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Rechtsprechung
   BGH, 13.03.1951 - V BLw 108/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,313
BGH, 13.03.1951 - V BLw 108/50 (https://dejure.org/1951,313)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1951 - V BLw 108/50 (https://dejure.org/1951,313)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1951 - V BLw 108/50 (https://dejure.org/1951,313)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 1, 267
  • NJW 1951, 483
  • DNotZ 1951, 345
 
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Wird zitiert von ... (50)

  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung …

    Zum anderen ist in Rechtsprechung und Literatur geklärt, daß der Genehmigungsversagungsgrund des § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG in Einklang mit Art. 14 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 GG allein dem wirtschafts- und agrarpolitischen Interesse der Allgemeinheit dient, durch eine sachgerechte Regelung des Verkehrs mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken die Agrarstruktur der Bundesrepublik Deutschland zu verbessern (vgl. BVerfGE 21, 73 (80 ff.), 92 (93), 94 (97), 306 (309 f. [BVerfG 12.01.1967 - 1 BvR 169/63]); 26, 215 (222 ff.); BGHZ 1, 267 (271) [BGH 13.03.1951 - V BLw 108/50]; Pikalo/Bendel, GrdstVG, § 9 Anm. E II 4 c.bb).
  • BGH, 03.05.1957 - V BLw 50/56

    Rechtsmittel

    Baron S. war an dem Vertrag vom 29. Juni 1947, der zunächst in Ermangelung der erforderlichen Genehmigung schwebend unwirksam war, gebunden und durfte bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Genehmigung nichts unternehmen, was dieser Bindung zuwiderlief (vgl Beschluß des erkennenden Senats vom 13. März 1951, V BLw 108/50, BGHZ 1, 267 = RechtdLandw 1951, 189 = NJW 1951, 483 = Lind-Möhr Nr. 1 zu § 29 LVO = DNotZ 1951, 345).

    Bei der uneingeschränkten Genehmigung eines genehmigungspflichtigen Vertrages, von der hier nach dem oben Gesagten auszugehen ist, wird aber kein Recht einer Vertragspartei beeinträchtigt, weil das Erfordernis der Genehmigung im Grundstücksverkehr eine öffentlichrechtliche Verfügungsbeschränkung des Eigentümers darstellt, die durch Erteilung der Genehmigung beseitigt wird, so daß diese nicht eine Beeinträchtigung der Rechte eines Vertragsteiles, sondern im Gegenteil eine Verbesserung seiner Rechtsstellung zur Folge hat (vgl die angeführten Entscheidungen vom 13. März 1951, V BLw 108/50, und vom 2. November 1954, V BLw 35/54).

  • BGH, 09.03.2006 - BLw 23/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde eines Dritten gegen die Erteilung der …

    Dieses Interesse zu wahren, obliegt der Genehmigungsbehörde (vgl. Senat, BGHZ 1, 267, 271) und nicht dem erwerbsinteressierten Dritten.
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