Rechtsprechung
| OLG München, 23.04.2009 - 23 U 4199/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
GmbH: Stimmrechtsausschluss bei Bestellung eines besonderen Vertreters; Kündigung eines Geschäftsführers wegen Verstoßes gegen die Kompetenzordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 246 Abs. 1; GmbHG § 38; GmbHG § 47 Abs. 4
Frist für die Anfechtung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung; Wahrung der Anfechtungsfrist bei Verzögerung der Zustellung; Abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund wegen Eingehung einer Darlehensverbindlichkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kein Ausschluss eines Gesellschafters bei seiner Bestellung zum besonderen Vertreter der Gesellschaft
- koesterblog.com (Kurzinformation)
Abberufung eines Geschäftsführers wg. Verstoß gegen Kompetenzregelung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Frist für die Anfechtung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung; Wahrung der Anfechtungsfrist bei Verzögerung der Zustellung; Abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund wegen Eingehung einer Darlehensverbindlichkeit
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Kein Stimmrechtsverbot bei unspezifischem Interessenkonflikt
Verfahrensgang
- LG München II, 10.07.2008 - 4 HKO 3781/07
- OLG München, 23.04.2009 - 23 U 4199/08
Papierfundstellen
- DB 2009, 1231
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 20.01.1986 - II ZR 73/85
Ablehnung eines Antrags in der Gesellschafterversammlung aufgrund des …
Auszug aus OLG München, 23.04.2009 - 23 U 4199/08
30 Von der Beschlussfassung über die Bestellung eines besonderen Vertreters ist zwar nach § 47 Abs. 4 GmbHG der betroffene Gesellschafter selbst ausgeschlossen, grundsätzlich jedoch nicht der Gesellschafter, der zum besonderen Vertreter bestellt werden soll (BGHZ 97, 28, 35).Eine entsprechende Anwendung des § 47 Abs. 4 GmbHG kommt dann in Betracht, wenn die Beschlussfassung zu einem Richten des Gesellschafters in eigener Sache führt, z. B. wenn es darum geht, das Verhalten des Gesellschafters zu billigen oder zu missbilligen (BGHZ 97, 28, 33).
- BGH, 25.02.1971 - VII ZR 181/69
Zustellungszeitpunkt - Fristverlängerung
Auszug aus OLG München, 23.04.2009 - 23 U 4199/08
Von einer geringfügigen Zustellungsverzögerung ist jedenfalls bei einem Zeitraum von bis zu 14 Tagen auszugehen (BGH NJW 1971, 891; BGH NJW 2004, 3775, 3776). - BGH, 22.09.2004 - VIII ZR 360/03
Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter
Auszug aus OLG München, 23.04.2009 - 23 U 4199/08
Von einer geringfügigen Zustellungsverzögerung ist jedenfalls bei einem Zeitraum von bis zu 14 Tagen auszugehen (BGH NJW 1971, 891; BGH NJW 2004, 3775, 3776).
- BGH, 14.05.1990 - II ZR 126/89
Anfechtungsfrist für Beschlüsse der GmbH-Gesellschafter
Auszug aus OLG München, 23.04.2009 - 23 U 4199/08
Grundsätzlich ist von einer Leitbildfunktion der Monatsfrist gemäß § 246 Abs. 1 AktG auszugehen (BGHZ 101, 113, 117; 111, 224, 226). - BGH, 15.06.1989 - VII ZR 227/88
Zulässigkeit des Rechtsmittels eines Streithelfers
Auszug aus OLG München, 23.04.2009 - 23 U 4199/08
Bei einer von Hauptpartei und Streithelfer eingelegten Berufung handelt es sich stets nur um eine Berufung (BGH NJW 1990, 190 f). - BGH, 01.06.1987 - II ZR 128/86
Rechtsmißbräuchlichkeit der Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils
- OLG Hamburg, 28.06.1991 - 11 U 148/90
Auszug aus OLG München, 23.04.2009 - 23 U 4199/08
Eine Missachtung der Kompetenzordnung kann grundsätzlich einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Pflichten des Geschäftsführers darstellen und zwar unabhängig davon, ob die veranlassten Maßnahmen im Interesse der Gesellschaft lagen (OLG Hamburg, GmbHR 1992, 43, 46).
- OLG München, 10.12.2014 - 15 U 5006/12
Rahmenvergütungsvereinbarung, Gebührenunterschreitung, Gesamthonorar, …
Im Verfahren 4 HK O 3781/07 des Landgerichts München II beziehungsweise 23 U 4199/08 des OLG München habe der Beklagte ungeachtet der eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH die Kostenfestsetzung durchführen und die erstinstanzlichen Kosten von 2.493,05 EUR sowie die zweitinstanzlichen Kosten von 4.748,58 EUR beitreiben müssen.Im Verfahren 4 HK O 3781/07 des Landgerichts München II beziehungsweise 23 U 4199/08 des OLG München habe ihm aufgrund der Mandatsniederlegung kein KFB vorgelegen.
aa) Bei der Bearbeitung der Verfahren 1 HK O 6472/06 des Landgerichts München II (Berufungsverfahren 23 U 2754/09 des OLG München) und 4 HK O 3781/07 des Landgerichts München II (Berufungsverfahren 23 U 4199/08 des OLG München) wirft der Kläger dem Beklagten nicht den Einbehalt erlangter Zahlungen, sondern die unterlassene Beitreibung von Kosten beim Prozessgegner vor.
- OLG Düsseldorf, 23.02.2012 - 6 U 135/10
Nichtigerklärung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung einer GmbH
Rn. 64 cc) Eine Missachtung der Kompetenzordnung kann einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Pflichten des Geschäftsführers darstellen und zwar unabhängig davon, ob die veranlassten Maßnahmen im Interesse der Gesellschaft lagen (so auch OLG München, Urt. v. 23. April 2009 - 23 U 4199/08, DB 2009, 1231 - 1234 und OLG Köln, Urt. v. 01. Juni 2010 - 18 U 72/09, BeckRS 2010, 19299). - LG Düsseldorf, 02.11.2010 - 35 O 28/09
Kündigung eines Geschäftsführerdienstvertrages aus wichtigem Grund wegen …
In der Rechtsprechung ist insoweit anerkannt, dass schwerwiegende oder aber wiederholte Kompetenzüberschreitungen die außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführerdienstverhältnisses rechtfertigen können (vgl. dazu BGH NJW-RR 2002, 173; OLG München DB 2009, 1231, 1232; OLGR München 2005, 803; OLGR Naumburg 2005, 753-755; , OLG Celle GmbHR 2003, 773;… vgl. dazu auch Haas in: Michalski, GmbHG § 43 Rn. 53;… Meyke, Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers, 2007, Rn. 90a).
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