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Weitere Entscheidung unten: LAG Nürnberg, 09.01.2007

Rechtsprechung
   BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1848
BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05 (https://dejure.org/2006,1848)
BAG, Entscheidung vom 25.04.2006 - 3 AZR 50/05 (https://dejure.org/2006,1848)
BAG, Entscheidung vom 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 (https://dejure.org/2006,1848)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung

  • openjur.de

    Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung; Voraussetzungen für das Bestehen einer betrieblichen Übung; Berechnung der Betriebsrente bei Eintritt des Versorgungsfalles; Gewährung einer DB Rente; Erweiterung des Berechnungsdurchgriffs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anpassung der Betriebsrente an wirtschaftliche Lage - betriebliche Übung zum vollen Ausgleich des Geldwertverlustes als Ausnahmetatbestand - Anpassung bei Betriebsübergang - Berücksichtigung wirtschaftlicher Verhältnisse anderer Konzernunternehmen - zuverlässige Prognose ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 310
  • DB 2007, 580
  • NZA-RR 2007, 310
 
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Wird zitiert von ... (92)Zitiert selbst (32)

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02

    Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05
    Auf die wirtschaftlichen Verhältnisse eines anderen konzernrechtlich verbundenen Unternehmens kommt es nur dann an, wenn entweder ein entsprechender Vertrauenstatbestand geschaffen wurde oder die konzernrechtlichen Verflechtungen einen sog. Berechnungsdurchgriff rechtfertigen (BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - BAGE 105, 72, zu A II 3 der Gründe).

    Wie der Senat im Urteil vom 18. Februar 2003 (- 3 AZR 172/02 - BAGE 105, 72, zu A II 3 der Gründe) ausgeführt hat, gibt es keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass die wirtschaftliche Lage eines konzernabhängigen Unternehmens regelmäßig durch nachteilige, im Konzerninteresse erfolgende Vorteilsverschiebungen beeinträchtigt werde.

    Die Bündelung aller in einem Unternehmen anfallenden Prüfungstermine zu einem einheitlichen Jahrestermin ist zulässig (vgl. ua. BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - BAGE 105, 72, zu A II 1 der Gründe).

    Da es darauf ankommt, ob das Unternehmen eine volle Anpassung der Betriebsrenten tragen kann, ist die voraussichtliche künftige Belastbarkeit des Unternehmens entscheidend (vgl. ua. BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - BAGE 105, 72, zu A II 2 b der Gründe).

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05
    a) Weder die DCAG noch die Beklagte und deren Rechtsvorgängerinnen hatten durch Erklärungen oder entsprechendes Verhalten bei den Versorgungsberechtigten ein schutzwürdiges Vertrauen darauf geschaffen, das herrschende Unternehmen werde sicherstellen, dass die Versorgungspflichten des beherrschten Unternehmens ebenso erfüllt werden wie die Versorgungsansprüche der eigenen Betriebsrentner (vgl. dazu BAG 17. März 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, zu I 2 b aa der Gründe mwN).

    Dies trifft dann zu, wenn das herrschende Unternehmen die Leitungsmacht in einer Weise ausgeübt hat, die keine angemessene Rücksicht auf die Belange der abhängigen Gesellschaft genommen, sondern stattdessen die Interessen anderer dem Konzern angehörender Unternehmen oder seine eigenen Interessen in den Vordergrund gestellt hat und dadurch die mangelnde Leistungsfähigkeit der Versorgungsschuldnerin verursacht worden ist (vgl. ua. BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, zu I 2 b bb (2) der Gründe).

    Ein Zeitraum unter drei Jahren ist in aller Regel nicht repräsentativ (BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalauszehrung

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05
    Auch wenn eine Unterstützungskasse die Betriebsrente zahlt, kommt es auf die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers an (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35, zu II 2 der Gründe).

    Für seine Einschätzung der künftigen Entwicklung muss aber eine durch Tatsachen gestützte Wahrscheinlichkeit sprechen (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35, zu II 2 a der Gründe).

    Dadurch können sie die Darlegungs- und Beweislast beeinflussen (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35, zu II 2 a der Gründe).

