Rechtsprechung
| BayObLG, 15.02.1971 - BReg. 2 Z 83/70 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
HGB § 53 Abs. 1 Satz 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Prokura; Grundstück; Veräußerung; Belastung; Handelsregister; Antrag; Eintragung
Papierfundstellen
- NJW 1971, 810
- MDR 1971, 493
- DNotZ 1971, 243
- DNotZ 1971, 249
- DB 1971, 522
- Rpfleger 1971, 152
- BayObLGZ 1971, 55
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 10.05.1990 - IX ZR 113/89
Zurechenbarkeit eines Schadens bei Verursachung durch mehrere Personen; Haftung …
Denn über § 20 Abs. 1 Satz 2 BNotO hinaus kann der Notar gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 BNotO auch schriftliche gutachtliche Erklärungen abgeben, die nicht nur auf eigenen Wahrnehmungen des Notars beruhen, sondern zugleich Rechtsauskünfte enthalten (BayObLG DNotZ 1971, 249, 252;… Arndt aaO § 24 Anm. II 2.2;… Seybold/Hornig, BNotO 5. Aufl. § 24 Rdn. 18-20; Reithmann DNotZ 1974, 6, 14). - KG, 05.07.2021 - 1 W 26/21
Grundbucheintragung: Bewilligung der Eintragung einer Auflassungsvormerkung durch …
Eine besondere Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken nach § 49 Abs. 2 HGB ("Immobiliarklausel"), die in das Handelsregister einzutragen wäre (KG, RJA 3, 231 ff.; BayObLG, NJW 1971, 810 f.), ist den Prokuristen nicht erteilt. - OLG Hamburg, 04.12.2008 - 11 Wx 80/08
Eintragungsfähigkeit einer kaufmännischen Generalvollmacht zum Handelsregister
Denn das Handelsregister dient nicht dazu, die Verhältnisse und Beziehungen des eingetragenen Unternehmens umfassend darzustellen (…Krafka/Willer, a.a.O., Rn. 85; BayObLGZ 1971, 55 (57)).
- BayObLG, 14.07.1980 - BReg. 1 Z 17/80
Eintragung der Befreiung des Prokuristen von den Beschränkungen des § 181 BGB in …
Richtig ist schließlich auch, daß nicht eingetragen werden darf, was das Gesetz zur Eintragung nicht zuläßt (Schlegelberger und Würdinger, a_a,0.; zu allem: BayObLGZ 1971, 55 f. = Rpfleger 1971, 152 f. = DNotZ 1971, 243 ).Besondere Inhalte der Prokura sind aber auch dann zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn insoweit eine ausdrückliche Gesetzesbestimmung fehlt, Dle Notwendigkeit hierzu ergibt sich aus der vom Gesetz gebilligten Möglichkeit, daß die Prokura außer ihrem Norminhalt weitere Befugnisse umfassen und in einer für den Rechtsverkehr erheblichen Welse eingeschränkt werden kann ( BayObLGZ 1971, 55, 58 = RPfleger 1971, 152, 153 - ONotZ 1971, 243).
Die Zulässigkeit einer solchen Anmeldung und Eintragung wird aber als selbstverständlich vorausgesetzt (BayObLGZ 1971, 55, 59; OLG München JFG 19, 234, 236).
- OLG Hamm, 04.09.1996 - 15 W 235/96
Eintragungsfähigkeit einer Satzungsbestimmung über abweichende …
Das Handelsregister ist nicht dazu bestimmt, über alle Rechtsverhältnisse (hier einer GmbH) Auskunft zu geben, sondern nur dazu, gewisse Rechtsverhältnisse, die das Gesetz für den rechtsgeschäftlichen Verkehr als wesentlich ansieht, zu verlautbaren (vgl. BayObLGZ 1971, 55). - OLG Stuttgart, 21.03.2000 - 8 W 154/99
"& Partner"; Firma einer GmbH
Bei sog. Personenfirmen und ebenso bei gemischten Firmen mit Personennamen ist es seit langem anerkannt, dass eine Änderung der Namen die Aufgabe der alten Firma und Bildung einer neuen Firma darstellt (Senat DNotZ 1971, 249 = RPfl 1971, 152; BayObLGZ 1984, 129, 132 = BB 1984, 1506 = … - BayObLG, 18.03.1982 - BReg. 1 Z 145/81
Zur Eintragung einer GmbH zum Betrieb eines Handwerks
Einzutragen ist auch ohne ausdrückliche gesetzliche Vorschrift, was Sinn und Zweck des Handelsregisters, insbesondere die Sicherung des Verkehrs erfordern (Baumbach-Duden, HGB, 24. Aufl., § 8 Anm. 3; Keidel-Kuntze-Winkler, FGG, 11. Aufl., § 127 Rz. 4; KeidelSchmatz-Stöber, Registerrecht, 3. Aufl., Rz. 27, FN. 84, S. 12; BayObLGZ 1971, 55, 58 [= DNotz 1971, 234] hinsichtlich der einem Prokuristen erteilten Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken; 1979, 182, 185 f. [= … - OLG Hamburg, 08.06.1982 - 2 W 8/80
Eintragung der Befreiung des Komplementärs von den Beschränkungen des § 181 in …
Die Eintragungspflicht wird nämlich aus der Eigenart der Prokura hergeleitet, die mit Wirkung gegenüber Dritten besonders ausgestaltet und eingeschränkt werden kann (Immobiliarklausel nach § 49 Abs. 2 HGB ; Beschränkung auf einzelne Niederlassungen § 50 Abs. 3 HGB ; vgl. dazu BayObLGZ 1971, 55, 58 = DNotZ 1971, 189 ; 1980, 196, 198 DNotZ 1981, 189 ; Baumbach/Duden § 53 HGB , Anm. 1 B).
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