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Weitere Entscheidung unten: BAG, 22.10.2008

Rechtsprechung
   BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2067
BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07 (https://dejure.org/2008,2067)
BAG, Entscheidung vom 30.09.2008 - 1 ABR 54/07 (https://dejure.org/2008,2067)
BAG, Entscheidung vom 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 (https://dejure.org/2008,2067)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Auskunftsanspruch bei unzureichender Gehaltsliste

  • Judicialis

    BetrVG § 80 Abs. 1 Nr. 1; ; BetrVG § 80 Abs. 2; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; ; ZPO § 81; ; ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 559 Abs. 1; ; ArbGG § 81 Abs. 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Prüfung der Wirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses zur Einleitung eines Beschlussverfahrens als Prozessführungsvoraussetzung; Umfang der Unterrichtungspflicht des Betriebsrats durch den Arbeitgeber; Anspruch auf Einsichtnahme in tatsächlich geführte ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Einblicksrecht des Betriebsrats nach § 80 Abs 2 S 2 Halbs. 2 BetrVG bei unzureichender Gehaltsliste

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Prüfung der Wirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses zur Einleitung eines Beschlussverfahrens als Prozessführungsvoraussetzung; Darlegungs- und Beweislast; Umfang der Unterrichtungspflicht des Betriebsrats durch den Arbeitgeben; Einsichtnahme in tatsächlich ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 128, 92
  • NZA 2009, 502
  • DB 2008, 407
  • DB 2009, 407
 
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Wird zitiert von ... (80)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 68/05

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07
    Die besondere, einschränkende Ausgestaltung dieser Berechtigung erweist das Einblicksrecht nach Halbs. 2 als die speziellere Regelung, die die Vorschrift des Halbs. 1 für den Bereich der Löhne und Gehälter verdrängt (BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 21, BAGE 119, 356).

    Der Betriebsrat kann dagegen nicht verlangen, dass der Arbeitgeber nicht vorhandene Unterlagen für ihn erst herstellt (vgl. 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 24, BAGE 119, 356).

    Daraus folgt eine zweistufige Prüfung darauf hin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zu ihrer Wahrnehmung erforderlich ist (BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 18, BAGE 119, 356; 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 - zu B II 3 b der Gründe mwN, BAGE 108, 132).

    Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls (BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 19 mwN, BAGE 119, 356).

    Der Auskunftsanspruch gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG und das Einblicksrecht nach § 80 Abs. 2 Satz 2 2. Halbs. BetrVG unterscheiden sich sowohl nach ihrem Inhalt als auch nach ihren Voraussetzungen und kommen nebeneinander in Betracht (BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 22, 25, BAGE 119, 356).

    Entschließt er sich aber dazu, hat der Betriebsrat über die Kriterien für die Berechnung der einzelnen Leistungen und ihre Höhe im Verhältnis zueinander mitzubestimmen (BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 29 mwN, BAGE 119, 356).

  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02

    Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit

    Auszug aus BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07
    Dafür bedürfte es einer eigenständigen Anspruchsnorm (6. Mai 2003 - 1 ABR 13/02 - zu B II 3 d aa der Gründe mwN, BAGE 106, 111).

    Der Anspruch kann schon dann bestehen, wenn der Arbeitgeber die entsprechenden Daten entweder tatsächlich kennt oder sie, weil sie einfach zugänglich sind, doch zur Kenntnis nehmen könnte (BAG 6. Mai 2003 - 1 ABR 13/02 - zu B II 3 d cc (1) der Gründe, BAGE 106, 111).

    Für die Überwachungspflicht des Betriebsrats genügt es, wenn dies unabhängig von einer normativen Tarifbindung auf einer generellen vertraglichen Bezugnahme beruht (BAG 6. Mai 2003 - 1 ABR 13/02 - zu B II 3 b aa der Gründe mwN, BAGE 106, 111).

  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 44/02

    Betriebsratsbeschluss - Mitbestimmung bei Troncvergütung

    Auszug aus BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07
    Für ihn gestellte Anträge wären unbeachtlich und als unzulässig abzuweisen (BAG 9. Dezember 2003 - 1 ABR 44/02 - zu B I 1 b der Gründe mwN, BAGE 109, 61).

    Die Arbeitgeberin hätte nach den Darlegungen des Betriebsrats vortragen müssen, in welchen einzelnen Punkten und weshalb die Behauptungen des Betriebsrats nicht als wahr zu erachten seien (BAG 9. Dezember 2003 - 1 ABR 44/02 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 109, 61).

