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   KG, 27.06.2008 - 9 W 133/07   

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https://dejure.org/2008,9916
KG, 27.06.2008 - 9 W 133/07 (https://dejure.org/2008,9916)
KG, Entscheidung vom 27.06.2008 - 9 W 133/07 (https://dejure.org/2008,9916)
KG, Entscheidung vom 27. Juni 2008 - 9 W 133/07 (https://dejure.org/2008,9916)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG § 17 Abs. 2a
    Voraussetzungen für Abweichen von Zwei-Wochen-Regelfrist für Beurkundung bei Verbraucherverträgen über Immobilienerwerb

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausspruch der Zulassungsbeschränkung einer weiteren Beschwerde gemäß § 156 Abs. 2 Kostenordnung (KostO) auf einen abtrennbaren Teil des Kostenstreits im Tenor der Beschwerdeentscheidung; Möglichkeit des Abweichens von der Regelfrist nach § 17a Abs. 2a S. 2 Nr. 2 ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    KostO § 156 Abs 2; BeurkG § 17a Abs 2a Satz 2 Nr 2
    Beschwerde hinsichtlich Kostenberechnung eines Notars im Zusammenhang mit dem Abweisen von der Regelfrist nach § 17a Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pflicht zur Entwurfsversendung eines Grundstückskaufvertrags an Verbraucher; Verkürzung der Schutzfrist; Beurkundungsverbot; Grundstückskaufvertrag; Bestehen des Verbrauchers auf sofortige Beurkundung

  • Judicialis

    KostO § 146 Abs. 1; ; KostO § ... 147 Abs. 2; ; KostO § 156; ; KostO § 156 Abs. 1; ; KostO § 156 Abs. 2; ; KostO § 156 Abs. 2 S. 2; ; BeurkG § 17 Abs. 2a; ; BeurkG § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2; ; BeurkG § 17 Abs. 2a Ziff. 2; ; BNotO § 19; ; BNotO § 19 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 543; ; BGB § 254

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeurkG § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2
    Verkürzung bzw. Verzicht auf die Regelfrist des § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG bei notarieller Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2009, 47
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.11.2003 - XII ZR 109/01

    Verwirkung des Anspruchs auf rückständigen Unterhalt wegen einer Straftat gegen

    Auszug aus KG, 27.06.2008 - 9 W 133/07
    Allerdings geht der BGH im Hinblick auf die Zulassung der Revision nach § 543 ZPO in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass sich eine von dem zulassenden Gericht beabsichtigte Beschränkung der Rechtsmittelzulassung nicht nur aus dem Tenor, sondern auch aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung ergeben kann (BGH, NJW 2004, 3264, 3265; BGH, NJW 2004, 1324; Zöller/Gummer, ZPO, 26 Aufl., § 543 Rn. 26 m. w. N.).
  • BGH, 17.06.2004 - VII ZR 226/03

    Umfang der Revisionszulassung

    Auszug aus KG, 27.06.2008 - 9 W 133/07
    Allerdings geht der BGH im Hinblick auf die Zulassung der Revision nach § 543 ZPO in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass sich eine von dem zulassenden Gericht beabsichtigte Beschränkung der Rechtsmittelzulassung nicht nur aus dem Tenor, sondern auch aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung ergeben kann (BGH, NJW 2004, 3264, 3265; BGH, NJW 2004, 1324; Zöller/Gummer, ZPO, 26 Aufl., § 543 Rn. 26 m. w. N.).
  • BGH, 07.02.2013 - III ZR 121/12

    Notarhaftung: Abweichen von der Regelfrist von zwei Wochen zwischen

    Der vom Gesetz bezweckte Übereilungs- und Überlegungsschutz muss auf andere Weise als durch die Einhaltung der Regelfrist gewährleistet sein (vgl. KG DNotZ 2009, S. 47, 48; Staudinger/Hertel, BGB, [2004] Vorbem. zu §§ 127a, 128 Rn. 529; Ganter in Ganter/Hertel/Wöstmann, Handbuch der Notarhaftung, 2. Aufl., Rn. 1409; Bücker/Viefhues ZNotP 2008, 106, 107 f; Armbrüster NotBZ 2009, 54 f; Rieger MittBayNot 2002, 325, 334).
  • BGH, 07.03.2019 - III ZR 117/18

    Notarhaftung, Verjährung - Zumutbarkeit einer Amtshaftungsklage bei Verdunkelung

    Ist die zweiwöchige Wartefrist nicht eingehalten und ihrem Schutzzweck auch nicht auf andere Weise Genüge getan, obliegt dem Notar aus Gründen des Verbraucherschutzes die Amtspflicht, eine Beurkundung trotz eines entgegenstehenden Wunsches der Urkundsbeteiligten abzulehnen (vgl. Senat, Urteile vom 7. Februar 2013 - III ZR 121/12, BGHZ 196, 166, 172 Rn. 25, S. 173 Rn. 19 f und vom 25. Juni 2015 - III ZR 292/14, BGHZ 206, 112, 116 Rn. 16 f; KG, Beschluss vom 27. Juni 2008 - 9 W 133/07, juris Rn. 12 f).
  • OLG Hamm, 23.03.2012 - 11 U 72/11

    Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der Frist des § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG bei