  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05
    Der gesetzlich vorgeschriebene Dreijahresturnus zwingt nicht zu starren, individuellen Prüfungsterminen (BAG 28. April 1992 - 3 AZR 142/91 - BAGE 70, 137, zu I 1 der Gründe).

    In der Folgezeit muss der Dreijahreszeitraum - wie hier geschehen - eingehalten werden (BAG 28. April 1992 - 3 AZR 142/91 - aaO, zu I 1 der Gründe).

  • BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 698/92

    Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05
    Das Verhalten des Arbeitgebers muss deutlich auf einen entsprechenden Verpflichtungswillen hinweisen (vgl. dazu BAG 5. Oktober 1993 - 3 AZR 698/92 - BAGE 74, 318, zu I 1 a der Gründe).

    Auch der Insolvenzschutz umfasst nicht die Anpassungen nach § 16 Abs. 1 BetrAVG (BAG 5. Oktober 1993 - 3 AZR 698/92 - BAGE 74, 318, zu II der Gründe).

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 463/04

    Betriebsrentenanpassung - Haftung im Konzern

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05
    Unter Arbeitgeber iSd. § 16 Abs. 1 BetrAVG ist der Partner des Arbeitsverhältnisses zu verstehen, den die Pflichten aus der Versorgungszusage treffen (BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 463/04 -, zu II 1 der Gründe).

    Vielmehr wird der Senat bei gegebenem Anlass wegen der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Durchgriffshaftung bei "existenzgefährdenden Eingriffen", der sich das Bundesarbeitsgericht angeschlossen hat (vgl. BGH 17. September 2001 - II ZR 178/99 - BGHZ 149, 10; 24. Juni 2002 - II ZR 300/00 - BGHZ 151, 181; BAG 14. Dezember 2004 - 1 AZR 504/03 - BAGE 113, 121, zu II 2 b der Gründe; 28. Juli 2005 - 3 AZR 463/04 -, zu II 4 a der Gründe), die Voraussetzungen des Berechnungsdurchgriffs zu überprüfen haben.

  • BGH, 17.09.2001 - II ZR 178/99

    Frage einer Haftung der ehemaligen Vorstandsmitglieder der Bremer Vulkan Verbund …

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05
    Vielmehr wird der Senat bei gegebenem Anlass wegen der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Durchgriffshaftung bei "existenzgefährdenden Eingriffen", der sich das Bundesarbeitsgericht angeschlossen hat (vgl. BGH 17. September 2001 - II ZR 178/99 - BGHZ 149, 10; 24. Juni 2002 - II ZR 300/00 - BGHZ 151, 181; BAG 14. Dezember 2004 - 1 AZR 504/03 - BAGE 113, 121, zu II 2 b der Gründe; 28. Juli 2005 - 3 AZR 463/04 -, zu II 4 a der Gründe), die Voraussetzungen des Berechnungsdurchgriffs zu überprüfen haben.
  • BGH, 24.06.2002 - II ZR 300/00

    Verlust des Haftungsprivilegs der GmbH; Haftung der Gesellschafter für …

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05
    Vielmehr wird der Senat bei gegebenem Anlass wegen der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Durchgriffshaftung bei "existenzgefährdenden Eingriffen", der sich das Bundesarbeitsgericht angeschlossen hat (vgl. BGH 17. September 2001 - II ZR 178/99 - BGHZ 149, 10; 24. Juni 2002 - II ZR 300/00 - BGHZ 151, 181; BAG 14. Dezember 2004 - 1 AZR 504/03 - BAGE 113, 121, zu II 2 b der Gründe; 28. Juli 2005 - 3 AZR 463/04 -, zu II 4 a der Gründe), die Voraussetzungen des Berechnungsdurchgriffs zu überprüfen haben.
  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05
    Durch den gemeinsamen Anpassungsstichtag darf sich die erste Anpassung um höchstens sechs Monate verzögern (vgl. dazu BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - AP BetrAVG § 16 Nr. 56 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 43, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03