  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 65/07

    Vergütung gemäß kollektiven Entlohnungsgrundsätzen

    Auszug aus BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07
    die abstrakt-generellen Grundsätze der Entgeltfindung (BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 22, AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 133 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 15; 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - zu IV 1 a der Gründe mwN, BAGE 109, 369).
  • BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03

    Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige …

    Auszug aus BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07
    die abstrakt-generellen Grundsätze der Entgeltfindung (…BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 22, AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 133 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 15; 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - zu IV 1 a der Gründe mwN, BAGE 109, 369).
  • BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats zu Zielvereinbarungen

    Auszug aus BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07
    Daraus folgt eine zweistufige Prüfung darauf hin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zu ihrer Wahrnehmung erforderlich ist (…BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 18, BAGE 119, 356; 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 - zu B II 3 b der Gründe mwN, BAGE 108, 132).
  • BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 53/05

    Betriebsverfassungsrechtlicher Gewerkschaftsbegriff

    Auszug aus BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07
    Die erforderliche Betroffenheit ist gegeben, wenn sich der Antragsteller eigener Rechte berühmt und deren Bestehen nicht von vornherein ausgeschlossen erscheint (BAG 19. September 2006 - 1 ABR 53/05 - Rn. 22, BAGE 119, 279).
  • BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 25/04

    Betriebsratsanhörung bei verabredeter Kündigung

    Auszug aus BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07
    Die mit dem Übergang von einem Leistungs- zu einem Feststellungsantrag verbundene Antragsbeschränkung ist damit auch in der Revisions- und Rechtsbeschwerdeinstanz noch zulässig (BAG 28. Juni 2005 - 1 ABR 25/04 - zu B I 2 a der Gründe mwN, BAGE 115, 165).
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.04.2007 - 6 TaBV 41/06

    Pflicht des Arbeitgebers zur Aufschlüsselung des Bruttoentgelts in den Lohn- und …

    Auszug aus BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 18. April 2007 - 6 TaBV 41/06 - wird mit der klarstellenden Maßgabe zurückgewiesen, dass das Bestehen der vom Landesarbeitsgericht ausgesprochenen Verpflichtung der Arbeitgeberin festgestellt wird.
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10

    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement - …

    Hieraus folgt eine zweistufige Prüfung darauf hin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zu ihrer Wahrnehmung erforderlich ist (BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 28, BAGE 128, 92).

    Jedoch ist er bei umfangreichen und komplexen Angaben allerdings nach § 2 Abs. 1 BetrVG regelmäßig gehalten, die Auskunft schriftlich zu erteilen (BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 29, BAGE 128, 92).

    Nach der Senatsrechtsprechung unterscheiden sich der Auskunftsanspruch gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG und das Einblicksrecht nach § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG sowohl nach ihrem Inhalt als auch nach ihren Voraussetzungen und kommen nebeneinander in Betracht (30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 24, 30, BAGE 128, 92).

  • BAG, 07.05.2019 - 1 ABR 53/17

    Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttoentgeltlisten

    Ein mögliches Einblicksrecht steht materiell-rechtlich dem Betriebsrat zu (BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 21, BAGE 128, 92).

    Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, nicht vorhandene Unterlagen erst zu erstellen; ein auf Herstellung nicht existenter Listen gerichteter Anspruch des Betriebsrats lässt sich nicht auf § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG stützen (vgl. BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 26, BAGE 128, 92).

  • LAG Hessen, 10.12.2018 - 16 TaBV 130/18

    Es bestehen keine datenschutzrechtlichen Bedenken, den Arbeitgeber für …

    Hierbei habe es die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30. September 2008 -1 ABR 54/07- nicht hinreichend berücksichtigt.

    Soweit die Arbeitgeberseite unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30. September 2008 -1 ABR 54/07- eine andere Auffassung vertritt, trifft diese nicht zu.

    Wenn eine aus Sachgründen erforderliche schriftliche Auskunft im Bereich der Löhne und Gehälter inhaltlich einer Bruttolohn- und- gehaltsliste gleichkommt, genügt der Arbeitgeber dem Auskunftsanspruch des Betriebsrats nach § 80 Abs. 2 S. 1 BetrVG schon dadurch, dass er dem zuständigen Ausschuss, gegebenenfalls dem Vorsitzenden des Betriebsrats nach Maßgabe von § 80 Abs. 2 S. 2 HS 2 Betriebsverfassungsgesetz den Einblick in die schriftlich gefassten Angaben ermöglicht (Bundesarbeitsgericht 30. September 2008 -1 ABR 54/07- Rn. 31).