    Die in § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG vorgesehene Frist ist dabei für die Vertragsparteien nicht disponibel ( Litzenburger, Beck´scher Online-Kommentar BGB, Hrsg.: Bamberger/Roth, § 17 BeurkG Rn. 45; Winkler aaO. Rn. 181; Sorge, aaO. S. 604; KG, Beschluss vom 27.06.2008 -9 W 133/07-, DNotZ 2009, 47 ff, Tz. 12 bei juris), gilt andererseits aber nach dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut auch nur für den Regelfall und lässt damit je nach Lage des Einzelfalls Über- wie auch Unterschreitungen zu ( Frenz, aaO. Rn. 39g; Ganter, aaO. Rn. 1409; Winkler, aaO. Rn. 184; Litzenburger, aaO. Rn. 42 ).
  • KG, 20.04.2018 - 9 U 69/16

    Für den Verjährungsbeginn erforderliche Kenntnisse des Verletzten

    Wie der Senat bereits in einer Entscheidung aus dem Jahre 2008 ausgeführt hat, entsprach es schon seinerzeit der überwiegenden Auffassung in der Literatur, dass ein Abweichen von der Regelfrist nach § 17a Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG nur dann in Betracht kommt, wenn im Einzelfall nachvollziehbare Gründe es rechtfertigen, die dem Verbraucher zugedachte Schutzfrist zu verkürzen, und der vom Gesetz bezweckte Übereilungs- und Überlegungsschutz auf andere Weise als durch die Einhaltung der gesetzlichen Regelfrist gewährleistet ist (Senat, Beschluss vom 27. Juni 2008 - 9 W 133/07 -, Rn. 11, juris).
  • OLG München, 17.04.2018 - DS-Not 1/16

    Verletzung notarieller Amtspflichten durch Missachtung der Hinwirkungspflicht aus

    Eine - soweit ersichtlich - erste veröffentlichte Gerichtsentscheidung, mit der die notarielle Pflicht zur Ablehnung der gewünschten Beurkundung für den Fall ausdrücklich ausgesprochen wurde, dass die Voraussetzungen für eine Abweichung von der regelmäßigen Wartefrist nicht vorliegen, datiert vom 27.06.2008 (KG - 9 W 133/07, DNotZ 2009, 47).
  • LG Dortmund, 01.06.2011 - 5 O 577/10

    Haftung eines Notars wegen Beurkundung eines Kaufvertrags vor Ablauf der

    Zum anderen muss der vom Gesetz bezweckte Übereilungs- und Überlegungsschutz auf andere Weise als durch die Einhaltung der gesetzlichen Regelfrist gewährleistet sein (vgl. die Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drs. 14/9266, Seite 50 f; KG, Beschluss vom 27.06.2008, Az.: 9 W 133/07, m.w.N.).

    Liegen die vorgenannten Voraussetzungen für eine Abweichung von der regelmäßigen Wartefrist nicht vor, darf der Notar die Beurkundung nach überwiegender und zutreffender Auffassung auch dann nicht vornehmen, wenn der Verbraucher auf einer sofortigen Beurkundung besteht (vgl. KG, Beschluss vom 27.06.2008, Az.: 9 W 133/07, m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 11.07.2018 - 4 U 98/17

    Notarhaftung: Fehlende Kausalität der Amtspflichtverletzung für den Schaden

    In einem solchen Verhalten kommt ein bereits endgültig gefasster Kaufentschluss zum Ausdruck (vgl. KG, Beschluss 27.6.08, Az. 9 W 133/07, DNotZ 09, 47).
  • LG Berlin, 12.06.2014 - 84 O 44/13

    Amtspflichtverletzung seitens des Notars im Rahmen der Beurkundung eines

    Der vom Gesetzgeber bezweckte Übereilungs- und Überlegungsschutz muss auf andere Weise als durch die Einhaltung der Regelfrist gewährleistet sein (vgl. KG, DNotZ 2009, 47, 48; Staudinger/Hertel, BGB, Neubearb. 2004, Vorb. zu §§ 127 a, 128 Rn. 529; Ganter in: ders./Hertel/Wöstmann, Hdb. d. Notarhaftung, 2. Aufl., Rn. 1409; Bücker/Viefhues, ZnotP 2008, 106, 107 f, Armbrüster, NotBZ 2009, 54; Rieger, MittBayNot 2002, 325, 334).

    Die Einhaltung der Frist steht dabei nicht zur Disposition der Beteiligten (KG, DNotZ 2009, 47, 48; Staudinger/Hertel, Vorb. Zu §§ 127 a, 128 Rn. 530; ders. ZNotP 2002, 286, 289; Grziwotz, ZfIR 2009, 627, 629, Solveen, RNotZ 2002, 318, 325; Weingärtner/Wöstmann, Richtlinienempfehlungen der BNotK/Richtlinien der Notarkammern, S. 188 Rn. 28a, a.A. Litzenburger, NotBZ 2002, 280, 283).

  • LG München I, 11.05.2016 - 15 O 10288/15

    Amtshaftungsansprüche bei Unterschreiten der 14-tages-Frist nach § 17 Abs. 2a

    Dass der Verstoß gegen § 17 Abs. 2a Satz 2 BeurkG a. F. eine Pflichtverletzung des beurkundenden Notars darstellt, war jedenfalls seit dem Jahr 2008 ständige Rechtsprechung der Obergerichte (vgl. KG, DNotZ 2009, 47 ).
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