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Rechtsprechung
   BGH, 30.01.1951 - V BLw 57/49   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,464
BGH, 30.01.1951 - V BLw 57/49 (https://dejure.org/1951,464)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1951 - V BLw 57/49 (https://dejure.org/1951,464)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1951 - V BLw 57/49 (https://dejure.org/1951,464)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 1, 121
  • NJW 1951, 803
  • DNotZ 1951, 343
 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (2)

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 08.02.1950 - II BLw 85/49
    Auszug aus BGH, 30.01.1951 - V BLw 57/49
    Die Genehmigung zur Veräusserung oder Verpachtung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke darf nur aus den in KRG 45, Art. IV, Ziff 4 und MilRegVO Nr. 84 Art. 111, Ziff 5 angegebenen Gründen versagt werden (II BLw 85/49, RechtdLandw 1950, 120).

    Das hat der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone in seiner Entscheidung vom 8. Februar 1950 (II BLw 85/49 - RechtdLandw 1950, 120) mit überzeugender Begründung dargelegt.

  • RG, 03.04.1936 - II 245/35

    Kann eine Gesellschaft mbH. aus unlauteren Wettbewerbshandlungen ihrer Gründer …

    Auszug aus BGH, 30.01.1951 - V BLw 57/49
    Das Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, dass Rechtsmittel telegraphisch eingelegt werden könnten, und dabei zum Ausdruck gebracht, der telegraphische Verkehr könne unter den heutigen Verhältnissen für die Abgabe prozessualer Erklärungen nicht mehr ausgeschlossen werden (RGZ 151, 86).
  • BGH, 14.05.1987 - BLw 2/87

    Rechtsfolgen der Löschung des Hofvermerks; Fortbestehen der höferechtlich wirksam …

    Der Hofeigentümer ist dann auch nicht mehr in der Lage, den Hof im Wege des Übergabevertrages einem anderen zu übertragen (BGH Beschl. v. 30. Januar 1951, V BLw 57/49, RdL 1951, 129), denn der Hofübergabevertrag steht hinsichtlich der Auswahl des Hofnachfolgers einer Verfügung von Todes wegen gleich (vgl. oben aa).
  • BGH, 30.09.1959 - V ZR 66/58

    Erbvertragsvermächtnis

    Diese Bindung bedeutet jedoch grundsätzlich nur eine Bindung von Todes wegen, nicht auch unter Lebenden (§ 2286 BGB, der anerkanntermaßen für das gemeinschaftliche Testament entsprechend gilt, Entscheidungen des erkennenden Senats in DNotZ 1951, 343, 345 sowie V ZR 29/58 vom 22. Oktober 1958, auszugsweise mitgeteilt in BWNotZ 1959, 205/6): der Verfügende (Erblasser) kann keine von der früheren Verfügung (Ersatzgeschäft) abweichenden Rechtsgeschäfte (Zweitgeschäfte) von Todes wegen vornehmen (insbesondere nicht Erbeinsetzung, Vermächtnis, Auflage, Teilungsanordnung); dagegen ist er an Zweitgeschäften unter Lebenden grundsätzlich nicht gehindert, auch wenn sie den Zuwendungsgegenstand des Erstgeschäfts berühren; er kann trotz bindender Erbeinsetzung sein Vermögen oder Teile davon, trotz bindender Vermächtnisanordnung den vermachten Gegenstand zu seinen Lebzeiten veräußern, oder belasten oder sich hierzu verpflichten, ohne dadurch auch nur schuldrechtliche Pflichten aus dem Erstgeschäft zu verletzen, denn solche Pflichten (etwa zur ordnungsmäßigen Verwaltung oder auch nur zur Erhaltung des Zuwendungsgegenstands für den Erstbedachten) werden durch Erbvertrag oder gemeinschaftliches Testament nicht begründet (RG SeuffA 77 Nr. 60; BGHZ 8, 23, 30; Kipp/Coing, Erbrecht 10. Bearb. § 34 1, 111 Anfang;… BGB RGRK 10. Aufl. Vorbem. 3 vor § 2274).
  • BGH, 29.04.2016 - BLw 2/15

    Landwirtschaftssache: Landpachtvertrag als ungesunde Verteilung der Bodennutzung …

    Rn. 26 (2) Der Senat nimmt in ständiger Rechtsprechung an, dass in den Genehmigungsverfahren und in den Beanstandungsverfahren (§ 1 Nr. 1 und 2 LwVfG) die zivilrechtliche Gültigkeit des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts von dem Landwirtschaftsgericht grundsätzlich nicht zu prüfen ist (Senat, Beschluss vom 30. Januar 1951 - V Blw 57/49, RdL 1951, 129; Beschluss vom 8. April 1952 - V BLw 63/51, RdL 1952, 300, 301; Beschluss vom 2. März 1953 - V BLw 103/52, RdL 1953, 129; Beschluss vom 4. Februar 1964 - V BLw 13/63, RdL 1964, 98, 99; Beschluss vom 3. Juni 1976 - V BLw 16/75, AgrarR 1977, 65).
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