    Jedoch ist er bei -wie hier-umfangreichen und komplexen Angaben nach § 2 Abs. 1 BetrVG regelmäßig gehalten, die Auskunft schriftlich zu erteilen (…Bundesarbeitsgericht 7. Februar 2012 -1 ABR 46/10- Rn. 14f; 30. September 2008 -1 ABR 54/07- Rn. 29ff).

    Hieraus folgt eine zweistufige Prüfung darauf hin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zu ihrer Wahrnehmung erforderlich ist (…BAG 7. Februar 2012 -1 ABR 46/10- Rn. 7; 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 28, BAGE 128, 92).

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Rechtsprechung
   BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 734/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3139
BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 734/07 (https://dejure.org/2008,3139)
BAG, Entscheidung vom 22.10.2008 - 10 AZR 734/07 (https://dejure.org/2008,3139)
BAG, Entscheidung vom 22. Oktober 2008 - 10 AZR 734/07 (https://dejure.org/2008,3139)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Höhe einer jährlichen Zuwendung für einen Teilzeitbeschäftigten nach § 2 des TV Zuwendung Ang i. V. m. § 3 des Tarifvertrags zur Übernahme des Anwendungs-TV Land Berlin - Gleichbehandlung entsprechend dem Pro-rata-temporis-Grundsatz

  • openjur.de

    Höhe einer jährlichen Zuwendung für einen Teilzeitbeschäftigten nach § 2 des TV Zuwendung Ang i.V.m. § 3 des Tarifvertrags zur Übernahme des Anwendungs-TV Land Berlin; Gleichbehandlung entsprechend dem Pro-rata-temporis-Grundsatz

  • Judicialis

    TzBfG § 4; ; BAT § 34 Abs. 1 S. 1; ; TV Zuwendung Ang vom 12. Oktober 19... 73 i.d.F.v. 31. Januar 2003 § 2; ; Anwendungs-TV Land Berlin § 5 Abs. 2 lit. A; ; ÜTV § 2; ; ÜTV § 3 I Nr. 2; ; ÜTV § 3 I Nr. 3; ; ÜTV § 3 II Abs. 1 S. 1; ; ÜTV § 3 II Abs. 1 S. 3

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Höhe der jährlichen Zuwendung bei Anwendbarkeit der Zuwendungstarifverträge und Urlaubsgeldtarifverträge für vollbeschäftigte Angestellte; Folgen einer Anwendbarkeit des Tarifvertrags zur Übernahme des Tarifvertrags zur Anwendung von Tarifverträgen des ...

  • Betriebs-Berater

    Gleichbehandlung bei Teilzeitvergütung

  • rechtsportal.de

    Pro-rata-temporis-Grundsatz bei Berechnung der jährlichen tariflichen Zuwendung und Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 168 (Ls.)
  • DB 2009, 407
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (10)

  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 634/07

    Höhe von Schichtzulagen bei Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 734/07
    Dieser Grundsatz findet sich in vielen Tarifverträgen und entspricht dem allgemeinen Prinzip, dass die Höhe des Entgelts bei Teilzeitbeschäftigten quantitativ vom Umfang der Beschäftigung abhängt (BAG 24. September 2008 - 10 AZR 634/07 - mwN).

    Er erlaubt den Tarifvertragsparteien auch eine unterschiedliche Abgeltung von Teilzeit- und Vollzeitarbeit in quantitativer Hinsicht, indem er es gestattet, das Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung - wie eine jährliche Zuwendung - für Teilzeitbeschäftigte entsprechend ihrer gegenüber vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten verringerten Arbeitsleistung anteilig zu kürzen (vgl. BAG 24. September 2008 - 10 AZR 634/07 - mwN).

    Die in dieser Vorschrift geregelten Diskriminierungsverbote stehen nach § 22 TzBfG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien (BAG 24. September 2008 - 10 AZR 634/07 - 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - BAGE 109, 110, 113 mwN).

  • BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 675/02

    Tariflicher Spätarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 734/07
    Nach § 22 Abs. 1 TzBfG sind von diesem Gesetz abweichende Vereinbarungen, außer in den dort genannten Ausnahmen, zu denen § 4 nicht gehört, nur zugunsten der Arbeitnehmer möglich (BAG 24. September 2003 - 10 AZR 675/02 - BAGE 108, 17, 21).

    c) § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG regelt allerdings kein absolutes Benachteiligungsverbot beim Entgelt (BAG 15. Juli 2004 - 6 AZR 25/03 - 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - AP TzBfG § 4 Nr. 6 = EzA TzBfG § 4 Nr. 6; 24. September 2003 - 10 AZR 675/02 - BAGE 118, 17; 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - BAGE 104, 250).

