Rechtsprechung
BayObLG, 11.05.1995 - 2Z BR 37/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 883, 1274; GBO §§ 22, 23, 24
Löschung eines Verpfändungsvermerks im Wege der Grundbuchberichtigung - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Löschungsbewilligung für Verpfändungsvermerk
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1996, 554
- Rpfleger 1996, 25
Wird zitiert von ...
- BGH, 26.02.2015 - V ZB 86/13
Grundbuchverfahren auf Eintragung eines Pfändungsvermerks: Zustimmungserfordernis …
Auch wenn bei Verpfändung des Auflassungsanspruchs das Pfandrecht gemäß § 1274 Abs. 1 Satz 1, §§ 1279 ff. BGB außerhalb des Grundbuchs entsteht, kann die Verpfändung im Grundbuch vermerkt werden, wenn eine Auflassungsvormerkung zugunsten des Verpfänders eingetragen ist (vgl. BayObLG, DNotZ 1996, 554;… MüKoBGB/Damrau, 6. Aufl., § 1274 Rn. 30).