Rechtsprechung
| BGH, 09.07.1980 - V ZB 6/80 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
GBO § 29
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die notarielle Beglaubigung bei Ergänzung und Änderung von Erklärungen - Notwendigkeit der öffentlichen Beglaubigung der Unterschrift des Notars - Formerfordernisse bei der Änderung der Eintragungsbewilligung - Anforderungen an grundbuchrechtliche ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 78, 36
- NJW 1981, 125
- MDR 1981, 130
- DNotZ 1981, 118 (Ls.)
- DNotZ 1981, 251
- JR 1981, 118
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.07.1980 - V ZB 5/80
Eintragung eines Nießbrauchs für Gesamtberechtigte
Auszug aus BGH, 09.07.1980 - V ZB 6/80
Im übrigen sei für den Inhalt der Eintragung darauf hingewiesen, daß bei der Eintragung eines mehreren Personen zustehenden Rechts der Zusatz "als Gesamtberechtigte" nicht genügt; es ist vielmehr ein das Rechtsverhältnis näher kennzeichnender Zusatz wie etwa "als Gesamtberechtigte gemäß § 428 BGB" erforderlich (vgl. den zur Veröffentlichung vorgesehenen Senatsbeschluß vom 9. Juli 1980 - V ZB 5/80). - BGH, 28.04.1978 - V ZB 1/78
Form der Rücknahmeerklärung eines Notars
Auszug aus BGH, 09.07.1980 - V ZB 6/80
Der Senat hat die Frage, ob vom Notar unterzeichnete und von ihm gesiegelte Verfahrenserklärungen (dort: Rücknahme eines Antrages, den er in Vollmacht der Beteiligten gestellt hatte) eine öffentliche Urkunde darstellten, in BGHZ 71, 349, 352 [BGH 11.04.1978 - V ZB 1/78] offen gelassen.
- OLG München, 22.05.2017 - 34 Wx 87/17
Erlöschen einer Vollmacht zur Vertretung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts im …
Rn. 19 c) In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass die Bewilligung auch in der Form der - gesetzlich nicht geregelten - Eigenurkunde erklärt werden kann, die der Notar nach vorangegangener Beurkundungs- oder Beglaubigungstätigkeit aufgrund ausdrücklicher Vollmacht der Urkundsbeteiligten in deren Namen als unterschriebenes und gesiegeltes Schriftstück errichtet (BGHZ 78, 36; Senat vom 4.1.2017, 34 Wx 382-383/16 = FGPrax 2017, 65; auch BayObLG Rpfleger 1982, 416;… Winkler BeurkG 17. Aufl. § 1 Rn. 6). - OLG Frankfurt, 11.01.2001 - 20 W 255/00
Zulässigkeit der notariellen Eigenurkunde bei der Bewilligung einer …
Nach der vom Landgericht im angefochtenen Beschluss zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9.7.1980 (BGHZ 78, 36 ff = DNotZ 1981, 118 ff) sind öffentliche Urkunden nach der auch hier maßgeblichen Begriffsbestimmung des § 415 ZPO unter anderem solche Urkunden, die von einer mit öffentlichen Glauben versehenen Person innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises in der vorgeschriebenen Form aufgenommen sind.Mit öffentlichem Glauben versehene Personen sind solche Urkundspersonen, die durch staatliche Ermächtigung bestellt sind; zu ihnen gehört auch der Notar (vgl. auch BGH DNotZ 1981, 118, 119).
Hierzu gehören nach der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch die durch den Notar errichteten Eigenurkunden nach vorausgegangener Beurkundungs- und Beglaubigungstätigkeit, um eine von den Beteiligten bereits abgegebene verfahrensrechtliche Erklärung zu berichtigen oder zu ergänzen oder um sie grundbuchrechtlichen Erfordernissen anzupassen (DNotZ 1981, 118, 119).
Nach der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs ent fällt aber dieses begriffliche Erfordernis, wenn die Einhaltung einer besonderen Form nicht vorgeschrieben ist; eine öffentliche Urkunde liegt dann auch vor, wenn die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind (DNotZ 1981, 118, 120).
- KG, 01.04.2003 - 1 W 260/02
Amtstätigkeit des Notars: Berichtigung einer notariellen Urkunde
Für eine Eigenurkunde fehlt es jedenfalls an einer ausdrücklichen Vollmacht der Beteiligten zur Ergänzung oder Änderung ihrer Erklärungen an den Notar (vgl. dazu BGHZ 78, 36).