  • BAG, 16.01.2003 - 6 AZR 222/01

    Anteilmäßige Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung für ältere, …

    Auszug aus BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 734/07
    Mit Recht macht der Kläger geltend, dass die Herabsetzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nach § 3 I Nr. 2 ÜTV und die nach § 3 I Nr. 3 ÜTV nicht im gleichen Umfang erfolgte Verminderung der laufenden Bezüge bei Vollbeschäftigten und den mit mehr als der Hälfte der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigten zu einer Erhöhung des Arbeitsentgelts pro Arbeitsstunde führt und ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer an einer Erhöhung der Vergütung für vergleichbare Vollzeitkräfte grundsätzlich entsprechend zu beteiligen ist (BAG 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - BAGE 104, 250, 254 mwN).

    c) § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG regelt allerdings kein absolutes Benachteiligungsverbot beim Entgelt (BAG 15. Juli 2004 - 6 AZR 25/03 - 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - AP TzBfG § 4 Nr. 6 = EzA TzBfG § 4 Nr. 6; 24. September 2003 - 10 AZR 675/02 - BAGE 118, 17; 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - BAGE 104, 250).

  • BAG, 15.07.2004 - 6 AZR 25/03

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter - Besitzstandszulage

    Auszug aus BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 734/07
    c) § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG regelt allerdings kein absolutes Benachteiligungsverbot beim Entgelt (BAG 15. Juli 2004 - 6 AZR 25/03 - 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - AP TzBfG § 4 Nr. 6 = EzA TzBfG § 4 Nr. 6; 24. September 2003 - 10 AZR 675/02 - BAGE 118, 17; 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - BAGE 104, 250).

    Die Vorschrift schließt eine nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG beim Vorliegen sachlicher Gründe erlaubte unterschiedliche Behandlung aber nicht aus (vgl. BAG 15. Juli 2004 - 6 AZR 25/03 -).

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 8/03

    Teilzeitarbeit - Überstunden - Mehrflugstundenvergütung

    Auszug aus BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 734/07
    c) § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG regelt allerdings kein absolutes Benachteiligungsverbot beim Entgelt (BAG 15. Juli 2004 - 6 AZR 25/03 - 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - AP TzBfG § 4 Nr. 6 = EzA TzBfG § 4 Nr. 6; 24. September 2003 - 10 AZR 675/02 - BAGE 118, 17; 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - BAGE 104, 250).
  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 64/03

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter

    Auszug aus BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 734/07
    Die in dieser Vorschrift geregelten Diskriminierungsverbote stehen nach § 22 TzBfG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien (BAG 24. September 2008 - 10 AZR 634/07 - 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - BAGE 109, 110, 113 mwN).
  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 237/00

    Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer …

    Auszug aus BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 734/07
    Diese gegenüber § 2 TV Zuwendung Ang spezielleren Regelungen des ÜTV zur Höhe der Zuwendung haben nach den Grundsätzen der Tarifkonkurrenz Vorrang, auch wenn sie zu Lasten der Arbeitnehmer der Beklagten Regelungen des TV Zuwendung Ang verdrängen (vgl. zum Vorrang des Firmentarifvertrags gegenüber dem Verbandstarifvertrag BAG 4. April 2001 - 4 AZR 237/00 - BAGE 97, 263, 269).
  • BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 437/05

    Tarifauslegung - Ehegattenanteil im Ortszuschlag - Konkurrenzregelung

    Auszug aus BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 734/07
    b) Das folgt bereits aus dem Wortlaut des § 3 II Abs. 1 Satz 3 ÜTV, auf den es bei der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zunächst ankommt (BAG 27. April 2006 - 6 AZR 437/05 - BAGE 118, 123, 125 mwN).
  • BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 842/07

    Höhe einer jährlichen Zuwendung für einen Teilzeitbeschäftigten nach § 2 des TV …

    Auszug aus BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 734/07
    Hinweise des Senats: Teilweise Parallelsachen 22. Oktober 2008 - 10 AZR 734/07 - (führend, vorliegend) und - 10 AZR 842/07 -.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.05.2007 - 6 Sa 541/07
    Auszug aus BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 734/07
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Mai 2007 - 6 Sa 541/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 634/08

    Ausschluss einer Ausgleichszulage für Teilzeitbeschäftigte wegen Absenkung einer …

    Auch im Rahmen des § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG ist eine Schlechterstellung von Teilzeitbeschäftigten zulässig, wenn ein sachlicher Grund vorliegt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 22. Oktober 2008 - 10 AZR 734/07 - AP BAT §§ 22, 23 Zuwendungs-TV Nr. 31 = EzA TzBfG § 4 Nr. 16).