    Rentenanwartschaften bei Betriebsübergang in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05
    Den Rechtsfolgen einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage beim Betriebserwerber können die Arbeitnehmer nur dadurch begegnen, dass sie gegen den Betriebsübergang Widerspruch einlegen (vgl. BAG 19. Mai 2005 - 3 AZR 649/03 - AP BGB § 613a Nr. 283 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 33, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 2 a cc der Gründe).
  • BAG, 14.12.2004 - 1 AZR 504/03

    Gesellschafterhaftung für Vergütungsansprüche in der Insolvenz - Anspruch auf …

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 146/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalverzinsung

  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 287/00

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalausstattung

  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 217/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage einer Gewerkschaft

  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83

    Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung

  • BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 514/95

    Betriebsrentenanpassung durch Rentnergesellschaft

  • BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 179/02

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband - Reallohnbezogene Obergrenze

  • BAG, 05.10.1999 - 3 AZR 230/98

    Absenkung einer tarifvertraglichen Zusatzrente bei späterer Änderung der …

  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 548/82

    Betriebsrente - Anpassung - Beweislast - Darlegungslast

  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

  • BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96

    Schichtenregelung durch Betriebsvereinbarung

  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 660/03

    Betriebliche Übung zu Gunsten von Betriebsrentnern

  • BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 492/03

    Berufungsfrist bei nicht zugestelltem Urteil

  • BAG, 28.06.2005 - 1 AZR 213/04

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Gesamtzusage

  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 69/99

    Versorgungsschaden durch Verletzung der Hinweispflicht

  • BAG, 21.02.2006 - 3 AZR 216/05

    Anpassung einer Betriebsrente bei Betriebsübergang

  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 77/86

    Betriebsübergang - Ausgliederung von Gaststätten

  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 611/03

    Berufungsfrist, Wiedereinsetzung

  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 584/99

    Urteil ohne Gründe - nachträgliche Zustellung

  • LAG Baden-Württemberg, 30.12.2004 - 2 Sa 38/04

    Wiedereinsetzung - Betriebsrentenanpassung - Wirtschaftliche Lage - …

  • BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 330/85

    Betriebliche Altersvorsorge bei Konkurs des Arbeitgebers - Umfang des Anspruchs …

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 732/09

    Betriebsrente - zu Recht unterbliebene Anpassung

    Durch den gemeinsamen Anpassungsstichtag darf sich die erste Anpassung nicht um mehr als sechs Monate verzögern (…vgl. BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu II 1 b der Gründe, aaO; 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - Rn. 50, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49;… 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - Rn. 49, AP BetrAVG § 16 Nr. 72 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 57).

    Sie kann seine frühere Prognose bestätigen oder entkräften (…vgl. BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, aaO; 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - Rn. 55, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49).

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 754/08

    Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Diskriminierung wegen des Alters

    Allerdings darf sich durch den gemeinsamen Anpassungsstichtag die erste Anpassung nicht um mehr als sechs Monate verzögern (…vgl. BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - Rn. 20, BAGE 115, 353; 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - Rn. 50, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49).

    Sie kann seine frühere Prognose bestätigen oder entkräften (vgl. BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35; 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - Rn. 55, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49).

    Etwas anderes gilt nur, wenn außerordentliche Erträge oder Verluste auch der Höhe nach eine ausreichende Kontinuität aufweisen (vgl. BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - zu 2 c aa (4) der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38; 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - Rn. 58, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49).

    Der Risikozuschlag beträgt einheitlich 2 % (vgl. BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 146/99 - zu II 2 c bb der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 45 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 37; 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - zu 2 c aa (5) der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 2 a der Gründe, BAGE 105, 72; 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - Rn. 59, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49).

