagnose eines in der Facharztausbildung stehenden Arztes; …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.11.2005 - 9 Sa 993/05
Bei einer Visite von Patienten ist es Pflicht des Chefarztes, sich über die vorgenommenen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen informieren zu lassen und die notwendigen fachärztlichen Entscheidungen zu treffen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 10.02.1987, NJW 1987, S. 1479 f.).Gegenüber der sich noch in der Weiterbildung zur Fachärztin befindlichen Klägerin hatte sich der Chefarzt als für die Ausbildung, Anleitung und Überwachung verantwortlicher Arzt darum zu kümmern, ob ihre Maßnahmen den medizinischen Erfahrungen und Kenntnissen eines Facharztes entsprachen (BGH, Urteil vom 10.02.1987, NJW 1987, S. 1479 f).
- BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 284/83
Wichtiger Grund zur Rechtfertigung einer ausserordentlichen Kündigung einer …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.11.2005 - 9 Sa 993/05
Auch eine fahrlässig begangene Fehlleistung einer Krankenhausärztin kann geeignet sein, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu bilden (im Anschluss an BAG, Urteil vom 31.01.1985 - 2 AZR 284/83 - bzgl. Arzthelferin).Deshalb kann auch eine fahrlässig begangene Fehlleistung eines Arztes geeignet sein, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung zu bilden (vgl. BAG, Urteil vom 31.01.1985 - 2 AZR 284/83 - zit. nach Juris, bzgl. Arzthelferin).
- LAG Düsseldorf, 01.07.2010 - 5 Sa 996/09
Verhaltensbedingte Kündigung eines Chefarztes
Eine nur mittelbare Auswirkung auf die Interessenabwägung kann der Gleichbehandlungsgrundsatz allerdings dann haben, wenn der Arbeitgeber bei gleicher Ausgangslage (gleichartige Pflichtverletzungen) nicht allen beteiligten Arbeitnehmern kündigt und daraus zu schließen ist, dass es für ihn zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis auch mit den gekündigten Arbeitnehmern fortzusetzen (BAG 22.02.1979 - 2 AZR 115/78 - EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 23; vgl. auch: LAG Düsseldorf 04.11.2005 - 9 Sa 993/05 - DB 2006, 455). - LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2011 - 3 Sa 474/09
Außerordentliche Kündigung wegen Telefonierens im Operationssaal
Deshalb kann auch eine fahrlässig begangene Fehlleistung eines Arztes geeignet sein, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung zu bilden (vgl. LAG Düsseldorf, 04.11.2005 - 9 Sa 993/05 - BAG 31.01.1985 - 2 AZR 284/83 -). - LAG Hamm, 07.05.2026 - 18 SLa 698/25
Chefarzt; ärztlicher Eingriff; Aufklärung; Einwilligung; …
Rn. 51 aa) Verletzt der Arbeitnehmer seine vertragliche Hauptpflicht durch eine Schlecht- oder Minderleistung, stellt einen wichtigen Grund dar, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann (vgl zur Pflichtverletzung eines Arztes LAG Düsseldorf vom 04.11.05 - 9 Sa 993/05;… Niemann, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 26. Aufl. 2026, § 626 BGB Rn. 172 m.w.N.).Dieser Maßstab gilt auch für Ärzte (LAG Düsseldorf 04.11.05 - 9 Sa 993/05).
- ArbG Gelsenkirchen, 05.10.2022 - 2 Ca 447/22
Außerordentliche/fristlose Kündigung eines Arztes wegen des Vorwurfs grober …
Dessen Sicherung kann dieser entweder selbst übernehmen oder sie auf seinen als Facharzt ausgebildeten Oberarzt delegieren (LAG Düsseldorf, Urteil vom 04.11.2005, Az. 9 Sa 993/05, DB 2006, 455-456).
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