    Es steht gemäß § 22 TzBfG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien (st. Rspr., vgl. etwa BAG 22. Oktober 2008 - 10 AZR 734/07 - AP BAT §§ 22, 23 Zuwendungs-TV Nr. 31 = EzA TzBfG § 4 Nr. 16; 24. September 2008 - 10 AZR 634/07 - AP TVöD § 24 Nr. 1 = EzA TzBfG § 4 Nr. 15).

  • LAG Düsseldorf, 13.09.2016 - 14 Sa 874/15

    Altersfreizeit nach dem Manteltarifvertrag der chemischen Industrie für die …

    Rn. 163 Vollzeit- und Teilzeitkräfte werden ungleich vergütet, wenn für jeweils die gleiche Stundenanzahl nicht die gleiche Gesamtvergütung gezahlt wird (BAG…, Urteil vom 12.05.2016 - 6 AZR 300/15 -, Rn. 21, juris; BAG…, Urteil vom 25.09.2013 - 10 AZR 4/12 - Rn. 15; BAG…, Urteil vom 23.02.2011 - 10 AZR 299/10 -, Rn. 21 f., juris; BAG…, Urteil vom 19.10.2010 - 6 AZR 305/09 - Rn. 18, BAGE 136, 62; BAG, Urteil vom 22.10.2008 - 10 AZR 734/07 -, Rn. 20, juris;… ErfK/Preis TzBfG § 4 Rn. 50).
  • BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 842/07

    Höhe einer jährlichen Zuwendung für einen Teilzeitbeschäftigten nach § 2 des TV …

    Hinweise des Senats: Teilweise Parallelsachen 22. Oktober 2008 - 10 AZR 734/07 - (führend) und - 10 AZR 842/07 - (vorliegend).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.08.2009 - 9 Sa 283/09

    Altersteilzeitvertrag mit Ausschluss der Zahlung einer Bonifikation

    Unzulässig ist es allerdings, lediglich das unterschiedliche Arbeitspensum zum ausschließlichen Differenzierungskriterium zu machen (vgl. etwa BAG 22.10.2008 - 10 AZR 734/07 - EZA § 4 TzBfG Nr. 16).
  • ArbG Düsseldorf, 11.11.2016 - 13 Ca 4492/16

    Auschluss des tariflichen Anspruchs auf Gewährung von Altersfreizeit für …

    Rn. 66 Vollzeit- und Teilzeitkräfte werden ungleich vergütet, wenn für jeweils die gleiche Stundenanzahl nicht die gleiche Gesamtvergütung gezahlt wird (BAG…, Urteil vom 12.05.2016 - 6 AZR 300/15 - Rdnr. 21, juris; BAG…, Urteil vom 25.09.2013 - 10 AZR 4/12 - Rdnr. 15, juris; BAG…, Urteil vom 23.02.2011 - 10 AZR 299/10 - Rdnr. 21 f., juris; BAG…, Urteil vom 19.10.2010 - 6 AZR 305/09 - Rdnr. 18, BAGE 136, 62 = juris; BAG, Urteil vom 22.10.2008 - 10 AZR 734/07 - Rdnr. 20, juris;… ErfK/Preis, 17. Auflage 2017, § 4 TzBfG Rdnr. 32).
  • BAG, 17.06.2015 - 10 AZR 187/14

    Tarifliche Weihnachtszuwendung - Berechnung bei vorübergehender …

    Nach diesem Grundsatz ist einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht (BAG 22. Oktober 2008 - 10 AZR 734/07 - Rn. 17 mwN).
  • ArbG Düsseldorf, 11.11.2016 - 13 Ca 1024/16
    Rn. 66 Vollzeit- und Teilzeitkräfte werden ungleich vergütet, wenn für jeweils die gleiche Stundenanzahl nicht die gleiche Gesamtvergütung gezahlt wird (BAG…, Urteil vom 12.05.2016 - 6 AZR 300/15 - Rdnr. 21, juris; BAG…, Urteil vom 25.09.2013 - 10 AZR 4/12 - Rdnr. 15, juris; BAG…, Urteil vom 23.02.2011 - 10 AZR 299/10 - Rdnr. 21 f., juris; BAG…, Urteil vom 19.10.2010 - 6 AZR 305/09 - Rdnr. 18, BAGE 136, 62 = juris; BAG, Urteil vom 22.10.2008 - 10 AZR 734/07 - Rdnr. 20, juris;… ErfK/Preis, 17. Auflage 2017, § 4 TzBfG Rdnr. 32).
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