- OLG München, 04.01.2017 - 34 Wx 382/16
Nachweis der Verfügungsbefugnis bei Konkurrenz von transmortaler Vollmacht mit …
Rn. 29 Die - gesetzlich nicht geregelte - Eigenurkunde als ein unterschriebenes und gesiegeltes Schriftstück, das der Notar nach vorangegangener Beurkundungs- oder Beglaubigungstätigkeit aufgrund ausdrücklicher Vollmacht der Beteiligten in deren Namen errichtet hat und in dem er verfahrensrechtliche Erklärungen abgibt, ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (BGHZ 78, 36; vgl. auch BayObLG Rpfleger 1982, 416;… Winkler BeurkG 17. Aufl. § 1 Rn. 6). - OLG Schleswig, 13.12.2007 - 2 W 198/07
Handelsregistersache: Notarielle Vertretungsbescheinigung aufgrund Einsicht in …
Die Nachricht ist als sog. Eigenurkunde des Notars zu werten, die beispielhaft in § 24 Abs. 3 Satz 2 BNotO für eine Rücknahmeerklärung vorgesehen ist und in der Rechtsprechung für bestimmte Fälle - insbesondere wie hier für eine Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit auf Grund einer dem Notar persönlich erteilten Durchführungsvollmacht - als öffentliche Urkunde, die in Papierform der eigenhändigen Unterschrift des Notars und des Siegels bedarf, anerkannt ist (vgl. BGH NJW 1981, 125;… Demharter a.a.O. § 29 Rn. 35;… Eylmann/Vaasen/Hertel a.a.O. § 24 BNotO Rn. 58; Gutachten DNotI-Report 1998, 169). - OLG Hamm, 15.12.2015 - 15 W 499/15
"Identitätsdiebstahl" rechtfertigt Grundbuchberichtigung
- OLG Jena, 21.10.2002 - 6 W 534/02
Verschmelzungsanmeldung und Schlussbilanz
Auch wenn § 12 HGB unausgesprochen der öffentlich beglaubigten Privaturkunde die öffentliche Urkunde gleichstellt (vgl. § 129 Abs. 2 BGB;… MünchKomm-HGB/Bokelmann, § 12 Rn. 13) und wenn das Notarschreiben als sog. Eigenurkunde des Notars und damit als öffentliche Urkunde in Betracht kommt (vgl. BGHZ 78, 36, 38; BayObLG DNotZ 1983, 434; OLG Frankfurt MittBayNot 2001, 225 m. Anm. Reithmann), so ist eine Heilung des ursprünglichen Formmangels nicht erfolgt. - BGH, 28.06.1994 - VI ZR 273/93
Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen
Die Revision kann sich für ihre Auffassung, eine Unterzeichnung des Protokolls durch den Kläger sei für die Qualifikation als öffentliche Urkunde gemäß §§ 415 ff. ZPO nicht erforderlich, nicht auf das Urteil BGHZ 78, 36, 39 berufen, weil im dort zu beurteilenden Sonderfall einer notariellen Eigenurkunde die Einhaltung einer besonderen Form nicht vorgeschrieben war. - BayObLG, 14.05.1992 - BReg. 2 Z 139/91
Weitere Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts
Die eigenhändig unterzeichnete und gesiegelte Erklärung über die Rangbestimmung entspricht auch der Form des § 29 Abs. 1 Satz 1 GBO (BGHZ 78, 36; Horber/Demharter § 29 Anm.9 a aa). - BayObLG, 04.08.1988 - BReg. 2 Z 19/88
Voraussetzungen für die Löschung des Nacherbenvermerks wegen Unrichtigkeit
nachträglich berichtigt, ergänzt oder grundbuchrechtlichen Erfordernissen inhaltlich anpaßt (BGHZ 78, 36 = DNotZ 1981, 118,119ff. m. Anm. Winkler, DNotZ 1981, 251; BayObLG DNotZ 1983, 434 ; Haegele/Schöner/Stöber, GBR, B. Aufl., Rd.-Nr. 164;… Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, Teil B, 12. Aufl., § 1 BeurkG , Rd.-Nr. 6). - OLG München, 04.01.2017 - 34 Wx 383/16
Berichtigung des Grundbuchs bei Konkurrenz von transmortaler Vollmacht und …
- OLG Zweibrücken, 01.03.1982 - 3 W 12/82
Formbedürftigkeit einer Auflassungsvollmacht
- BVerwG, 13.12.1984 - 3 C 24.83
Urkundenbeweis - Öffentliche Urkunde - Beweiskraft - …
- BayObLG, 09.11.1995 - 2Z BR 85/95
Übereinstimmung von Eintragungsantrag und Eintragungsbewilligung
- BayObLG, 13.07.1982 - BReg. 2 Z 1/82
Nachholung der in einer Auflassungserklärung fehlenden Bezeichnung eines …
- BayObLG, 23.11.1995 - 2Z BR 105/95
Auslegung einer Eintragungsbewilligung
- BayObLG, 29.09.1988 - BReg. 2 Z 77/88
Löschung einer Vormerkung zur Sicherung eines durch Vertrag zugunsten Dritter …
- BayObLG, 06.08.1987 - BReg. 2 Z 124/86
Grundstücksbezeichnung in sachlichrechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht
- OLG Düsseldorf, 10.08.1988 - 3 Wx 331/88
Keine Freigabeerklärung des Notars als Testamentsvollstrecker durch Eigenurkunde
- OLG Schleswig, 02.10.1997 - 2 W 70/97
Rechtsfolgen der Falschbezeichnung eines verkauften Grundstücks in der …
- BayObLG, 30.08.1989 - BReg. 2 Z 40/89
Anspruch auf Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung (pVV) eines …
- LG Kempten, 06.05.1983 - 4 T 456/83
Zur Form der Notarermächtigung zur Änderung der Eintragungsbewilligung
- BayObLG, 28.05.1982 - RReg. 1 Z 166/81
Zum Vorkaufsrecht nach dem Bayer. Almgesetz
- LG Aachen, 22.04.1982 - 3 T 10/82
Nachträgliche Änderung einer notariell beglaubigten Erklärung
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