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 550/14

    Ordentliche Änderungskündigung - krankheitsbedingte Leistungsminderung

    Die Wiedereinsetzung ist gemäß § 238 Abs. 3, § 525 ZPO iVm. § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG unanfechtbar und für den Senat bindend (…BAG 24. Januar 2012 - 9 AZR 440/10 - Rn. 11; 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - Rn. 17).
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dejure.org Übersicht BAG

Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 09.01.2007 - 7 Sa 79/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5302
LAG Nürnberg, 09.01.2007 - 7 Sa 79/06 (https://dejure.org/2007,5302)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 09.01.2007 - 7 Sa 79/06 (https://dejure.org/2007,5302)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 09. Januar 2007 - 7 Sa 79/06 (https://dejure.org/2007,5302)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    Verhaltensbedingte Kündigung bei verweigerter Behandlung einer Patientin nach regulärem Dienstschluss trotz Weisung - negative Zukunftsprognose bei Ersttat nach klarem Arbeitgeberhinweis - kein Nachschieben persönlicher Umstände bei Billigkeitsprüfung der Weisung - ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • chefarztrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Mehrarbeit darf bei arbeitsvertraglicher Verpflichtung nicht verweigert werden

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Verhaltensbedingte Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Negative Zukunftsprognose im Rahmen einer verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung bei Hinweis des Arbeitgebers auf die Erklärung der Kündigung für den Fall eines erstmaligen Fehlverhaltens; Kriterien zur Berücksichtigung der Umstände in der Person des Arbeitnehmers im ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 580
  • DB 2007, 636
  • NZA-RR 2007, 357
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 176/06

    Schwerbehinderter Arbeitnehmer - Freistellung von Mehrarbeit

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.01.2007 - 7 Sa 79/06
    Eine solche liegt nur vor, wenn die normale gesetzliche Arbeitszeit nach § 3 S. 1 ArbZG (werktäglich 8 Stunden) überschritten wird (BAG Urteil vom 21.11.2006 - 9 AZR 176/06).
  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.01.2007 - 7 Sa 79/06
    Regelmäßig kann ein Grund an sich nur bei einem rechtswidrigen, schuldhaften Vertragsverstoß bejaht werden (BAG, BB 99, 1819; DB 93, 1371).
  • BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 616/93

    Abmahnung - Kündigung - Kündigungsverbot - Erziehungsurlaub - Adoptivkind

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.01.2007 - 7 Sa 79/06
    Diese negative Prognose kann insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer die Vertragswidrigkeit seines Verhaltens aus entsprechenden Hinweisen (z.B. im Arbeitsvertrag, in Rundschreiben oder Betriebsaushängen...) ... oder wegen der Evidenz seiner Pflichtwidrigkeit kannte oder kennen musste" (…KR/Fischermeier, a.a.O., Rdnr. 280 zu § 626 BGB; vgl. auch BAG Urteil vom 17.02.1994 - 2 AZR 616/93 - BB 94, 1148; Urteil vom 18.05.1994 - 2 AZR 626/93 - DB 95, 532).
  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93

    Abmahnung; Beteiligung des Personalrats

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.01.2007 - 7 Sa 79/06
    Diese negative Prognose kann insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer die Vertragswidrigkeit seines Verhaltens aus entsprechenden Hinweisen (z.B. im Arbeitsvertrag, in Rundschreiben oder Betriebsaushängen...) ... oder wegen der Evidenz seiner Pflichtwidrigkeit kannte oder kennen musste" (…KR/Fischermeier, a.a.O., Rdnr. 280 zu § 626 BGB; vgl. auch BAG Urteil vom 17.02.1994 - 2 AZR 616/93 - BB 94, 1148; Urteil vom 18.05.1994 - 2 AZR 626/93 - DB 95, 532).
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98

    Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.01.2007 - 7 Sa 79/06
    Durch das Erfordernis einer vergeblich gebliebenen Abmahnung vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung "soll der mögliche Einwand des Arbeitnehmers ausgeräumt werden, er habe die Pflichtwidrigkeit seines Verhaltens nicht erkannt oder jedenfalls nicht damit rechnen müssen, der Arbeitgeber sehe dieses Verhalten als so schwerwiegend an, dass er kündigungsrechtliche Konsequenzen ziehen werde" (…KR/Fischermeier, 6. Aufl., Rdnr. 256 zu § 626 BGB; BAG Urteil vom 11.03.1999 - 2 AZR 507/98 - DB 99, 1324).
  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 448/03

    Mehrarbeitszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.01.2007 - 7 Sa 79/06
    Mit diesem Argument hat es das BAG deshalb auch für zulässig angesehen, dass ein Tarifvertrag eine Mehrarbeitszulage nur bei Überarbeit einer Vollzeitkraft und nicht auch bei Überarbeit einer Teilzeitkraft vorsieht (DB 04, 1995).
  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 660/03

    Betriebliche Übung zu Gunsten von Betriebsrentnern

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.01.2007 - 7 Sa 79/06
    Aufgrund dieser Regelung (und nicht schon wegen der Freiwilligkeit der Zahlung, wie das Erstgericht angenommen hat; vgl. BAG, NZA 05, 889) kann ein Anspruch nicht aus dem Arbeitsvertrag abgeleitet werden.
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 09.01.2007 - 7 Sa 79/06
    Bei der Prüfung des Kündigungsgrundes an sich ist von großer Bedeutung, dass nach heute überwiegender Ansicht der Kündigungsgrund seiner Natur nach zukunftsbezogen ist (z.B. BAG, Urteil vom 12.01.2006 - Az. 2 AZR 21/05 - DB 06, 1567; Herschel, in: Festschrift für G. Müller, Seite 202 f.; Preis; Prinzipien des Kündigungsrechts bei Arbeitsverhältnissen, Diss.
  • ArbG Bonn, 30.06.2010 - 2 Ca 957/10

    Außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Mitschneidens des ihn selbst …

    Rn. 77 Die negative Verhaltensprognose für die Zukunft lässt sich zum Einen aus der Beharrlichkeit vergangener Pflichtverletzungen und dem Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers ableiten (LAG Hamm, 30.05.1996, 4 Sa 2342/95, NZA 97, 1056) wobei jedoch ohne den Objektivierungsfaktor einer erfolglos gebliebenen Abmahnung (BAG 12.01.2006, 2 AZR 21/05) selbst bei nur einmaligem vergangenem Fehlverhalten die Prognose wiederholter Vertragsverletzungen durchaus zulässig sein kann (LAG Nürnberg, 09.01.2007, 7 Sa 79/06, DB 2007, 636 = NZA-RR 2007, 357).
  • LAG Hamm, 05.07.2024 - 12 Sa 1210/23

    Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen …

    Rn. 98 Zu berücksichtigen ist dabei, dass bei der Prüfung des Kündigungsgrundes an sich von großer Bedeutung ist, dass nach heute überwiegender Ansicht der Kündigungsgrund seiner Natur nach zukunftsbezogen ist (vgl. BAG vom 12.01.2006, 2 AZR 21/05; LAG Nürnberg vom 09.01.2007, 7 Sa 79/06).
  • LAG Düsseldorf, 13.11.2008 - 11 Sa 820/08

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit im Falle der Erklärung einer …

    Rn. 50 2.Bei der Prüfung des Kündigungsgrundes an sich ist von großer Bedeutung, dass nach heute überwiegender Ansicht der Kündigungsgrund seiner Natur nach zukunftsbezogen ist (z. B. BAG 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - EzA § 1 KSchG, Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67; BAG 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 68; LAG Nürnberg 09.01.2007 - 7 Sa 79/06 - DB 2007, 636 L.).
  • ArbG Paderborn, 07.02.2020 - 3 Ca 1346/19
    Rn. 41 Bei der Prüfung des Kündigungsgrundes an sich ist von großer Bedeutung, dass nach heute überwiegender Ansicht der Kündigungsgrund seiner Natur nach zukunftsbezogen ist (vgl. BAG v. 12.01.2006, 2 AZR 21/05, NZA 2006, 917; Preis, DB 1988, 1388; LAG Nürnberg v. 09.01.2007, 7 Sa 79/06, NZA-RR 2007, 357).
  • ArbG Düsseldorf, 09.12.2009 - 4 Ca 7064/09

    Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung bei der unberechtigten Nutzung …

    Rn. 28 Bei der Prüfung des Kündigungsgrundes an sich ist von großer Bedeutung, dass nach heute überwiegender Ansicht der Kündigungsgrund seiner Natur nach zukunftsbezogen ist (z. B. BAG 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67; BAG 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 68; LAG Nürnberg 09.01.2007 - 7 Sa 79/06 - DB 2007, 636 L.).
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